Dieselgate

Hallo Anwaltsteam,

ich habe vor 5 Monaten einen Brief zur Nachrüstung meines Wagens erhalten. Ich habe das noch nicht gemacht. Jetzt habe ich bei Ihnen gelesen, dass Sie Betroffenen helfen. Welche Rechte habe ich jetzt?

Rechte im Abgasskandal

Der Abgasskandal hat viele Autokäufer hart getroffen. Fest steht dabei, die Manipulationssoftware hat zu erheblichen Wertverlusten geführt. Mit der Entfernung der illegalen Software ist es aber nicht getan. Nach Ansicht von ADAC kann dies zu unabsehbaren Schäden führen. Dazu gehören schnellerer Verschleiß des Motors sowie ein höherer Kraftstoffverbrauch. Es gibt glücklicherweise einige Möglichkeiten, um ohne Schaden aus dem Abgasskandal zu kommen.

Zunächst stehen dem Käufer Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer zu. Dieser ist in erster Linie zur Nachbesserung verpflichtet. In der vom VW-Konzern durchgeführten Rückrufaktion sehen allerdings viele Experten und Gerichte keine zumutbare Nachbesserung.

Wer sich damit nicht zufriedengeben möchte, kann vom Vertrag zurücktreten, den mangelhaften Wagen zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen. Im Gegenzug ist der Käufer allerdings unter Umständen verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu leisten. Der Rücktritt rechnet sich in der Regel dennoch, da die Nutzungsentschädigung deutlich unter dem erlittenen Wertverlust liegt.

Mit dem Rückabwicklungsrechner auf unserer Webseite können Sie den Wert errechnen, der Ihnen bei einer Rückabwicklung zusteht.

Darüber hinaus stehen Käufern auch Schadensersatzansprüche direkt gegen VW zu. In dem Einsatz der Manipulationssoftware sehen die Gerichte zu Recht einen Betrug. Ein solcher Anspruch führt regelmäßig ebenfalls zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Vorteil dieses Anspruches liegt darin, dass er später verjährt als die Gewährleistungsrechte.

Eine weitere, für Verbraucher mit Abstand lukrativste Methode ist allerdings der Widerruf des Finanzierungsvertrages, da hier zumindest bei Verträgen die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Video zum Widerruf von VW-Darlehen.

Es gibt also viele Möglichkeiten, wir beraten Sie gerne zu allen und finden gemeinsam den besten Weg zur Durchsetzung Ihrer Rechte.
Unsere Prüfung und Erstberatung sind, wie gewohnt kostenfrei und unverbindlich. Kommen Sie auf uns zu, wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen.


Mehr Wissenswertes zum Abgasskandal:

Nutzungsersatz

Hallo Anwälte,
ich habe bei Ihnen auf der Seite gelesen, dass ich Nutzungsentschädigung bei der Rückabwicklung zahlen muss. Muss man die immer zahlen? Und wenn ja, wie hoch ist die?

Danke im Voraus!

Dieselgate

Ich habe einen Mercedes C 220 D, laut der Liste bei Ihnen bin ich auch betroffen. Wie können wir jetzt weiter vorgehen? Was habe ich davon, jetzt einen Rechtsanwalt einzuschalten? Kostet mich das nicht einiges?

Danke im Voraus

Brief von Werkstatt

Guten Tag Herr Rechtsanwalt,

mein Auto ist auch betroffen vom VW-Skandal. Ich habe jetzt einen Brief bekommmmen von meiner Werkstatt, ich soll den Wagen nachrüsten lassen. Jetzt habe ich bei ihnen auf der Webseite gelesen, dass ich auch andere Möglichkeiten habe. Stimmt das?

Mein Fahrzeug ist nicht vom Abgasskandal betroffen. Kann ich mich trotzdem ohne Schaden vom Kaufvertrag lösen?

Ja, zumindest wenn Sie Ihr Fahrzeug im Jahr 2010 oder später erworben haben und zur Finanzierung einen Darlehensvertrag mit der VW Bank oder einer anderen Herstellerbank abgeschlossen haben. Denn dann stehen die Chancen sehr gut, dass Sie vom sogenannten Widerrufs-Joker profitieren können. Kernpunkt ist, dass die Banken es in den meisten Fällen unterlassen haben korrekt über das gesetzlich vorgesehene Widerrufsrecht zu belehren. In der Folge hat die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen und Betroffene können sich noch heute von Ihren teuren Finanzierungsverträgen lösen und erhalten gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis erstattet. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach dem 14. Juni 2014 gekauft haben, müssen Sie in diesem Fall nicht mal eine Nutzungsentschädigung zahlen, sondern können sich für Ihr gebrauchtes Fahrzeug den vollen Kaufpreis auszahlen lassen, ohne Abzüge.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die erste Einschätzung Ihres Falles sowie die anschließende Beratung zu den Chancen und Risiken erfolgen in jedem Fall kostenfrei. Die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen übernehmen wir entweder zu einem transparenten Festpreis oder auf Basis einer erfolgsabhängigen Vergütung, bei der Sie uns prozentual an dem durch uns erreichten wirtschaftlichen Vorteil beteiligen. Für welches Vergütungsmodell Sie sich entscheiden bleibt ganz Ihnen überlassen.

Wir werden zu keinem Zeitpunkt kostenpflichtig tätig, ohne mit Ihnen vorher über die Kosten einig zu sein.