Wie gehe ich als Betroffener vom Mercedes Abgasskandal am besten vor?

Zunächst sollten Sie sich vergewissern, ob Ihr Fahrzeug tatsächlich vom dem Mercedes Abgasskandal betroffen ist. Wir haben dafür eine Liste der betroffenen Fahrzeuge bereitgestellt. Diese Liste ist nicht abschließend, da immer wieder neue Hersteller und Modelle bekannt werden, die in den Abgasskandal verwickelt sind. Wenn Sie von Daimler einen Brief zur Nachrüstung erhalten haben, ist Ihr Fahrzeug definitiv mit einer manipulierten Software ausgestattet.

Vorteil ausrechnen mit Rückabwicklungsrechner

Sollten Sie feststellen, dass auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal tangiert ist, können Sie mithilfe unseres Rückabwicklungsrechners die Höhe Ihrer Ansprüche ausrechnen. In der Regel liegt dieser Rückabwicklungswert wesentlich höher als der gegenwärtige Marktwert des Fahrzeuges.

Kostenlose Ersteinschätzung einholen

Bei Ihrem Anliegen unterstützen wir Sie von Anfang an und überprüfen gerne, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist. Senden Sie uns dafür einfach den Kaufvertrag Ihres Mercedes-Benz zu und wir teilen Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung innerhalb von höchstens drei Werktagen mit, ob Sie Ansprüche geltend machen können. Wir werden dann gemeinsam versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit Daimler zu erzielen. Sollte sich der Hersteller weigern, die entstandenen Schäden auszugleichen, werden unsere erfahrenen Prozessanwälte nach Rücksprache mit Ihnen Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.

Wie hoch ist mein Schaden durch den Mercedes Abgasskandal?

Der Mercedes Abgasskandal hat zu erheblichen Wertverlusten bei den betroffenen PKWs geführt. Die Akzeptanz von Dieselmotoren sinkt rapide. Gerade der jüngste Rückruf von 238.000 Mercedes-Dieseln wird erhebliche Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt haben. Das Vertrauen in die bislang beinahe unbescholtene Traditionsmarke schwindet. Die Fahrverbotspläne vieler Kommunen setzen den Markt für Dieselfahrzeuge erheblich unter Druck. Möglicherweise wird es vielerorts bald nicht mehr zulässig sein, mit einem Diesel-Mercedes das Stadtgebiet zu befahren.

Die finanziellen Einbußen beschränken sich jedoch nicht allein auf den Wertverlust aufgrund potentieller Stadtuntauglichkeit. Denn infolge der manipulierten Software verbrauchen die Fahrzeuge auch mehr Treibstoff. Jeder Tankstellenbesuch führt so zu einer erhöhten Kostenbelastung. Kunden, die aufgrund eines angeordneten Rückrufs das Software Update erhalten, müssen mit weiteren Absatzschwierigkeiten rechnen. Das schlechte Image des Updates wirkt alles andere als verkaufsfördernd.

Auch die Umweltschäden dürften sich alles andere als positiv auf die Wertentwicklung auswirken. Betroffene Dieselfahrzeuge stoßen erheblich mehr schädliche Abgase aus, als von Mercedes zu Zeitpunkt des Kaufes behauptet. Die Nachfrage nach Diesel-Fabrikaten dürfte erheblich fallen. Wie bei fallenden Aktienkursen ist der Verkauf derzeit die denkbar schlechteste Lösung.

Mercedes Abgasskandal

Der Abgasskandal breitet sich weiter aus. Auch Daimler soll mehr als eine Million Fahrzeuge mithilfe einer Software manipuliert haben. Damit ist nach VW, Audi, Porsche der nächste große deutsche Automobilhersteller von dem Skandal betroffen. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen Betruges aufgenommen und durchsucht derzeit fleißig die Zentrale von Daimler.

Aber was bedeutet das für Sie als Besitzer von Mercedes-Fahrzeugen?

Zunächst heißt das für Sie, dass Sie einen Mercedes besitzen welcher deutlich mehr Abgase produziert als von Daimler angegeben. Dies wirkt sich in erster Linie natürlich auf die Umwelt aus. Darüber hinaus wirkt sich das aber auch den Wert Ihres Fahrzeuges aus.

Was können Sie also dagegen tun?

Sie haben zwei Optionen: Die erste Option ist es dem Autohersteller noch einmal Ihr Vertrauen zu schenken und das Fahrzeug vom Hersteller nachrüsten zu lassen. Die Hersteller bieten nämlich Software-Updates an, um das Problem in Griff zu bekommen. Das heißt der Hersteller spielt ein anderes Programm in Ihr Fahrzeug ein und schon läuft der Mercedes sauber, umweltfreundlich und sonst natürlich auch ohne weitere Beeinträchtigungen.

Was für eine schöne, einfache Lösung! Wären da nicht verschiedene Spielverderber, wie der ADAC oder die Europäische Union, die eine Softwareaktualisierung als Lösung ablehnen und von Langzeitfolgen für das Fahrzeug sowie von der Beeinträchtigung der Leistung des Autos sprechen. Bei dieser Lösung tragen Sie also das Risiko, dass Ihr Fahrzeug nach dem Update rund läuft und die Leistung, Spritverbrauch und die Haltbarkeit ihres Fahrzeuges sich nicht verschlechtert.

Andere Option: Wertverlust an den Hersteller weitergeben

Die zweite Option ist es den Wertverlust des Fahrzeuges unmittelbar an den Verursacher des Betruges, also an den Hersteller weiterzugeben.

Die aktuelle Rechtsprechung ist hier auf der Seite der Verbraucher. Zum einen hat der Hersteller Sie arglistig über die Eigenschaften des Autos – also die Abgasmenge – getäuscht, so dass Sie die Rücknahme des mangelhaften Autos verlangen können.

Widerrufsjoker sticht auch bei Autokrediten

Zum anderen gibt es da noch den Widerrufsjoker. Und zwar kann Ihr Vertrag auch Jahre nach Abschluss widerrufen werden, wenn der Kauf des Fahrzeuges über einen Kredit bei beispielsweise der Mercedes Bank finanziert wurde und dieser Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält.

Unsere Kanzlei hat an dieser Stelle bereits hunderte Verträge geprüft und nahezu alle Verträge enthalten eine solche fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Der Widerruf hat noch zwei weitere entscheidende Vorteile.:

  1. Alle Kreditverträge, also auch Benziner können widerrufen werden
  2. Bei Fahrzeugen die nach dem 13.6.14 finanziert wurden brauchen Sie keine Entschädigung für die Nutzungen des Fahrzeuges zu zahlen.

Widerruf Kredit bei VW-Bank

Hallo liebe Kollegen,

ich habe meinen VW-Passt bei der VW-Bank finanziert. Wie kann ich jetzt das ganze rückabwickeln.

Ich freue mich über ihre Antwort!

Herzliche Grüße

Abgasskandal Mercedes

Hey,

ich habe gestern aus der Zeitung erfahren, dass auch Daimler vom Abgasskandal betroffen ist. Kann ich auch einen Rücktritt erklären?

mfg

Dieselgate

Hallo Anwaltsteam,

ich habe vor 5 Monaten einen Brief zur Nachrüstung meines Wagens erhalten. Ich habe das noch nicht gemacht. Jetzt habe ich bei Ihnen gelesen, dass Sie Betroffenen helfen. Welche Rechte habe ich jetzt?

Rechte im Abgasskandal

Der Abgasskandal hat viele Autokäufer hart getroffen. Fest steht dabei, die Manipulationssoftware hat zu erheblichen Wertverlusten geführt. Mit der Entfernung der illegalen Software ist es aber nicht getan. Nach Ansicht von ADAC kann dies zu unabsehbaren Schäden führen. Dazu gehören schnellerer Verschleiß des Motors sowie ein höherer Kraftstoffverbrauch. Es gibt glücklicherweise einige Möglichkeiten, um ohne Schaden aus dem Abgasskandal zu kommen.

Zunächst stehen dem Käufer Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer zu. Dieser ist in erster Linie zur Nachbesserung verpflichtet. In der vom VW-Konzern durchgeführten Rückrufaktion sehen allerdings viele Experten und Gerichte keine zumutbare Nachbesserung.

Wer sich damit nicht zufriedengeben möchte, kann vom Vertrag zurücktreten, den mangelhaften Wagen zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen. Im Gegenzug ist der Käufer allerdings unter Umständen verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu leisten. Der Rücktritt rechnet sich in der Regel dennoch, da die Nutzungsentschädigung deutlich unter dem erlittenen Wertverlust liegt.

Mit dem Rückabwicklungsrechner auf unserer Webseite können Sie den Wert errechnen, der Ihnen bei einer Rückabwicklung zusteht.

Darüber hinaus stehen Käufern auch Schadensersatzansprüche direkt gegen VW zu. In dem Einsatz der Manipulationssoftware sehen die Gerichte zu Recht einen Betrug. Ein solcher Anspruch führt regelmäßig ebenfalls zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Vorteil dieses Anspruches liegt darin, dass er später verjährt als die Gewährleistungsrechte.

Eine weitere, für Verbraucher mit Abstand lukrativste Methode ist allerdings der Widerruf des Finanzierungsvertrages, da hier zumindest bei Verträgen die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Video zum Widerruf von VW-Darlehen.

Es gibt also viele Möglichkeiten, wir beraten Sie gerne zu allen und finden gemeinsam den besten Weg zur Durchsetzung Ihrer Rechte.
Unsere Prüfung und Erstberatung sind, wie gewohnt kostenfrei und unverbindlich. Kommen Sie auf uns zu, wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen.


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