Ja, auch ältere Verträge können widerrufen werden. Die Frist, ab wann Verträge widerrufen werden können, ist der 10. Juni 2010. Wenn Verträge mit der Porsche-Bank später abgeschlossen worden sind, können sie widerrufen werden. Voraussetzung ist zusätzlich das Vorliegen einer mangelhaften Verbraucherinformation.
Der Verbraucher muss allerdings bei alten Verträgen damit rechnen, eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen zu müssen.
Diese berechnet sich nach der folgenden Formel:
Formel für Neufahrzeuge
Gefahrene Kilometer * Kaufpreis / Gesamtlaufleistung (typischerweise 250 000 Km, bei kleineren Fahrzeugen ca. 200.000, bei großen 300.000)
Formel für Gebrauchtfahrzeuge
Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / (Gesamtlaufleistung [typischerweise 250 000 Km, bei kleineren Fahrzeugen ca. 200.000, bei großen 300.000] abzüglich Tachostand bei Kauf)
Je weniger Kilometer das Auto zurückgelegt hat, desto geringer ist demnach die Nutzungsentschädigung. Bei einer typischen anzunehmenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km bedeutet dies, dass je 25.000 gefahrenen Kilometern ein Abzug von 10 % des Kaufpreises erfolgt.