Privatinsolvenz und Autobesitz

Hallo, leider muss ich die Privatinsolvenz anmelden, ich bin berufstätig, mein Arbeitsplatz ist 40 km entfernt (eine Strecke). Da ich auf dem Land lebe ( mit Verkehrsanbindung Bahn ), würde ich dann ca.11/2 bis 2 Stunden Fahrzeit pro Strecke mit der Bahn / S-Bahn benötigen. Nun zu meiner Frage: Wird der Insolvenzverwalter den PKW in die Masse nehmen oder darf ich auf Grund der Gegebenheiten das Fahrzeug weiter behalten. Fahrzeug ist Bj.2000 mit 170TSD km Laufleistung (Vergleichswert 1900€ bei mobile.de). Oder könnte ich den PKW auch an meine Frau überschreiben. Vielen Dank für Ihre Bemühungen schon mal im vor raus. Mit freundlichen Grüßen Dieter

Fahrzeugfinanzierung Widerruf / Anrechnung von Nutzung und Wertverlust?

Hallo,

für meinen im März 2014 abgeschlossenen VW-Fahrzeugfinanzierungsvertrag (der allgemein bemängelte VW-Standardvertrag) sind die Prüfmerkmale für Widerrufsanspruch durchweg zutreffend.

Mir ist bekannt, dass Nutzungsersatz (gefahrene Kilometer/ca 200.000 km * Kaufpreis) im Falle der Rückabwicklung anzurechnen sind. Frage: gibt es weiteren Nutzungsersatz den ich mir mir anrechnen lassen müsste, bspw. Wertverlust (aus Anmeldung und Abnutzung)?

Danke!

2. Ausbildung während laufender Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine sehr wichtige Frage zu meinem laufenden Insolvenzverfahren und hoffe sehr, das Sie mir eine Auskunft dazu geben können.

Ich bin seit ungefähr 3,5 Jahren in der Insolvenz.

Ich bin seit 2 Jahren mit meiner Ausbildung fertig und arbeite auch im gelernten Beruf als Kaufmann im Einzelhandel bei der Firma wo ich gelernt habe, bin aber total unglücklich.

Ich hätte nun die Chance im Jahr 2018 eine neue Ausbildung als Bankkaufmann zu bekommen.

Ist dies verboten oder kann meine Insolvenz deswegen platzen ?

Ich habe selber auch nochmal etwas recherchiert wegen dem Thema mit der 2. Ausbildung und da habe ich nur folgendes zu gefunden:

§ 295
Obliegenheiten des Schuldners

(1) Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist

1. eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;

Speziell über eine 2. Ausbildung steht da nichts genaues zu.

Ich bin in meiner jetzigen Anstellung wirklich Tod unglücklich, bin deswegen auch bereits jetzt am Stück schon 5 Wochen Krank.

Sofern dies erforderlich wäre, könnte ich mit Sicherheit auch ein Attest erhalten, das mir die Arbeit dort unzumutbar ist.

Ich war natürlich nicht untätig und habe mit 106 Bewerbungen einen 1. Lauf im August diesen Jahres gestartet. Das Ergebnis war sehr niederschmetternd wo sich nämlich nur Absagen oder auch gar keine Antworten draus ergeben haben.

Bei der örtlichen Sparkasse hätte ich die Chance für das Ausbildungsjahr 2018 eine Ausbildung anzufangen, dies ist vermutlich aufgrund meines Alters ( Ich bin dann bei Ausbildungsbeginn 29) meine letzte Chance, die beruflichen Weichen doch nochmal anders zu stellen und aus der ganzen Sache rauszukommen.

Mein letztes Arbeitszeugnis (Zwischenzeugnis lag bei 4-5).

Aktuell liege ich bei einem Nettoverdienst von knapp 2000 Euro, wobei bei 2 Unterhaltspflichtigen Personen momentan ca. 60-70 Euro monatlich gepfändet werden, also nicht die Welt.

Mehr ist bei meiner Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel auch nicht zu erwarten, die nächsten Jahre.

Sofern ich im Juli nächsten Jahres meinen Arbeitgeber verlassen würde, wäre eine geringe Abfindung von wahrscheinlich 3000-4000 Euro möglich, die könnte der Verwalter gerne haben, dies wäre auch mehr, als in den dann knapp 2 Jahren restlicher Insolvenz noch zu pfänden wären bei mir.

Natürlich wäre in der Ausbildung zum Bankkaufmann dann nichts mehr zu Pfänden, der Iohn in dem Beruf ist zwar gut, aber bei 2 Unterhaltspflichtigen Personen, natürlich sehr weit von einer Pfändung entfernt.

Mir ist das mit der weiteren Ausbildung wirklich Extremst wichtig, ich sehe auch keine weiteren beruflichen Perspektiven mehr in meinem Betrieb (wo mir mein Vorgesetzter auch gesagt hat, das ich dort keine Zukunft habe) noch generell in dem erlernten Beruf.

Mache ich den Schritt der 2. Ausbildung aber erst nach der Ausbildung bin ich 31 und dann ist der Zug wahrscheinlich für eine weitere Ausbildung endgültig abgefahren.

So ich habe jetzt glaube ich die Sachverhalte ziemlich genau geschildert und hoffe, das es irgendeinen Weg gibt, das ich die 2. Ausbildung machen kann, ohne das die Insolvenz platzt.

Über eine kurze Rückmeldung, wäre ich wirklich sehr dankbar.

Mit den besten Grüßen

GmbH aus dem Ausland gründen Webshop Amazon in Deutschland betreiben

Sehr geehrter Herr Kraus, wir wollen gerne über Sie eine GmbH oder eine UG gründen lassen. Wir sind quasi “Auswanderer” und leben in Südamerika und verkaufen über Amazon Produkte (Eigenvertrieb) in Deutschland. Wäre eine Gründung möglich, obwohl wir nicht nach Deutschland fliegen?

450,-€ Job neben dem Hauptjob

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich seit knapp 21/2 Jahren in einer Regelinsolvenz, dass Verfahren wurde geschlossen und die Wohlverhaltensphase hat begonnen.

Nun würde ich gerne nebenbei einen 450,-€ Job ausüben. Muss man hierfür auch einen pfändbaren Betrag abführen!? Wenn ja, muss ich das dann selber ermitteln und abführen oder muss das mein Arbeitgeber machen!?

In meinem Verfahren belaufen sich die anerkannten Forderungen auf 52.504,54€, die Bar Masse beläuft sich auf derzeit 18.228,-€ und von meinem Gehalt werden monatlich 330,-€ gepfändet. Mein IV hat ein Auslagen Betrag in Höhe von 10.589,65€ geltend gemacht.

Meine Frage beruht darauf, dass ich das Verfahren gerne nach drei Jahren beenden würde.
Wie hoch wäre der Betrag den ich noch aufbringen müsste um auf den entsprechenden Betrag zu kommen!? Und wie hoch wäre der Gesamt Betrag= 35% + Gerichtskosten + IV!? Wann muss das Geld auf dem Konto sein und wann muss man den Antrag gestellt haben!?

Ich hoffe Sie können mir weiter helfen, denn ich weiß nicht weiter.

Für Ihre Mühe, danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Bengel

Lohnt sich ein Vergleich

Guten Tag.
Habe leider meine Kreditkarten ausgeschoepft und einen Kredit am laufen.
Die mtl. RATEN sind hoeher als mein Einkommen.
Wollte einen Kredit in Hoehe von 40000 Euro aufnehmen um alles aufzuloesen.
Aber bei Netto 975 Euro bei Sohn Steuerklasse 5 ist das nicht möglich.

Gläubigerbervorzugung

Hallo,
ich befinde mich seit fast einem Jahr in der Wohlverhaltensphase. Nun hat mich das Arbeitsgericht wegen einer Prozesskostenhilfe die in diese Insolvenz einberechnet wurde angeschrieben, dass ich Angaben zu meinem Einkommen machen soll. Daraus würde dann die monatliche Zahlung berechnet, die ich abführen müsste.
Im Insolvenzverfahren wurde das Arbeitsgericht wegen der offenen Forderung vom Insolvenzverwalter angeschrieben, dieses hat darauf aber nicht reagiert.
Ich habe dem AG nochmals mitgeteilt, dass ich mich in Insolvenz befinde.
Die Antwort war, dass ich die Zahlung aus meinem nichtpfändbaren Anteil bezahlen muss.
Wenn ich das mache, bevorzuge ich doch einen Gläubiger.
Darf ich das so machen, ohne meine Restschuldbefreiung zu gefährden?
Ist die Forderung des Arbeitsgerichts rechtens?

Mit freundlichen Grüßen

UG oder GmbH gründen für IT Dienstleister?

Hallo Herr Kraus,

ich überlege, mein Einmann-Unternehmen in eine UG oder GmbH umzuwandeln. Im Moment bin ich als selbstständiger eingetragen und habe ein Gewerbe. Was würden Sie in der IT Branche empfehlen? Ich habe vor allem Dauerkunden, die ich schon seit Jahren betreue (bin seit Ende der 80er Tätig). Deshalb muss ich eigentlich keine GmbH gründen? Die “akzeptieren” auch eine UG.

Allerdings habe ich gelesen, dass ich eine GmbH mit einer Sacheinlage gründen kann. Kann ich das mit meinem Auto machen?

Wie sehen Sie die Situation? Danke im Voraus.

Inso Antrag eingereicht aber wieder schulden gemacht

Hallo Herr Rechtsanwalt, ich habe mein Inso Antrag bei der zuständigen AG eingereicht, allerdings habe ich wieder Schulden gemacht wobei ich die meisten schon vergessen habe welche die sind. Der Insolvenzverwalter wird mich wahrscheinlich fragen warum all die Schulden.

1. Darf ich sagen das ich Kaufsucht hatte? Ist das Strafbar?
2. Was soll ich nun für den neuen Schulden bzw. Schulden aus 2017 machen? Soll ich’s Zahlen oder doch nicht?

Gerichtlicher Vergleich

Hallo,
Ende Mai habe ich einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen müssen, nachdem ein außergerichtlicher Vergleich nicht zustande kam. Nun hat ein gerichtlicher Vergleich eine Kopf- und Summenmehrheit ergeben (99,65% der Summe und 87,50% der Gläubiger). Dennoch hat meine Anwältin einen neuen Plan an das Gericht verschickt, wie ich aus meiner Post sehen kann. Ist das nicht falsch ? Welche Gründe gibt es für ein solches Vorgehen überhaupt? Besteht nicht die Gefahr, dass die Gläubiger dann ablehnen, wenn immer wieder neue Pläne aufgestellt werden ? Die Summe der Zustimmungen beträgt über 50.000 Euro im Vergleich zu den Ablehnungen von 100 Euro. Könnten Sie mir erklären, warum man in diesem Fall überhaupt noch einen neuen Plan aufstellt ?

Mit freundlichen Grüßen
Anjuta