Welche Modelle von Mercedes sind betroffen?

Bei den folgenden Modellen ist bereits bekannt geworden, dass diese vom Mercedes Abgasskandal betroffen sind. Insbesondere sind die Modelle betroffen, die einen CDI-Motor verbaut haben. Manipulationen stehen zumindest bei den Fahrzeugen fest, bei denen es bereits behördlich angeordnete Rückrufe gegeben hat. Dazu gehören die folgenden Motoren:

  • OM 642
  • OM 651
  • OM 622 (Mercedes Vito bzw. Viano)

Es sind in der Vergangenheit jedoch auch andere Modelle mit erhöhten Schadstoff-Werten aufgefallen. In den Fokus der Ermittler rückt mehr und mehr der Motor OM 626, der große Ähnlichkeit zum Motor OM 622 aufweisen soll. Bisher soll es hier aber noch keine offizielle Prüfung gegeben haben. Wenn Sie Zweifel haben, ob auch Ihr Mercedes von den illegalen Abschalteinrichtungen betroffen ist, rufen Sie uns an und wir prüfen Ihren individuellen Fall. Wir haben für Sie eine Liste der betroffenen Fahrzeuge erstellt.

Wird meine Rechtsschutzversicherung die Kosten tragen?

Aus Erfahrung können wir sagen, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen vertraglich verpflichtet sind, die Kosten tragen. Einige Rechtsschutzversicherungen haben sich in der Vergangenheit geweigert, die Kosten zu übernehmen. Unsere Kanzlei hat dann im Rahmen von Ombudsmannverfahren und Klagen vor unterschiedlichen Landgerichten gegen die Versicherungsunternehmen erfolgreich Deckung für unsere Mandanten erstritten. Die bisherigen Deckungsklagen waren zu 100% erfolgreich. Die Deckungsanfragen und Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung ist Teil unserer kostenfreien Dienstleistung.

Die jüngsten Rückrufe dürften auch zurückhaltende Rechtsschutzversicherungen langfristig beeindrucken und diese auf Deckungskurs bringen. Ein offiziell angeordneter Rückruf in derart großem Ausmaß legt die Beteiligung Daimlers am Abgasskandal nahe. Damit steigen die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens trotz noch noch nicht abgeschlossener Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?

Im ersten Schritt würden wir zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen. Im Rahmen unserer Erstberatung überprüfen wir Ihren Kauf- bzw. Darlehensvertrag und teilen Ihnen in einem anschließenden Telefonat mit, ob Sie Ansprüche haben und wie erfolgversprechend die Durchsetzung in Ihrem konkreten Fall erscheint. Wir blicken in diesem Bereich auf unsere jahrelange Erfahrung, insbesondere im Bereich des Verbraucherrechts, zurück.

Wir können dann entweder zu einem Festpreis oder auf Basis einer erfolgsabhängigen Vergütung für Sie tätig werden. Wir werden zu keinem Zeitpunkt ohne eine vorherige Vollmachterteilung kostenpflichtig tätig.