Diese Nachricht trifft die Bewohner der Rhein-Main-Metropole Frankfurt wie ein Blitz: Großflächige Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge sollen ab Februar 2019 für bessere Luftqualität sorgen. Die Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft könnten ansonsten auf absehbare Zeit nicht eingehalten werden. Muss der kleine Mann jetzt ausbaden, was Politik und Autokonzerne durch jahrelanges Ignorieren und betrügerische Manipulationen angerichtet haben? Verbraucher haben jedoch Möglichkeiten, ihren Schaden von den Autokonzernen erstattet zu bekommen.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.
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Hintergrund der Fahrverbote in Frankfurt ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden. Auf diese Weise hatte die DUH bereits Fahrverbote in Hamburg und Stuttgart durchgesetzt. Das Urteil ist eindeutig: Um die Schadstoff-Grenzwerte einhalten zu können, muss Frankfurt nun strenge Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört vor allem ein Fahrverbot für Diesel der EURO-4-Abgasnorm ab Februar 2019. Doch da nicht zu erwarten ist, dass diese Maßnahme allein ausreicht, kommt es noch dicker: Auch für Benziner der Normen EURO 1 und 2 sowie EURO 5-Diesel soll das Fahrverbot gelten. Die oft nur wenige Jahre alten EURO 5-Diesel haben dabei noch eine Gnadenfrist bis September 2019.
Nicht nur in Stuttgart, Hamburg und jetzt dem Rhein-Main-Gebiet wird vielen Autobesitzern bewusst: Das Auto, für das oftmals lange gespart wurde, wird sie bald nicht mehr in die Stadt bringen. Den Diesel verkaufen und durch einen Benziner ersetzen? Das ist leider auch keine Lösung, nicht nur wegen der höheren Spritpreise für Benzin. Der Verkauf des Diesels wird nicht genug einbringen, um davon ein annähernd gleichwertiges Auto zu kaufen. Grund ist die schlagartig gesunkene Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen als Reaktion auf die unaufhörlichen Hiobsbotschaften. Zudem sind auch einige ältere Benziner von dem Fahrverbot in Frankfurt betroffen. Das jahrelange gemeinschaftliche Versagen von Autokonzernen und Politik hat nun also spürbare Konsequenzen.
Seit 2010 gilt europaweit ein Grenzwert für die gesundheitsschädlichen Stickoxide. Doch anscheinend hat die Politik da etwas beschlossen,
was nicht einzuhalten ist. Zumindest nicht, wenn Autokonzerne als Reaktion nicht den Schadstoffausstoß der Autos senken, sondern stattdessen mit allen Mitteln bis hin zum glatten Betrug die Messwerte manipulieren. Zugleich schlafwandelten Städte und Kommunen in jahrelanger Kenntnis der überhöhten Schadstoffwerte, ohne zu reagieren.
Besonders ungerecht: Die Autoindustrie könnte für ihr Fehlverhalten jetzt noch belohnt werden. Denn statt kostenfreie Umrüstungen der Autos anzubieten, kurbelt sie den Absatz mit einer “Umweltprämie” an. Autokäufer, die gezwungen sind, für viel Geld ein neues Auto anzuschaffen, nehmen die Lockangebote an, an denen die Konzerne blendend verdienen. Doch es gibt auch einen anderen Weg, mit dem Sie nicht den Autokonzernen in die Hände spielen: Sie nutzen Ihre rechtlichen Möglichkeiten, um eine Rückabwicklung Ihres Autokaufs zu erreichen. Als Betroffener des Abgasskandals, also als Fahrer eines manipulierten Autos, können Sie dies über den Schadensersatzanspruch erreichen.
Der zweite Weg steht jedem Kunden offen, der sein Auto per Darlehensvertrag finanziert hat. Mit unserer Hilfe widerrufen Sie Ihren Darlehensvertrag und geben das Auto zurück. Spätestens jetzt, wo Fahrverbote bundesweit Realität sind, sollten alle Autokäufer diese Möglichkeit prüfen. Die Fakten zum Widerruf:
Ilja Ruvinskij
Rechtsanwalt und Partner
René Brustmann
Rechtsanwalt
Fatbardha Kameraj
Rechtsanwältin
Ludger Knuth
Rechtsanwalt
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Paukenschlag am Landgericht Stuttgart: Endlich gibt es das erste Urteil überhaupt gegen die Mercedes-Benz Bank zum nachträglichen Widerruf eines Autokredits. Für Mercedes-Kunden ist die Zukunft damit gerade ein ganzes Stück positiver geworden. Zahlreiche Gerichte hatten bereits bestätigt, dass Fehler in den Kreditverträgen anderer Herstellerbanken deren Kunden zur Rückabwicklung des Autokaufs berechtigen. Nun konnte zum ersten Mal auch ein Daimler-Kunde sein Fahrzeug noch Jahre nach dem Kauf zurückgeben. Dafür kann er seine gezahlten Raten und die Anzahlung zurückverlangen. Dies erreichte er ausgerechnet in Stuttgart, sozusagen im Wohnzimmer von Mercedes.
Das von unserer Kanzlei erstrittene Urteil könnte den Damm brechen lassen und eine Welle von Widerrufen gegen Mercedes auslösen. Der auf Seite des Kunden federführende Rechtsanwalt Ludger Knuth erklärt: “Von diesem Urteil dürfte Signalwirkung ausgehen, denn die zugrunde liegenden Fehler ziehen sich durch viele Verträge der Mercedes-Bank. Und nicht nur das, die gleichen Fehler haben wir auch in zahlreichen Verträgen der BMW-Bank gefunden. Damit ist der Weg für Autokäufer geebnet, sich ohne Verluste von ihrem finanzierten Fahrzeug zu trennen.”
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Der Kläger hatte im August 2014 einen Mercedes-Benz 220 CDI BlueEFFICIENCY zu einem Kaufpreis von 26.600 Euro erworben. Den Gebrauchtwagen zahlte er größtenteils in bar, finanzierte jedoch einen Teil der Summe per Darlehensvertrag bei der Mercedes-Benz Bank.
Aufgrund des “Dieselskandals” musste er feststellen, dass sein Dieselfahrzeug einen drastischen Wertverlust erlitten hatte. Durch die Presseberichterstattung erfuhr er von der Möglichkeit, das Auto mittels Widerrufs des Darlehensvertrags nahezu zum Kaufpreis zurückzugeben. Daraufhin widerrief der Mercedes-Kunde seinen Vertrag im August 2017, also drei Jahre nach dem Kauf. Zunächst verweigerte die Mercedes-Benz Bank den Widerruf, da dieser nicht fristgemäß erklärt worden sei.
Das Gericht entschied, dass die Frist zum Widerruf mangels ordnungsgemäßer Widerrufsinformationen noch nicht abgelaufen war. Noch nie zuvor konnte ein nachträglicher Widerruf gegen die Mercedes-Benz Bank durchgesetzt werden. Doch das Gesetz steht auf Seiten des Verbrauchers, und so gab das LG Stuttgart mit Urteil vom 21.08.2018 (Az. 25 O 73/18) dem Mercedes-Kunden Recht. Er erhält nun sämtliche gezahlten Beträge zurück, insgesamt 26.832,45 Euro abzüglich einer geringen Nutzungsentschädigung für bisher gefahrene Kilometer.
Die Entscheidung ist nicht nur deswegen bedeutsam, weil sie die erste ihrer Art gegen die Mercedes-Benz Bank ist. “Auch der BMW-Bank wird beim Lesen der Urteilsbegründung der Schreck in die Glieder gefahren sein. Denn auch sie hat es jahrelang unterlassen, den bei einem Widerruf zu zahlenden Zinsbetrag in ihren Verträgen korrekt anzugeben. Die Bewertung des Gerichts, diesen Fehler als besonders gravierend anzusehen, hat daher auch Auswirkungen auf zahllose BMW-Verträge.”, so Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei.
Für die gefahrenen Kilometer darf die Bank vorerst einen Teil des gezahlten Betrags einbehalten. Die Klägerseite hatte zwar argumentiert, dass der Bank bei nach dem 13.06.2014 abgeschlossenen Verträgen keine Nutzungsentschädigung zusteht. Doch diese Frage wird wohl erst durch eine höchstrichterliche Entscheidung endgültig
beantwortet.
Der Betrag, den der Käufer zurückerhält, liegt dennoch weit über dem möglichen Erlös auf dem Gebrauchtwagenmarkt, da dort heute weit höhere Abschläge hinzunehmen sind.
Derzeit häufen sich bei Daimler die Berichte über Abgas-Manipulationen. Hunderttausende Fahrzeuge sind von Rückruf-Aktionen betroffen. Doch der Widerruf des Autokredits ist nicht nur für Betroffene des Abgasskandals interessant. Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij erklärt: “Die Fehler in den Kreditverträgen sind unabhängig davon, ob es um ein Diesel-Fahrzeug oder einen Benziner geht. Zwar fällt der Wertverlust bei Diesel-Fahrzeugen am stärksten ins Gewicht, weil die ehemals wertstabilen Diesel stark an Prestige und Nachfrage eingebüßt haben. Doch auch für Benziner ist ein attraktiver finanzieller Vorteil möglich.”
Wer nun mit dem Gedanken spielt, ebenfalls seinen Autokredit zu widerrufen, sollte sich zuvor genau beraten lassen. Ein voreilig erklärter Widerruf kann die Erfolgsaussichten zunichte machen oder die Rechtsschutzversicherung könnte die Kostenübernahme verweigern. Daher empfehlen wir Ihnen die kostenfreie Erstberatung durch unsere Widerrufsexperten. Unsere Kanzlei ist eng auf den Widerruf von Autokrediten sowie das Vorgehen im Abgasskandal spezialisiert und vertritt bereits über 1000 Kunden aller namhaften Autohersteller.
Wie lange würde es ungefähr dauern, bis die Klage durch wäre und ein Urteil vorliegt?
Hallo, ich möchte Fragen ob mit wieviel Geld kann ich berechnen, wenn ich möchte das Auto nicht zurückgeben. Ich möchte halten. Meine Aktenzeichen bei Ihnen lautet *****.
Danke
Z.Kalman
Schon verzweifelte Häuslebauer konnten sich dank ihm von einem Immobiliarkredit lösen – jetzt hilft er Geschädigten im Abgasskandal. Der Widerrufsjoker ist ein rechtliches Instrument, das die Rückabwicklung einer Finanzierung und des damit verbundenen Geschäfts ermöglicht. Kein Wunder, dass Kunden den Joker vor allem bei schlechten Geschäften ziehen. Und schlechtere Geschäfte, als tausende Dieselkäufer sie unfreiwillig gemacht haben, gibt es kaum. Fahrverbote, Stilllegungen und schädliche Software-Updates sind nur drei der vielen Negativfolgen, unter denen die Kunden leiden. Viele suchen sich rechtlichen Beistand, um sich in der Dieselaffäre schadlos zu halten. Ein Weg zu diesem Ziel ist der Autokredit Widerruf. Ein anderer ist die Rückabwicklung über den Schadensersatz. Beide Wege führen zum Ziel und erfreuen sich eines positiven Medienechos. Und das nicht umsonst: Denn auch die Gerichte stellen sich auf die Seite der Kunden.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.
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Vor knapp drei Jahren war noch alles gut. Verbrauchern wurde der saubere, sparsame Diesel präsentiert. Das gute Image und die Herstellerangaben sorgten für hohe Absatzzahlen. Als der Schwindel im September 2015 aufflog, begannen die ersten enttäuschten Kunden nach einem Ausweg aus dem Abgasskandal zu suchen. Viele klagten gegen den Hersteller auf Schadensersatz. Andere versuchten ihr Glück über den Widerruf ihres Autokredits. Der Widerruf ist vom Gesetzgeber für den Fall geschaffen, dass die Bank den Kunden nicht korrekt über seine Rechte informiert. Die Rechtsfolge einer falschen oder unvollständigen Widerrufsbelehrung ist ein praktisch ewiges Widerrufsrecht. Der Kunde kann also von Fehlern der Bank profitieren und wird so gestellt, als hätte er den Vertrag niemals abgeschlossen. Tatsächlich haben die wenigsten Banken die strengen Vorgaben erfüllt. Trotzdem reagieren sie ablehnend auf den Widerruf der Kreditnehmer. Viele Fälle werden deswegen vor Gericht verhandelt. Inzwischen gibt es die ersten positiven Urteile.
Bei tausenden Geschädigten wirkt die relativ geringe Anzahl positiver Urteile auf den ersten Blick etwas mickrig. Dabei versuchen die Banken, die Zahl der Urteile gering zu halten. Die Außenwirkung (letzt)instanzlicher Urteile animiert geschädigte Kunden, ein eigenes rechtliche Vorgehen anzustreben. Außerdem gibt eine verfestigte Rechtsprechung den Klägern immer bessere Argumente in Prozessen gegen die Hersteller. Deswegen einigen sich viele Herstellerbanken auf einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Kunden. Dass es noch nicht mehr positive Urteile gegeben hat, ist dementsprechend auf die Verhandlungsbereitschaft der Banken zurückzuführen. Sie fürchten eine Klagewelle – ausgelöst durch weitere positive Urteile zugunsten der Verbraucher.
Für die Kunden, die den Widerrufsjoker in Betracht ziehen, sind die Argumente der Richter und die zugrundeliegenden Fälle natürlich sehr interessant. Zwar ist jedes Urteil eine Einzelfallbewertung, trotzdem können Parallelen zum eigenen Fall die Siegchancen verbessern.
Der Darlehensvertrag, dessen Widerruf die Klägerin vor dem Stuttgarter Landgericht (22.03.2018 (Az. 14 O 340/17) durchsetzte, war unklar und unvollständig gestaltet. Viereinhalb Jahre nach Abschluss des Vertrages widerrief die Klägerin ihr Darlehen bei der Commerz Finanz. Die Richter bestätigten ihre Auffassung, das ihr zugesandte Exemplar des Darlehensvertrags sei in einer zu kleinen Schriftgröße verfasst und weise außerdem ein verwaschenes Schriftbild auf. Deswegen sei es dem durchschnittlichen Darlehensnehmer nicht möglich, den Text flüssig zu lesen. Die Klägerin könne deswegen auch noch widerrufen. Sie hatte ein gebrauchtes Diesel-Wohnmobil gekauft. Die offene Restforderung in Höhe von 17.000 Euro muss sie nicht mehr begleichen. Stattdessen bekommt sie die von ihr geleisteten Zahlungen zurückerstattet und gibt das Wohnmobil zurück. Abgezogen wird eine Pauschale für die Nutzung des Wagens. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In Berlin zeichnete sich schnell ab, dass die VW Bank den Prozess verlieren würde. Nachdem die Richterin eine Tendenz erkennen ließ, versuchte die Bank ein Urteil zu verhindern. Dem Kläger bot sie eine außergerichtliche Beilegung an. Den finanzierten VW Touran wollte sie ihm schenken, die Kreditraten erstatten – der Preis dafür: Verschwiegenheit. Doch der Kunde ließ sich auf diesen Deal nicht ein. Es folgte ein wenig überraschendes verbraucherfreundliches Urteil. Der Kunde konnte den Autokredit Widerruf wirksam erklären und das Geschäft rückabwickeln. Er erhält sämtliche Kreditraten zurück und gibt sein Fahrzeug ab. Trotzdem geht die Klägerseite in Berufung. Das Gericht erkannte nämlich auch einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer an. Ob dieser tatsächlich zu leisten ist, ist aber bei Verträgen ab dem 13.06.2014 höchst umstritten.
Der Münchner Kläger finanzierte einen Audi Avant 2.0 TDI. Nachdem auch hier die Herstellerbank den Autokredit Widerruf nicht hinnehmen wollte, musste sich das Landgericht München I mit dem Vertrag auseinandersetzen. Es stellte fest, dass die Angaben zum Verfahren der Kündigung nicht vollständig waren. Dem Kreditnehmer fehlten wichtige Informationen zu seinem eigenen Kündigungsrecht. Die bloße Angabe des Kündigungsrechts des Darlehensgebers sei nicht mit der gesetzgeberischen Intention vereinbar. Dementsprechend lief die Kündigungsfrist von 14 Tagen niemals ab. Der Kläger durfte den Vertrag rückabwickeln.
Weitere Informationen zu den Urteilen der Landgerichte Arnsberg und Ellwangen finden Sie hier.
Zu einem Vorgehen im Rahmen des Schadensersatzes positionieren sich immer mehr Gerichte. Sie sprechen den Geschädigten einen Ersatz des ihnen entstandenen Schadens zu. Dabei verweisen sie auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung oder einen Betrug seitens der Hersteller. Die Rechtsfolge kann neben einem finanziellen Ausgleich auch die Rückabwicklung des Geschäfts sein. Die Liste der Gerichte, die den Kunden einen Schadensersatzanspruch zusprachen, wird immer länger. Das LG Frankfurt bezeichnete die Verwendung der Schummelsoftware als manipulierende Einwirkung auf die Kaufentscheidung (LG Frankfurt, Urteil vom 02.11.2017, Az. 2-03 O 104/17), während das LG Krefeld eine Nachbesserung für unzumutbar erklärte (LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016, Az. 2 O 72/16). Unterdessen hob das LG Hildesheim den Anspruch des Käufers hervor, ein technisch einwandfreies, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug zu bekommen (LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, Az. 3 O 139/16). Es bildet sich also eine Rechtsprechung zugunsten der Geschädigten im Abgasskandal heraus. Je nach individueller Fallgestaltung stehen die Chancen auf ein erfolgreiches Vorgehen gut. Kunden, die ihren Diesel nicht finanziert haben, oder für die sich der Widerruf aus unterschiedlichen Gründen nicht anbietet, können die Rückabwicklung ebenso auf diesem Weg erreichen.
Die beiden oben genannten Urteile aus Hanau und Stuttgart gegen Daimler, die den Mercedes Abgasskandal betreffen, haben wir in einem umfassenden Artikel für Sie zusammengefasst.
Auch medial steigt die Aufmerksamkeit für den Autokredit Widerruf – zum Leidwesen der Herstellerbanken. In einer Situation, in der die Hersteller wenig bis keine Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, ist es nicht schwer, sich auf die Seite der Verbraucher zu schlagen. Deswegen wird der Widerruf medial als lukrativer Ausweg gefeiert. Popularität erlangte der Widerrufsjoker schon vor längerer Zeit im Zusammenhang mit Immobilienkrediten und Lebensversicherungen. Denn die Möglichkeit, den Kredit rückabzuwickeln, beschränkt sich nicht nur auf Autokredite. Sie umfasst sämtliche Verbraucherdarlehen. In Hinblick auf den Autokredit gewinnt sie gerade bei Geschädigten des Abgasskandals an Bedeutung. Zunächst war nur auf den Online-Präsenzen einiger Kanzleien über den Widerrufsjoker beim Autokredit zu lesen. Die Möglichkeit sprach sich aber dank des großen Medieninteresses am Dieselgate schnell herum.
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Schon bald berichteten die Süddeutsche Zeitung, Focus Online und die Wirtschaftswoche über das Hintertürchen im Abgasskandal. Es dauerte nicht lange, bis auch die Verbraucherzentralen Betroffenen einen Autokredit Widerruf nahelegten. Inzwischen ist der Autokredit Widerruf in aller Munde. So wurde Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei von der Süddeutschen Zeitung zum Widerruf des Autokredits interviewt. Das Interesse der Öffentlichkeit ist groß – schließlich bietet der Widerrufsjoker eine Möglichkeit, den beinahe wertlosen Diesel ohne eine Auseinandersetzung mit dem Hersteller abzugeben.
Auch die öffentlich-rechtlichen Sender berichten inzwischen über den Widerrufsjoker bei Automobilfinanzierungen. Gerade Verbrauchermagazine bemühen sich, die Rückabwicklung durch den Autokredit Widerruf nachvollziehbar zu erklären und den enttäuschten Kunden so zur Geltendmachung seiner Rechte zu motivieren. Ein Beitrag des ARD Wirtschaftsmagazins Plusminus setzt sich intensiv mit dem Thema auseinander und bedient sich dabei der Expertise unseres Rechtsanwalts und Partners Dr. V. Ghendler.
Aufmerksamkeit schenken die Medien auch denjenigen, die sich für ein Vorgehen gegen den Händler entscheiden. Denn auch hier kann eine Klage zum Erfolg führen. Und dieser Erfolg unterscheidet sich am Ende gar nicht so sehr von dem eines Widerrufs. Viele Online Magazine berichten so von Kunden, die sich erfolgreich gegen den Hersteller wehren und eine Rücknahme ihres schmutzigen Diesels erreichen konnten. In Anbetracht anhaltender Negativschlagzeilen um den Abgasskandal präsentieren die Medien hier einen Ausweg für diejenigen, für die der Autokredit Widerruf keine Option ist.
Das mediale Echo zum Autokredit Widerruf und Schadensersatzklagen enttäuschter Kunden ist durchweg positiv. Dabei avanciert der Widerruf des Autokredits immer mehr zum Mittel der Wahl im Dieselgate. Die verbraucherfreundliche Position der Medien ist nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass die Automobilriesen immer wieder neue Angriffspunkte liefern. Gerade in Anbetracht der Diskussion um Fahrverbote und andere Maßnahmen, die die Dieselfahrer empfindlich treffen, ist es wichtig, über die Möglichkeiten zu informieren. In Zeiten, in denen ein Verkauf unmöglich erscheint, richtet sich der Fokus der Medien immer mehr auf alternative Vorgehensweisen wie den Autokredit Widerruf.
Unsere Kanzlei beschäftigt sich nur seit Jahren mit dem Widerruf unterschiedlicher Kreditverträge. Wir betreuen inzwischen viele Mandanten, die vom Abgasskandal geschädigt sind. Bei uns erhalten Sie eine professionelle und kostenlose Analyse Ihres Falles – unabhängig davon, ob Sie finanziert haben oder nicht. Wir überprüfen Ihren Kreditvertrag und erläutern Ihnen Ihre Rechte im Abgasskandal. Dabei gehen wir auf Ihre individuellen Interessen ein. Nicht immer ist eine Rückabwicklung gewünscht. Ein Vorgehen kann aber auch die Verbesserung der Vertragskonditionen oder eine Entschädigung in Geld zum Ziel haben.
Auch über Finanzierungsmöglichkeiten – beispielsweise durch die Rechtsschutzversicherung – informieren wir Sie gerne bei unserer kostenlosen Erstberatung.
Einen ersten Anhaltspunkt bietet Ihnen unser übersichtlicher Rückabwicklungsrechner.
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Ist es möglich auch abgelaufenen Kreditverträge zu widerrufen?? Ich habe hier noch einen Vertrag von der SEAT Bank der am 27.09.2013 begonnen hat und zum 24.08.2016 lief.
Vielen Dank
Ralph Eller
Hallo KGR Team.
welche Rechtschutz übernimmt jetzt noch die Widerrufskosten?
Mit freundlichen Grüßen
Skodafahrer
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).