Im Januar 2016 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Da sich, außerhalb der Insolvenz, neue Schulden angehäuft haben (KK-Beiträge) hat der Gläubiger eine Vollstreckung eingeleitet die mir jetzt angekündigt wurde. Das einzige was bei mir zu holen wäre, ist ein Auto (Bj 2002). Anzumerken ist, daß ich zu 100% Schwerbehindert – ohne Merkzeichen -, bin und meine täglichen Verrichtungen (Arztbesuche usw) mit dem Auto erledigen muß. Nachweislich existiert ein Kaufvertrag für dieses Auto in dem als Käufer meine Ehefrau angegeben ist. Allerdings, meine Ehefrau ist 2014 verstorben und ich habe das Erbe ausgeschlagen. Frage: Wie ist diese Angelegenheit nun zu betrachten bzgl. einer Vollstreckung. Mit Dank und freundlichen Grüßen, Olav.