Krankes Kind – Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer und Eltern

Viele Arbeitnehmer, die Eltern sind und Kinder haben, kennen die Situation: das Kind wacht morgens auf und ist krank. An Arbeit ist da eigentlich nicht zu denken, denn schließlich muss der Sprössling betreut und versorgt werden, was bedeutet, dass man zu Hause bleiben muss und nicht arbeiten kann. Dabei fühlen sich Arbeitnehmer häufig schon nicht wohl dabei, wenn sie nicht arbeiten können und sich krankmelden müssen, weil sie selber krank sind. Ist das Kind nun krank und man muss dem Arbeitgeber entsprechend mitteilen, dass man deswegen nicht zur Arbeit kommt, ist das vielen noch unangenehmer. Wie reagiert wohl der Arbeitgeber?

Firmenhandy

Ein eigenes Firmenhandy – ein Privileg, das längst nicht mehr nur Führungskräfte und Abteilungsleiter genießen: immer mehr Arbeitgeber stellen ein Diensthandy allen Mitarbeitern zur Verfügung. Zweifelsohne hat die Nutzung bzw. die Bereitstellung eines Firmenhandys einige Vorteile: so haben Arbeitnehmer etwa die Möglichkeit, ihre Tätigkeit hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort flexibler zu gestalten. Arbeitgeber wiederum können Arbeitnehmern einen gewissen Komfort bieten und sie dadurch unter Umständen mehr an das Unternehmen binden und als Zeichen der Wertschätzung zur Arbeit motivieren.

Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte

Aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung sind Menschen mit Behinderung in ihrem Alltag und in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt; naturgemäß können sie anders als gesunde Menschen kein “normales” Leben führen und sind entsprechend benachteiligt. Um diesen Benachteiligungen entgegenzuwirken und diese auszugleichen, genießen Menschen mit Behinderung verschiedene Vorteile und Sonderrechte; man spricht hier von sogenannten Nachteilsausgleichen.

Pfändungstabelle für 2021, 2022 und 2023 bringt höheren Pfändungsfreibetrag ab 1. Juli 2022