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Hausverwaltung gründen und führen – Rechtstipps vom Anwalt

Sie spielen mit dem Gedanken, eine eigene Hausverwaltung zu gründen? Unser Ratgeber klärt Sie umfangreich darüber auf, was notwendig ist, um als Hausverwalter selbstständig zu werden.

Wir behandeln wichtige Fragen, wie:

  • „Welche Rechtsform eignet sich für eine Hausverwaltung am besten? Eine UG oder eine GmbH?“
  • „Welche Voraussetzungen sind notwendig, um eine eigene Hausverwaltung zu gründen? Bedarf es einer Sondergenehmigung oder einer speziellen Ausbildung?“
  • „Wie kann ich meine Reputation im Internet schützen und etwa gegen negative Bewertungen vorgehen?“
  • „Wie kann ich als Hausverwalter Mitarbeiter einstellen? Worauf muss ich achten?

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Fakten zum Immobiliengewerbe

Aufgrund der geografischen Beschränkungen in Deutschland, ist das Immobiliengewerbe eine interessante Branche. Zudem gehören Immobilien zu den Lieblingsanlagen der Deutschen.

  • In Deutschland gibt es ca. 40,9 Millionen Wohnimmobilien, die verwaltet werden müssen.

Quelle: Statisa – Bemerkung: Ich habe leider keinen Statista-Premium Account

Die Kernpunkte

  • Die eine perfekte Rechtsform für die Gründunge einer Hausverwaltung existiert nicht. Wenn Sie eine volle Enthaftung anstreben, empfehlen wir Ihnen die UG oder GmbH.

  • Der Immobilienmarkt und damit der Markt für Hausverwaltung ist seither ein wichtiger Markt in Deutschland. Hausverwaltungen haben einen hohen Stellenwert.

Hausverwaltung gründen: Welche Rechtsform ist am besten geeignet?

Um eine eigene Hausverwaltung zu gründen müssen Sie sich zunächst für eine geeignete Rechtsform entscheiden. Die nachfolgenden Rechtsformen eignen sich für die Gründung einer Hausverwaltung:

  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • GmbH
  • UG & Co. KG
  • GmbH & Co. KG
  • Einzelunternehmen

Das Wohneigentumsgesetz untersagt, dass Gesellschaften des bürgerlichen Rechts oder Personengemeinschaften eine Hausverwaltung gründen. Möchten Sie Ihre persönliche Haftung ausschließen, ist eine Kapitalgesellschaft, wie eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) die passende Wahl.

Gründung einer Hausverwaltung: Schritt-für-Schritt

  • Kostenfreie Erstberatung: Welche Rechtsform passt am besten?

  • Intensive anwaltliche Gründungsberatung inklusive der Erstellung eines individuellen Gründungsplans. Wir erstellen Ihnen einen individuellen Gesellschaftsvertrag nach Ihren individuellen Vorgaben – auf Wunsch oft innerhalb von 24 Stunden zum Fixhonorar.

  • Gründung Ihrer Hausverwaltung: Eintrag ins Handelsregister, Anmeldung beim Finanz- und Gewerbeamt, Abschlussberatung

Eröffnung Ihrer Hausverwaltung als GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine beliebte Rechtsform unter Unternehmern.

Um eine GmbH zu gründen ist eine die Leistung einer Stammeinlage von 12.500€ erforderlich. Damit die vollständige Enthaftung hergestellt werden kann, müssen 25.000€ eingezahlt werden. Andernfalls haften Sie in Höhe der verbleibenden Restsumme bis zu den 25.000€ mit Ihrem Privatvermögen.


Vorteile einer GmbH

Unter Unternehmern ist die GmbH beliebt, da sie ein seriöses Image hat. Das hohe Stammkapital und die Enthaftung sorgt gerade im B2B-Bereich für ein gutes Ansehen.


Nachteile der GmbH

Möchten Sie eine Hausverwaltung gründen und dabei Ihre persönliche Haftung minimieren, ist die GmbH eine gute Wahl. Erscheint die erforderliche Stammeinlage von 12.500€ / 25.000€ zu hoch, kann die UG (haftungsbeschränkt) eine gute Alternative sein.

Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)

In 2008 wurde durch die Einführung einer Sonderregelung die UG (haftungsbeschränkt) geschaffen. Sie bietet ebenso wie die GmbH eine vollständige Enthaftung. Nur kann sie bereits mit einer Stammeinlage von 1€ gegründet werden. Zwar ist eine höhere Stammeinlage notwendig, doch es gibt keine Vorgabe. Eine UG schützt Sie so vor einer Privatinsolvenz.

Was spricht für eine UG?

Bei geringen Anforderungen an das Stammkapital von 1€ kann mit geringem Kapitaleinsatz eine vollständige Enthaftung Ihrer Person realisiert werden. Lediglich als Geschäftsführer haften sie für persönliches Fehlverhalten. Die UG steht der GmbH nur in wenigen Punkten nach.

Was spricht gegen eine UG?

Sie profitieren zwar von einer beschränkten Haftung, doch die UG hat im Vergleich zur GmbH ein etwas geringeres Ansehen. Gerade in älteren Generationen oder im B2B-Bereich, wird einer GmbH ein seriöseres Image zugeschrieben.

Sonstige Gesellschaftsformen der Hausverwaltung

Hausverwaltung als GmbH & Co. KG gründen

Wenn Sie bereits Erfahrung mit der Hausverwaltung haben und die Enthaftung einer GmbH mit den steuerlichen Vorteilen verknüpfen möchten, kann die GmbH & Co. KG eine passende Wahl sein.

Was ist an einer GmbH & Co. KG vorteilhaft?

Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform zweier Rechtsformen. Sie vereint einerseits die positiven Vorteile der GmbH, das seriöse Image und die beschränkte Haftung, mit den Vorteilen der Kommanditgesellschaft.

Möchten Sie nicht-geschäftsführende Gesellschafter an Ihrem Geschäftserfolg teilhaben lassen, wie etwa Familienmitglieder oder Investoren, so können diese als Kommanditisten berücksichtigt werden. Auf ihre entnommenen Gewinne zahlen die Kommanditisten höchstens den persönlichen Einkommenssteuersatz. Bei einer reinen GmbH würden die Steuern über 50% betragen.

Was ist an einer GmbH & Co. KG nachteilhaft?

Nachteilhaft ist bei einer GmbH & Co. KG der doppelte Gründungs- und Verwaltungsaufwand. Da es sich um zwei separate Unternehmen handelt, müssen diese durch eine Anpassung der Gesellschaftsvertrag miteinander verschmolzen werden. Erst so entsteht die wirtschaftliche Einheit. Die Gründung ist daher teuer als bei einer reinen GmbH.

Schreckt Sie hingegen das erforderliche Stammkapital der GmbH ab, könnten Sie eine UG & Co. KG gründen.


Mit einer UG & Co. KG eine Hausverwaltung gründen

Mit der Gründung einer UG & Co. KG können steuerliche Vorteile mit einer geringen Anforderung ans Stammkapital vereint werden.


Positive Aspekte der UG & Co. KG

Ähnlich wie bei der „großen Schwester“ bietet die UG & Co. KG steuerlich vorteilhafte Entnahmemöglichkeiten. Kommanditisten können dem Unternehmen Gewinne entnehmen, die lediglich in Höhe des persönlichen Einkommenssteuersatzes versteuert werden müssen. Familienmitglieder, Investoren oder andere nicht-geschäftsführende Gesellschafter können davon profitieren.

Eine derartige Beteiligungskonstellationen würde bei einer reinen UG zu einer Steuerbelastung von über 50% führen.

Negative Aspekte der UG & Co. KG

Eine UG & Co. KG besteht faktisch aus zwei Gesellschaften: Der UG und der Kommanditgesellschaft. Beide müssen einzeln gegründet und fortlaufend verwaltet werden. Erst durch Abstimmung der Gesellschaftsverträge entsteht eine wirtschaftliche Einheit. Daher ist der Gründungsaufwand im Vergleich zur einen UG etwas höher. Die Gründungskosten betragen anstatt 900€, etwa 1.600 €.

Eine Hausverwaltung als Einzelunternehmer gründen

Die meisten Unternehmen in Deutschland agieren als Einzelunternehmen. Zwar haften die Inhaber vollumfassend mit ihrem Privatvermögen, doch der geringe Gründungs- und Verwaltungsaufwand erscheint weiterhin attraktiv.

Pro:

  • geringe Kosten für Gründung
  • geringer Verwaltungsaufwand
  • Es wird kein Geschäftskonto benötigt.

Contra:

  • die vollumfassende Haftung

Als Inhaber müssen Sie für betriebliche Schulden mit Ihrem Privatvermögen haften. Im schlimmsten Fall droht die Privatinsolvenz.

Handelsregistereintrag Ihrer Hausverwaltung

Gründen Sie Ihre Hausverwaltung als handelsrechtliche Firma, wie mit einer UG, GmbH, GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG, so müssen Sie einen Eintrag ins Handelsregister vornehmen. Sogar Einzelunternehmer unterliegen der Eintragungspflicht, wenn sie einen gewissen Umsatz erwirtschaften. Dann müssen Sie als eingetragener Kaufmann (e.K.) agieren.

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Die Gewerbeanmeldung Ihrer Hausverwaltung

Anschließend an die notarielle Beurkundung im Rahmen des Notartermins bei Ihnen vor Ort, melden wir Ihre Hausverwaltung beim zuständigen Gewerbeamt an. Da die Hausverwaltung ein Gewerbe ist, ist eine Anmeldung zwingend vorgesehen.

Verpflichtende Anmeldung bei der IHK

Da die Hausverwaltung nur als Gewerbe agieren kann, ist eine verpflichtende Anmeldung bei der IHK erforderlich.

Berufsgenossenschaft

Mit der Einstellung Ihrer ersten Angestellten, ist eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft erforderlich. Hier wird die gesetzlich-vorgeschriebene Unfallversicherung für Ihre Mitarbeiter abgeschlossen.

Gibt es Voraussetzungen für den Betrieb einer Hausverwaltung?

Seit der letzten Gesetzesänderung gibt es nun umfassende Zulassungsvorschriften für den Betrieb einer Hausverwaltung. Ähnlich wie bei einem Immobilienmakler, muss der Immobilienverwalter über eine Sondergenehmigung nach §34c der Gewerbeordnung verfügen.

Im Zusammenhang mit einer Hausverwaltung müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis über zuverlässiges Verhalten und geordnete Vermögensverhältnisse
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Weiterbildungspflicht: Sie nehmen jährlich an einer Weiterbildung von 20 Stunden teil

Die Anmeldung Ihrer Hausverwaltung beim Finanzamt

Neben einer Gewerbeanmeldung müssen Sie Ihre Hausverwaltung steuerlich beim Finanzamt anmelden. Wir könnenn die Anmeldung im Rahmen unserer Gründungsberatung für Sie übernehmen. Zunächst erstellen wir eine Eröffnungsbilanz und reichen diese dann beim Finanzamt mit der Anmeldung ein. Nach der Prüfung Ihrer Dokumente erhalten Sie die Steuernummern, sodass sie Rechnungen stellen können.

Buchhaltung Ihrer Hausverwaltung

Gründen Sie Ihre Hausverwaltung als handelsrechtliche Firma, so müssen Sie eine doppelte Buchführung führen. Sind Sie der Geschäftsführer Ihrer handelsrechtlichen Firma, so sind Sie für die Korrektheit der Bücher sowie das fristgerechte Einreichen beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung verantwortlich.

Pflicht zur doppelten Buchführung

Eine doppelte Buchführung ist umfangreich und bedarf Fachwissen. Alle Geschäftsvorfälle müssen zeitnah und genau erfasst werden. Folgende Arbeitsschritte müssen vorgenommen werden:

  • Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnung
  • Abstimmen der Debitoren-Konten
  • Ausdruck offener Posten
  • Kontierung und Buchung der Eingangsrechnungen
  • Abstimmung der Kreditoren-Konten
  • Ausdruck der Verbindlichkeiten
  • Abstimmen der Bestände
  • Kontierung und Buchung der Kasse
  • Kontierung und Buchung der Kontoauszüge

 Outsourcing an einen externen Dienstleister

Wir haben als Unternehmenskanzlei bereits mehrere tausend Unternehmensmandate erhalten. Wir können basierend auf unserer Erfahrung sagen, dass eine Auslagerung der Buchhaltung an einen externen Dienstleister geschäftsfördernd ist.

Was spricht für die Auslagerung einer Buchhaltung?

  1.  Mit der Auslagerung minimieren Sie Ihren persönlichen Verwaltungsaufwand – Jedes Unternehmen sollte sich zeitlich auf seine Kernaufgaben und Kompetenzen fokussieren. Aufgaben, die nicht zu den Kern-Kompetenzen gehören, sollten ausgelagert werden. Mit der Auslagerung übergeben Sie Ihre Buchhaltung an einen Dienstleister, dessen Kern-Kompetenzen genau in diesem Bereich liegen. Er ist daher oft günstiger und besser.
  2. Überblick über finanzielle Kennzahlen Ein Dienstleister übermitteln Ihnen regelmäßige Reportings. Sie haben dadurch einen Überblick über die Finanzlage Ihres Unternehmens.
  3. Auslagerung der Haftung Sie haften als Geschäftsführer für die Buchhaltung. Lagern Sie diese hingegen an einen externen Dienstleister aus, minimieren Sie Ihr persönliches Haftungsrisiko. Der Dienstleister haftet in diesem Fall.

Wir bieten unsere Mandanten einen professionellen Buchhaltungsservice von Juristen an.

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Hausverwaltung eigenhändig oder als Franchise gründen?

Hausverwaltungen können als eigenes Unternehmen unter eigenem Namen oder als Franchise-Unternehmen gegründet werden. Gerade im Fall der Hausverwaltung, kann eine Franchise-Lösung attraktiv sein. Anstatt ein eigenes Unternehmen aufbauen zu müssen, können Sie vom Know-How, dem Brand und sogar den Objektbestand des Franchise-Partners profitieren.

Vorteile einer Franchise-Lösung für Ihre Hausverwaltung

Die Vorteile der Gründung Ihrer Hausverwaltung als Franchise-Partner sprechen für sich. Anstatt sich selber einen guten Ruf aufzubauen und das Vertrauen der Zielgruppe zu erarbeiten, profitieren sie von einem etablierten Markennamen. Häufig liefert Ihr Franchise-Partner nicht nur den Markennamen und das Know-How, sondern auch einen Objektbestand.

Nachteile einer Franchise-Lösung für Ihre Hausverwaltung

Die Vorgaben des Franchise-Partners könnten Sie davon abhalten, eigene Ideen und Konzepte zu verwirklichen. Sie sind an die vorgegebenen Strukturen gebunden.

Finanzierung Ihrer Hausverwaltung

  • Nahezu jeder Unternehmer ist früher oder später auf die Finanzierung seiner Unternehmung durch einen Investor angewiesen.

  • Die Finanzierung durch einen Bankkredits kommt nahezu nie in Frage. Die Bürgschaft für den Kredit fällt auf das Privatvermögen des Kreditnehmers an. Dadurch wird die Enthaftung des Gesellschafters der UG/GmbH quasi umgangen.

  • Typische Beteiligungsformen zur Finanzierung sind die Gesellschafterbeteiligung mit Beteiligungsvertrag, der stille Gesellschafter oder das partiarische Darlehen.

Bei der Kapitalbeschaffung von außen schließt das Unternehmen einen Beteiligungsvertrag mit einem außenstehenden Investor ab. Typischerweise als:

  • Bei der Gründung, im Falle eines Start-Up Unternehmens
  • Im Laufe der Unternehmung, bei plötzlichem Wachstum der Gesellschaft

Ziele des Beteiligungsvertrags

Beteiligungsverträge regeln die Modalitäten des Investor-Unternehmer-Verhältnisses und dienen gleichzeitig auch der Ermöglichung weiterer Beteiligungen in der Zukunft. Das Ziel der Erstellung des Beteiligungsvertrags ist die möglichst günstige Regelung der Finanzierung, insbesondere der  Einstieg und Ausstieg des Investors in Ihr Unternehmen.

Durch unsere Rechtsanwältliche Beratung bei der Planung Ihrer Finanzierung haben Sie die Rechtssicherheit der lückenlosen Regelung aller Vertragspunkte. Wir übernehmen sämtliche Schritte der Vertragsgestaltung. Sie können sich alleine auf Ihr Geschäft konzentrieren, und das zum Festpreis.

Formen der Beteiligung

Die typischen Formen der Beteiligung sind

  1. Die Beteiligung als Gesellschafter der UG oder GmbH
  2. Die Beteiligung als Kommanditist der UG/GmbH & Co. KG
  3. Die atypische stille Beteiligung
  4. Die typische stille Beteiligung
  5. Das partiarische Darlehen

Lesen Sie mehr zu den Formen des Beteiligungsvertrags auf unserer Übersichtsseite.

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Die Marke für Ihre Hausverwaltung

Sowohl

  • Der Name Ihrer Hausverwaltung als auch
  • Bestimmte Dienstleistungen Ihres Unternehmens

können durch die Anmeldung einer Marke geschützt werden. Nachdem die Anmeldung rechtskräftig ist, können Sie verschiedene juristische Mittel anwenden, sollten Konkurrenten eine Nachahmung versuchen.

Eine Marke anmelden Schritt für Schritt

  • Kostenfreie Erstberatung zur Bestimmung der richtigen Markenart

  • Prüfung der Eintragungsfähigkeit, Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche und Bekanntheitsschutzprüfung

  • Eintragung der Marke im Markenregister – Markenschutz für zehn Jahre

Marke Anmelden für Ihre Hausverwaltung

Um Ihr Unternehmen zu schützen, kann die Anmeldung einer Wortmarke für Ihren Firmennamen oder die einer Bildmarke für den Schutz eines Logos sinnvoll sein. Einzelne Produkte und Dienstleistungen lassen sich ebenfalls durch eine Markenanmeldung schützen.

Indem Sie einen eigenen Markennamen für Ihr Unternehmen entwickeln, schaffen Sie eine einzigartige Corporate Identity. Sie schaffen ein Unterscheidungsmerkmal zu Ihrer Konkurrenz.

Für eine Hausverwaltung kommt typischerweise folgende Markenformen in Frage:

Deutsche Marke für Ihre Hausverwaltung

Für Ihren Unternehmensnamen, Ihre Dienstleistungen und Ihr Logo können Sie eine deutsche Marke anmelden. Begeht einer Ihrer Konkurrenten einen markenrechtlichen Verstoß, indem er etwa markengeschützte Dienstleistungen imitieren will, so stehen Ihnen bundesweit verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung. Möchten Sie Ihr Geschäft hauptsächlich innerhalb der BRD betreiben, reicht die deutsche Marke aus.

EU-Marke für Ihre Hausverwaltung

Besteht der Wunsch Ihrerseits Ihre Hausverwaltung europaweit zu betreiben, so sollten Sie eine Unionsmarke anmelden. Sie ist zwar teurer als die DE-Marke, aber bietet Ihnen europaweiten Markenschutz.

Welche Marke sich besser für Ihr unternehmerisches Vorhaben eignet, ist von Ihrer Strategie abhängig.

Reputationsschutz im Internet: Negative Bewertungen auf Google & Co. entfernen

Ihr Ruf im Internet ist ein wichtiger Bestandteil Ihres Unternehmens. Die meisten Kunden orientieren sich an den Bewertungen auf Internetportalen, wie:

  • Google
  • Jameda
  • Yelp
  • Facebook
  • Proven Expert
  • Oder ähnlichen Portalen

Eine negative Bewertung auf einem dieser Portale, kann Ihren Geschäftserfolg negativ beeinträchtigen. Auch wenn eine negative Bewertung häufig subjektiv ist und eher das Gefühlsempfinden des Verfassers widerspiegelt, hat sie Gewicht.

Warum sind Online-Bewertungen so wichtig?

77% aller Verbraucher informieren sich zunächst über die Internet-Reputation eines Unternehmens. Sie treffen Ihre Kaufentscheidung basierend auf Bewertungen anderer Kunden.

Die meisten Suchen im Internet nach Unternehmen finden auf einer Suchmaschine oder einem Bewertungsportal statt. 90,2% aller Suchen starten bei Google.

Sie können rechtlich zulässig negative Bewertungen löschen lassen

Sollten Sie auf einem Internetportal eine negative Bewertung erhalten haben, können wir diese für Sie anwaltlich entfernen lassen. Vorausgesetzt, eines der nachfolgenden Kriterien trifft auf die Bewertung zu:

  • Sie entspricht falschen Tatsachen: Der in der Bewertung beschriebener Sachverhalt hat in dieser Form nicht stattgefunden.
  • Inhalt ist beleidigend oder strafrechtlich-relevant: Der Verfasser hat seinen Emotionen freien Lauf gelassen und ist ausfallend, beleidigend oder anderweitig strafbar geworden.
  • Fake-Bewertung: Das Konto des Verfassers wurde nur erstellt, um diese eine negative Bewertung gegen Sie zu verfassen.

Als Kanzlei für Unternehmensrecht schützen wir die Reputation unserer Mandanten im Internet. Beauftragen Sie uns mit der Entfernung der Bewertung, schreiben wir die Plattform mit einem notice-and-take-down-letter an und veranlassen so die Löschung.

Negative Bewertungen löschen – Schritt-für-Schritt

  • Nach der Kontaktaufnahme prüfen wir für Sie kostenlos, ob wir die Bewertung löschen können. Sie erfahren umgehend das Ergebnis. Ist eine Löschung möglich, bitten wir Sie um eine Auftragserteilung über unser Auftragsformular. Nach Mandatierung kontaktieren wir die Rechtsabteilung des Unternehmens. In einem anwaltlichen notice-and-take-down-letter fordern wir das Unternehmen zur Löschung der Bewertung auf – Für unsere Dienstleistung berechnen wir ein einmaliges Pauschalhonorar.

  • In den meisten Fällen genügt diese einmalige anwaltliche Aufforderung, um die endgültige Löschung der Bewertung zu erwirken.

Wir helfen Ihnen, bei schlechten Bewertungen auf

Nach einer kostenlosen Prüfung zum einmaligen Fixpreis.

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AGB für Ihre Hausverwaltung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die rechtliche Grundlage Ihres Unternehmens. Sie regeln die rechtlichen Beziehungen zu allen beteiligten Parteien. Im Volksmund werden sie auch als „AGB“, „Allgemein Verkaufsbedingungen“ oder „Kleingedrucktes“ bezeichnet. Die AGB werden Bestandteil des Vertrags, dieser ihnen zunächst zustimmen.

Individuelle AGB bieten folgende Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Verkaufsprozesse werden vereinheitlicht und optimiert
  • Sie schaffen einen vorteilhaften Rechtsrahmen
  • Sie schaffen eine Rechtssicherheit für Ihren geschäftlichen Rahmen


Hausverwaltung
– Nach Ihren Vorstellungen

Inhaltlich regeln AGB

  • Beziehungen zu Kunden
  • Beziehungen zu Lieferanten
  • Beziehungen zu involvierten Dienstleistern oder Partnern


Typische Inhalte von AGB

Im Optimalfall sind AGB so formuliert, dass Sie Ihnen den bestmöglichen Vorteil bieten. Folgende Inhalte sollten umfasst sein:

  • Vertragssprache
  • Geltungsbereich
  • Konditionen des Vertragsschlusses
  • Preise
  • Zahlungsbedingungen, Fristen und Verzugsregeln
  • Lieferbedingungen
  • Eigentumsvorbehalt
  • Widerrufsbelehrung
  • Umgang mit Transportschäden
  • Gewährleistungsrecht
  • Haftung
  • Anwendbares Recht
  • Gerichtsstand
  • Lizenzrecht

AGB erstellen – Schritt-für-Schritt

  • Sie beschreiben uns Ihre Geschäftstätigkeit. Wir nehmen eine rechtliche Prognose vor.

  • Wir erstellen Ihre AGB für Sie stressfrei

  • Sie können rechtssicher als Hausverwalter agieren

Allgemeine Geschäftsbedingungen schaffen einen rechtlichen Rahmen für:

  • Die Erbringung Ihrer Dienstleistung
  • Die Beziehung zu Eigentümern
  • Den Betrieb Ihrer Webseite

Mit angepassten AGB können Sie Ihre Haftung beschränken und günstige Vertragsbedingungen ermöglichen. Für Ihre neugegründete Hausverwaltung ist eine Unternehmensberatung sinnvoll.

Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragen für Ihre Hausverwaltung?

Sie könnten verpflichtet sein, für Ihre Hausverwaltung einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Für Ihre Hausverwaltung ist es dann verpflichtend, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen.

  • In Ihrer Hausverwaltung findet eine automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten statt. Zudem sind mehr als neun Mitarbeiter beschäftigt. Eine Datenverarbeitung ist schon dann automatisiert, wenn nur Computer eingesetzt werden (§ 4f Abs. 1 Satz 3 BDSG)
  • Ist die automatisierte Datenerhebung sogar Bestandteil Ihres Geschäftsmodells, so sind Sie schon dann verpflichtet. Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter (§ 4f Abs. 1 Satz 5 BDSG).
  • Verarbeiten Sie sensible personenbezogene Daten, ist die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten in jedem Fall fällig.

Hausverwaltungen sind fast immer betroffen

Da Hausverwaltungen sensible Daten von Mietern verarbeiten, sind Sie fast immer zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Schon vor der Einführung der DSGVO unterlagen Hausverwalter besonderen Datenschutzpflichten.

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Wie Sie rechtssicher Mitarbeiter einstellen – Arbeitsverträge der Hausverwaltung

Befindet sich Ihre Hausverwaltung auf Wachstumskurs, benötigen Sie bald weitere Mitarbeiter, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden:

  • Einstellung von Mitarbeitern bei der Gründung: Wenn Ihr Businessplan es vorsieht, müssen Sie bereits bei der Gründung Mitarbeiter einstellen.
  • Bei Expansionsplänen: Wächst Ihre Geschäft, benötige Sie weitere Mitarbeiter, um dem Wachstum gerecht zu werden.

Unterschiedliche Arbeitsverträge

Das deutsche Recht sieht unterschiedliche Arbeitsverträge vor. Die Vertragsform bestimmt die Art und den Umfang des Arbeitsverhältnisses:

  • Vollzeit
  • Teilzeit
  • Jobsharing
  • Minijob
  • Werkstudent
  • Ausbildung
  • Praktikant

Typische Klauseln Arbeitsvertrag

  • Arbeitszeit und Arbeitsort

  • Aufwendungen

  • Beginn und Befristung

  • Geheimhaltung

  • Gesundheitliche Überprüfung

  • Herausgabe von Arbeitsmitteln

  • Kleidung

  • Krankheit

  • Kündigung

  • Nebentätigkeit

  • Parteien

  • Probezeit

  • Tätigkeitsbeschreibung

  • Überstunden

  • Urlaub

  • Vergütung

  • Wettbewerbsverbot

Rechtssicher für Ihre Hausverwaltung werben

Auch als Hausverwalter müssen Sie Marketingmaßnahmen durchführen und werben. Dabei herrschen Vorschriften aus dem deutschen Recht, die unabhängig von der Werbeform zu berücksichtigen sind.

Wichtig für Ihre Hausverwaltung: Keine unlautere Werbung

Generell müssen Sie beachten, dass Werbung nur im rechtlich-zulässigen Rahmen vorgenommen wird. Irreführende Werbung ist generell verboten.

Wichtig bei vergleichender Werbung: Rechtliche Zulässigkeit beachten

Der Vergleich mit dem Angebot der Konkurrenz in der Werbung ist attraktiv und wirkungsvoll. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da hier keine rechtliche Definition existiert. Generell ist ein Vergleich nur dann zulässig, wenn die Werbung nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Irreführende Werbung ist immer unzulässig

Sie sollten nur Umstände bewerben, die nachweisbaren Tatsachen entsprechen. Dem angesprochenen Personenkreis darf kein falsches Bild der Lage vermittelt werden. Konkurrenten könnten Sie abmahnen oder verklagen, da durch die Vermittlung falscher Tatsachen ein Verstoß gegen das Gesetzes des unlauteren Wettbewerbs vorliegt.

Exkurs: Hausverwaltung abwickeln und schließen

Als Unternehmer müssen Sie sich auch mit den Schattenseiten des Unternehmerdaseins befassen. Eine Schließung oder Abwicklung eines Unternehmens kann unter Umständen eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung sein. Daher sollten Sie sich auch zu Beginn Ihrer Unternehmerkarriere über die möglichen Beendigungsverfahren informieren:

  • Insolvenz: Häuft Ihre Hausverwaltung Schulden an, die nicht mehr beglichen werden können, ist die Insolvenz unvermeidbar.
  • Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit: Stellt sich Ihre Hausverwaltung als weniger wirtschaftlich heraus, als Sie es erhofft haben, kann die Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit Sinn ergeben.

Anmeldung der Insolvenz bei Firmenschulden

Hat die Hausverwaltung mehr Schulden, als beglichen werden können, ist die Anmeldung einer Insolvenz vorgeschrieben. Agieren Sie unter einer UG oder GmbH, so ist Ihr Privatvermögen davon nicht betroffen. Als Kapitalgesellschaft müssen Sie Insolvenzantrag stellen.

Haben Sie allerdings als Einzelunternehmer agiert, so bleibt Ihnen kein Weg um die Privatinsolvenz erspart.  Sie haften persönlich für die unternehmerischen Schulden. Nach 3, 5 oder 6 Jahren sind Sie schuldenfrei.

 Löschung ohne Sperrjahr & Liquidation bei Vermögenslosigkeit

Fallen die Gewinne Ihrer Hausverwaltung geringer aus, als Sie es erhofft haben, so könnte die Löschung ohne Sperrjahr & Liquidation wegen Vermögenslosigkeit der richtige Schritt sein. Dieses Verfahren ist deutlich günstiger, als eine klassische Liquidation. Anstatt 3.000€ müssen Sie lediglich 1.000€ einplanen. Voraussetzung ist jedoch die absolute Vermögens- und Schuldlosigkeit der Gesellschaft.

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  • Reputationsrecht

Mr.

20

Markenanmeldung

Hallo, ich interessiere mich für die Markenanmeldung. Sind in den 329€ auch die Amtsgebühren für die DE Markenanmeldung bei der DPMA inkludiert? Schöne Grüße, E. S

Marke anmelden

Sehr geehrte Damen und Herren, ich plane die Eintragung einer Marke und würde dafür gerne Ihre Hilfe in Anspruch nehmen. Meine Frage wäre folgende: Was passiert, wenn bei der Recherche Ähnlichkeiten zu anderen Marken festgestellt werden? Kann ich mir dann eine weitere Marke ausdenken und die Recherche beginnt von neu? Vielen Dank und beste Grüße […]

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