Verwaltungs-GmbH gründen (Immobilien)

Hallo. Ich möchte eine GmbH zur Verwaltung meiner Immobilien gründen lassen. Fällt in diesem Fall Gewerbesteuer an?

Vielen Dank!

Zusatzeinkommen

ich beabsichtige mir während der Wohlverhaltensphase im Bereich `Kryptowährungshandel
ein Depot anzulegen und aufzubauen. Solange ich keine Auszahlungen mache, muss ich das trotzdem beim Insolvenzverwalter angeben. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung: Rückwirkende Auswirkungen?

Hallo,

ich bin seit 14.10.2017 Kleinunternehmer und überlege aus verschiedenen Gründen, trotz eines Jahresumsatzes von unter 17.500EUR im nächsten Jahr zur Regelbesteuerung zu wechseln. Ich habe dazu mit meiner Steuerberaterin gesprochen und habe Zweifel bzw. Schwierigkeiten, eine ihrer Aussagen nachzuvollziehen.
Sie meint, wenn ich ab Januar 2018 zur Regelbesteuerung wechsle, müsste ich alle Rechnungen seit dem 14.10.17 ändern und Umsatzsteuer ausweisen. Da ich Waren an Endverbraucher verkauft habe, würde das bedeuten, dass ich die anfallende Umsatzsteuer selbst übernehmen müsste.

Meine Fragen:
Stimmt die Aussage der Beraterin?
Wenn ja: warum?
Wann kann ich zur Regelbesteuerung wechseln, ohne rückwirkend die Rechnungen ändern zu müssen.

Vielen Dank!

Kosten und Regelinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wüßte gerne was das Verfahren kostet? Bekommt man dafür einen Beratungsschein?
Desweiteren weiß ich nicht, ob ich eine Regelinsolvenz machen soll oder eine Privatinsolvenz.

Danke Sonja Maier

Kosten für den Insolvenzverwalter

Hallo. Ich wollte mal nachfragen wie es jetzt nach 6 Jahren Insolvenz weitergeht. Habe Post bekommen über die Kosten und weiß gar nicht wie ich das machen soll. Denn soviel Geld hab ich nicht. Wie wird das jetzt dann gehandhabt??

Privatinsolvenz

Diese Privatinsolvenz mache ich das erste mal. Und deswegen muss ich wissen wie das
geht. Ich möchte auch Anträge für das Insolvenzverfahren machen.

private Gegenstände nach Insolvenz in FeWo

Guten Tag, seit 05/2014 in der Insolvenz, Abschluss Insolvenzverfahren 06/2016. Gemeinsame FeWo mit Ex-Partner (der nicht in insolvent ist) wurde durch Insolvenzverwalter verkauft, wovon ich erst sehr viel später erfahren habe. In der FeWo befanden sich noch diverse persönliche Gegenstände von mir und meinen bereits volljährigen Kindern. Name und Anschrift des Käufers liegt inzwischen vor. Auch ein Inventar-Übergabeprotokoll, in dem einige persönliche Gegenstände aufgelistet und wieder durchgestrichen wurden. Diverse persönliche Gegenstände sind nicht gelistet. Übergabeprotokoll unterschrieben von Ex-Partner und Käufer. Auf Nachfragen bei Ex-Partner reagiert dieser nicht. Inso-Verwalter hält sich raus. Gibt es ein Auskunftsrecht, was mit den persönlichen Gegenständen geworden ist, von denen einige wertvoll sind (Ski-Ausrüstungen etc.).

Mandant seid August bei Ihnen mein anliegen wurde nicht bearbeitet

Sehr geehrte Herrn Kraus und Ghendler,

ich bin seid August bei Ihnen Mandat in Köln .Wie ich erfahren habe ,wurde meine Akte überhaupt nicht bearbeitet ,sodass ich kurz vor der Vollstreckung stehe.Ich habe meinen Beitrag von 990-, Euro im August schon bezahlt.All meine Daten habe ich auch im August abgegeben.Andauern ändert sich der Anwalt .Ich bitte Sie um Ihre Hilfe ,ich weiß nicht was da in Köln in der Kanzlei los ist.

Brauche ich anwaltliche Vertretung?

Bei diesem Sachverhalt handelt es sich um eine komplexe juristische Materie. Auf keinen Fall sollten Sie sich voreilig und ohne anwaltliche Beratung an Ihre Versicherung wenden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen Erfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Bank- und Versicherungsrechts. Durch die Bündelung mehrer Mandate zu diesem Sachverhalt können wir diese Erfahrungen nutzen und für Sie Kosten und Aufwand minimieren.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Versicherer bisher noch selten zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sind. Wir vertreten Sie daher vor dem Zivilgericht, falls dies notwendig sein sollte.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Erstberatung und die erste Prüfung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten übernehmen wir kostenfrei. Für den Fall, dass Sie sich im Anschluss für ein weiteres Vorgehen gegen den Krankenversicherer entscheiden, fallen anwaltliche Gebühren an. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, sind die Überprüfung und das Vorgehen gegen die Krankenversicherung besonders empfehlenswert. Ihre Rechtsschutzversicherung wird in den meisten Fällen alle Kosten abdecken. Somit entfällt für Sie jegliches Kostenrisiko, auch im Hinblick auf einen möglichen Gerichtsprozess.  Wir stellen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.