Pfändungsbeträge
sind Spesen, Nachtzulage, Sonnntagszulage pfändungsfrei?
sind Spesen, Nachtzulage, Sonnntagszulage pfändungsfrei?
Sehr geehrter Herr Ghendler,
Erstmal vielen Dank Dank für ihre schnelle Rückmeldung.
Ich hätte nochmal mal ne Frage in Hinsicht auf Verkürzung auf 3 Jahren!
Ich bin ja April 2016 in der privatinsolvenz, dass bedeutet ja wenn ich schaffe bis April 2019 35% von meinen Schulden abzubezahlen würde ich ja dann aus der Insolvenz raus kommen! Aber wenn ich es schon schaffe sagen wir mal bis Dezember 2018 die 35% abzubezahlen, würde ich dann früher raus kommen oder muss ich bis April 2019 warten???
Und wie kann ich genau ein Antrag beim Insolvenzgericht stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Reischel
Hallo zusammen!
ich bin dänischer Staatsbürger und arbeite und lebe in Fehmann, wo ich seit einiger Zeit einen Job habe. Ich habe vor, 1-2 Jahre zu bleiben. Lohnt es sich, eine Privatinsolvenz in Deutschland zu machen, um meine Schulden loszuwerden? Habe nur dänische Gläubiger wegen einer gescheiterten Selbstständigkeit in Dänemark Anfang der 2000er. Ist das ein Problem?
Danke im Voraus!
Hallo,
ich habe eine Zahlungserinnerung bekommen von Mietschulden der Gewofac aus dem Jahr 2006. Dies ist mit Amtsgericht Titel. Der Betrag wäre 9.429, 75 euro. Ich arbeite zwar, aber das könnte ich Grad mal in 15 Jahren abzahlen. Zumal ich nebenher noch studiere. Daher meine Frage was mich das kostet das sie einen Vergleich für mich aushandeln?
DANKE vorab
Mir freundlichen Grüßen
Marion Huber
Hallo,
Meine Insolvenz ist eröffnet,
Das Gericht entschied ich erhalte Restschuldbefreiuung wenn ich nicht gegen diese Parargraphen verstoße und meine Obliegenheiten erfülle.
Was heißt das jetzt?
Ich bin schon in der Wohlverhaltensphase?
Ich habe noch nichts vom Insolvenzverwalter gehört.
Zudem wurde nichts gepfändet etc da ich angegeben habe ich brauche mein Auto (wert 500 euro) für meine Ausbildung die bald startet (Im Schichtdienst).
Die Gläubiger sollen sich bis zum Datum beim Insolvenzverwalter melden und so weiter.
Heißt dies ich muss dem Verwalter jetzt nur über Änderungen berichten?
Ich verstehe das alles nicht so genau und im Internet findet man dazu auch nichts hilfreiches.
Wie sind Ihre Erfahrungen mit einem Vergleich mit dem Finanzamt betr. Steuerschulden ESt und USt ?
Die Person ist seit drei Jahren ALG2 Empfänger (kein pfändbares Vermögen), geringe Einkünfte aus Selbständigkeit. Steuerschulden resultieren aus einem Steuerstrafverfahren. Einmalzahlung durch Finanzierung von einem Dritten wurde bereits abgelehnt.
Es gibt keine weiteren Gläubiger. Sechs Gläubiger wurden durch die Schuldenberatung des DRK bereits durch Vergleiche geregelt.
Guten Tag,
im März 2018 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. Derzeit beziehe ich eine volle Erwerbsminderungsrente sowie eine Betriebsrente zusammen sind das 1.290 Euro. Laut Pfändungstabelle dürfen 109,34 Euro gepfändet werden. Es es jedoch so, das von der Betriebsrente schon 98,34 Euro einbehalten werden, die dann direkt an meine Insolvenzverwalterin gehen. Am Anfang diesen Monats wurden von meinem Konto (ist ein P-Konto) 176,67 Euro abgebucht. Ich habe kein Guthaben auf meinem Konto und muss die monatlichen Ausgaben von dem verfügbaren Einkommen besteiten. Mir erscheint der insgesamt einbehaltene zu hoch. Wie ist Ihre Meinung und wo kann ich mich hinwenden, wenn ich mit der Höhe der Summen nicht einverstanden bin?
Mit freundlichen Grüßen
Update 24.07.2019: Nachdem Mybet Kunden einige bange Monate mit der Frage überstanden haben, ob und wann sie nach der Mybet Insolvenz ihr Geld zurückerhalten, können sie nun aufatmen. Mybet ist unter einem neuen Betreiber zurück im Geschäft. Kunden, die noch Zugriff auf ihre bei der Anmeldung verwendete E-Mail-Adresse haben, sollen nach Angaben des neuen Betreibers Rhinoceros Operations ihre Wettguthaben vollständig zurückerhalten und müssen ihre Forderung nicht zur Insolvenztabelle anmelden.
Alter Artikel vom 20.08.2018:
Als einer der größten Online-Wettanbieter steht Mybet vor der Insolvenz. Eine wichtige Frage bleibt: Was passiert mit dem Kundenguthaben? Bekommen die Nutzer ihr Guthaben zurück oder wird es zur Insolvenzmasse gezählt?
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Als Marke der Wettlizenz der PEI Ltd. lockt die Mybet Holding im deutschsprachigen Raum seit 2002 Wettkunden an. Seit 2013 stellt das Unternehmen zusätzlich Onlinecasino-Glücksspiele unter der Casinolizenz der PNO Ltd. zur Verfügung. Dem aktuellen Stand zufolge hat sich das Unternehmen im eigenen Business jedoch ziemlich verzockt. Der Vorstand reichte jüngst einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg ein. Betroffen sind daneben die zur Gruppe gehörende Anybet GmbH sowie die SWS Service GmbH. Der Insolvenzantrag erfolgte nach ausführlicher Beratung durch eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Berliner Jurist Sascha Feies bestellt. Aktuell ist es Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters, den Geschäftbetrieb von Mybet trotz drohender Insolvenz aufrecht zu halten.
Mybet startete ursprünglich unter Fluxx.com, taufte sich später um auf Jaxx und blieb schlussendlich beim derzeitigen Namen. Bedenklich ist, dass die Holding bereits seit längerer Zeit in der Krise steckt. Diverse Konflikte mit Regulierungsbehörden im komplizierten Online-Glücksspielgeschäft führten unter anderem zur Aufgabe der Tätigkeit in verschiedenen Ländern. Darüber hinaus gab es IT-Probleme und regelmäßige Ärgernisse mit Geschäftspartnern des Unternehmens. Am Ende scheinen Steuerschulden das Fass zum Überlaufen gebracht zu haben. So forderte das Finanzamt Frankfurt säumige Steuern in Höhe von vier Millionen Euro von Mybet. Zwar stellte Mybet einen Antrag auf eine vorläufige Vollstreckungseinstellung, doch lehnte das Finanzamt ab. Abschließend scheiterten Gespräche über eine Veräußerung des Geschäftsbetriebes mit einem Investor, woraufhin dem Vorstand des Betriebs nur ein Insolvenzantrag blieb.
Die Nutzer des Onlineangebots unter www.mybet.de sind zurecht beunruhigt. Bleibt aktuell doch die Frage offen, ob sie ihr verfügbares Guthaben ausgezahlt bekommen, oder ob das Unternehmen die Gelder einbehält, beziehungsweise in die Insolvenzmasse einfließen lässt. Prinzipiell ist die Sorge bei aktuellem Stand jedoch unbegründet.
Der Grund dafür ist, dass das Sportwetten-Geschäft von Mybet über Tochtergesellschaften der Mybet Holding abgewickelt wird. Diese Töchter haben ihren Firmensitz in Malta und sind selbst von dem Insolvenzantrag nicht betroffen. Somit hat der Insolvenzverwalter keinen Zugriff auf die Guthaben der Sportwetten-Kunden.
Wenn dies nicht der Fall gewesen wäre, wäre das Guthaben der Kunden grundsätzlich Teil der Insolvenzmasse geworden. Zu beachten ist aber auch, dass bei einer Firmeninsolvenz die Sanierung des Unternehmens im Vordergrund steht. Hierfür ist eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit unabdingbar. Die Guthaben der Kunden sind essentiell für den Geschäftsbetrieb. Ohne Wetteinsätze und Casinoeinsätze können die Kunden das Angebot nicht mehr nutzen und das Unternehmen nicht weiter arbeiten, keine Gewinne erwirtschaften – und auch keine Beiträge zur Insolvenzmasse beisteuern. Somit hätte der Insolvenzverwalter auch eine Freigabe der Kundenguthaben beschließen können. Nichts desto trotz empfiehlt es sich, vorhandene Gelder schnellstmöglich auszuzahlen. Derzeit werden Auszahlungen noch reibungslos abgewickelt. Ob das zukünftig so bleibt, ist jedoch fraglich. Sobald Auszahlungen nicht mehr erfolgen, bleibt nur die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle. Hier wäre vermutlich nur noch eine Rückzahlung von ca. 1 % der ursprünglichen Summe möglich.
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Ohne Frage ist der Ruf des Buchmachers Mybet langfristig geschädigt. Selbst für den Fall, dass Mybet trotz Insolvenz weiterkämpft, wird der Kundenzuwachs voraussichtlich ausbleiben. Vorhandene Mitglieder werden sich in kürzester Zeit vom Unternehmen trennen, um keinen Verlust ihres Guthabens zu riskieren. Bedacht werden sollte jedoch, dass eine Zahlungsunfähigkeit prinzipiell jeden treffen kann. Unternehmer, aber auch Verbraucher bzw. Privatpersonen. In solch einem Fall kommt jedoch keine Regelinsolvenz, wie es bei der Mybet Holding der Fall ist, infrage, sondern eine sogenannte Privat- beziehungsweise Verbraucherinsolvenz. Dabei ist vollkommen irrelevant, wie vorhandene Schulden zustande gekommen sind oder wie hoch die Schulden sind. Kreditschulden können ebenso in eine Privatinsolvenz übernommen werden, wie Glücksspiel- oder Wettschulden und Verbindlichkeiten bei Online-Casinos oder Spielhallen.
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Die Angst vor einer Insolvenz sowie die Sorge um daraus resultierende Konsequenzen sind häufige Gründe, warum Privatpersonen den Schritt meiden. Dabei ist die Insolvenz in den meisten Fällen das effektivste Instrument für die Schuldenregulierung. Ohne Insolvenz sind Gläubiger bei ausbleibenden Zahlungen berechtigt, Pfändungen vorzunehmen. Beispielsweise Kontopfändungen, Lohn- und Gehaltspfändungen oder auch Sachpfändungen. Solche Pfändungen sind wesentlich unangenehmer, als das Insolvenzverfahren. Im Zuge einer Insolvenz müssen unter anderem sämtliche Pfändungen fallen gelassen werden. So werden beispielsweise Konten wieder freigegeben. Der Insolvenzverwalter bestimmt das unpfändbare Einkommen anhand der Pfändungstabelle.
Wer dagegen Angst hat, dass beispielsweise vorhandene PKWs in die Insolvenzmasse einfließen, braucht sich auch hier nicht sorgen. So kann der Schuldner in vielen Fällen den PKW behalten, beispielsweise wenn er das Auto benötigt, um der eigenen Arbeit nachzukommen. Das gilt ebenso für andere Gegenstände, die zur Ausübung der Arbeit oder für den Lebensunterhalt erforderlich sind. Auch Hausratsgegenstände sind unpfändbar.
Ziel einer Insolvenz ist stets die Restschuldbefreiung. Dies gilt sowohl für Unternehmen wie auch für Privatpersonen. Von der Restschuldbefreiung werden sämtliche Schulden umfasst, die in keinem Zusammenhang mit einer Straftat stehen (etwa Geldstrafen). Selbst hohe Spielschulden lassen sich über die Restschuldbefreiung regulieren. Detaillierte Informationen zum Thema erhalten Sie bei uns im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Scheuen Sie sich nicht vor einem ersten Kontakt. Es gibt für alles Lösungen.
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Sehr geehrten Damen und Herren,
Ich befinde mich jetzt seit 14.4.2016 in der privatinsolvenz. Jetzt am 24.8.2018 ist der schlusstermin für die schlussverteilung und gleichzeitig Antrag auf Restschuldbefreiung.
Jetzt meine Frage, ich bin letztes im Oktober umgezogen und hab dies nicht direkt beim Insolvenzverwalter bzw Insolvenzgericht angegeben.
Ist meine Insolvenz jetzt gefährdet?? weil ich auch wieder gelesen habe das man dies nur in der wohlverhaltensphase machen muss.
MfG
Guten Tag,
befinde mich seit Februar im Insolvenzverfahren. Ein Gläubiger wirft mir eine unerlaubte Handlung vor. Habe dem Inkassounternehmen eine Ratenzahlung von 5 Euro monatlich vorgeschlagen(185Euro), jetzt kam dafür die Bestätigung. Ich soll aber schriftlich bestätigen per Unterschrift das ich weder zahlungsunfähig bin, noch mich im Insolvenzverfahren befinde.
Frage: Darf ich das überhaupt machen da ich mich ja im Insolvenzverfahren befinde?
Warte vor Unterschrift noch auf das Einverständnis von meinem Insolvenzverwalter.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).