Pfändungsfreigrenzen

Hallo Herr Kraus,
ich befinde mich seit 3 Jahren in der Insolvenz und war bis heute immer selbständig tätig.
Jetzt hätte ich die Chance auf eine Festanstellung, habe aber in den hier gelesen Pfändungstabellen gesehen, dass mir z.B. bei einem Einkommen von 3.292€ genau 905,98€ gepfändet werden, bei einem Kind !

Ich werde aber deutlich mehr verdienen und mir bleiben ja dann ab einem gewissen Einkommen IMMER nur 2.300€ ca über und da stellt sich mir die Frage, wie sinnvoll das dann wäre, zumal ich auf selbständiger Basis noch mehr verdienen kann ?

1. Frage daher, was ist sinnvoller und wie sieht es mit den Pfändungsfreigrenzen als selbständiger überhaupt aus ?

2. Frage : Ich weiß ja, dass ich meinem Insoverwalter jede Änderung meiner Beschäftigung melden muss, habe aber vor, meinem AG und dem Verwalter erstmal nichts zu sagen, bis Ablauf der Probezeit, falls ich ins Angestelltenverhältnis wechsel weil ich auch befürchte, dass der neue AG mich dann nicht anstellt.

Was soll ich tun ????

Mit freundlichen Grüßen

Insolvenz und Nebengewerbe

Hallo,

ich wollte sie fragen … wenn ich in eine Insolvenz gehe, und trotzdem mein Nebengewerbe weiter führe.Wie sieht es dann mit dem Gewinn aus oder darf der Treuhänder auf das Konto zugreifen?? geht das alles an den Treuhänder???

Vielen dank für ihre Antwort.

P-Konto in der Wohlverhaltensperiode

Guten Tag. Ich würde gerne wissen ob ein P-Konto in der Wohlverhaltensperiode noch nötig ist oder ob man es wieder auf ein normales Girokonto umstellen kann?