Audi-Bank
Ich habe einen Audi A4 Avant am 12..04.2012 über die Audi Bank finanziert (Rechnung Autohaus Potthoff), würde ein Widerruf für mich in Frage kommen?
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Bundesweite anwaltliche Vertretung durch Widerrufsexperten

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Niedrige Raten und immer ein neues Auto fahren – damit lockt die Autoindustrie. Insbesondere das Leasing ist in den letzten Jahren zu einem beliebten Finanzierungsmodell geworden. Obwohl insbesondere Unternehmer steuerlich vom Leasing profitieren, finden es auch viele Verbraucher attraktiv. Doch wenn sich die Lebens- und Einkommensverhältnisse ändern, überlegen viele Leasingnehmer, ob sie sich vorzeitig vom Vertrag lösen können.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.
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Die Raten können nicht mehr bezahlt werden, berufliche Neuorientierung oder gar Familienzuwachs – was tun, wenn das alte Auto plötzlich zu klein, teuer oder schwach wird? Zunächst könnten Verbraucher daran denken, das Leasing Auto zu verkaufen. Das Problem: Wer ein Auto least, dem gehört es nicht. Das Eigentum am Wagen hat weiterhin der jeweilige Vertragspartner und was einem nicht gehört kann man logischerweise auch nicht verkaufen.
Wer in der Branche von „Leasing Auto verkaufen“ spricht, meint zumeist die Übernahme des Leasingvertrages durch Dritte. Das bedeutet, dass ein Anderer für den ursprünglichen Verbraucher „einspringt“, den Wagen erhält und die Pflichten des ursprünglichen Leasingnehmers übernimmt. Dies ist jedoch nur möglich, sofern der Leasinggeber einer Übernahme zustimmt.
Schließlich ist diesem wichtig, einen vertrauenswürdigen Vertragspartner zu haben, welcher die Raten pünktlich zahlt. Die Übertragung des Leasingvertrages ist deshalb – wenn überhaupt möglich – mit hohem Aufwand und Kosten verbunden.
Als Alternative bietet sich daher der Widerruf an. Anstatt das Leasing Auto zu verkaufen, kann der Verbraucher den Widerruf erklären und den gesamten Vertrag rückabwickeln. Der Leasingnehmer kann den PKW an den Leasinggeber zurückgeben und erhält im Gegenzug die gezahlten Raten, abzüglich Zinsen, zurück. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer fehlerhaften Widerrufsinformation/Widerrufsbelehrung.
Ein Widerruf kommt immer dann in Betracht, wenn eine Privatperson den Kredit aufnimmt, das heißt wenn das Darlehen überwiegend weder der gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Es existieren allerdings auch Ausnahmen für Existenzgründer. Wer also beispielsweise zum Zwecke der Unternehmensgründung und noch vor der Aufnahme des operativen Geschäfts ein Darlehen aufnimmt, wird nach dem Gesetz wie ein Verbraucher behandelt. Das bedeutet, auch Existenzgründern kann ein Widerrufsrecht zustehen unabhängig davon, ob sie als Einzelkaufmann, eine OHG oder eine KG in der Gründungsphase auftreten. Diese Ausnahme gilt allerdings nur für Darlehen bis zu 75.000 EUR. Sie erfasst aber auch Betriebserweiterungen, sofern diese im Verhältnis zu dem bisherigen Betrieb rechtlich selbstständig sind.
Der Widerruf ist ferner nur bei Finanzierungsleasingverträgen möglich. Die Konstellation sieht dabei wie folgt aus: Der Leasinggeber (die Bank) kauft dem KFZ-Händler das Auto ab und stellt dieses dem Leasingnehmer gegen monatliche Zahlungen zur Verfügung. Das gesamte Geschäft wird dabei in aller Regel in den Verkaufsräumen des KFZ-Händlers abgewickelt. Der Leasingnehmer trägt das Instandhaltungs- und Nutzungsrisiko des geleasten Fahrzeugs. Das Finanzierungsleasing wird in aller Regel mit einer Kaufoption am Ende der Leasingzeit angeboten – im Grunde handelt es sich hier um einen Mietkauf.
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Der Widerruf wird gegenüber dem Leasinggeber, d.h. der Bank erklärt. Bei einem erfolgreichen Widerruf wird die Bank verpflichtet, die gezahlten Leasingraten sowie die geleisteten Zinsen an den Leasingnehmer herauszugeben. Im Gegenzug muss der Leasingnehmer das geleaste Fahrzeug an die Bank zurückgeben – der KFZ-Händler bleibt dabei außen vor.
Die spannende Frage, die sich hier stellt, lautet: muss der Leasingnehmer für die Abnutzung des Fahrzeugs, also z.B. für die gefahrenen Kilometer aufkommen? Maßgeblich ist hier der Zeitpunkt des Abschlusses des Leasingvertrags. Wer sein Fahrzeug nämlich nach dem 13. Juni 2014 geleast hat, muss nach dem Widerruf infolge einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung keinen Ersatz für den Wertverlust des Fahrzeugs leisten. Der Bank stehen dann lediglich die Finanzierungszinsen zu.
Bei Verträgen, die vor dem 13. Juni 2014 abgeschlossen worden sind, galt noch eine andere Rechtslage. Hier darf die Bank nach einem Widerruf neben den Finanzierungszinsen auch einen Ersatz für die Abnutzung des Fahrzeugs verlangen. Im Gegenzug darf allerdings auch der Verbraucher eine Verzinsung auf die seinerseits geleisteten Raten verlangen.
Zahlreiche PKW-Leasingverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und können noch heute widerrufen werden. Das Leasing Auto verkaufen ist häufig die schlechtere Alternative, da eine Rückabwicklung nach Widerruf in der Regel mit finanziellen Vorteilen einhergeht. Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob ein Widerruf auch in Ihrem Fall in Betracht kommt und beraten Sie unverbindlich zu dem optimalen Vorgehen. Vertrauen Sie den Widerrufsspezialisten mit Erfahrung aus über 1000 erfolgreich abgewickelten Fällen.
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Mithilfe des durch die Medien bekannten Widerrufsjokers können sich viele Verbraucher, auch Jahre nach Ablauf der Frist, von teuren Darlehensverträgen und unprofitablen Lebensversicherungen lösen. Was jedoch oft übersehen wird, ist dass der Widerrufsjoker auch bei Autokrediten anwendbar ist. Ob VW, Skoda, BMW, Mercedes, Toyota oder Ford – jeder Besitzer eines neueren KFZ kann profitieren. Sogar Existenzgründer können hierdurch quasi kostenlos Auto fahren.
Bei einem sogenannten Autokredit freuen sich die Hersteller. Neben dem Verkauf eines KFZ, freuen die sich nämlich auch oft über die Finanzierung über die hauseigene Bank – und verdienen doppelt. Man spricht dabei rechtlich von einem verbundenen Vertrag. Diese müssen auch gemeinsam wieder aufgelöst werden und teilen damit immer dasselbe Schicksal.
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Voraussetzung für den Widerruf ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Ist im jeweiligen Vertrag eine solche enthalten, so beginnt die Widerrufsfrist nicht und der Vertrag bleibt auch Jahre nach Abschluss widerrufbar.
Betroffen sind Verträge, die nach dem 10.06.2010 geschlossen wurden. Erklärt der Verbraucher den Widerruf, wird sowohl der Autokauf als auch der Darlehensvertrag rückabgewickelt. Der Verkäufer erhält dann den Gebrauchtwagen zurück, während dem Verbraucher die geleisteten Raten sowie die Anzahlung, abzüglich der Zinsen, zurückgezahlt werden. Gegebenenfalls – aber nicht immer – muss der Verbraucher eine Nutzungsentschädigung, für die Benutzung des Autos während der Vertragslaufzeit, zahlen. Diese bemisst sich anhand der gefahrenen Kilometer, des Kaufpreises sowie der gewöhnlichen Gesamtlaufzeit des jeweiligen Autotyps. Als Faustformel, ob sich ein Widerruf trotz Nutzungsentschädigung lohnt, kann man sich merken: Je weniger Kilometer man gefahren ist, desto eher lohnt sich der Widerruf. Besonders lukrativ ist der Widerruf für alle Verbraucher, die ihren Vertrag nach dem 13.06.2014 abgeschlossen haben. Der Clou: Bei diesen gilt eine sehr verbraucherfreundliche Regelung. Der Verbraucher muss in solchen Fällen weder Nutzungs- noch Wertersatz leisten. Im Ergebnis konnte man das Auto also nahezu kostenlos nutzen.
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Mehr InformationenGrundsätzlich besteht der Widerrufsjoker nur für Verbraucher, denn nur diese müssen über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Unternehmer sind erfahrener und deshalb in der Regel nicht so schutzwürdig.
Die Ausnahme: Existenzgründer. Diese gelten zwar als Unternehmer, auf sie finden dennoch die Regelungen des Verbraucherkreditrechts Anwendung. Der Nettodarlehensbetrag darf dabei 75.000 € nicht übersteigen (§ 513 BGB). Nehmen Unternehmer unterhalb dieser Grenze einen Kredit zur Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit auf, werden diese als Verbraucher behandelt – mitsamt aller Rechte wie etwa dem Recht auf Widerruf des Vertrags innerhalb der Widerrufsfrist. Darunter fallen eben auch die hier besprochenen Autokredite.
Trotz rechtlicher Möglichkeit ist der Widerruf eines Autokredits kein Selbstläufer. Die Bank wird das Geld nicht ohne Gegenwehr herausgeben. Besonders im Falle von Existenzgründern wird der Darlehensgeber vehement darauf bestehen, dass diese nicht den Verbraucherschutz genießen. Die Rechtslage ist jedoch klar. Sollten Sie eine Ablehnung Ihrer Herstellerbank erhalten, informieren wir Sie gerne kostenfrei und unverbindlich über die Erfolgsaussichten eines Widerrufs.
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Hallo,
Reicht als Rechtsschutzversicherung auch eine Straßenverkehrs- Rechtsschutz aus?
Mfg, Meier
Neben der Ford-Bank weisen auch die Verträge anderer Kreditinstitute fehlerhafte Widerrufsinformationen auf, so dass eine Widerrufsmöglichkeit bestehen könnte:
• VW-Bank
• BMW-Bank
• Mercedes-Bank
• Toyota-Bank
• Renault-Bank
• Opel-Bank
• Commerzbank
• Santander-Bank
Diese Liste führt lediglich einige Beispiele auf, denn es ist davon auszugehen, dass viele weitere Kreditinstitute in der Vergangenheit fehlerhafte Widerrufsinformationen erteilten.
Deswegen ist eine Prüfung des Autokreditvertrages immer zu empfehlen.
Der Widerrufsjoker findet auf alle Verträge Anwendung, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Grundvoraussetzung ist lediglich eine fehlerhafte Widerrufsinformation.
Ford-Kreditverträge, die vor dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, lassen sich jedoch sicher nicht widerrufen, ohne dass die sogenannte Nutzungsentschädigung für die zurückgelegten Kilometer anfällt. Die Höhe dieser Nutzungsentschädigung berechnet sich aus folgender Gleichung:
Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / Gesamtlaufleistung (typischerweise 250 000 Km, bei kleineren Fahrzeugen ca. 200.000, bei großen 300.000)
Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / (Gesamtlaufleistung – Tachostand bei Kauf)
Je weniger Sie also mit dem Auto gefahren sind, desto eher lohnt sich der Widerruf. Für Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, gibt es noch keine verfestigte Rechtsprechung. Unserer Auffassung nach muss in diesen Konstellationen keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Gerichte hier entscheiden.
Vorausgesetzt, der Widerruf war erfolgreich, so folgt daraufhin die Rückabwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses. Die gegenseitig erbrachten Leistungen werden an die andere Partei zurückgegeben. Der ursprüngliche Zustand wird wiederhergestellt. Dabei tritt die Bank an die Stelle des Herstellers. Zug um Zug gegen die geleisteten Raten erhält das Kreditinstitut den Ford vom Kunden zurück, erstattet ihm aber auch die Anzahlung, die an den Verkäufer geflossen ist.
Man sollte davon auszugehen, dass die Banken einen Widerruf nicht ohne weiteres hinnehmen werden. Hier geht es schließlich nicht um Kleingeld. Bei VW zum Beispiel sind potentielle Verträge mit einem Gesamtvolumen von einigen Milliarden Euro betroffen. Um der erwarteten Gegenwehr adäquat zu begegnen, sollte frühzeitig ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet werden.
Nutzen Sie unser Angebot einer kostenfreien unverbindlichen Erstberatung. Unsere Erfahrung als Widerrufsspezialisten mit mehr als 1000 erfolgreich abgeschlossenen Fällen sorgt für eine schnelle und professionelle Abwicklung.
Vorausgesetzt, dass der Vertrag widerrufbar ist, kann der Verbraucher hohe Ersparnisse erzielen. Gerade Kunden, die den Kaufvertrag und den Darlehensvertrag nach dem 13.06.2014 abgeschlossen haben, sollten unserer Rechtsauffassung nach ihre Widerrufsmöglichkeiten unbedingt prüfen lassen.
Zwar gibt es hierzu noch keine verfestigte Rechtsprechung, es kann also durchaus sein, dass sich die Gerichte unserer verbraucherfreundlichen Ansicht nicht anschließen. Trotzdem sind wir der Meinung, dass Verbraucher ab diesem Stichtag die geleisteten Tilgungszahlungen sowie die Anzahlung zurückerhalten und im Gegenzug keine Entschädigung für verfahrene Kilometer – und damit die Abnutzung des Autos – zahlen müssen.
Unserer Auffassung nach entfällt die Entschädigungspflicht nämlich in Fällen einer fehlerhaften Widerrufsinformation – so heißt es seit dem 13.06.2014 in den §§ 357 f. BGB. Die einzigen Kosten, die dann entstünden, sind die Finanzierungszinsen, die die Bank abzieht. Jährlich sind das ein paar hundert Euro – die ohnehin bereits mit den monatlichen Raten bezahlt worden sind. Sollte eine Nutzungsentschädigung doch anfallen, kann sich der Widerruf aber trotzdem rentieren. Entscheidender Faktor ist dann die Höhe der zurückgelegten Kilometer.
Mit dem wiedererlangten Geld kann ein neuer Kredit aufgenommen und damit ein neues Fahrzeug finanziert werden.
Von hochverzinsten Immobilienkrediten oder unprofitablen Lebensversicherungen kann man sich auch heute noch lösen – selbst wenn die ursprüngliche Widerrufsfrist von zwei Wochen längst um ist. In den letzten Jahren haben hunderttausende Verbraucher diese Chance ergriffen und den sog. Widerrufsjoker gezogen.
Das Ganze findet seinen Ursprung im Verbraucherschutz. Weil der Gesetzgeber das bei Vertragsschluss herrschende Machtungleichgewicht zwischen Bank und Verbraucher kompensieren wollte, setzte er hohe Anforderungen an die Belehrung über den Widerruf und seine Folgen. Der Sinn: Der Kunde soll wissen, worauf er sich einlässt. Dazu gehört auch eine detaillierte Aufklärung über die Vertragsdetails und das Widerrufsrecht. Erfolgt keine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Aufklärung, fängt die Widerrufsfrist nicht zu laufen an. Dadurch bleibt der Kreditvertrag letztlich ewig widerrufbar.
Für Autokredite – wie auch die Ford-Bank sie vergibt – gilt das gleichermaßen. Die Prüfung einiger Darlehensunterlagen hat ergeben, dass Ford hier einige Fehler bei der Vertragsgestaltung unterlaufen sind. Ob diese Fehler tatsächlich ein “ewiges Widerrufsrecht” auslösen, können wir nach einer genauen Prüfung Ihres Vertrags beurteilen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Besteht die Möglichkeit des Widerrufs auch bei bereits vollständig abbezahlten Finanzierungen?
Mit freundlichen Grüßen
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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