Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, aber Wohnsitz Ausland

Ich habe gelesen, es ist eine Voraussetzung für die PI in Deutschland seinen Aufenthalt / gewöhnlichen Aufenthalt zu haben, nachweisbar z.B. durch Verbrauchsrechnungen, reale Anwesenheit usw.

Reicht dies für die Zeit ab Antragsstellung oder muss ich schon enige Zeit vorher da sein? Ich habe gelesen, man kann unmittelbar nach Eröffnugnsverfahren ins Ausland ziehen, solange man seinen Informationspflicht nachkommt.

Kann ich ohne Wohnsitz in DE mir durch Wunsch-Wohnsitz in DE damit auch ein Amtsgericht aussuchen, das nicht überlastet (Grosstadt) ist?

ca 200.000 Schulden beim Finanzamt

Inklusive Zinsen liegen in DE die Steuerschulden bei ca 200K, mit Mühe und Not könnte ich meinen Vater überzeugen 50K bereit zu stellen, ist so ein Vergleich mit dem Finanzamt möglich oder wahrscheinlich eher aussichtslos?