Sehr geehrte Damen und Herren,
erlauben Sie mir vor Upload meiner Dokumente zur kostenfreien Vorabprüfung ein paar wenige Fragen.
Der Darlehensvertrag zur Finanzierung unseres Fahrzeuges wurde Anfang 2017 geschlossen. Somit könnte, mit etwas Glück, auch für uns die Regelung greifen, dass eine Nutzungsentschädigung nicht zu zahlen ist.
1. Ist Ihnen bekannt, dass nach erfolgreichem Vergleich oder erfolgreicher Klage und Widerruf des Darlehens ein negativer Schufa-Eintrag durch die beteiligte Bank erfolgte?
2. Wir nach erfolgreichem Widerruf das Fahrzeug i. d. R. sofort abgeholt werden?
3. Wie verhält es sich bei kleineren Beschädigungen (Kratzern oder ähnlichem) am Fahrzeug? Ist hierfür ein Ersatz zu leisten?
4. Das Fahrzeug ist mit 4.000 Euro überfinanziert. Dieser Betrag ist dann sicherlich sofort zu leisten?
5. Im Rahmen des Kreditvertrages wurde eine Restwertversicherung und eine Ratenschutzversicherung abgeschlossen. Werden diese Versicherungen bei Widerruf ebenfalls aufgelöst? Haben diese Versicherungen im Erfolgsfalle einen Einfluss auf die Rückzahlung von Zins und Tilgung durch die Bank?
Besten Dank für Ihre kurze Information.