Überzahlung, Betrag wird nicht vom Insolventsverwalter zurückgezahlt

Sehr geehrter Herr Krause,

Folgendes Problem:

seit August 2015 befinde ich mich in der Privatinsolvenz.
Die Verfahrenskosten wurden bezahlt.
Pfändbare Beträge werden von meinem Arbeitgeber monatlich an den vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter abgeführt.
Beispiel an der Abrechnung Nov. 2016( bei Steuerklasse 5 ohne Kinder RK)

Gehalt 3.000,00€
Weihnachtsgeld 300,00€
PKW Km Geld 0.30€/Km 237,60€
Fahrgeld pausch verst. 117,60€

Gesamt brutto 3.655,20€
Netto 1.989,19€

Netto nach meiner Interprtation

netto 1.989,19€

PKW Km Geld 0.30€/Km – 237,60€
Weinhnachtsgeld netto – 213,87€ ( da unter 500,00 € )

bereinigtes Nettoeinkommen 1.537,72€

Nach Tabelle 2015/2017 ergibt sich ein an den Insolventsverwaltrer abzuführender Betrag von 347,28€

Es liegt ein rechtskräftiger Beschluss des Amtsgerichts vor, hieraus ergeht das sich das pfändungsfrei zu belassene Arbeitseinkommen um monatlich 320,00 € erhöht.

Ich gehe davon aus, dass der abzuführende Betrag unter Berücksichtigung des Beschluss wie folgt berechnet wird.

347,28- 320,00

Somit wäre ein Betrag von 27,28€ abzuführen.

Tatsächlich werden 389,28 abgeführt.
Aufgrund unterschiedlicher monatlicher Gehaltsabrechnungen ergibt sich nun ein für mich nachteiliger Betrag von 1.523,00€.

Dieser Betrag wird nicht vom Insolventsverwalter zurückgezahlt, vielmehr hat man mir

2 Möglichkeiten eingeräumt…

1. das Geld mit der Option nach 3 bzw. 5 Jahre aus dem Verfahren zu kommen als Guthaben stehen zu lassen.

2. unter Berücksichtigung des richtigen Betrages das Guthaben monatlich auf-brauchen.
Beide Möglichkeiten kommen für mich nicht in Frage.Aber bleibt mir eine Wahl.?

Meine Vorstellung, die Überzahlung auszugleichen und monatliche Beträge unter Berücksichtigung der Freibeträge
monatlich abzuführen ( zwischen 30-50 €/ Monat ) wird nicht berücksichtigt.

Meine Frage nun,

Wie berechnet sich in meinem Fall der abzuführende Betrag

Unter Berücksichtigung der Freibeträge

a) Weihnachtgeld

b) Urlaubsgeld

c) Überstunden

d) Km Geld 0,30€

e) Fahrgeld pausch. versteuert

Eine evtl. arbeitsplatzgefährdende Diskussion mit meinem Arbeitgeber möchte ich nach Möglichkeit vermeiden.

Fragebogen Wohverhaltensperiode , Verdienst der Ehefrau und letzte Abtretung

Hallo,
ich (verh. 1 Kind) befinde mich seit sep 2012 in PI und seit Feb. 2015 in der Wohlverhaltensphase. Nun habe ich den ersten Fragebogen zu meinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten. Hatte ich seit Feb 2015 nur “Glück” oder hätte ich mich in der Zwischenzeit von selbst bei meinem Treuhänder melden müssen?
Seit kurzem hat meine Ehefrau wieder eine Anstellung und verdient dabei ca 900 Euro Netto. Im Fragebogen ist auch die Frage nach dem Nettoverdienst meiner Frau. Ist damit zu rechnen dass meine Ehefrau dadurch aus der Unterhaltspflicht fällt. Oder hätte ich in der Wohlverhaltensphase diese Anderung von mir aus mitteilen müssen?
Die Abtretung läuft bis etwa Mitte Sep 2018. Der September Lohn wird mir am 30. sep ausgezahlt – also nach Ablauf der Abtretung. Bedeutet dies dass beid er Lohnabrechnung vom Spet 2018 nicht mehr gepfändet werden darf?

Mit feundlichen Grüssen
Der Pleitegeier

Pfändung

Guten Tag, ich habe 30000 € Schulden und habe eine Privat Insolvenz am laufen, Monatlich werden mir ca 450 € gepfändet. Das sind in 3 Jahren 16200€ , wenn aber nur 35% des Schulden Betrags gepfändet werden, sind dann 16200 nicht zuviel? Wird dann schon vor den 3 Jahren aufgehört zu pfänden, wenn die 35% der Schulden zurück gezahlt sind?

MfG
Ronny

Insolvenz/ Freibetrag

Hallo,
vielleicht können Sie mir helfen.
Ich bin in der Privatinsolvenz und habe 2 Kinder. Ein Kind lebt bei mir mit der leiblichen Mutter, dass andere ebenfalls bei ihrer Mutter.
Nun schreibt mir meine Insolvenzbetreuerin plötzlich, dass das Kind, was nicht in meinem Haushalt lebt nur noch zu 50% bei dem unpfändbaren Einkommen eine Rolle spielt. D.h. ich hätte nicht mehr 2 Kinder, sondern nur noch 1,5 die bei der Berechnung des nicht pfändbaren Einkommens eine Rolle spielen. Begründung, meine Unterhaltszahlung wären ja auch nur 50% des Unterhalts welcher dem Kind zusteht und die andere Hälfte wird ja durch die Mutter in Form von Unterkunft, Naturalien, etc. geleistet.
Kann die das einfach so bestimmen?
Die letzten 4 Jahre war es ja auch anders, jetzt plötzlich soll ich was unterschreiben, dass diese Sache bestätigt.

Vielen Dank vorab.

Schulden/Inkasso

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund längerer Krankheit, und teilweise unberechtigte Forderungen von Inkassounternehmen bin ich in die Schuldenfalle geraten. Trotz bemühen um Ratenzahlungen und Abwehr der unberechtigten Forderungen ist es mir kaum noch möglich von meinem Gehalt zu leben. Zwei Inkassounternehmen haben bereits Rechtsanwälte beauftragt.
Des Weiteren ist noch zu erwähnen das mindestens 2 Unterhaltsberechtigte Personen existieren, ist es richtig das bei einem Gehalt von um die 1980€ nur 70€ gepfändet werden können?

Mit freundlichem Gruß

Christoph Hübner

Insolvenzantrag

Kann ich erneut einen Insolvenzantrag ,der erste Insolvenzantrag ist gescheitert in 2011 zu diesem Zeitpunkt gab es einen Menge Probleme ,so das dieser nach einem halben Jahr schon gescheitert ist.
Nun lebe ich getrennt von meiner Frau,und beabsichtige einen neuen Antrag zustellen.
Ist das möglich und wie hoch sehen sie den erfolg.

P-Konto

Guten Tag.
Ich hätte eine Frage zu meinem P-Konto.
Mein Insolvenzverfahren läuft seit einem Jahr. Kann ich mein p-Konto wieder in ein normales Girokonto umwandeln? Mein Arbeitgeber überweist ja jedes Monat den Pfändungsbetrag. Aber durch das p-konto komme ich an das restliche Geld was über dem Freibetrag liegt nicht ran.
MfG