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Archiv für die Kategorie: Widerruf Autokredit

Du bist hier: Startseite1 / Bankenrecht2 / Widerruf Autokredit

Landgericht Berlin: Autokredit Widerruf erfolgreich

7. Dezember 2017/0 Kommentare/in Widerruf Autokredit /von Dr. V. Ghendler
  • Autos fahren auf einer Straße in den Sonnenuntergang

Autokredit widerrufen und die Raten zurückerhalten

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Widerruf und Rückabwicklung möglich – Kunde bekommt Recht

Sommer 2014 – ein Jahr vor Bekanntwerden des Dieselskandals. Der VW-Kunde kaufte einen VW Touran zum Preis von 22.800 €. Wie es oft üblich ist, bezahlte er nur 8000 € des Kaufpreises direkt, den Restbetrag finanzierte er durch ein Darlehen der VW-Bank. Im März 2016 – als die Manipulationen von VW bereits publik waren – erklärte er den Widerruf des Finanzierungsvertrags und wollte das Geschäft rückabwickeln. Die VW-Bank jedoch zog nicht mit. Sie wies den Widerruf als verfristet zurück. Der Darlehensnehmer klagte.

Mit Erfolg, wie sich jetzt vor dem LG Berlin zeigte (Urt. vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16). Die Richter urteilten, der Kläger könne den Widerruf auch noch eineinhalb Jahre nach Vertragsschluss erklären. Die Bank müsse nun 12.400 € an den Kläger zurückzahlen. Dieser Betrag ist die Summe der bis zum Widerruf gezahlten Raten und der geleisteten Anzahlung. Abgezogen wurden Zinsen in Höhe von 1.000 €.


Inhalt dieser Seite:

  • Widerruf und Rückabwicklung möglich
  • Zweites Urteil gibt dem Kunden Recht
  • Der Widerrufsjoker – Ausweg
  • Auch Landgericht Arnsberg hält Autokredit für widerrufbar
  • Muss eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden?
  • Widerrufsmöglichkeit prüfen lassen
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Die Kernpunkte in Kürze

  • Auch das Landgericht Berlin hält Kreditverträge der VW-Bank für fehlerhaft

  • Verbraucher dürfen auch Jahre nach Vertragsschluss die Finanzierung widerrufen

  • Der Widerruf berechtigt zur Rückgabe des Autos

  • Autofahrer erhalten einen Großteil der geleisteten Raten zurück

  • Erst vor einem Monat hat das Landgericht Arnsberg diese Rechtslage bestätigt

  • Auch für Fahrer von Benzin-Fahrzeugen kann der Widerruf eine lukrative Option darstellen

  • Ihre Erfolgsaussichten prüfen wir kostenfrei


Zweites Urteil gibt dem Kunden Recht

Lange fühlten Dieselfahrer sich ohnmächtig im Verhältnis zu den Konzernen, die ihnen über Jahre hinweg manipulierte PKW verkauft hatten. Vielen erschien ein Vorgehen sinnlos. Sie sahen sich alternativlos drohenden Fahrverboten, Stilllegungsverfügungen und Restwertverlusten ausgeliefert. Das jüngste Urteil des LG Berlin jedoch stellt einen Wendepunkt dar. Denn die Richter gaben dem Verbraucher recht. Er darf seinen Finanzierungsvertrag widerrufen und kann seinen Diesel zurückgeben. Dafür erhält er seine Anzahlung und die geleisteten Raten zurück. Doch ist dieses Urteil ein Einzelfall? Oder zeichnet sich ein langfristiger Trend ab?

Der Widerrufsjoker – Ausweg aus dem Dieseldilemma

Die Möglichkeit, sich nach so langer Zeit mittels des Widerrufs vom Vertrag zu lösen begründen die Richter mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Ein Instrument, das bereits beim Widerruf von Immobilienkrediten seine Schlagkraft beweisen konnte. Ursprung dieser Regelung ist das gesetzgeberische Bestreben, das Ungleichgewicht zwischen Verbraucher und Unternehmer auszugleichen. Deswegen muss die Bank ihre Kunden umfassend und korrekt über den Widerruf und seine Folgen aufklären. Ansonsten beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Und eine Frist, die nicht zu laufen beginnt, läuft auch nicht ab. In dem Fall, mit dem sich das LG Berlin auseinandersetzen musste, fehlte es an wichtigen Pflichtangaben, die vom Gesetz als zwingend vorgeschrieben werden.

Falsch belehrte Kunden können deswegen auch Jahre später ihren Finanzierungsvertrag widerrufen und rückabwickeln. Nahezu jede Bank macht solche oder vergleichbare Fehler in ihren Widerrufsbelehrungen, sodass es sich bei der Entscheidung des LG Berlin keineswegs um einen Einzelfall handelt. Auch betrifft die Problematik nicht nur VW-Kunden und andere Dieselskandalgeschädigte, sondern jeden, der sein Fahrzeug über ein Darlehen bei der Herstellerbank finanziert hat. Gerade bei Betroffenen des Dieselskandals ist der Widerrufsjoker aber besonders attraktiv.


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Auch Landgericht Arnsberg hält Autokredit für widerrufbar

Den Rücken stärken den betroffenen Kunden inzwischen zwei Urteile. Während alle Augen hoffnungsvoll auf die Entscheidung des LG Berlins gerichtet waren, schlug sich im Sauerland bereits vor ein paar Wochen ein Gericht auf die Seite der Verbraucher. Auch das LG Arnsberg erklärte einen Autokreditvertrag für widerrufbar, weil die Bank den Darlehensnehmer falsch belehrt hatte.

Damit ist die Rechtsauffassung unserer Kanzlei von inzwischen zwei Landgerichten bestätigt worden. Viele weitere Verfahren werden aktuell vor den deutschen Gerichten verhandelt – mit einer klaren Tendenz: Wer falsch über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, kann den Vertrag widerrufen und sein Fahrzeug zurückgeben.

Muss eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden?

Auf diese Frage lautet die Antwort des LG Arnsberg sowie des LG Berlin identisch: Ja. Der Autokäufer muss bei einem Widerruf für die gefahrenen Kilometer eine Pauschale bezahlen und so die Abnutzung des Fahrzeugs finanziell ausgleichen. Was für viele logisch erscheinen mag, ist so eindeutig aber nicht. Denn mit Erlass der Verbraucherrechte-Richtlinie hat sich einiges getan. Bei Finanzierungsverträgen, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, fällt unserer Rechtsauffassung nach eben keine Nutzungsentschädigung mehr an. Es bleibt abzuwarten, wie das Kammergericht Berlin und das Oberlandesgericht Hamm die Frage des Nutzungsersatzes bewerten.

Doch auch falls ein solcher gezahlt werden muss, sollte dies den mündigen Verbraucher nicht davon abhalten, sein Recht durchzusetzen.
Der Widerruf kann sich nämlich trotz dieser Entschädigung finanziell lohnen. Als Faustformel gilt hier: Je weniger Kilometer das Fahrzeug zurückgelegt hat, desto wahrscheinlicher lohnt sich ein Widerruf. Gerade in Anbetracht der Unverkäuflichkeit und der sinkenden Preise bei vielen Dieselfahrzeugen sollte hier verglichen werden. Unser von der Stiftung Warentest empfohlener Rechner bietet dabei eine gute Orientierung.

Widerrufsmöglichkeit prüfen lassen

BIld vom Brandenburgertor in Berlin

Vielen erschien ein Vorgehen sinnlos. Sie sahen sich alternativlos drohenden Fahrverboten, Stilllegungsverfügungen und Restwertverlusten ausgeliefert.

Sowohl die Entscheidung des LG Arnsberg, wie auch die jüngste Entscheidung des LG Berlin bestärken den Verbraucher in seinem Vorgehen gegen die Banken.
Selbst wenn es nach wie vor an Rechtssicherheit zu der Frage des Nutzungsersatzes fehlt, sind die Urteile ein deutliches Zeichen in Richtung der deutschen Verbraucher.
Und für diese drängt die Zeit. In zwei Monaten wird das Bundesverwaltungsgericht in der Sprungrevision zu zwei Fällen eines möglichen Fahrverbots entscheiden. Schnell könnte sich aus der aktuellen Ungewissheit vieler Dieselfahrer traurige Gewissheit entwickeln. Viele dürften ihre PKW dann nicht mehr oder nicht mehr überall fahren. Es drohen außerdem Stilllegungsverfügungen durch das Kraftfahrtbundesamt. Der Markt für Dieselfahrzeuge bricht mehr und mehr ein.
Deswegen ist es sinnvoll, alle Optionen zu prüfen. Zum einen gibt es die Möglichkeit, sich gegen den Hersteller oder den Händler zu wenden, um Schadensersatz oder eine Rückabwicklung im Abgasskandal zu verlangen. Zum anderen wäre da der Widerrufsjoker. Welche Option die beste ist, bestimmt sich nach vielen unterschiedlichen Faktoren. Deswegen ist eine individuelle Vorabprüfung durch einen Profi unabdingbar. Unsere Sozietät beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Widerruf in seinen unterschiedlichsten Ausprägungen. Wir sind versiert in der Kommunikation mit Banken und greifen auf einen großen Erfahrungsschatz zurück.

Kostenfreie Erstberatung bundesweit

Ihre Unterlagen untersuchen wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung, ohne dass für Sie ein finanzielles Risiko entsteht. Zu unserer kostenlosen Service-Leistung gehört auch ein anschließendes Telefonat mit einem unserer versierten Mitarbeiter, in welchem Sie individuell zu Vor- und Nachteilen eines Vorgehens beraten werden. Für eine erste Einschätzung können Sie unseren Rückforderungsrechner nutzen.


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1. Dezember 2017/0 Kommentare/in Widerruf VW-Kredit /von Dr. V. Ghendler
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LG Arnsberg: VW muss das Auto zurücknehmen

Das Landgericht Arnsberg verhandelte einen Fall zum Thema Widerruf von KFZ-Darlehensverträgen, der wieder neue Bewegung in diese Debatte bringen dürfte. Denn das Urteil stellt einen Durchbruch aus Sicht der Verbraucher dar. Die VW Bank wurde zur Rückabwicklung einer KFZ-Finanzierung und des dazugehörigen Kaufvertrags verurteilt. Der Käufer konnte also auch Jahre nach Abschluss des Vertrags noch vom Widerrufsjoker profitieren. Das Urteil bestätigt die Rechtsauffassung und die Beratungspraxis unserer Kanzlei.


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  • LG Arnsberg: VW muss Auto zurücknehmen
  • Wege aus dem Dieselgate
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Erfolg für VW-Kunden vor dem Landgericht Arnsberg

Der Kläger war Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Passat mit Diesel-Motor. Es handelte sich um den Skandalmotor EA 189. Im Abgasskandal bot VW lediglich eine Notlösung in Form eines Software-Updates an. Aber auf den Gebrauchtwagenmarkt wurde für den Passat nur noch ein Spottpreis geboten. Doch bei einer Prüfung des Darlehensvertrags für die Finanzierung stellte sich heraus, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Insbesondere wurde der Kunde nicht korrekt auf das Widerrufsrecht hingewiesen. Damit hat die Widerrufsfrist von eigentlich 14 Tagen nie zu laufen begonnen und der Kunde konnte den Vertrag wirksam widerrufen. Das sah das Gericht ebenso und entschied im Sinne des Verbrauchers.

Streitfrage Nutzungsentschädigung

Einen Teilerfolg konnte Volkswagen jedoch erzielen. Laut dem Urteil bekommt der Kunde nicht sein gesamtes Geld zurück, sondern er muss für die Kilometer, die das Auto zurückgelegt hat, eine Nutzungsentschädigung zahlen. Je nach Laufleistung könnte dies dazu führen, dass sich der Widerrufsjoker nur noch bedingt lohnt. Doch eigentlich sieht das Gesetz vor, dass eine Nutzungsentschädigung nicht anfällt. Aus diesem Grund legte der Kläger wiederum Berufung ein und übergab die Angelegenheit damit an die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht Hamm.

Wege aus dem Dieselgate

Wer sich von seinem manipulierten Dieselfahrzeug trennen will, steht vor einem Problem. Die drohenden Fahrverbote haben die Nachfrage nach Dieselautos auf einen Tiefststand gedrückt. Vom Abgasskandal betroffenen Autos droht die Stilllegung. Die Unsicherheit über mögliche Folgeschäden durch das Software-Update tut ihr Übriges. Der Widerrufsjoker kommt da wie gerufen, zumindest wenn das Fahrzeug per Kredit finanziert wurde. In diesem Fall steht grundsätzlich allen Verbrauchern die Möglichkeit offen, ihren Darlehensvertrag zu widerrufen, egal ob Benziner oder Diesel, Kleinwagen oder Luxusauto. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Überprüfung und Beratung zur besten Vorgehensweise.


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Fahrverbote für Diesel rücken näher

24. November 2017/0 Kommentare/in Widerruf Autokredit /von Dr. V. Ghendler
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    Bundesweite anwaltiche Vertretung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte

    Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Großstädte in ganz Deutschland bald dieselfreie Zonen?

Fahrverbote für Diesel-Autos sind jetzt so gut wie unausweichlich. Dieses für Autofahrer ernüchternde Fazit folgt aus einem weiteren fruchtlosen Treffen von Politikern und Autobranche. Mit jedem weiteren “Dieselgipfel” wird klarer, dass von der Politik keine verbraucherfreundlichen Lösungen für den Abgasskandal zu erwarten sind. Dies ist die Folge der undurchsichtigen Verstrickungen von Politik und Wirtschaft.
Die Bundesregierung hat jahrelang nur zugeschaut, wie die Luftverschmutzung in deutschen Innenstädten stetig zunahm. Die regelmäßigen Überschreitungen der Grenzwerte wurden geflissentlich ignoriert. Spätestens seit dem VW-Abgasskandal war bekannt, dass die Autokonzerne mit voller Absicht die Ziele für die Luftqualität sabotieren. Die Liste der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge ist lang.
Doch eine wirksame Reaktion gab es nicht. Die Konzerne kamen mit der kleinstmöglichen Lösung, einem fragwürdigen Software-Update, davon. Die Auswirkungen dieser ziellosen Politik dürften nun höchst unbequem werden.


Inhalt dieser Seite:

  • Großstädte in ganz Deutschland bald dieselfreie Zonen?
  • Wer die Fahrverbote noch verhindern kann
  • Lösung für Diesel-Fahrer: Der Widerruf
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Diesel-Fahrverbote würden Millionen von Autofahrern treffen

Die Fachleute sind sich einig, dass der rechtlich bindende Grenzwert für Stickoxide in der Luft auch im kommenden Jahr in vielen Innenstädten weiterhin übertroffen wird. Darunter leidet nicht nur die Umwelt, die Abgase belasten besonders Asthmatiker, Kinder, alte und kranke Menschen. Daher sind die betroffenen Kommunen verpflichtet, die Luftqualität durch geeignete Maßnahmen zu verbessern. Wer gegen diese Pflicht verstößt, dem drohen hohe Geldbußen von mehreren tausend Euro pro Tag. Doch die Zeit reicht für langfristige Maßnahmen nicht mehr aus, jetzt ist schnelles Handeln erforderlich. Als schnelle und wirksame Maßnahme kommt eigentlich nur noch ein zumindest zeitweises Fahrverbot für die größten Luftverschmutzer, also die Fahrzeuge mit Dieselmotor, in Betracht. Das drohende Fahrverbot in Stuttgart und Fahrverbote in über 60 weiteren Städten rücken damit einen großen Schritt näher. Millionen von Diesel-Fahrzeugen wären betroffen.


“Ich gehe davon aus, dass wir um Dieselfahrverbote in Düsseldorf nicht herumkommen”

Birgitta Radermacher, Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Düsseldorf


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Wer die Fahrverbote noch verhindern kann

Unter einem Fahrverbot würden insbesondere Handwerker und Lieferanten sowie Baufahrzeuge leiden. Einige dieser Gruppen hatten ihren Fuhrpark erst kürzlich modernisiert, doch die Einsparungen reichen noch nicht aus. Ausnahmen vom Fahrverbot würde es vermutlich aber nur für Polizei und Feuerwehr sowie in Einzelfällen für Anwohner geben. Das Diesel-Fahrverbot ist laut Berechnungen von Fachleuten die einzige geeignete Maßnahme, um die Schadstoffwerte zuverlässig unter den erlaubten Grenzwerten zu halten. Die Umsetzung der Fahrverbote ist also so gut wie beschlossen. Die einzige Instanz, die noch der tatsächlichen Umsetzung der Fahrverbote im Wege steht, ist das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig. Hier wird im Februar 2018 endgültig über die Frage der Fahrverbote entschieden.
Schon jetzt stapeln sich die unverkäuflichen Diesel-Autos bei den Händlern. Ein Fahrverbot käme für die meisten Diesel-Besitzer einer Enteignung gleich. Sie dürfen mit dem Auto nicht mehr in die Umweltzonen fahren und auf dem Gebrauchtwagenmarkt wird das Fahrzeug nahezu wertlos. Somit ist ein Umtausch zu einem Benziner mit hohen Kosten verbunden.

Lösung für Diesel-Fahrer: Der Widerruf

Daher raten wir allen Betroffenen, nicht die Fahrverbote und den zusätzlichen Wertverlust des Autos abzuwarten. Lösen Sie sich ohne finanzielle Einbußen von Ihrem Auto, indem Sie Ihre Autofinanzierung widerrufen. Aufgrund des Fehlens von wichtigen Informationen in der zum Darlehensvertrag gehörigen Widerrufsbelehrung ist ein Widerruf auch noch mehrere Jahre nach dem Kauf des Autos möglich. Diese Rechtslage wurde erst kürzlich in einem Urteil des Landgerichts Arnsberg bestätigt. Als Folge des Widerrufs wird der Vertrag rückabgewickelt. Der Kunde gibt sein Auto also zurück und erhält im Gegenzug die bisher bezahlten Geldbeträge.

Wie Sie vom Widerruf profitieren können

Alle Verbraucher, die ihren PKW per Kredit der Herstellerbank finanziert haben, können vom Widerruf profitieren. Dies gilt für alle Fahrzeuge, egal ob Diesel oder Benziner, Kleinwagen oder Luxuslimousine. Für Diesel-Fahrer ist der Widerruf jedoch besonders lohnenswert, da Benziner nicht unter dem Abgasskandal und dem einhergehenden Wertverlust und den Fahrverboten zu leiden haben. In einigen Fällen wird eine Nutzungsentschädigung für die bisher gefahrenen Kilometer von der Rückzahlung abgezogen. Verglichen mit dem tatsächlichen Wertverlust fällt dies aber kaum ins Gewicht.

Kostenlose Vertragsprüfung

Der erste Schritt zum erfolgreichen Widerruf Ihrer Autofinanzierung ist die Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Durch die Bündelung zahlreicher Mandate in diesem Sachverhalt kennen wir die typischen Fehler in den Verträgen genau. Die Prüfung wird nur wenige Tage in Anspruch nehmen und ist für Sie vollkommen kostenfrei. Wir teilen Ihnen schnell das Ergebnis der Prüfung mit und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Sollten Sie sich für den Widerruf entscheiden, vertreten wir Sie auch gegenüber der Herstellerbank.

Mit unserem von der Stiftung Warentest empfohlenen Rückabwicklungsrechner können Sie schon einmal herausfinden, welchen Vorteil Sie durch den Widerruf erlangen können. Hier berücksichtigen wir auch die bereits gefahrenen Kilometer, falls eine Nutzungsentschädigung anfallen sollte.   


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  • Ihre Rechte im Abgasskandal
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Wiederruf eines 2 Jahre alten Vw Diesels

10. November 2017/4 Kommentare/in Widerruf VW-Kredit /von Frage Steller

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin so eben auf sie aufmerksam geworden. Meine Frage ist jetzt wie hoch stehen die Chancen, diesen Wiederruf durch zu bekommen. Und was würde mich das ca. an sie kosten bzw. wie viel der zurück zu bekommenden Summe erhalten Sie, da ich keine Rechtsschutz habe?

Mit freundlichen Grüßen

Kristopher Kupke

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-11-10 10:34:052017-11-10 10:34:05Wiederruf eines 2 Jahre alten Vw Diesels

Ihre Rechte bei zu hohem Benzinverbrauch

7. November 2017/2 Kommentare/in Widerruf Autokredit /von Dr. V. Ghendler
  • Person öffnet die Hintertür eines Autos
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    Studie zeigt: Hersteller schummeln wie nie zuvor

    Der angegebene Spritverbrauch eines Neuwagens hat immer weniger mit der Realität zu tun. Eine Studie der unabhängigen Forschungsorganisation ICCT zeigt, dass der Verbrauch auf der Straße 42% höher ist, als die Hersteller beim Verkauf angeben. Käufer können die angegebenen Werte selbst mit dem sanftesten Fahrstil auf der Straße nicht erreichen.

    Hersteller nutzen Schlupflöcher

    Das ICCT (International Council on Clean Transportation) ist eine gemeinnützige und hauptsächlich von Stiftungen finanzierte Forschungsorganisation. Ihre Nachforschungen haben auch schon zur Aufdeckung des Abgasskandals beigetragen. Und wieder einmal stellte sich heraus, dass Laborwerte auf der Straße nicht erreicht werden. Die Hersteller nutzen Schlupflöcher im Testverfahren. Der Spritverbrauch wird beispielsweise an Autos getestet, deren Gewicht durch Ausbauen zahlreicher Teile deutlich niedriger ist. Auch die Motoren der Fahrzeuge werden speziell präpariert. Diese Methoden sind vollkommen legal, die Regierung lässt den Autoherstellern bei der Selbstregulierung viel Spielraum.


    Inhalt dieser Seite:

    • Studie zeigt: Hersteller schummeln wie nie zuvor
    • Rechtsfolgen von höherem Verbrauch
    • Ihre Handlungsalternativen bei Herstellertricks
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    Neue Messmethode eingeführt

    Hochgerechnet können durch den Mehrverbrauch zusätzliche Spritkosten von rund 400€ im Jahr zu den Herstellerangaben entstehen. Doch im September 2017 wurde ein neues Prüfverfahren für den Kraftstoffverbrauch eingeführt. Es gilt zunächst nur für neu auf den Markt gebrachte Modelle, bald für alle Neuwagen. Hier werden einige Regelungslücken im Testablauf geschlossen, die bisher kreativ ausgenutzt wurden. Damit sollen sich Autokäufer über realitätsnahe Ergebnisse freuen können. Doch die Freude dürfte sich in Grenzen halten. Wenn der höhere Verbrauch offiziell festgestellt wird, steigt auch die vom CO2-Ausstoß abhängige KfZ-Steuer. Profitieren kann also der Bundesfinanzminister.

    Rechtsfolgen von höherem Verbrauch

    Rechtlich gesehen stellt ein zu hoher Verbrauch einen Mangel dar. Liegt der Verbrauch mehr als 10% über dem offiziellen Wert, liegt ein Sachmangel vor. Grund dafür ist, dass die Herstellerangaben zu den sogenannten zugesicherten Eigenschaften des Fahrzeugs zählen. Dieser Mangel kann zum Rücktritt vom Autokauf berechtigen, da die Hersteller eine Nachbesserung in aller Regel verweigern bzw. diese nicht möglich ist. Zu beachten ist jedoch, dass die Beweislast für den Mangel beim Käufer liegt. Tankquittungen oder die Angaben des Bordcomputers reichen dafür nicht aus, da der Verbrauch auch durch Ihre individuelle Fahrweise beeinflusst wird. Sie liefern jedoch wichtige Anhaltspunkte, dass ein zu hoher Verbrauch vorliegt. Gerichte akzeptieren in der Regel nur ein Gutachten eines Sachverständigen. Hierfür müssen Sie zunächst selbst die Kosten tragen.

    Ihre Handlungsalternativen bei Herstellertricks

    Ein erfahrener Rechtsanwalt gibt Ihnen Ratschläge über das weitere Vorgehen. Er wird Sie ausführlich dazu beraten, ob bei Ihrem individuellen Fall Aussicht auf einen erfolgreichen Prozess besteht. Möglicherweise kommt auch eine komfortable Lösung in Betracht: Als eine von wenigen Kanzleien in Deutschland sind wir auf die Durchsetzung des sogenannten Widerrufsjokers bei Autokrediten spezialisiert. Ein Verbraucher kann seinen Autokredit häufig auch heute noch widerrufen. Grund dafür sind Fehler in den Kreditverträgen der Banken, die ein praktisch ewiges Widerrufsrecht ermöglichen. In vielen Fällen können Sie durch die Rückabwicklung nicht nur die bezahlten Raten zurückerhalten, Sie müssen auch keine Nutzungsentschädigung zahlen. Kontaktieren Sie uns, damit wir Sie über die Vorteile beraten, die ein Widerruf für Sie bedeuten kann. Beachten Sie auch, dass das Widerrufsrecht unabhängig vom Mehrverbrauch oder dem Abgasskandal ist. Es sind also keine teuren Sachverständigengutachten notwendig.


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    • Die Rechtsschutzversicherung beim Darlehenswiderruf
    • Urteile zum Abgasskandal

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-11-07 12:43:172020-11-25 16:18:43Ihre Rechte bei zu hohem Benzinverbrauch

    autokredit

    29. Oktober 2017/1 Kommentar/in Widerruf VW-Kredit /von Frage Steller

    ich zahle 5 % zinsen kann man da widerspuch einlegen

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-10-29 00:56:212017-10-29 00:56:21autokredit

    Audi-Kredit Widerruf

    17. Oktober 2017/2 Kommentare/in Widerruf VW-Kredit /von Frage Steller

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe meinen Audi am 06.2014 über Audi Bank finanzieren lassen. Allerdings wurde 06.2016 die letzte Rate abbezahlt.

    Ist da noch was zu machen oder gilt es nur bei bestehenden Verträgen?

    MfG

    Alex B.

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-10-17 06:42:342017-10-17 06:42:34Audi-Kredit Widerruf

    Wiederruf autokredit

    13. Oktober 2017/2 Kommentare/in Widerruf VW-Kredit /von Frage Steller

    Hallo,
    Ich habe juli 2014 eine Finanzierung bei der akf bank gemacht (auto ist BMW) könnte ich auch dort Finanzierung wiederrufen oder geht es nur bei denen im Haus eigenen Bank…

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    Abgasskandal – Händler ergreifen Partei für Kunden

    4. Oktober 2017/0 Kommentare/in Bankenrecht, Widerruf Autokredit /von Ilja Ruvinskij
    • Autos fahren auf einer Straße in den Sonnenuntergang

    Autokredit widerrufen und die Raten zurückerhalten

    Bundesweite anwaltliche Vertretung durch Widerrufsexperten

    Ansprüche gegen den Hersteller berechtigt


    Fahrverbote, Softwareupdates, Stilllegungsdrohungen vom Kraftfahrtbundesamt und hohe Wertverluste. Viele Diesel-Käufer sind wegen den Auswirkungen des Abgasskandals beunruhigt. Nicht wenige haben ihren Diesel erst kurze Zeit und stehen nun vor einem Dilemma. Angst, Verwirrung und Wut sind die Folge. Doch bekommen die Hersteller davon überhaupt etwas zu spüren? Mitnichten. Erster Anlaufpartner ist klassischerweise der Vertragspartner – also der Händler. Dieser muss sich nicht nur vermehrt mit Kundenanfragen und Anwaltsschreiben auseinandersetzen, sondern steht vor weiteren Schwierigkeiten: Einbrechende Umsätze. Höfe stehen voll mit unverkäuflichen Autos. Werkstätten sind überlastet. Die Händler sind sauer. Sie fühlen sich vom Konzern im Stich gelassen. In einem Interview mit dem Spiegel erhebt der Vertreter der Händler schwere Vorwürfe und ergreift Partei für die Kunden.


    Inhalt dieser Seite:

    • Ansprüche gegen den Hersteller berechtigt
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    „Wenn ich Kunde wäre, würde ich auch klagen“

    Dass VW- und Audi-Händler sich nunmehr auf die Seite der vom Abgasskandal geschädigten Dieselkäufer stellen, hätte zumindest einer nicht gedacht – der Automobilhersteller selbst. Kein geringerer als der Vorsitzende des Volkswagen- und Audi Partnerverbands Dirk Weddigen von Knapp schießt im aktuellen Spiegel scharf gegen den Konzern. Im Interview erklärt er, die Händler fühlten sich allein gelassen. Der Umgang des Konzerns mit dem Skandal sei unglaublich. Seinem Ansprechpartner – dem Vertrieb für Deutschland wirft er vor, so zu tun, als ginge das Leben weiter wie bisher. Über die Verkaufsziele im nächsten Jahr wolle man reden. Weddigen von Knapp fordert hingegen, dass die wirtschaftlichen Folgen für die Händler thematisiert werden.

    Überraschenderweise bricht er hierbei auch für die Kunden eine Lanze:

    „Wenn ich ein normaler Kunde wäre und hätte eine Rechtsschutzversicherung- würde ich auch klagen. Die Käufer nehmen nur ihr Recht in die Hand.[…] Selbstverständlich ist das ein berechtigter Anspruch.“

    Händler fühlen sich zu gerichtlichen Verfahren gegen Kunden genötigt

    Doch bekannterweise wehrt sich VW gegen diese „berechtigten Ansprüche“. Weddigen von Knapp beschuldigt VW/Audi, die Kunden durch dieses Verhalten nur noch weiter zu vergrätzen. Die Kosten des gerichtlichen Verfahrenswerden vom Konzern nur übernommen, wenn der Händler sich an dessen Vorgaben hält. Viele werden dadurch in die „perverse Situation“ gebracht, dass sie gegen ihre Kunden vor Gericht müssen. Logischerweise verlieren sie so langfristig Kundschaft, beschreibt er die aktuelle Lage. Die dadurch ausgelöste Umsatzeinbuße beziffert er auf drei Prozent seit 2005.

    VW beanstandet öffentliche Kritikäußerung der Händler

    Dass Volkswagen der öffentliche Gegenwind übel aufstößt, ist nicht überraschend. Von den eigenen Vertragspartnern hatte der Konzern das nicht erwartet. Die Reaktion ist entsprechend:

    “Herr Weddigen von Knapp wählt unvermittelt den Weg in die Öffentlichkeit, dies ist beispiellos und nicht im Sinne der Handelspartner, sondern unverantwortlich und geschäftsschädigend für die Handelsorganisation, den Volkswagen Konzern und seine Marken”, so Vertriebschef Thomas Zahn in seiner Stellungnahme. Trotzdem sei man sich der herausfordernden Situation des Handels bewusst. Das wichtigste Ziel sei es jedoch, das Vertrauen der Kunden zurückzugewinnen. Deswegen seien die Aussagen Weddigen von Knapps unverständlich.


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    Händler baden Fehler von VW aus

    Dabei scheint die Kritik der Händler durchaus berechtigt zu sein. VW übernimmt aktuell wenig bis keine Verantwortung für den Abgas-Skandal. Das beste Beispiel sind hier zweifelhafte Software-Updates. Die sinkenden Preise bekommen unterdessen gerade die Händler hart zu spüren. Die Rückläufer aus ausgelaufenen Leasingverträgen sind schwer und wenn überhaupt nur mit einem Verlust von bis zu 3000 Euro zu verkaufen. Außerdem müssen Händler mit den Verfahrenskosten gegen klagende Kunden in Vorkasse gehen. Die Händler verlangen vom Hersteller nicht nur den Ersatz der ihnen entstandenen Schäden, sondern auch die Hardware-Nachrüstung betroffener Fahrzeuge. Aktuell wird ein rechtliches Gutachten erstellt, das die Schäden auf Händlerseite exakt beziffern soll. Man geht von einer mehrstelligen Millionensumme aus.

    Verbraucher im Vorgehen gegen VW bestärkt

    Das Interview im Spiegel könnte in der Tat geschäftsschädigende Auswirkungen haben – bekräftigt es doch den Verbraucher, seine Rechte geltend zu machen. Neben der von Weddigen von Knapp erwähnten Klage gegen den Konzern oder Händler gibt es auch eine weitere Option, die zum Erfolg führen kann.

    Bild von einem blauen VW

    Dass VW- und Audi-Händler sich nunmehr auf die Seite der vom Abgasskandal geschädigten Dieselkäufer stellen, hätte zumindest einer nicht gedacht – der Automobilhersteller selbst.

    Der sogenannte Widerrufsjoker eröffnet Kunden, die ihren PKW mit einem Darlehen der Herstellerbank finanziert haben, eine lukrative Möglichkeit. Enthält die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag einen Fehler, so bleibt der Vertrag praktisch ewig widerrufbar. Ein solcher Widerruf hat die Rückabwicklung zur Folge. Der Kunde kann faktisch den PKW zurückgeben, von dem er fürchtet, ihn bald nicht mehr fahren zu können. Dafür erhält er sämtliche Raten zurück. Wer seinen Finanzierungsvertrag nach dem 13.06.2014 abgeschlossen hat, muss nicht einmal eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer leisten. Unsere Kanzlei überprüft Ihre Vertragsunterlagen im Rahmen der kostenlosen Erstberatung unverbindlich. Wir greifen auf einen großen Erfahrungsschatz im Bereich des Widerrufsrechts zurück und beraten Sie daher optimal zu Risiken und Chancen eines etwaigen Widerrufs. Gerade in Anbetracht drohender Fahrverbote und stetig steigendem Wertverlust bietet Ihnen der Widerrufsjoker die einmalige Gelegenheit, sich verlustfrei von Ihrem Diesel-Fahrzeug zu lösen. Eine erste Einschätzung bietet Ihnen unser Widerrufsrechner.


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    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Ilja Ruvinskij https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Ilja Ruvinskij2017-10-04 10:03:552019-11-04 13:31:11Abgasskandal – Händler ergreifen Partei für Kunden

    Gerichtspräsident ermutigt Verbraucher zum Klagen

    6. September 2017/0 Kommentare/in Widerruf Autokredit /von Dr. V. Ghendler
    • Bild Paragraph 495 Widerrufsrecht

    Bankkunden sollten ihre Rechte durchsetzen

    Die Zahl der Klagen von Verbrauchern gegen Banken hat einen Höchststand erreicht. Die Klagen stehen nicht mehr im Zusammenhang mit der Finanzkrise – Grund sind vielmehr Klagen auf Rückabwicklung von Krediten. Immer mehr Bankkunden sind sich ihrer Rechte bewusst und zögern nicht, sich mit anwaltlicher Hilfe gegen die Banken zu wehren.


    Inhalt dieser Seite:

    • Bankkunden sollten ihre Rechte durchsetzen
    • Banken sind kompromissbereit
    • Widerrufsjoker jetzt nutzen
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    Gerichtspräsident der Bankenhauptstadt ermuntert Bankkunden

    In der Finanzhauptstadt Frankfurt am Main haben die meisten Bankhäuser ihren Hauptsitz in Deutschland. Daher ist hier der wichtigste Gerichtsstand für Zivilverfahren gegen Banken. In einem Interview mit der Welt äußert sich der Präsident des Landgerichts Frankfurt, Wilhelm Wolf, über die die Gründe für die Vielzahl von Verfahren. Er gibt an, dass die Zahl solcher Prozesse von Kunden gegen ihre Kreditinstitute bis 2010 bei rund 1000 pro Jahr stagnierte. Mittlerweile hat sich diese Zahl fast vervierfacht und betrug im letzten Jahr 3854. Das ist für Wilhelm Wolf ein Zeichen von Wertschätzung für die Arbeit der Gerichte.

    “Ich ermuntere jeden Bankkunden, sich seiner Rechte bewusst zu sein. Wenn er für die Durchsetzung dieser Rechte die Hilfe eines Gerichts braucht, sollte er nicht zögern und dieses anrufen.”

    Präsident des Landgerichts Frankfurt, Wilhelm Wolf

    Darlehenswiderruf macht Hauptteil der Fälle aus

    Hintergrund der steigenden Anzahl von Prozessen ist die Möglichkeit zum Widerruf hoch verzinster Immobilienkredite. Immer mehr Bankkunden nutzen den sogenannten Widerrufsjoker um sich von alten Immobilienkrediten zu lösen. Damit können sie durch eine Umfinanzierung bis zu 20% der ursprünglichen Kreditsumme sparen. Der Leitzins befindet sich auf einem für Kreditnehmer sehr günstigen Niveau. Somit lohnt sich ein neues Darlehen zum niedrigeren Zinssatz enorm. Der Widerrufsjoker kann grundsätzlich noch bei allen Krediten eingesetzt werden, die nach dem 11.06.2010 aufgenommen worden sind.


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    Banken sind kompromissbereit

    Mittlerweile existiert eine Vielzahl an vergleichbaren Fällen und einschlägigen Urteilen zugunsten von Verbrauchern. Daher sind Banken häufig dazu bereit, sich im Rahmen eines Vergleichs zu einigen. Somit wird die durchschnittliche Dauer bis zum Abschluss des Verfahrens verkürzt. Ein spezialisierter Anwalt kann also für einen schnellen Erfolg des Bankkunden sorgen. Gerichtspräsident Wolf freut sich über die hohe Zahl an Vergleichen:

    “Jeder Vergleich ist für uns ein sehr effizienter Schritt: Der Rechtsfrieden tritt zu einem relativ frühen Zeitpunkt ein, noch dazu ist der Instanzenzug gestoppt. So halten wir Fälle vom Oberlandesgericht fern.”

    Verbraucher kommen auch ohne Sammelklage zu ihrem Recht

    Wilhelm Wolf sieht trotz der hohen Zahl von Verfahren keinen Grund zur Einführung von Sammelklagen nach amerikanischem Vorbild in Deutschland. Eine Änderung der derzeitigen, funktionierenden Regelung der Zivilprozessordnung (ZPO) berge das Risiko von Instabilität im System. Außerdem komme die Justiz gut mit den gleichgelagerten Verfahren zurecht. Eine Sammelklage wäre also keine Entlastung. Die Betrachtung des Einzelfalles komme in der kollektiven Sammelklage zu kurz.

    Die Erfahrung zeigt: Verbraucher sind in der Auseinandersetzung mit Großkonzernen keinesfalls chancenlos. Im Gegenteil: Bürger können auch jetzt schon ihre Schutzrechte effektiv durchsetzen. Dies beweisen die erfolgreichen Prozesse bei den hochverzinsten Immobilienkrediten und unrentablen Lebensversicherungen sowie im Abgasskandal und bei Autokrediten.

    Widerrufsjoker jetzt nutzen

    Die derzeitigen Niedrigzinsen machen die Aufnahme eines neuen Kredits attraktiv. Die Vorfälligkeitsentschädigung macht eine Kündigung des alten Darlehens jedoch unprofitabel. Dies ist eine Entschädigungszahlung, die der Kunde für eine vorzeitige Beendigung des Darlehens zahlen muss. Hier kommt der Widerrufsjoker zum Tragen. Mit diesem können Sie sich ohne Nachteile von dem hochverzinsten Immobilienkredit oder einem anderen Darlehen lösen.

    Kostenfreie Einschätzung Ihrer Widerrufsmöglichkeiten

    Der zu betreibende Aufwand, um den Widerrufsjoker zu nutzen, ist gering. Im ersten Schritt prüfen wir kostenlos Ihren Kreditvertrag. Diese können Sie uns beispielsweise über unsere Upload-Funktion zukommen lassen, oder Sie rufen uns an. Dann teilen wir Ihnen schnell und deutlich mit, ob auch Sie von der Möglichkeit des Darlehenswiderrufs profitieren können.


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    Mehr zum Widerruf von Darlehensverträgen:
    • Widerruf Darlehensvertrag- das sollten Sie wissen
    • Der Widerrufsjoker und die Rechtsschutzversicherung
    • Der (oftmals unberechtigte) Einwand der Verwirkung

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