Aufnahme eines gemeinützigen Vereins als weiteren Gesellschafter in eine bestehende GbR

Der gem. Verein ist Mieter in einer Liegenschaft, welche der bestehenden GbR gehört. Die Mitglieder des Vereins unterhalten und betreuen die Liegenschaft.
Von den Gesellschafter ist dabei die Frage aufgekommen ob es möglich ist den Verein als weiteren Gesellschafter in die GbR aufzunehmen. Es muss sicherlich der GbR-Vertrag entsprechend angepasst werden.
Welche weiteren Dinge sind hierbei zu beachten?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrteR FragestellerIn,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Gesellschafter einer GbR können grundsätzlich natürliche oder juristische Personen sein.
    Ihre detaillierten Fragen zu Ihrer GbR können Sie gerne mit einem meiner Kollegen und Kolleginnen in einem kostenfreien Erstgespräch klären.
    Schreiben Sie uns eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder reservieren Sie sich hier direkt einen Termin zur kostenfreien Beratung
    https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/
    Viele Grüße

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