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Hallo. Angenommen, ich habe Erfolgreich mein Auto zurückgeben können, wie sieht dann die Provision für Ihre Leistungen als Kanzlei aus?
Und welche Kosten entstehen, wenn es eben nicht geklappt hat mit der Widerrufung?
Gruß
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KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH
Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT
Das ARD Wirtschaftsmagazin Plusminus hat mit einem Kamerateam unsere Kanzleiräume besucht. Rechtsanwalt Dr. V. Ghendler erläutert den Zuschauern, wie Verbraucher erfolgreich gegen die Banken der Autohersteller vorgehen können. Der Widerrufsjoker steht allen Verbrauchern offen, die in den letzten Jahren einen Autokredit abgeschlossen haben, und ist die effizienteste Waffe im Abgasskandal. Den Beitrag von Plusminus können Sie hier sehen:
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Neben den Ausführungen unseres Rechtsanwalts Dr. V. Ghendler erzählen auch zwei unserer Mandanten von ihren Fällen. Beide Mandanten hatten ein Diesel-Fahrzeug von Audi erworben und per Kreditvertrag bei der Audi-Bank finanziert (Autokredit Widerruf). Kurz nach Abschluss der Verträge wurden die Abgas-Manipulationen von VW publik. Auch Audi als Tochter des VW Konzerns war bekanntermaßen an dem schmutzigen Skandal beteiligt. Der Volkswagen-Konzern spielte die Vorwürfe herunter oder versuchte, sich bei den Kunden zu entschuldigen. Wiedergutmachung leisteten Audi und VW jedoch nicht. Mit dieser Gleichgültigkeit des VW Konzerns sowie dem großen Wertverlust ihrer Autos wollten sich unsere Mandanten nicht abfinden. Sie wandten sich daher an unsere Kanzlei und nahmen unser Angebot einer kostenfreien Erstberatung und Vertragsprüfung an.
Unsere Widerrufsexperten erkannten schnell, dass die Unterlagen der Mandanten einige der häufigsten Fehler in Autokredit-Verträgen aufwiesen. Beispielsweise hatte ein Mandant keine Ausfertigung des Vertrags erhalten, die von Audi bzw. der Volkswagen Bank selbst unterschrieben war. Somit hatte er faktisch nie die vollständigen Vertragsunterlagen erhalten. Darüber hinaus fehlte die Angabe, um welche Art des Darlehens es sich handelt. Auch der vorgeschriebene Hinweis auf das Recht des Kunden, einen Tilgungsplan zu verlangen, war inmitten anderer Angaben versteckt und somit unverständlich.
Der gravierendste Fehler: Der Kunde wurde im Vertrag nicht darauf hingewiesen, dass er ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund besitzt. Lediglich das Kündigungsrecht der Bank ist klar beschrieben. Kündigungsrechte des Darlehensnehmers finden sich dagegen nur an einer der hintersten Stellen in den AGB. Dieser klare Verstoß gegen das Verständlichkeitsgebot bedeutet nicht zuletzt gemäß eines Urteils des Frankfurter Oberlandesgerichts einen zeitlich unbeschränkten Kündigungsgrund.
Im Ergebnis berechtigen diese Fehler auch lange nach Vertragsschluss noch zum Widerruf, da die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat.
Fehlende Unterschrift: Statt Unterschriften findet sich nur ein Hinweis, dass die VW Bank eine unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrags besitzt.
Kein Hinweis auf Kündigungsrecht: Das Kündigungsrecht der Bank ist vollständig im Vertrag aufgeführt. Dass der Darlehensnehmer aber ebenso ein Kündigungsrecht besitzt, verschweigt die VW Bank.
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Herr Rechtsanwalt Dr. V. Ghendler konnte für unsere Mandanten sogar genau berechnen, welche finanziellen Vorteile der Widerruf haben würde. Unsere Mandanten vermeiden nicht nur den Schaden im Abgasskandal, sondern erhalten sogar unschlagbare Konditionen für das Auto. Der finanzielle Vorteil lässt sich durch unseren Widerrufsrechner ermitteln, den auch die Stiftung Warentest bereits positiv erwähnt hat. Einer der Mandanten kaufte den Wagen beispielsweise im März 2015 und fuhr seitdem nur 22.000 Kilometer. Im Ergebnis wird er bei erfolgreichem Widerruf fast die gesamten bisher gezahlten Beträge zurückerhalten. Dies ergibt sich aus einer rechnerischen Gesamtleistung des Wagens, die je nach Fahrzeugklasse zwischen 200.000 und 250.000 Kilometern liegt. 22.000 Kilometer sind also nur rund 10 % der Gesamtfahrleistung.
Auch wenn das Ziel nicht die Rückgabe des Autos, sondern Schadensersatz ist, bietet der Rechner einen Anhaltspunkt für den zu erwartenden finanziellen Ausgleich für den Schaden im Abgasskandal durch den Wertverlust.
Sie müssen nicht mehr zahlen
abzgl. Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer
Sie erhalten zurück
Sie erhalten zurück (2. Methode)
Viele Verbraucher finanzieren ihr Auto per Kredit, den sie mit einer Herstellerbank abschließen. Diese Verträge sind sehr oft nicht korrekt formuliert, insbesondere fehlen wichtige Verbraucherinformationen zum Widerrufsrecht.
Bei fehlerhaften Verträgen ist ein Widerruf möglich, auch noch mehrere Jahre nach Vertragsschluss. Der Widerruf führt zur Rückabwicklung des Vertrags. Verbraucher haben davon regelmäßig einen attraktiven finanziellen Vorteil.
Unsere anwaltliche Prüfung von Vertragsunterlagen für Autokredite ist kostenfrei. Wir beraten Sie im Anschluss an die Prüfung kostenfrei zum bestmöglichen Vorgehen.
Autokredite sind seit geraumer Zeit ein beliebtes Mittel, ein Auto zu erwerben, ohne den gesamten Kaufpreis vorher ansparen zu müssen. Die Hersteller freut es: Sie verkaufen mehr Autos und verdienen gleich doppelt daran. Denn für die Durchführung der Kreditfinanzierung haben die Hersteller ihre eigenen Banken gegründet. Die Volkswagen Bank gibt es beispielsweise bereits seit 1949. Mittlerweile gibt es darüber hinaus die Zweigniederlassungen Audi Bank, Seat Bank und SKODA Bank. Auch Mercedes, BMW und weitere Hersteller haben ihre eigene Bank.
Das ARD-Magazin Plusminus berichtet bereits seit 1975 über Wirtschafts- und sozialpolitische Themen. Bei Plusminus werden Verbraucher schwerpunktmäßig zu den Bereichen Wirtschaft, Reise & Verkehr, Altersvorsorge, Wohnen und Gesundheit sowie Umwelt und Internet informiert. Die Sendung ist jeden Mittwoch um 21:45 in der ARD zu sehen, Wiederholungen laufen regelmäßig auf den Regionalprogrammen. Außerdem ist die Sendung in der ARD Mediathek abrufbar. Mit Plusminus liefert die ARD informative Hintergrundberichte neben investigativen Recherchen und Tests. Darüber hinaus bietet Plusminus Tipps und Handlungsvorschläge für Verbraucher, Konsumenten und Steuerzahler.
Herr Rechtsanwalt Dr. V. Ghendler und das Kamerateam der ARD für Plusminus zum Widerruf von Autokrediten
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Mit dem Widerruf von Autokrediten berichtet die ARD über ein Thema, auf das sich diese Kanzlei schon lange spezialisiert hat. Denn die millionenfach genutzten Verträge zur Autofinanzierung wurden von den Herstellern selten korrekt formuliert. Stattdessen sind zahlreiche Verträge unvollständig, unübersichtlich und rechtlich fehlerhaft. So wie unsere Mandanten aus der Sendung Plusminus betrifft dies deutschlandweit hunderttausende Kunden. Die Widerrufsmöglichkeit des Autokredits schlummert also noch in unzähligen Verträgen.
Insbesondere sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in den Verträgen enthalten. Verbraucher müssen umfassend über ihr gesetzliches Widerrufsrecht informiert werden. Doch die gut bezahlten Anwälte der Autokonzerne haben diese wichtige Verbraucherinformation falsch oder gar nicht in die Verträge aufgenommen. Falsch belehrte Kunden haben deswegen das Recht, auch Jahre später noch ihre Verträge zu widerrufen. Wenn Sie von diesem Widerrufsrecht Gebrauch machen, geben Sie das gebrauchte Auto zurück. Im Gegenzug erhalten Sie Ihre über die Jahre geleisteten Ratenzahlungen sowie die Anzahlung zurück. Diese Rechtslage wurde auch vor Gericht mehrfach bestätigt. Fraglich ist nur, ob für die Bank für die Abnutzung des Autos eine Nutzungsentschädigung von der Rückzahlung abziehen darf. Dies wurde von Gerichten bisher nicht einheitlich beantwortet. Doch selbst wenn eine Entschädigung zu zahlen ist, so sind die Abzüge bei einer üblichen Fahrzeugnutzung relativ gering und erreichen keinesfalls den Wertverlust des Autos bei einem regulären Verkauf über Autoscout24 oder an einen Gebrauchtwagenhändler.
Für sich genommen ist der Widerrufsjoker bereits ein großes Thema, da er auch auf Lebensversicherungen und Immobiliendarlehen anwendbar ist. Doch wie auch Plusminus berichtet, kommt bei Autokrediten noch ein zweiter Punkt hinzu: der Abgasskandal. Denn der von VW ausgelöste Dieselskandal wurde von Autoherstellern und Politik nur unzureichend aufgeklärt. Entschädigungen für Kunden, die ohne ihr Wissen den manipulierten Skandalmotor EA 189 und andere Autos mit geschönten Abgaswerten gekauft hatten, gab es nicht. Der Wertverlust der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge übersteigt den üblichen Preisnachlass für Gebrauchtwagen um ein Vielfaches. Daher ist der Widerruf für Diesel-Kunden besonders interessant, wenn er auch allen Autobesitzern gleichermaßen offen steht, die eine Finanzierung nach dem 10.06.2010 abgeschlossen haben.
Ähnlich wie in Darlehensverträgen ist die Rechtslage auch bei Leasingverträgen. Auch hier besitzt der Verbraucher ein Widerrufsrecht, auch hier verwenden die Banken fehlerhafte Verträge. Rechte der Verbraucher und wichtige Informationen werden teils in umfangreichen Zusatzbestimmungen versteckt oder fehlen ganz. Diese Rechtsverstöße haben zur Folge, dass der Verbraucher jederzeit den Widerruf erklären kann. Dann erhält er die gezahlten Leasing-Raten zurück. Im Gegenzug gibt der das gebrauchte Leasingfahrzeug zurück. Wir vertreten bereits zahlreiche Mandanten im Vorgehen gegen VW Leasing, Audi Leasing und andere Anbieter.
Im ARD Bericht bei Plusminus kommen Mandanten zu Wort, die ihren Autokredit Widerruf bereits durchgeführt haben. Doch auch wenn Ihre Finanzierung bis heute noch nicht widerrufen ist, besteht die Möglichkeit weiterhin. Unsere auf Widerrufsrecht spezialisierte Kanzlei bietet Ihnen an, kostenlos auch Ihre Verträge zu überprüfen. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gerne per e-Mail an widerruf@anwalt-kg.de oder nutzen Sie unsere Upload-Funktion. Ihre persönlichen Daten werden selbstverständlich mit anwaltlicher Diskretion behandelt, Sie können die Unterlagen aber auch anonymisiert einsenden.
Innerhalb weniger Tage erhalten Sie von uns das Ergebnis. Nach unserer Erfahrung sind in einem Großteil der Finanzierungsverträge gravierende Fehler enthalten, die das Verbraucherrecht grob verletzen. Für Sie entsteht durch die Prüfung keinerlei finanzielles Risiko. Nach der Prüfung besprechen wir mit Ihnen kostenfrei die Erfolgsaussichten und beraten Sie zur besten Vorgehensweise.
Ergebnis im Regelfall innerhalb 30 Minuten
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Am 18.09.2017 feierte er seinen zweiten Geburtstag – der Dieselskandal. Während die Ausmaße des Skandals noch immer nicht ganz bestimmbar sind und immer mehr Hersteller verwickelt zu sein scheinen, sind die Resultate deutlich zu spüren. In 90 deutschen Städten werden die NO2-Grenzwerte dauerhaft überschritten. Nach Angaben der Europäischen Umweltbehörde gibt es allein in Deutschland jährlich 12.860 vorzeitige Todesfälle aufgrund von NO2.
Die Deutsche Umwelthilfe führt bereits gegen mehrere Städte Verfahren. Das Ziel: Reine Luft durch Fahrverbote. Nun reicht sie auch gegen Halle, Hannover und Kiel, beziehungsweise die entsprechenden Landesregierungen Klage ein.
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Die drei betroffenen Städte überschreiten den Grenzwert von 40 µg/m3 Stickstoffdioxid (NO2) deutlich und das schon seit 2010. Kiel ist mit 65 µg/m3 sogar auf Platz vier der schmutzigsten Städte Deutschlands, aber auch in Hannover und Halle gibt es erhebliche Überschreitungen.
Grund genug für den Umweltverband DUH vor Gericht zu ziehen. Die Deutsche Umwelthilfe verfolgt damit eine primäre Absicht: Druck ausüben. Die Städte und Kommunen sollen dazu bewegt werden, ihre Luftreinhaltepläne grundlegend zu überarbeiten – im Optimalfall inklusive umfassender Fahrverbote. Bereits 2018 sollen so die Grenzwerte eingehalten werden.
Langsam droht die seit Monaten anrollende Klagewelle zu brechen. In bereits 16 Städten hatte die DUH geklagt, in jedem der bereits entschiedenen Fälle gewonnen. Gerade die Urteile aus Düsseldorf, Stuttgart und München sind richtungsweisend in puncto Fahrverbote. Zuletzt hatten die Stuttgarter Richter ein Fahrverbot als verhältnismäßige, wirksame Maßnahme bezeichnet. Stichtag wird hier wohl der 22. Februar 2018 sein. Dann entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Sprungrevisionen im Düsseldorfer und im Stuttgarter Fall.
Während das Land Sachsen-Anhalt (Halle an der Saale) die aktuellen Maßnahmen für reine Luft als hinreichend empfindet, um langfristig die Grenzwerte einhalten zu können, ist der Oberbürgermeister von Hannover anderer Meinung. Stefan Schostock scheint Fahrverbote in Hannover durchaus für sinnvoll zu halten. „Nur so sind die Grenzwerte einzuhalten.“. Kiel hört unterdessen nicht zum ersten Mal von der Deutschen Umwelthilfe. Nachdem die DUH im Sommer erst angemahnt hatte, geht sie jetzt den Klageweg. Trotzdem zeigt sich Oberbürgermeister Ulf Kämper gelassen. Er sei zuversichtlich, […] in einem überschaubaren Zeitraum den Grenzwert […] einhalten zu können..
Die Klage würde ihm keine schlaflosen Nächte bereiten.
Ihm vielleicht nicht, tausenden Dieselfahrern in den betroffenen Städten aber schon. Denn Ziel der Deutschen Umwelthilfe ist nicht etwa eine Verbesserung der Situation auf lange Sicht. Schon in 2018 sollen die Grenzwerte eingehalten werden und das ist realistisch gesehen nur durch Fahrverbote möglich. Eine Katastrophe für viele Pendler, Taxifahrer und Anwohner. Noch fehlt es zwar an einem entsprechenden Urteil, aber die Aussicht auf Fahrverbote in bis zu 60 deutschen Städten macht Euro 5 – und Euro 6-Diesel nahezu unverkäuflich. Dieselfahrer befinden sich also in einer Zwickmühle: Fahren sie den Wagen weiter und gehen das Risiko ein, ihn bald nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzen zu dürfen? Oder verkaufen sie ihn weit unter Wert?
Diese beiden Optionen müssen nicht die einzigen bleiben. Denn es besteht ebenso die Möglichkeit, sich zu wehren.
Nicht nur ist -gerade bei VW- ein Vorgehen gegen den Hersteller möglich, auch gegen den Händler kann Klage eingereicht werden. Bei finanzierten PKW gibt es außerdem die Möglichkeit, durch einen Widerruf sämtliche Raten zurückzuerhalten.
Dieselfahrern ist deswegen zu raten, die Handlungsoptionen sorgfältig durch einen Fachmann prüfen zu lassen.
Nutzen Sie hierzu die Möglichkeit, sich im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung unverbindlich von einem unserer Mitarbeiter beraten zu lassen. Wir beleuchten anhand Ihres konkreten Falls die Erfolgsaussichten eines etwaigen Vorgehens.
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Der lukrative Widerruf von Autokrediten ist ein vielbeachtetes Thema in den Medien. Auch die ARD-Sendung plusminus berichtet am 17.01.2018 um 21:45 Uhr darüber. Der Bericht enthält ein Interview mit einem unserer Widerrufs-Experten, Herrn Dr. V. Ghendler. Unsere Kanzlei hat sich schon früh auf das Thema Widerruf von Autokrediten und lukrative Rückgabe des Gebrauchten Autos spezialisiert. Der ARD-Bericht lässt auch einige unserer Mandanten zu Wort kommen und von ihren Erfahrungen berichten.
Fotos von den Dreharbeiten in unserer Kanzlei
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Nachdem die Stiftung Warentest bereits früh über die Möglichkeit zum Widerruf berichtet hatte, informieren nun immer mehr Medien über dieses Thema. Spätestens nachdem kürzlich zwei vielbeachtete Urteile zugunsten der Autobesitzer ergangen sind, wird das Thema zum Dauerbrenner. Hintergrund dieser Urteile: Die Gerichte haben entschieden, dass der Widerruf von Auto-Kreditverträgen auch noch Jahre nach Abschluss der Verträge möglich ist – und Kunden somit viel Geld sparen können.
Der Widerruf von Autokrediten ist für jeden Kunden möglich, der das Fahrzeug bei einer Herstellerbank finanziert hat. Der Grund: Die Banken waren ihrer Pflicht zur umfassenden und korrekten Information über das Widerrufsrecht bei Verträgen mit Verbrauchern nicht nachgekommen. Stattdessen verwendeten die Banken massenhaft fehlerhafte und widersprüchliche Verträge. Kunden müssen sich das nicht gefallen lassen: Sie können den Widerruf erklären und diesen falls nötig auch vor Gericht durchsetzen.
Dieser Sachverhalt ist für eine Gruppe von Autobesitzern besonders interessant: Die Fahrer von Dieselautos. Denn seit Bekanntwerden des großen Abgasskandals ist der Gebrauchtwagenmarkt für Diesel-Fahrzeuge abgestürzt. Der Wertverlust der Fahrzeuge steigt Tag für Tag. Studien belegen außerdem: Diesel-Fahrzeuge sind deutlich umweltschädlicher, als bislang bekannt. Zahlreiche Kommunen könnten Diesel-Fahrzeuge daher aus den Innenstädten verbannen. Mittlerweile planen Politiker außerdem eine Abschaffung der Steuervorteile für Diesel-Kraftstoff. Diese Nachrichten dürften mittelfristig keine Erholung der Preise für gebrauchte Diesel-Autos erlauben.
Für sämtliche Autobesitzer ist es sinnvoll, alle Optionen prüfen zu lassen. Diesel-Käufer, die vom Abgasskandal betroffen sind, können somit den möglichen Fahrverboten entgehen. Auch Benziner können durch den Widerrufsjoker Preisvorteile gegenüber einem Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielen. Unsere Widerrufs-Experten prüfen Ihre Unterlagen kostenlos. Somit entsteht keinerlei finanzielles Risiko für Sie. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Ihren finanziellen Vorteil können Sie ganz einfach mit unserem Widerrufsrechner ermitteln.
Hallo.
wenn eine Finanzierungs Wiederruf erfolgreich durchgesetzt wurde ,(kein Vergleich) wird dann der Kaufvertrag automatisch Ungültig ,oder müsste der Kaufvertrag dann auch noch mal Widerrufen werden?
In diesen Fall BMW Händler und BMW Bank. ( Koppelgeschäft).
gruss
Am 19.11.2017 fanden wieder einmal Dreharbeiten in unserer Kanzlei statt. Diesmal führte Herr RA Dr. V. Ghendler ein Interview mit dem Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb) zum Thema Widerruf von Autokrediten, einem Spezialgebiet dieser Kanzlei. Der Beitrag war im Verbrauchermagazin SUPER.MARKT auf dem Sender rbb am 08.01.2018 zu sehen. Der Beitrag in der Mediathek des rbb Fernsehens ist leider nicht mehr verfügbar.
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Die aktuellen, verbraucherfreundlichen Urteile zum Widerruf von Autokrediten blieben auch den Medien nicht verborgen. Daher erhält dieses Thema immer mehr Aufmerksamkeit. Die Signalwirkung der neuesten Urteile dürfte auch für bisher skeptische Kunden einen Wendepunkt darstellen. Immer mehr Autokäufer nutzen die Chance, aus dem Kredit auszusteigen und das Fahrzeug zu unschlagbaren Konditionen zurückzugeben. Auch die Berichterstattung der Stiftung Warentest zu diesem Thema bezeichnet den Widerrufsjoker als willkommene Chance für Verbraucher.
Wer den Widerrufsjoker nutzt, erhält von der Bank die bisher gezahlten Raten sowie die Anzahlung für das Fahrzeug zurück. Im Gegenzug gibt der Kunde das gebrauchte Auto zurück. Nur die gezahlten Kreditzinsen, die beim derzeitigen Zinsniveau relativ niedrig sind, darf die finanzierende Bank einbehalten. Der Kunde ist also um Längen besser gestellt, als bei einem Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Dies gilt umso mehr für Geschädigte im Abgasskandal. Die betroffenen Fahrzeuge lassen sich gebraucht nur noch zu Schleuderpreisen verkaufen.
Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob der Verbraucher immer den vollen Betrag zurückerhält, oder ob ein Nutzungsersatz für bisher gefahrene Kilometer fällig wird. Damit soll die Abnutzung des Fahrzeugs entschädigt werden. Doch zumindest für Verträge, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen worden sind, dürfte nach Auffassung dieser Kanzlei keine Nutzungsentschädigung anfallen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Frage von den Gerichten in Zukunft beantwortet wird. Doch auch bei etwaigem Nutzungsersatz lohnt sich der Widerrufsjoker für einen großen Teil der Verbraucher. Mit unserem leicht bedienbaren Widerrufsrechner können Sie selbst ausrechnen, welche Beträge Sie mit oder ohne Nutzungsentschädigung zurückerhalten können.
Sommer 2014 – ein Jahr vor Bekanntwerden des Dieselskandals. Der VW-Kunde kaufte einen VW Touran zum Preis von 22.800 €. Wie es oft üblich ist, bezahlte er nur 8000 € des Kaufpreises direkt, den Restbetrag finanzierte er durch ein Darlehen der VW-Bank. Im März 2016 – als die Manipulationen von VW bereits publik waren – erklärte er den Widerruf des Finanzierungsvertrags und wollte das Geschäft rückabwickeln. Die VW-Bank jedoch zog nicht mit. Sie wies den Widerruf als verfristet zurück. Der Darlehensnehmer klagte.
Mit Erfolg, wie sich jetzt vor dem LG Berlin zeigte (Urt. vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16). Die Richter urteilten, der Kläger könne den Widerruf auch noch eineinhalb Jahre nach Vertragsschluss erklären. Die Bank müsse nun 12.400 € an den Kläger zurückzahlen. Dieser Betrag ist die Summe der bis zum Widerruf gezahlten Raten und der geleisteten Anzahlung. Abgezogen wurden Zinsen in Höhe von 1.000 €.
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Auch das Landgericht Berlin hält Kreditverträge der VW-Bank für fehlerhaft
Verbraucher dürfen auch Jahre nach Vertragsschluss die Finanzierung widerrufen
Der Widerruf berechtigt zur Rückgabe des Autos
Autofahrer erhalten einen Großteil der geleisteten Raten zurück
Erst vor einem Monat hat das Landgericht Arnsberg diese Rechtslage bestätigt
Auch für Fahrer von Benzin-Fahrzeugen kann der Widerruf eine lukrative Option darstellen
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Lange fühlten Dieselfahrer sich ohnmächtig im Verhältnis zu den Konzernen, die ihnen über Jahre hinweg manipulierte PKW verkauft hatten. Vielen erschien ein Vorgehen sinnlos. Sie sahen sich alternativlos drohenden Fahrverboten, Stilllegungsverfügungen und Restwertverlusten ausgeliefert. Das jüngste Urteil des LG Berlin jedoch stellt einen Wendepunkt dar. Denn die Richter gaben dem Verbraucher recht. Er darf seinen Finanzierungsvertrag widerrufen und kann seinen Diesel zurückgeben. Dafür erhält er seine Anzahlung und die geleisteten Raten zurück. Doch ist dieses Urteil ein Einzelfall? Oder zeichnet sich ein langfristiger Trend ab?
Die Möglichkeit, sich nach so langer Zeit mittels des Widerrufs vom Vertrag zu lösen begründen die Richter mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Ein Instrument, das bereits beim Widerruf von Immobilienkrediten seine Schlagkraft beweisen konnte. Ursprung dieser Regelung ist das gesetzgeberische Bestreben, das Ungleichgewicht zwischen Verbraucher und Unternehmer auszugleichen. Deswegen muss die Bank ihre Kunden umfassend und korrekt über den Widerruf und seine Folgen aufklären. Ansonsten beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Und eine Frist, die nicht zu laufen beginnt, läuft auch nicht ab. In dem Fall, mit dem sich das LG Berlin auseinandersetzen musste, fehlte es an wichtigen Pflichtangaben, die vom Gesetz als zwingend vorgeschrieben werden.
Falsch belehrte Kunden können deswegen auch Jahre später ihren Finanzierungsvertrag widerrufen und rückabwickeln. Nahezu jede Bank macht solche oder vergleichbare Fehler in ihren Widerrufsbelehrungen, sodass es sich bei der Entscheidung des LG Berlin keineswegs um einen Einzelfall handelt. Auch betrifft die Problematik nicht nur VW-Kunden und andere Dieselskandalgeschädigte, sondern jeden, der sein Fahrzeug über ein Darlehen bei der Herstellerbank finanziert hat. Gerade bei Betroffenen des Dieselskandals ist der Widerrufsjoker aber besonders attraktiv.
Den Rücken stärken den betroffenen Kunden inzwischen zwei Urteile. Während alle Augen hoffnungsvoll auf die Entscheidung des LG Berlins gerichtet waren, schlug sich im Sauerland bereits vor ein paar Wochen ein Gericht auf die Seite der Verbraucher. Auch das LG Arnsberg erklärte einen Autokreditvertrag für widerrufbar, weil die Bank den Darlehensnehmer falsch belehrt hatte.
Damit ist die Rechtsauffassung unserer Kanzlei von inzwischen zwei Landgerichten bestätigt worden. Viele weitere Verfahren werden aktuell vor den deutschen Gerichten verhandelt – mit einer klaren Tendenz: Wer falsch über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, kann den Vertrag widerrufen und sein Fahrzeug zurückgeben.
Auf diese Frage lautet die Antwort des LG Arnsberg sowie des LG Berlin identisch: Ja. Der Autokäufer muss bei einem Widerruf für die gefahrenen Kilometer eine Pauschale bezahlen und so die Abnutzung des Fahrzeugs finanziell ausgleichen. Was für viele logisch erscheinen mag, ist so eindeutig aber nicht. Denn mit Erlass der Verbraucherrechte-Richtlinie hat sich einiges getan. Bei Finanzierungsverträgen, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, fällt unserer Rechtsauffassung nach eben keine Nutzungsentschädigung mehr an. Es bleibt abzuwarten, wie das Kammergericht Berlin und das Oberlandesgericht Hamm die Frage des Nutzungsersatzes bewerten.
Doch auch falls ein solcher gezahlt werden muss, sollte dies den mündigen Verbraucher nicht davon abhalten, sein Recht durchzusetzen.
Der Widerruf kann sich nämlich trotz dieser Entschädigung finanziell lohnen. Als Faustformel gilt hier: Je weniger Kilometer das Fahrzeug zurückgelegt hat, desto wahrscheinlicher lohnt sich ein Widerruf. Gerade in Anbetracht der Unverkäuflichkeit und der sinkenden Preise bei vielen Dieselfahrzeugen sollte hier verglichen werden. Unser von der Stiftung Warentest empfohlener Rechner bietet dabei eine gute Orientierung.
Sowohl die Entscheidung des LG Arnsberg, wie auch die jüngste Entscheidung des LG Berlin bestärken den Verbraucher in seinem Vorgehen gegen die Banken.
Selbst wenn es nach wie vor an Rechtssicherheit zu der Frage des Nutzungsersatzes fehlt, sind die Urteile ein deutliches Zeichen in Richtung der deutschen Verbraucher.
Und für diese drängt die Zeit. In zwei Monaten wird das Bundesverwaltungsgericht in der Sprungrevision zu zwei Fällen eines möglichen Fahrverbots entscheiden. Schnell könnte sich aus der aktuellen Ungewissheit vieler Dieselfahrer traurige Gewissheit entwickeln. Viele dürften ihre PKW dann nicht mehr oder nicht mehr überall fahren. Es drohen außerdem Stilllegungsverfügungen durch das Kraftfahrtbundesamt. Der Markt für Dieselfahrzeuge bricht mehr und mehr ein.
Deswegen ist es sinnvoll, alle Optionen zu prüfen. Zum einen gibt es die Möglichkeit, sich gegen den Hersteller oder den Händler zu wenden, um Schadensersatz oder eine Rückabwicklung im Abgasskandal zu verlangen. Zum anderen wäre da der Widerrufsjoker. Welche Option die beste ist, bestimmt sich nach vielen unterschiedlichen Faktoren. Deswegen ist eine individuelle Vorabprüfung durch einen Profi unabdingbar. Unsere Sozietät beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Widerruf in seinen unterschiedlichsten Ausprägungen. Wir sind versiert in der Kommunikation mit Banken und greifen auf einen großen Erfahrungsschatz zurück.
Ihre Unterlagen untersuchen wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung, ohne dass für Sie ein finanzielles Risiko entsteht. Zu unserer kostenlosen Service-Leistung gehört auch ein anschließendes Telefonat mit einem unserer versierten Mitarbeiter, in welchem Sie individuell zu Vor- und Nachteilen eines Vorgehens beraten werden. Für eine erste Einschätzung können Sie unseren Rückforderungsrechner nutzen.
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Das Landgericht Arnsberg verhandelte einen Fall zum Thema Widerruf von KFZ-Darlehensverträgen, der wieder neue Bewegung in diese Debatte bringen dürfte. Denn das Urteil stellt einen Durchbruch aus Sicht der Verbraucher dar. Die VW Bank wurde zur Rückabwicklung einer KFZ-Finanzierung und des dazugehörigen Kaufvertrags verurteilt. Der Käufer konnte also auch Jahre nach Abschluss des Vertrags noch vom Widerrufsjoker profitieren. Das Urteil bestätigt die Rechtsauffassung und die Beratungspraxis unserer Kanzlei.
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Der Kläger war Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Passat mit Diesel-Motor. Es handelte sich um den Skandalmotor EA 189. Im Abgasskandal bot VW lediglich eine Notlösung in Form eines Software-Updates an. Aber auf den Gebrauchtwagenmarkt wurde für den Passat nur noch ein Spottpreis geboten. Doch bei einer Prüfung des Darlehensvertrags für die Finanzierung stellte sich heraus, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Insbesondere wurde der Kunde nicht korrekt auf das Widerrufsrecht hingewiesen. Damit hat die Widerrufsfrist von eigentlich 14 Tagen nie zu laufen begonnen und der Kunde konnte den Vertrag wirksam widerrufen. Das sah das Gericht ebenso und entschied im Sinne des Verbrauchers.
Einen Teilerfolg konnte Volkswagen jedoch erzielen. Laut dem Urteil bekommt der Kunde nicht sein gesamtes Geld zurück, sondern er muss für die Kilometer, die das Auto zurückgelegt hat, eine Nutzungsentschädigung zahlen. Je nach Laufleistung könnte dies dazu führen, dass sich der Widerrufsjoker nur noch bedingt lohnt. Doch eigentlich sieht das Gesetz vor, dass eine Nutzungsentschädigung nicht anfällt. Aus diesem Grund legte der Kläger wiederum Berufung ein und übergab die Angelegenheit damit an die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht Hamm.
Wer sich von seinem manipulierten Dieselfahrzeug trennen will, steht vor einem Problem. Die drohenden Fahrverbote haben die Nachfrage nach Dieselautos auf einen Tiefststand gedrückt. Vom Abgasskandal betroffenen Autos droht die Stilllegung. Die Unsicherheit über mögliche Folgeschäden durch das Software-Update tut ihr Übriges. Der Widerrufsjoker kommt da wie gerufen, zumindest wenn das Fahrzeug per Kredit finanziert wurde. In diesem Fall steht grundsätzlich allen Verbrauchern die Möglichkeit offen, ihren Darlehensvertrag zu widerrufen, egal ob Benziner oder Diesel, Kleinwagen oder Luxusauto. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Überprüfung und Beratung zur besten Vorgehensweise.
Fahrverbote für Diesel-Autos sind jetzt so gut wie unausweichlich. Dieses für Autofahrer ernüchternde Fazit folgt aus einem weiteren fruchtlosen Treffen von Politikern und Autobranche. Mit jedem weiteren “Dieselgipfel” wird klarer, dass von der Politik keine verbraucherfreundlichen Lösungen für den Abgasskandal zu erwarten sind. Dies ist die Folge der undurchsichtigen Verstrickungen von Politik und Wirtschaft.
Die Bundesregierung hat jahrelang nur zugeschaut, wie die Luftverschmutzung in deutschen Innenstädten stetig zunahm. Die regelmäßigen Überschreitungen der Grenzwerte wurden geflissentlich ignoriert. Spätestens seit dem VW-Abgasskandal war bekannt, dass die Autokonzerne mit voller Absicht die Ziele für die Luftqualität sabotieren. Die Liste der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge ist lang.
Doch eine wirksame Reaktion gab es nicht. Die Konzerne kamen mit der kleinstmöglichen Lösung, einem fragwürdigen Software-Update, davon. Die Auswirkungen dieser ziellosen Politik dürften nun höchst unbequem werden.
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Die Fachleute sind sich einig, dass der rechtlich bindende Grenzwert für Stickoxide in der Luft auch im kommenden Jahr in vielen Innenstädten weiterhin übertroffen wird. Darunter leidet nicht nur die Umwelt, die Abgase belasten besonders Asthmatiker, Kinder, alte und kranke Menschen. Daher sind die betroffenen Kommunen verpflichtet, die Luftqualität durch geeignete Maßnahmen zu verbessern. Wer gegen diese Pflicht verstößt, dem drohen hohe Geldbußen von mehreren tausend Euro pro Tag. Doch die Zeit reicht für langfristige Maßnahmen nicht mehr aus, jetzt ist schnelles Handeln erforderlich. Als schnelle und wirksame Maßnahme kommt eigentlich nur noch ein zumindest zeitweises Fahrverbot für die größten Luftverschmutzer, also die Fahrzeuge mit Dieselmotor, in Betracht. Das drohende Fahrverbot in Stuttgart und Fahrverbote in über 60 weiteren Städten rücken damit einen großen Schritt näher. Millionen von Diesel-Fahrzeugen wären betroffen.
“Ich gehe davon aus, dass wir um Dieselfahrverbote in Düsseldorf nicht herumkommen”
Birgitta Radermacher, Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Düsseldorf
Unter einem Fahrverbot würden insbesondere Handwerker und Lieferanten sowie Baufahrzeuge leiden. Einige dieser Gruppen hatten ihren Fuhrpark erst kürzlich modernisiert, doch die Einsparungen reichen noch nicht aus. Ausnahmen vom Fahrverbot würde es vermutlich aber nur für Polizei und Feuerwehr sowie in Einzelfällen für Anwohner geben. Das Diesel-Fahrverbot ist laut Berechnungen von Fachleuten die einzige geeignete Maßnahme, um die Schadstoffwerte zuverlässig unter den erlaubten Grenzwerten zu halten. Die Umsetzung der Fahrverbote ist also so gut wie beschlossen. Die einzige Instanz, die noch der tatsächlichen Umsetzung der Fahrverbote im Wege steht, ist das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig. Hier wird im Februar 2018 endgültig über die Frage der Fahrverbote entschieden.
Schon jetzt stapeln sich die unverkäuflichen Diesel-Autos bei den Händlern. Ein Fahrverbot käme für die meisten Diesel-Besitzer einer Enteignung gleich. Sie dürfen mit dem Auto nicht mehr in die Umweltzonen fahren und auf dem Gebrauchtwagenmarkt wird das Fahrzeug nahezu wertlos. Somit ist ein Umtausch zu einem Benziner mit hohen Kosten verbunden.
Daher raten wir allen Betroffenen, nicht die Fahrverbote und den zusätzlichen Wertverlust des Autos abzuwarten. Lösen Sie sich ohne finanzielle Einbußen von Ihrem Auto, indem Sie Ihre Autofinanzierung widerrufen. Aufgrund des Fehlens von wichtigen Informationen in der zum Darlehensvertrag gehörigen Widerrufsbelehrung ist ein Widerruf auch noch mehrere Jahre nach dem Kauf des Autos möglich. Diese Rechtslage wurde erst kürzlich in einem Urteil des Landgerichts Arnsberg bestätigt. Als Folge des Widerrufs wird der Vertrag rückabgewickelt. Der Kunde gibt sein Auto also zurück und erhält im Gegenzug die bisher bezahlten Geldbeträge.
Alle Verbraucher, die ihren PKW per Kredit der Herstellerbank finanziert haben, können vom Widerruf profitieren. Dies gilt für alle Fahrzeuge, egal ob Diesel oder Benziner, Kleinwagen oder Luxuslimousine. Für Diesel-Fahrer ist der Widerruf jedoch besonders lohnenswert, da Benziner nicht unter dem Abgasskandal und dem einhergehenden Wertverlust und den Fahrverboten zu leiden haben. In einigen Fällen wird eine Nutzungsentschädigung für die bisher gefahrenen Kilometer von der Rückzahlung abgezogen. Verglichen mit dem tatsächlichen Wertverlust fällt dies aber kaum ins Gewicht.
Der erste Schritt zum erfolgreichen Widerruf Ihrer Autofinanzierung ist die Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Durch die Bündelung zahlreicher Mandate in diesem Sachverhalt kennen wir die typischen Fehler in den Verträgen genau. Die Prüfung wird nur wenige Tage in Anspruch nehmen und ist für Sie vollkommen kostenfrei. Wir teilen Ihnen schnell das Ergebnis der Prüfung mit und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Sollten Sie sich für den Widerruf entscheiden, vertreten wir Sie auch gegenüber der Herstellerbank.
Mit unserem von der Stiftung Warentest empfohlenen Rückabwicklungsrechner können Sie schon einmal herausfinden, welchen Vorteil Sie durch den Widerruf erlangen können. Hier berücksichtigen wir auch die bereits gefahrenen Kilometer, falls eine Nutzungsentschädigung anfallen sollte.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin so eben auf sie aufmerksam geworden. Meine Frage ist jetzt wie hoch stehen die Chancen, diesen Wiederruf durch zu bekommen. Und was würde mich das ca. an sie kosten bzw. wie viel der zurück zu bekommenden Summe erhalten Sie, da ich keine Rechtsschutz habe?
Mit freundlichen Grüßen
Kristopher Kupke
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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