Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich im 3. Jahr der Privatinsolvenz (Eröffnung Dezember 2015). Ich habe vor einiger Zeit den Antrag auf vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren gestellt, da ich bis Dezember diesen Jahres ca. 67% der Forderungen aller Gläubiger auf das Anderkonto eingezahlt haben werde.
Über diesen Antrag konnte leider noch nicht entschieden werden, da mein Verfahren immer noch nicht aufgehoben werden konnte. Grund hierfür ist ein Titel meinerseits, welcher zur Vollstreckung seit April diesen Jahres beim zuständigen Gericht liegt, aber (vermutlich) aus Zeitgründen immer noch nicht vollstreckt werden konnte. Ich gehe auch nicht davon aus dass beim Schuldner vollstreckt werden kann (obwohl es natürlich schön wäre). Somit kann das Verfahren nicht aufgehoben werden und das Gericht stimmt vorher meinem Antrag nicht zu, obwohl die 35% und auch die weiteren Kosten bis Dezember erfüllt sind.

Nun meine Frage: Kann ich meinerseits etwas tun um dies zu beschleunigen? Kann mein Verwalter dem Vollstreckungsgericht eine Frist setzen oder Ähnliches? Oder kann ich z.B. Sie beauftragen meine Interessen gegenüber meinem Insolvenzgericht durchzusetzen?

Für eine Rückmeldung bin ich Ihnen sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen
A.S.

P- Konto für Selbstständige

Guten Tag,
Wie Sie empfehlen habe ich vor zwei Monaten ein P-konto eingerichtet. Die Sparkasse hat vertraglich mit mir vereinbart, dass es nur für private Zwecke genutzt wird. Das war für mich zu dem Zeitpunkt in Ordnung, doch inzwischen habe ich entschieden, das Geschäft weiterzuführen. Die Sparkasse meldet sich jedoch und meint, es wären zu viele Bewegungen auf dem Konto.
Was kann ich tun?
Ein zweites Konto einzurichten würde ja bedeuten, dass es gänzlich ungeschützt wäre …
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Inge Maier

Anspruch auf Anwalt im Privatinsolvenzverfahren

Guten Tag,
bin leider nicht mehr in der Berufsrechtschutz drin. Da mich ein Arbeitskollege fälschlicherweise beschuldigt hat, bin ich kurz vor einer Abmahnung eventl. Kündigung.
Man hat mir nahegelegt einen Anwalt zu nehmen, sofern es zu meinen Ungunsten geklärt wird.
Habe ich Anspruch auf einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt und wo bekomme ich den?
Freundliche Grüße und herzlichen Dank für Ihre Antwort.