Schulden können zu einer erdrückenden Last werden. Insbesondere, wenn sie umfangreich sind und keine Aussicht auf zeitnahe Rückzahlung besteht. Eine Privatinsolvenz ist in diesem Fall eine häufig gewählte Möglichkeit zur Entschuldung. Doch viele Besitzer einer Eigentumswohnung stellen sich die Frage: Welche Folgen hat ein Insolvenzverfahren, wenn eine Eigentumswohnung vorhanden ist? Kann ich meine Eigentumswohnung behalten? Wir informieren Sie im nachfolgenden Beitrag zu den Grundlagen.
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Treuhänder ziehen im Fall einer Privatinsolvenz sämtliche Vermögenswerte zur Verwertung heran. Die Vergütung, die der Treuhänder erhält, hängt auch von der Höhe der Insolvenzmasse ab. Daher ist er bestrebt, so viel wie möglich in Beschlag zu nehmen. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass sämtliches Vermögen zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt werden muss (§ 35 InsO). Jeder Schuldner ist mehr oder weniger zu dieser Ausgangslage informiert und versucht, dem Treuhänder zuvorzukommen. Insbesondere große Vermögenswerte wie die Eigentumswohnung möchte man nach Möglichkeit im Vorfeld der Privatinsolvenz vor der Pfändung schützen.
Wenn Sie Ihre Schulden mit der Anmeldung einer Privatinsolvenz regulieren möchten, fällt Ihnen womöglich ein vermeintlicher Rettungsanker ein, um die Eigentumswohnung zu behalten. Die Übertragung an schuldenfreie Verwandte, Kinder oder die Ehefrau scheint ein Ausweg und eine Chance zu sein, um die Wohnung zu behalten. Wer dies in Betracht zieht, übersieht dabei aber einen wichtigen Fakt. Die Übertragung von Vermögen ist verboten, wenn sie die nachteilig für die Gläubiger ist (§§ 129 ff. InsO). Der Insolvenzverwalter wird sich für Ihre Eigentumswohnung insbesondere interessieren, wenn diese kurz vor dem Antrag auf Privatinsolvenz an eine nahe stehende Person übertragen wurde, beispielsweise an Ihre Kinder. Der Verdacht liegt nahe, dass Sie unzulässig Vermögenswerte aus der Insolvenzmasse entnommen haben. Im Rahmen der Insolvenzanfechtung wird der Insolvenzverwalter die Übertragung für ungültig erklären lassen und die Eigentumswohnung wieder ins verwertbare Vermögen zurückholen.
Eine andere Lösung ist jedoch durchaus gangbar: Der Ehegatte oder eine andere nahe stehende Person kann die Eigentumswohnung regulär kaufen. In diesem Fall kann die Wohnung nicht zur Befriedigung der Gläubiger herangezogen werden und der Schuldner darf darin wohnen bleiben. Der Kaufpreis muss allerdings den tatsächlichen Wert der Wohnung widerspiegeln und darf nicht geringer sein als der Preis, der bei einer Zwangsversteigerung erzielt worden wäre.
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Grundsätzlich gibt es verschiedene Ausgangssituationen für eine Eigentumswohnung in der Insolvenz:
Es ist möglich, dass eine verwandte Person die Eigentumswohnung kauft. In diesem Fall darf der Schuldner darin wohnen bleiben.
Ist die Finanzierung einer Wohnung fast oder vollständig erledigt, zählt das Wohneigentum zum Vermögen und kann zur Befriedigung der Gläubiger verkauft werden. Natürlich erfolgt die Verwertung nicht ohne vorherige Prüfung, ob noch Schulden auf der Eigentumswohnung lasten. Sofern auf Ihrer Eigentumswohnung nur noch geringe oder keine Schulden mehr lasten, ist eine Verwertung meist unumgänglich. Falls die Schuldensituation nicht anderweitig gelöst werden kann, darf der Schuldner die Eigentumswohnung in der Privatinsolvenz nicht behalten, auch wenn er im Anschluss wieder zur Miete wohnen muss.
Für den Zeitraum von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum Abschluss der eventuellen Zwangsversteigerung kann der Insolvenzverwalter eine Nutzungsentschädigung vom Schuldner verlangen.
Bei einer Privatinsolvenz wird der Treuhänder oder Insolvenzverwalter die Eigentumswohnung auch verwerten wollen, wenn der Kredit weitgehend abbezahlt ist. Die Eigentumswohnung wird Teil der Insolvenzmasse, wenn der beim Verkauf zu erwartende Erlös die offenen Beträge übersteigt. Vom Rest werden Gläubiger entschädigt. Sie können bis zum Verkauf Ihrer Wohnung darin verbleiben, müssen dem Insolvenzverwalter aber eine Nutzungsentschädigung, sozusagen eine Miete, zahlen. Nachdem die Eigentumswohnung den Besitzer gewechselt hat, können Sie keine Fristen wie bei einer ordentlichen Kündigung geltend machen.
Der Insolvenzverwalter könnte Sie ermutigen, die Wohnung freihändig zu verkaufen, statt die Zwangsversteigerung abzuwarten. Im freihändigen Verkauf kann meist mehr Geld erzielt werden, als mit einer Zwangsversteigerung. Zudem läuft er deutlich schneller ab. Eventuell kann dies Gelegenheit sein, mit dem Insolvenzverwalter über eine Freigabe der Eigentumswohnung zu sprechen. Denn wenn der zu erwartende Erlös nur geringfügig über dem Betrag liegt, mit dem die Wohnung noch belastet ist, dann könnte er sich darauf einlassen.
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Eine Wohnung mit hoher Belastung wird im Rahmen einer Privatinsolvenz nicht verwertet, wenn zum Schluss kein Überschuss zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn der Verkaufserlös nach ABzug der Kosten geringer wäre, Als der noch offene Kredit. Insolvenzverwalter oder Treuhänder wägen Kosten und Nutzen ab, sofern Ihre Kreditrate nicht wesentlich höher als die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Es ergibt in dem Fall wenig Sinn, Ihnen die Eigentumswohnung wegzunehmen, da sich die Insolvenzmasse nicht erhöhen würde. Allerdings ist das Behalten der Eigentumswohnung mit Voraussetzungen verbunden.
Angenommen, eine Eigentumswohnung mit Ihnen als Eigentümer hat einen Verkehrswert von 150.000 Euro und ist noch mit einer Grundschuld in Höhe von 130.000 Euro belastet. Bei einer Privatinsolvenz stehen dann Vermögenswerte in Höhe von 20.000 Euro im Raum, die der Insolvenzverwalter gerne von Ihnen zur Tilgung von Gläubiger-Ansprüchen hätte.
Die Lösung könnte folgendermaßen aussehen:
Dieser Vorschlag ist einer von vielen Möglichkeiten, um eine Eigentumswohnung bei Privatinsolvenzen zu retten. Würde es sich bei der oben genannten Wohnung um Gemeinschaftseigentum handeln, beträgt die Summe, um die Eigentumswohnung aus der Insolvenzmasse herauszukaufen, nur 10.000 Euro.
Als Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht helfen wir Ihnen bei einer Privatinsolvenz mit Rat und Tat. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeit, die Verwertung Ihrer Eigentumswohnung im Rahmen einer Privatinsolvenz durch einen außergerichtlichen Schuldenvergleich zu vermeiden. Oder wir beraten Sie, wie Sie die Eigentumswohnung aus der Insolvenzmasse herauskaufen. Wie genau Sie verfahren sollten, hängt vom Einzelfall ab und kann nur bei einer individuellen Beratung geklärt werden.
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Pfändbarkeit von Erschwerniszulagen und Zuschlägen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie nachts.
In diesem Video erklärt Rechtsanwältin Johanna Hermann die rechtlichen Grundsätze zur Pfändbarkeit von Erschwerniszuschlägen. Ein aktueller Gerichtsprozess hat sich mit der Frage befasst, ob auch Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie für Nachtarbeit zu den Erschwerniszulagen gerechnet werden.
Denn Erschwerniszulagen sind unpfändbar, diese darf ein Arbeitnehmer auch bei einer Pfändung und in der Privatinsolvenz behalten. Voraussetzung ist, dass die Zuschläge nicht unverhältnismäßig hoch sind, denn sonst besteht der Verdacht, dass die Pfändung umgangen werden soll.
Hintergrund war die Klage einer Frau, die nachts und sonntags arbeitete und dafür Zuschläge erhielt. Der Insolvenzverwalter hatte diese Zuschläge komplett gepfändet – zu Unrecht, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied. Das Urteil hat Auswirkungen auf alle Arbeitnehmer, die derartige Zuschläge erhalten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als selbständige Fotograf erhielt ich für die Jahre 208-2014 Tantiemen von der VG-Bild und Kunst in diesem Jahr. Zur Deckung meines Lebensunterhaltes hat das Amtsgericht per Monat einen Betrag von 1.709,99 pfandfrei belassen.
Allerdings Mein Insolvenzverwalter zahlt mir den Betrag nicht.
Was kann da unternehmen
M.f.G
guten Tag,
ich bin mit meiner Privatinsolvenz im November diesen Jahres endlich durch.
Ich habe ein P-Konto bei der C-Bank.Auf dem dazugehörigen Auskehrungskonto habe ich ein Guthaben von momentan 2700 Euro,was monatlich um 60 Euro weniger wird,da mein Arbeitslohn unterhalb der Pfändungsgrenze liegt.Da ich in der Insolvenz Guthaben von Stromzahlungen,Nebenkosten der Wohnung,privaten Einzahlungen und Rückzahlungen des Jobcenters angesammelt haben, wollte ich nachfragen,was mit dem Geld auf dem Auskehrungskonto geschieht ?
Die Verfahrenskosten von 1800 Euro habe ich auch schon beglichen.
danke vorab
Hallo wie lange nach der Insolvenz bleibt es noch in der Schufa stehen
In diesem Video erklärt Rechtsanwältin Johanna Hermann, unter welchen Voraussetzungen ein Gläubiger die Abgabe einer Vermögensauskunft, früher auch eidesstattliche Versicherung genannt, vom Schuldner verlangen kann.
Außerdem erläutert Ihnen Frau Rechtsanwältin Hermann folgende Punkte:
Hallo, gerne würde ich bei Ihnen eine Privatinsolvenz beantragen. Wie lange dauert es, bis Sie das Verfahren eröffnen? Danke Ihnen!
Zu den häufigsten Arten von Schulden gehören Bankschulden. Kein Wunder, schließlich bieten Banken den Konsumenten Kredite in unterschiedlichster Form an. Neben dem Dispokredit oder typischen Ratenkrediten können auch Kreditkarten mit Kreditlimit Schulden verursachen. Doch wie gehen Sie am besten mit den Schulden bei der Bank um und was ist zu tun, wenn Sie diese nicht mehr begleichen können? Bei diesen Fragen ist eine anwaltliche Schuldnerberatung hilfreich.
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Wenn sich auf der Seite der Einnahmen nichts geändert hat, aber die Seite der Ausgaben beispielsweise durch eine höhere Miete oder höhere Kosten für das Auto gestiegen ist und dazu auch noch der Kühlschrank kaputt geht, dann ist der Dispokredit zunächst eine scheinbar einfache Lösung für die unerwarteten Kosten.
Das Problem: Der Dispositionskredit ist aufgrund hoher Zinsen teuer. Natürlich verdient Ihre Bank daran. Doch es kann ein weiteres Problem auftreten. Selbst wenn die Bank nämlich daran verdient, kann sie den Dispokredit auch jederzeit kündigen und er wird sofort fällig. Wenn die Bank daraufhin hartnäckig bleibt und keine Ratenzahlung akzeptieren möchte, ist oftmals eine Privatinsolvenz die beste Lösung.
Sollten Sie neben dem Dispokredit noch über eine Kreditkarte verfügen, dann erfolgt die Abrechnung der Einkäufe ebenfalls über Ihr Girokonto. Das Problem: Der Dispokredit wird weiter ausgereizt, die Schulden bei der Bank steigen.
Beim Einsatz einer Kreditkarte wird das menschliche Schmerzzentrum im wahrsten Sinne des Wortes „lahm gelegt“. Während der Mensch bei Barzahlungen genau überlegt, was er kauft, und die Konsequenzen sofort im Portemonnaie sichtbar werden, ist das bei Kreditkartenzahlung nicht der Fall. Kreditkarten verleiten daher besonders stark zur Aufnahme von Schulden,, zumal die Zahlungen ist der Regel erst zum Monatsende abgebucht werden. Die Zahlung wird aus den Augen verloren, die persönliche Bilanz und der Überblick über die Ausgaben geht verloren. Dadurch wird das Schuldenproblem verstärkt.
Möbel oder auch das Auto werden oft über so genannte Ratenkredite finanziert. Sie sind sehr beliebt, denn sie sind günstig und können meist auch ohne Probleme wieder abbezahlt werden.
Wird jedoch das Geld – aus welchen Gründen auch immer – plötzlich weniger, dann kann der Kreditnehmer schnell in Zahlungsverzug mit den monatlichen Raten kommen.
Banken reagieren dabei sehr unterschiedlich. Wichtig ist, dass Sie zunächst den direkten Kontakt zu Bank suchen, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Der erste Weg sollte ein persönliches Gespräch mit Ihrem Bankberater sein, vor allem bei einem länger anhaltenden finanziellen Engpass. Sie zeigen Ihrer Bank damit zumindest, dass Sie sich bemühen, Ihre Situation auch schnell wieder zu ordnen.
Mögliche Lösungen wären eine Laufzeitverlängerung mit kleineren monatlichen Raten oder auch eine Ratenpause, die Ihnen die Bank einräumt.
Gerade die Schulden auf dem Girokonto wachsen durch die Zinsen für den Dispokredit schnell an. Ist es erst soweit gekommen, sollten Sie sich bemühen, den Dispo möglichst schnell auf „Null“ zu stellen. Eine Option ist dabei die Aufnahme eines Ratenkredits zur Umschuldung. Der Vorteil: Ein Ratenkredit weist niedrigere Zinsen auf, die Kosten werden also deutlich gemindert. Werden Sie bestenfalls selbst aktiv, denn Ihre Bank wird Sie nicht warnen, denn sie verdient ja an den hohen Zinsen viel Geld.
Umschuldung bedeutet aber auch, dass Sie lediglich mit einem neuen Kredit bereits bestehende Kredite ablösen. Ihre Schulden sind damit also nicht getilgt. Eine Umschuldung lohnt sich daher nur, wenn sich die monatliche Belastung auch reduziert. Da mit einer Umschuldung allerdings nicht der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten reduziert wird, gilt sie bei Überschuldung nicht als sinnvolle Lösung. Denn: Um alte Kredite abzulösen, können Sie schnell in den gefährlichen Kreislauf von immer wieder neuen Umschuldungskrediten geraten. Die Überschuldung bleibt bestehen.
Die bessere Alternative ist in diesem Fall ein außergerichtlicher Schuldenvergleich oder die Restschuldbefreiung durch Privatinsolvenz. Ein außergerichtlicher Vergleich hat vor allem dann Aussicht auf Erfolg, wenn er von einer spezialisierten Stelle begleitet wird.
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Besonders die der Dispokredit und die Kreditkarte als Schuldenfalle sind ein Grund der Verschuldung.
Das Gespräch mit der Bank über den Dispokredit, ausstehende Tilgungsraten oder auch andere Schulden zu führen, ist nicht immer leicht. Oft sind Banken eher unkooperativ und nur selten bereit, Zugeständnisse zu machen. Hinzu kommt, dass die Situation für Sie als Schuldner sowieso schon unangenehm ist, wenn Sie um eine Reduzierung der Raten oder eine Ratenpause bitten müssen.
Wir Anwaltskanzlei mit dem Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht unterstützen Sie mit unserer Erfahrung und Kompetenz. Wir übernehmen für Sie die Verhandlungen mit Ihrer Bank und schaffen es oft, die Schuldenlast mit einem außergerichtlichen Vergleich zu mindern.
Doch was, wenn die Bank nicht auf einen Vergleich eingehen möchte? Auch dann sind wir für Sie da und beraten Sie zur Entschuldung mittels Privatinsolvenz. Die Privatinsolvenz ermöglicht es Ihnen bei korrektem Verhalten, innerhalb von drei, fünf oder sechs Jahren wieder schuldenfrei zu sein.
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Guten Tag,
ich habe ” nur ” einen Gläubiger, und zwar meine Hausbank mit einem Kredit in Höhe von 22.900 Euro mit einer monatlichen Rate von 399,00 Euro. Die Raten werden von mir regelmäßig korrekt bezahlt. Mein monatliches Nettoeinkommen beträgt derzeit 2400,00 Euro. Ich habe aber mein Girokonto aktuell schon wieder um 3700,00 Euro überzogen. Anderweitige Verpflichtungen oder Forderungen gibt es nicht. Um das Konto auszugleichen würde nur wieder ein neuer Kreditvertrag mit der Hausbank in Frage kommen. Meine Frage: kommt in einem solchen Fall überhaupt ein Schuldenvergleich in Frage? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
A.R.
Sehr geehrter Herr Ghendler,
vorab möchte ich mich gern bei Ihnen bedanken für die hervorragenden Videos auf ihrem YT-Channel.
Ich habe die Gelegenheit an einer klinischen Studie teilzunehmen in der mir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 7.600 € zzgl. Fahrtkosten zugestanden wird. Mich hat der folgende Passus in der Vereinbarung positiv gestimmt:
“Die Aufwandsentschädigung unterliegt einem Abtretungsverbot” – jedoch ist sie Steuer- und Versicherungspflichtig.
Meine betreuender Anwalt wie auch die Rechtshotline meiner RV konnten mir keine verbindliche Auskunft geben und ich möchte nicht einer evtl. willkürlichen Entscheidung meines Insolvenzverwalters zum Opfer fallen. Zur Info – meine Insolvenz läuft bereits 4 Jahre und ich werde den Antrag auf die Verkürzung der Regelinsolvenz jetzt stellen (alle Kosten beglichen und bislang wohl grünes Licht von meinem IV).
Wenn mir der Nettobetrag (nach Steuern und beider Anteile an den Sozialversicherungen) gepfändet wird, dann rechnet sich für mich der Aufwand / das Risiko der Teilnahme definitiv nicht mehr.
Ganz lieben Dank vorab und weiterhin viel Erfolg mit Ihrer Kanzlei und ihrem YT-Channel – schade das ich Ihr Haus zu Insolvenzbeginn noch nicht kannte – ich denke Sie hätten mich durchaus besser durch das Verfahren geführt.
Viele Grüße
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).