UG Löschung / Anteile GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
die UG hält noch Geschäftsanteile an einer GmbH die noch übertragen werden müssten. Können Sie das in dem Prozess ebenfalls mit einbeziehen oder machen Sie das nicht?
Beste Grüße
V. S.
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Sehr geehrteR FragestellerIn,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Voraussetzung für eine Löschung ohne Sperrjahr ist die Vermögenslosigkeit. Sie besteht, wenn die UG Keine Schulden, keine laufenden Verpflichtungen und Verbindlichkeiten und kein Vermögen hat.
Um zu klären, ob für Ihre UG eine Löschung oder Auflösung ohne Sperrjahr in Frage kommt, können Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Wir klären alle Fragen zum Ablauf, erläutern Ihnen den Kostenumfang und beraten Sie dazu, welches Verfahren für Ihre Situation geeignet ist.
Schreiben Sie uns eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder reservieren Sie sich hier direkt einen Termin zur kostenfreien Beratung
https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/
Viele Grüße