Widerruf
Müssen laufende Daten weitergezahlt werden
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Sehr geehrtes Kanzlei-Team,
ich habe bereits überprüfen lassen ob meine finanzierende Bank entsprechende Klauseln enthält und ein Widerruf möglich wäre. Ergebnis: Ja es wäre möglich. Nun ist es so, dass ich ja beim Gebrauchtwagen-Händler eine Anzahlung geleistet habe bspw. 3000 Euro und den Rest über die Bank finanziert habe. Sollte der Widerruf also durchgehen, stellt sich mir die Frage ob ich auch diese 3000 Euro von dem Gebrauchtwagenhändler zurück bekomme, denn im Umkehrschluss: Bei Widerruf, ist meiner Meinung nach ja kein Vertrag und somit kein Kauf entstanden.
Oder aber geht es wirklich nur um die finanzierende Summe? Denn am Ende hat der “kleine Autohändler” ja auch die Anzahlung zurückzugeben?!
Ich bin verwirrt. Für mich sieht es nach zweierlei Gerichtsverfahren aus:
1.) Der Widerruf des Autokredits über entsprechende Darlehenssumme….
2.) Anzahlung beim Verkäufer zurück-fordern, da der Kaufvertrag ( bei erfolgreichem Widerruf der Bank ) ja nicht hätte zustande kommen “dürfen”/”können” …
Dies würde allerdings auch bedeuten, dass nicht nur der “Bank” geschadet wird, sondern entsprechend auch dem Autohändler. Unabhängig von Hersteller und Herstellerbank.
Nochmal konkret: Ich kaufe ein Gebrauchtwagen bei ” fiktivem Gebrauchtwagenhändler” das Auto kostet 20.000 Euro. Ich frage nach einer Finanzierungsmöglichkeit und bekomme die Antwort, wir arbeiten mit der Bank “XYZ” zusammen.
Ich sage dem Gebrauchtwagenhändler… OK, dann zahle ich 5000 Euro so an und möchte gerne die restlichen 15.000 Euro finanzieren.
Wer kommt für den Anzahlungsbetrag auf?
Viele Grüße
Peter
Ich besitze ein Fahrzeug, dass möglicherweise von Fahrverboten und Wertverlust im Rahmen der aktuell diskutierten Maßnahmen zur Luftreinhaltung betroffen ist. Das Fahrzeug wurde über die BMW-Bank finanziert und ist bereits vollständig bezahlt. Kommt ein Widerruf auch nach Zahlung der letzten Rate in Betracht (Kauf im Jahr 2013)?
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30.04.2014 habe ich meine BMW per Leasing gekauft und ausbezahlt!
meine frage ist,ob ich Recht habe auf eine Widerruf Autokredit?
Vielen Dank
Ujupi
Hallo,
Ich heiße Morten Ziemann, fahre einen VW Touran bj 12/2014. Er ist ein Diesel-schummelsoftware Auto und wurde bereits zurück gerufen um eine neue Software draufzuspielen. Ich habe einen Finanzierungsvertrag bei der VW Hausbank. Das klingt für mich alles so, als wenn ich berechtigt wäre um mein Geld zurück zu bekommen. Können sie mir sagen was ich dafür tun müsste?
lg Morten Ziemann
Hallo. Angenommen, ich habe Erfolgreich mein Auto zurückgeben können, wie sieht dann die Provision für Ihre Leistungen als Kanzlei aus?
Und welche Kosten entstehen, wenn es eben nicht geklappt hat mit der Widerrufung?
Gruß

Bundesweite anwaltliche Vertretung durch Widerrufsexperten
KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH
Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT
Das ARD Wirtschaftsmagazin Plusminus hat mit einem Kamerateam unsere Kanzleiräume besucht. Rechtsanwalt Dr. V. Ghendler erläutert den Zuschauern, wie Verbraucher erfolgreich gegen die Banken der Autohersteller vorgehen können. Der Widerrufsjoker steht allen Verbrauchern offen, die in den letzten Jahren einen Autokredit abgeschlossen haben, und ist die effizienteste Waffe im Abgasskandal. Den Beitrag von Plusminus können Sie hier sehen:
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Neben den Ausführungen unseres Rechtsanwalts Dr. V. Ghendler erzählen auch zwei unserer Mandanten von ihren Fällen. Beide Mandanten hatten ein Diesel-Fahrzeug von Audi erworben und per Kreditvertrag bei der Audi-Bank finanziert (Autokredit Widerruf). Kurz nach Abschluss der Verträge wurden die Abgas-Manipulationen von VW publik. Auch Audi als Tochter des VW Konzerns war bekanntermaßen an dem schmutzigen Skandal beteiligt. Der Volkswagen-Konzern spielte die Vorwürfe herunter oder versuchte, sich bei den Kunden zu entschuldigen. Wiedergutmachung leisteten Audi und VW jedoch nicht. Mit dieser Gleichgültigkeit des VW Konzerns sowie dem großen Wertverlust ihrer Autos wollten sich unsere Mandanten nicht abfinden. Sie wandten sich daher an unsere Kanzlei und nahmen unser Angebot einer kostenfreien Erstberatung und Vertragsprüfung an.
Unsere Widerrufsexperten erkannten schnell, dass die Unterlagen der Mandanten einige der häufigsten Fehler in Autokredit-Verträgen aufwiesen. Beispielsweise hatte ein Mandant keine Ausfertigung des Vertrags erhalten, die von Audi bzw. der Volkswagen Bank selbst unterschrieben war. Somit hatte er faktisch nie die vollständigen Vertragsunterlagen erhalten. Darüber hinaus fehlte die Angabe, um welche Art des Darlehens es sich handelt. Auch der vorgeschriebene Hinweis auf das Recht des Kunden, einen Tilgungsplan zu verlangen, war inmitten anderer Angaben versteckt und somit unverständlich.
Der gravierendste Fehler: Der Kunde wurde im Vertrag nicht darauf hingewiesen, dass er ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund besitzt. Lediglich das Kündigungsrecht der Bank ist klar beschrieben. Kündigungsrechte des Darlehensnehmers finden sich dagegen nur an einer der hintersten Stellen in den AGB. Dieser klare Verstoß gegen das Verständlichkeitsgebot bedeutet nicht zuletzt gemäß eines Urteils des Frankfurter Oberlandesgerichts einen zeitlich unbeschränkten Kündigungsgrund.
Im Ergebnis berechtigen diese Fehler auch lange nach Vertragsschluss noch zum Widerruf, da die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat.
Fehlende Unterschrift: Statt Unterschriften findet sich nur ein Hinweis, dass die VW Bank eine unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrags besitzt.

Kein Hinweis auf Kündigungsrecht: Das Kündigungsrecht der Bank ist vollständig im Vertrag aufgeführt. Dass der Darlehensnehmer aber ebenso ein Kündigungsrecht besitzt, verschweigt die VW Bank.

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Herr Rechtsanwalt Dr. V. Ghendler konnte für unsere Mandanten sogar genau berechnen, welche finanziellen Vorteile der Widerruf haben würde. Unsere Mandanten vermeiden nicht nur den Schaden im Abgasskandal, sondern erhalten sogar unschlagbare Konditionen für das Auto. Der finanzielle Vorteil lässt sich durch unseren Widerrufsrechner ermitteln, den auch die Stiftung Warentest bereits positiv erwähnt hat. Einer der Mandanten kaufte den Wagen beispielsweise im März 2015 und fuhr seitdem nur 22.000 Kilometer. Im Ergebnis wird er bei erfolgreichem Widerruf fast die gesamten bisher gezahlten Beträge zurückerhalten. Dies ergibt sich aus einer rechnerischen Gesamtleistung des Wagens, die je nach Fahrzeugklasse zwischen 200.000 und 250.000 Kilometern liegt. 22.000 Kilometer sind also nur rund 10 % der Gesamtfahrleistung.
Auch wenn das Ziel nicht die Rückgabe des Autos, sondern Schadensersatz ist, bietet der Rechner einen Anhaltspunkt für den zu erwartenden finanziellen Ausgleich für den Schaden im Abgasskandal durch den Wertverlust.
Sie müssen nicht mehr zahlen
abzgl. Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer
Sie erhalten zurück
Sie erhalten zurück (2. Methode)
Viele Verbraucher finanzieren ihr Auto per Kredit, den sie mit einer Herstellerbank abschließen. Diese Verträge sind sehr oft nicht korrekt formuliert, insbesondere fehlen wichtige Verbraucherinformationen zum Widerrufsrecht.
Bei fehlerhaften Verträgen ist ein Widerruf möglich, auch noch mehrere Jahre nach Vertragsschluss. Der Widerruf führt zur Rückabwicklung des Vertrags. Verbraucher haben davon regelmäßig einen attraktiven finanziellen Vorteil.
Unsere anwaltliche Prüfung von Vertragsunterlagen für Autokredite ist kostenfrei. Wir beraten Sie im Anschluss an die Prüfung kostenfrei zum bestmöglichen Vorgehen.
Autokredite sind seit geraumer Zeit ein beliebtes Mittel, ein Auto zu erwerben, ohne den gesamten Kaufpreis vorher ansparen zu müssen. Die Hersteller freut es: Sie verkaufen mehr Autos und verdienen gleich doppelt daran. Denn für die Durchführung der Kreditfinanzierung haben die Hersteller ihre eigenen Banken gegründet. Die Volkswagen Bank gibt es beispielsweise bereits seit 1949. Mittlerweile gibt es darüber hinaus die Zweigniederlassungen Audi Bank, Seat Bank und SKODA Bank. Auch Mercedes, BMW und weitere Hersteller haben ihre eigene Bank.
Das ARD-Magazin Plusminus berichtet bereits seit 1975 über Wirtschafts- und sozialpolitische Themen. Bei Plusminus werden Verbraucher schwerpunktmäßig zu den Bereichen Wirtschaft, Reise & Verkehr, Altersvorsorge, Wohnen und Gesundheit sowie Umwelt und Internet informiert. Die Sendung ist jeden Mittwoch um 21:45 in der ARD zu sehen, Wiederholungen laufen regelmäßig auf den Regionalprogrammen. Außerdem ist die Sendung in der ARD Mediathek abrufbar. Mit Plusminus liefert die ARD informative Hintergrundberichte neben investigativen Recherchen und Tests. Darüber hinaus bietet Plusminus Tipps und Handlungsvorschläge für Verbraucher, Konsumenten und Steuerzahler.
Herr Rechtsanwalt Dr. V. Ghendler und das Kamerateam der ARD für Plusminus zum Widerruf von Autokrediten


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Mit dem Widerruf von Autokrediten berichtet die ARD über ein Thema, auf das sich diese Kanzlei schon lange spezialisiert hat. Denn die millionenfach genutzten Verträge zur Autofinanzierung wurden von den Herstellern selten korrekt formuliert. Stattdessen sind zahlreiche Verträge unvollständig, unübersichtlich und rechtlich fehlerhaft. So wie unsere Mandanten aus der Sendung Plusminus betrifft dies deutschlandweit hunderttausende Kunden. Die Widerrufsmöglichkeit des Autokredits schlummert also noch in unzähligen Verträgen.
Insbesondere sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in den Verträgen enthalten. Verbraucher müssen umfassend über ihr gesetzliches Widerrufsrecht informiert werden. Doch die gut bezahlten Anwälte der Autokonzerne haben diese wichtige Verbraucherinformation falsch oder gar nicht in die Verträge aufgenommen. Falsch belehrte Kunden haben deswegen das Recht, auch Jahre später noch ihre Verträge zu widerrufen. Wenn Sie von diesem Widerrufsrecht Gebrauch machen, geben Sie das gebrauchte Auto zurück. Im Gegenzug erhalten Sie Ihre über die Jahre geleisteten Ratenzahlungen sowie die Anzahlung zurück. Diese Rechtslage wurde auch vor Gericht mehrfach bestätigt. Fraglich ist nur, ob für die Bank für die Abnutzung des Autos eine Nutzungsentschädigung von der Rückzahlung abziehen darf. Dies wurde von Gerichten bisher nicht einheitlich beantwortet. Doch selbst wenn eine Entschädigung zu zahlen ist, so sind die Abzüge bei einer üblichen Fahrzeugnutzung relativ gering und erreichen keinesfalls den Wertverlust des Autos bei einem regulären Verkauf über Autoscout24 oder an einen Gebrauchtwagenhändler.
Für sich genommen ist der Widerrufsjoker bereits ein großes Thema, da er auch auf Lebensversicherungen und Immobiliendarlehen anwendbar ist. Doch wie auch Plusminus berichtet, kommt bei Autokrediten noch ein zweiter Punkt hinzu: der Abgasskandal. Denn der von VW ausgelöste Dieselskandal wurde von Autoherstellern und Politik nur unzureichend aufgeklärt. Entschädigungen für Kunden, die ohne ihr Wissen den manipulierten Skandalmotor EA 189 und andere Autos mit geschönten Abgaswerten gekauft hatten, gab es nicht. Der Wertverlust der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge übersteigt den üblichen Preisnachlass für Gebrauchtwagen um ein Vielfaches. Daher ist der Widerruf für Diesel-Kunden besonders interessant, wenn er auch allen Autobesitzern gleichermaßen offen steht, die eine Finanzierung nach dem 10.06.2010 abgeschlossen haben.
Ähnlich wie in Darlehensverträgen ist die Rechtslage auch bei Leasingverträgen. Auch hier besitzt der Verbraucher ein Widerrufsrecht, auch hier verwenden die Banken fehlerhafte Verträge. Rechte der Verbraucher und wichtige Informationen werden teils in umfangreichen Zusatzbestimmungen versteckt oder fehlen ganz. Diese Rechtsverstöße haben zur Folge, dass der Verbraucher jederzeit den Widerruf erklären kann. Dann erhält er die gezahlten Leasing-Raten zurück. Im Gegenzug gibt der das gebrauchte Leasingfahrzeug zurück. Wir vertreten bereits zahlreiche Mandanten im Vorgehen gegen VW Leasing, Audi Leasing und andere Anbieter.
Im ARD Bericht bei Plusminus kommen Mandanten zu Wort, die ihren Autokredit Widerruf bereits durchgeführt haben. Doch auch wenn Ihre Finanzierung bis heute noch nicht widerrufen ist, besteht die Möglichkeit weiterhin. Unsere auf Widerrufsrecht spezialisierte Kanzlei bietet Ihnen an, kostenlos auch Ihre Verträge zu überprüfen. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gerne per e-Mail an widerruf@anwalt-kg.de oder nutzen Sie unsere Upload-Funktion. Ihre persönlichen Daten werden selbstverständlich mit anwaltlicher Diskretion behandelt, Sie können die Unterlagen aber auch anonymisiert einsenden.
Innerhalb weniger Tage erhalten Sie von uns das Ergebnis. Nach unserer Erfahrung sind in einem Großteil der Finanzierungsverträge gravierende Fehler enthalten, die das Verbraucherrecht grob verletzen. Für Sie entsteht durch die Prüfung keinerlei finanzielles Risiko. Nach der Prüfung besprechen wir mit Ihnen kostenfrei die Erfolgsaussichten und beraten Sie zur besten Vorgehensweise.
Ergebnis im Regelfall innerhalb 30 Minuten
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Am 18.09.2017 feierte er seinen zweiten Geburtstag – der Dieselskandal. Während die Ausmaße des Skandals noch immer nicht ganz bestimmbar sind und immer mehr Hersteller verwickelt zu sein scheinen, sind die Resultate deutlich zu spüren. In 90 deutschen Städten werden die NO2-Grenzwerte dauerhaft überschritten. Nach Angaben der Europäischen Umweltbehörde gibt es allein in Deutschland jährlich 12.860 vorzeitige Todesfälle aufgrund von NO2.
Die Deutsche Umwelthilfe führt bereits gegen mehrere Städte Verfahren. Das Ziel: Reine Luft durch Fahrverbote. Nun reicht sie auch gegen Halle, Hannover und Kiel, beziehungsweise die entsprechenden Landesregierungen Klage ein.
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Die drei betroffenen Städte überschreiten den Grenzwert von 40 µg/m3 Stickstoffdioxid (NO2) deutlich und das schon seit 2010. Kiel ist mit 65 µg/m3 sogar auf Platz vier der schmutzigsten Städte Deutschlands, aber auch in Hannover und Halle gibt es erhebliche Überschreitungen.
Grund genug für den Umweltverband DUH vor Gericht zu ziehen. Die Deutsche Umwelthilfe verfolgt damit eine primäre Absicht: Druck ausüben. Die Städte und Kommunen sollen dazu bewegt werden, ihre Luftreinhaltepläne grundlegend zu überarbeiten – im Optimalfall inklusive umfassender Fahrverbote. Bereits 2018 sollen so die Grenzwerte eingehalten werden.
Langsam droht die seit Monaten anrollende Klagewelle zu brechen. In bereits 16 Städten hatte die DUH geklagt, in jedem der bereits entschiedenen Fälle gewonnen. Gerade die Urteile aus Düsseldorf, Stuttgart und München sind richtungsweisend in puncto Fahrverbote. Zuletzt hatten die Stuttgarter Richter ein Fahrverbot als verhältnismäßige, wirksame Maßnahme bezeichnet. Stichtag wird hier wohl der 22. Februar 2018 sein. Dann entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Sprungrevisionen im Düsseldorfer und im Stuttgarter Fall.
Während das Land Sachsen-Anhalt (Halle an der Saale) die aktuellen Maßnahmen für reine Luft als hinreichend empfindet, um langfristig die Grenzwerte einhalten zu können, ist der Oberbürgermeister von Hannover anderer Meinung. Stefan Schostock scheint Fahrverbote in Hannover durchaus für sinnvoll zu halten. „Nur so sind die Grenzwerte einzuhalten.“. Kiel hört unterdessen nicht zum ersten Mal von der Deutschen Umwelthilfe. Nachdem die DUH im Sommer erst angemahnt hatte, geht sie jetzt den Klageweg. Trotzdem zeigt sich Oberbürgermeister Ulf Kämper gelassen. Er sei zuversichtlich, […] in einem überschaubaren Zeitraum den Grenzwert […] einhalten zu können..
Die Klage würde ihm keine schlaflosen Nächte bereiten.
Ihm vielleicht nicht, tausenden Dieselfahrern in den betroffenen Städten aber schon. Denn Ziel der Deutschen Umwelthilfe ist nicht etwa eine Verbesserung der Situation auf lange Sicht. Schon in 2018 sollen die Grenzwerte eingehalten werden und das ist realistisch gesehen nur durch Fahrverbote möglich. Eine Katastrophe für viele Pendler, Taxifahrer und Anwohner. Noch fehlt es zwar an einem entsprechenden Urteil, aber die Aussicht auf Fahrverbote in bis zu 60 deutschen Städten macht Euro 5 – und Euro 6-Diesel nahezu unverkäuflich. Dieselfahrer befinden sich also in einer Zwickmühle: Fahren sie den Wagen weiter und gehen das Risiko ein, ihn bald nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzen zu dürfen? Oder verkaufen sie ihn weit unter Wert?
Diese beiden Optionen müssen nicht die einzigen bleiben. Denn es besteht ebenso die Möglichkeit, sich zu wehren.
Nicht nur ist -gerade bei VW- ein Vorgehen gegen den Hersteller möglich, auch gegen den Händler kann Klage eingereicht werden. Bei finanzierten PKW gibt es außerdem die Möglichkeit, durch einen Widerruf sämtliche Raten zurückzuerhalten.
Dieselfahrern ist deswegen zu raten, die Handlungsoptionen sorgfältig durch einen Fachmann prüfen zu lassen.
Nutzen Sie hierzu die Möglichkeit, sich im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung unverbindlich von einem unserer Mitarbeiter beraten zu lassen. Wir beleuchten anhand Ihres konkreten Falls die Erfolgsaussichten eines etwaigen Vorgehens.
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Der lukrative Widerruf von Autokrediten ist ein vielbeachtetes Thema in den Medien. Auch die ARD-Sendung plusminus berichtet am 17.01.2018 um 21:45 Uhr darüber. Der Bericht enthält ein Interview mit einem unserer Widerrufs-Experten, Herrn Dr. V. Ghendler. Unsere Kanzlei hat sich schon früh auf das Thema Widerruf von Autokrediten und lukrative Rückgabe des Gebrauchten Autos spezialisiert. Der ARD-Bericht lässt auch einige unserer Mandanten zu Wort kommen und von ihren Erfahrungen berichten.
Fotos von den Dreharbeiten in unserer Kanzlei
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Nachdem die Stiftung Warentest bereits früh über die Möglichkeit zum Widerruf berichtet hatte, informieren nun immer mehr Medien über dieses Thema. Spätestens nachdem kürzlich zwei vielbeachtete Urteile zugunsten der Autobesitzer ergangen sind, wird das Thema zum Dauerbrenner. Hintergrund dieser Urteile: Die Gerichte haben entschieden, dass der Widerruf von Auto-Kreditverträgen auch noch Jahre nach Abschluss der Verträge möglich ist – und Kunden somit viel Geld sparen können.
Der Widerruf von Autokrediten ist für jeden Kunden möglich, der das Fahrzeug bei einer Herstellerbank finanziert hat. Der Grund: Die Banken waren ihrer Pflicht zur umfassenden und korrekten Information über das Widerrufsrecht bei Verträgen mit Verbrauchern nicht nachgekommen. Stattdessen verwendeten die Banken massenhaft fehlerhafte und widersprüchliche Verträge. Kunden müssen sich das nicht gefallen lassen: Sie können den Widerruf erklären und diesen falls nötig auch vor Gericht durchsetzen.
Dieser Sachverhalt ist für eine Gruppe von Autobesitzern besonders interessant: Die Fahrer von Dieselautos. Denn seit Bekanntwerden des großen Abgasskandals ist der Gebrauchtwagenmarkt für Diesel-Fahrzeuge abgestürzt. Der Wertverlust der Fahrzeuge steigt Tag für Tag. Studien belegen außerdem: Diesel-Fahrzeuge sind deutlich umweltschädlicher, als bislang bekannt. Zahlreiche Kommunen könnten Diesel-Fahrzeuge daher aus den Innenstädten verbannen. Mittlerweile planen Politiker außerdem eine Abschaffung der Steuervorteile für Diesel-Kraftstoff. Diese Nachrichten dürften mittelfristig keine Erholung der Preise für gebrauchte Diesel-Autos erlauben.
Für sämtliche Autobesitzer ist es sinnvoll, alle Optionen prüfen zu lassen. Diesel-Käufer, die vom Abgasskandal betroffen sind, können somit den möglichen Fahrverboten entgehen. Auch Benziner können durch den Widerrufsjoker Preisvorteile gegenüber einem Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielen. Unsere Widerrufs-Experten prüfen Ihre Unterlagen kostenlos. Somit entsteht keinerlei finanzielles Risiko für Sie. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Ihren finanziellen Vorteil können Sie ganz einfach mit unserem Widerrufsrechner ermitteln.


Hallo.
wenn eine Finanzierungs Wiederruf erfolgreich durchgesetzt wurde ,(kein Vergleich) wird dann der Kaufvertrag automatisch Ungültig ,oder müsste der Kaufvertrag dann auch noch mal Widerrufen werden?
In diesen Fall BMW Händler und BMW Bank. ( Koppelgeschäft).
gruss
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
