• Facebook
  • Linkedin
  • Twitter
  • Youtube
  • Instagram
  • Kanzlei
    • Team
    • Büros
      • Büros Köln
      • Büros Berlin
      • Büros Essen
      • Büro Frankfurt
      • Büro Hamburg
      • Büro München
      • Büro Wien
    • Presse und Publikationen
    • Karriere
  • Rechtsgebiete
    • Schuldnerberatung
      Insolvenzrecht
    • Banken-, Versicherungs- und
      Schadensersatzrecht
    • Unternehmensrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Reputationsrecht
      • Vertragsrecht
      • Markenrecht
    • Verkehrsrecht
    • Arbeitsrecht
    • Sozialrecht
  • Kontakt
  • Suche
0221 – 6777 00 55
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
  • Büros
  • Beiträge
  • Videos
  • Forum
  • Rechtsgebiete
    • Schuldnerberatung
      und Insolvenzrecht
    • Banken-, Versicherungs-
      und Schadensersatzrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verkehrsrecht
  • Privatinsolvenz
    • Privatinsolvenz Ablauf
    • 11 Tipps zur Privatinsolvenz
    • So gehen wir für Sie vor
    • Pfändungsrechner
    • Pfändungstabelle
    • P-Konto
    • Privatinsolvenz Lexikon
    • Fragen und Antworten
    • Erste Hilfe bei Gläubigerantrag
    • Kosten
  • Regelinsolvenz
    • Regelinsolvenz Ablauf
    • 11 Tipps zur Regelinsolvenz
    • So gehen wir für Sie vor
    • Fragen und Antworten zur Regelinsolvenz
    • Regelinsolvenz Lexikon
    • Erste Hilfe beim Gläubigerantrag
    • P-Konto
    • Kosten
  • Außergerichtlicher
    Vergleich
    • Schuldenvergleich Ablauf
    • 11 Tipps zum Schuldenvergleich
    • So gehen wir für Sie vor
    • Vorzeitige Entschuldung: Vergleich in der Insolvenz
    • P-Konto
    • Fragen und Antworten
    • Kosten
  • Insolvenzplan
    • Insolvenzplan Ablauf
    • 7 Tipps zum Insolvenzplan
    • So gehen wir für Sie vor
    • Fragen und Antworten
  • Schuldner-
    beratung
    • Schuldnerberatung Ablauf
    • So gehen wir für Sie vor
    • Kosten der anwaltlichen Schuldnerberatung
    • Aktuelle
      Pfändungstabelle
  • Weitere
    Leistungen
    • UG Insolvenz
      • Kosten
    • GmbH Insolvenz
      • Kosten
    • Eigenverwaltung
    • Schutzschirmverfahren
    • Verbraucherinsolvenz
    • Insolvenzarbeitsrecht
    • Auffanggesellschaft
    • Vorinsolvenzliche Sanierung
    • Insolvenzanfechtung
    • EU Insolvenz
      • Englische Insolvenz
      • Französische Insolvenz
      • Irische Insolvenz
      • Spanische Insolvenz
  • Menü

Archiv für die Kategorie: Insolvenzrecht

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht

Die Versagungsgründe im Insolvenzverfahren

31. Juli 2012/0 Kommentare/in Privatinsolvenz /von wp_admin
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png wp_admin2012-07-31 14:31:072019-10-24 15:30:27Die Versagungsgründe im Insolvenzverfahren

So erhalten Sie Beratungshilfe – kostenlose Hilfe vom Rechtsanwalt

31. Juli 2012/5 Kommentare/in Privatinsolvenz /von wp_admin
  • Beratungshilfe

    So beantragen Sie Beratungshilfe und erhalten kostenlose Hilfe vom Rechtsanwalt

    Restschuldbefreiung in 3, 5 oder 6 Jahren ✓ Keine Wartezeit ✓ Fachanwalt für Insolvenzrecht ✓ Geeignete Person § 305 InsO ✓

    Bild Paragraph 44 Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe
Telefonische Erstberatung

KOSTENLOS

0221 – 6777 00 55

Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

Kostenlosen Rückruf anfordern

    Video: Beratungshilfe für die Regel- und Privatinsolvenz



    Inhalt dieser Seite:

    • Beratungshilfe
    • 2 Voraussetzungen der Beratungshilfe
    • Niedriges Einkommen
    • Unangemessene lange Wartezeit einer öffentlichen Schuldnerberatung
    • Schriftliche Bestätigung einer öffentlichen Schuldenberatung
    • Persönliche Vorsprache
    • Ratenzahlung


    Schuldenanalyse vom Fachanwalt



    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

    Über


    20.000

    geprüfte Fälle


    Jetzt kostenlos den besten Entschuldungsweg finden!

    Offene Fragen? – Einfach anrufen:



    0221 – 6777 00 55



    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)


    Beratungshilfe

    Wir begleiten Ihren Privatinsolvenzantrag kostenfrei, wenn Sie Beratungshilfe erhalten. Auch als Unternehemer nach Gründung einer Auffanggesellschaft kommt für Sie Beratungshilfe in Betracht.

    Beratungshilfe wird Menschen in schwieriger finanzieller Situation gewährt, damit sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen können. Da die Vorbereitung eines Privatinsolvenzantrags juristisch anspruchsvoll ist, wird Beratungshilfe grundsätzlich auch für die Vorbereitung des Insolvenzverfahrens durch einen Rechtsanwalt gewährt.Dazu wird vom Rechtspfleger Ihres Amtsgerichts ein sogenannter Beratungsschein ausgestellt.

    2 Voraussetzungen der Beratungshilfe

    Die Vergabepraxis unterscheidet sich von Region zu Region. Falls an Ihrem Wohnsitz Beratungshilfe erteilt wird, geschieht dies meistens unter zwei Voraussetzungen:

    – Sie haben ein niedriges Einkommen und
    – die Wartezeit einer öffentlichen Schuldenberatung ist unangemessen lang.

    Niedriges Einkommen

    Ein niedriges Einkommen ist gegeben, falls dieses nicht ausreicht, um unter Abzug der zur Lebensführung erforderlichen Kosten einen Rechtsanwalt zu bezahlen. Dies ist z. B. immer der Fall, wenn Sie auf ALG II oder eine Rente beziehen, die diesen Satz nicht oder nur geringfügig übersteigt. Wenn sie erwerbstätig sind, müssen Sie berechnen, ob Ihr Einkommen niedrig ist. Addieren Sie

    – Ihr eigenes Nettoeinkommen
    – das Nettoeinkommen Ihres Ehepartners und
    – Ihr Vermögen (Bargeld, Kontoguthaben und andere Vermögenswerte, es sei denn, Sie dienen alleine der Lebensführung).

    Ziehen Sie davon die folgenden Beträge ab:

    – 411 Euro Einkommensfreibetrag
    – 187 Euro, falls Sie berufstätig sind,
    – 411 Euro, falls Sie verheiratet sind,
    – Unterhalt für ein volljähriges Kind,
    – Ihre Warmmiete,
    – sinnvolle Versicherungen (z. B. Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Hausratversicherung) sowie
    – Werbungskosten (Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Arbeitsmaterialien).

    Wenn der übrigbleibende Betrag 15 Euro unterschreitet, ist ein niedriges Einkommen gegeben.

    Unangemessen lange Wartezeit einer öffentlichen Schuldenberatung

    Die zweite Voraussetzung ist der Nachweis einer unangemessen langen Wartezeit einer öffentlichen Schuldenberatung. Vor allem in größeren Städten verlangen viele Amtsgerichte einen Nachweis, dass eine Entschuldung über eine öffentliche Schuldenberatung unzumutbar ist. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken und befolgen Sie folgenden Tip: Legen sie der Beratungshilfestelle einen Nachweis über die langen Wartezeiten einer öffentlichen Schuldenberatung vor.


    Schriftliche Bestätigung einer öffentlichen Schuldenberatung

    In Köln wird beispielsweise Beratungshilfe gewährt, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung einer öffentlichen Schuldenberatung vorlegen, dass es mindestens 6 Monate dauert, bis Sie einen Termin bekommen. Weil im bundesdurchschnitt die Wartezeit 6 bis 9 Monate beträgt, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie eine positive Bescheinigung bekommen. Die öffentliche Schuldenberatung wird wahrscheinlich froh sein, Ihnen die Bestätigung auszustellen, um sich zu entlasten.

    Persönliche Vorsprache

    Wir empfehlen Ihnen, Ihr Amtsgericht persönlich aufzusuchen. Dadurch zeigen Sie dem Rechtspfleger, dass Sie es ernst meinen. Dies erhöht meistens Ihre Aussichten, Beratungshilfe zu bekommen. Bringen Sie zum Amtsgericht folgende Unterlagen mit:
    – Ihren Personalausweis,
    – Ihre Einkommensnachweise,
    – die Einkommensnachweise Ihres Ehepartners,
    – Nachweise über die Unterhaltspflichten,
    – Ihren letzten Kontoauszug,
    – Nachweise über Ihre Versicherungen und Werbungskosten sowie
    – Ihren Mietvertrag und Nachweise über die Höhe der Heizungs- und Stromkosten.

    Ratenzahlung

    Wenn Sie den Beratungsschein erhalten, übersenden Sie diesen an unsere Anwaltskanzlei. Wir werden dann kostenfrei für Sie tätig. Sollte es wider Erwarten nicht klappen, bieten wir Ihnen grundsätzlich an, Ihre Entschuldung auf Raten zu finanzieren.


    Schuldenanalyse vom Fachanwalt



    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

    Über


    20.000

    geprüfte Fälle


    Jetzt kostenlos den besten Entschuldungsweg finden!

    Offene Fragen? – Einfach anrufen:



    0221 – 6777 00 55



    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)


    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “So erhalten Sie Beratungshilfe – kostenlose Hilfe vom Rechtsanwalt”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


    The last comment needs to be approved.

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png wp_admin2012-07-31 10:46:122019-11-05 16:01:15So erhalten Sie Beratungshilfe - kostenlose Hilfe vom Rechtsanwalt

    Kosten des Insolvenzverfahrens

    31. Juli 2012/12 Kommentare/in Privatinsolvenz /von wp_admin
    • Gesetzbuch aufgeschlagen im Insolvenzrecht

    Kosten im Insolvenzverfahren

    Im Insolvenzverfahren entstehen Verfahrenskosten und anwaltliche Gebühren der Vorbereitung und Begleitung des Insolvenzantrags.
    Die Verfahrenskosten unterscheiden sich je nach Verfahrensart:

    • Privatinsolvenz
    • Regelinsolvenz

    Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.


    Inhalt dieser Seite:

    • Gerichtskosten im Privatinsolvenzverfahren
    • Gebühren im Privatinsolvenzverfahren
    • Gerichtskosten im Regelinsolvenzverfahren
    • Gebühren im Regelinsolvenzverfahren

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt



    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

    Über


    20.000

    geprüfte Fälle


    Jetzt kostenlos den besten Entschuldungsweg finden!

    Offene Fragen? – Einfach anrufen:



    0221 – 6777 00 55



    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Gerichtskosten im Privatinsolvenzverfahren

    Im Privatinsolvenzverfahren betragen die durchschnittlichen Gerichtskosten 1.700 bis 2.500 Euro. Sie umfassen die Kosten des Insolvenzgerichtes und des Insolvenzverwalters. Der Gesetzgeber hat den Insolvenzschuldnern die Option eingeräumt, die erforderlichen Gerichtskosten erst nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode zu begleichen (§ 4a InsO – Stundung). Nach dem Eintritt Ihrer Entschuldung wird Ihnen zu diesem Zweck die Möglichkeit einer Zahlung in kleinen Raten eröffnet. Die Höhe der Raten wird von Ihrem Einkommen nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode abhängen. Sollten Sie nur ein geringes Einkommen haben oder erwerbslos sein, werden Sie nichts zahlen müssen (sogenannte Nullraten). Sollten die Raten klein angesetzt werden, werden Sie nach 48 Monaten nicht mehr weiterzahlen müssen, unabhängig davon, ob sie die Gerichtskosten vollständig getilgt haben (§ 4b InsO, §§ 115, 120 ZPO). Angenommen, Ihre Gerichtskosten betrugen 2.500 Euro. Sollten Ihre Monatsraten bei 30 Euro angesetzt sein, würden Sie nach 48 Monaten lediglich 1.440 Euro bezahlt haben. Dennoch müssen Sie nicht weiterzahlen.

    Gebühren im Privatinsolvenzverfahren

    Kostenfrei bei Beratungshilfe

    Die Gebühren der Vorbereitung und Begleitung des Privatinsolvenzverfahrens decken die anwaltlichen Kosten. Wir begleiten Ihren Privatinsolvenzantrag kostenfrei, wenn Sie Beratungshilfe beantragen. Die besten Aussichten auf Beratungshilfe haben Sie, wenn Sie sich von einer öffentlichen Schuldenberatung schriftlich bestätigen lassen, dass Sie auf einen Beratungstermin länger als 6 Monate (je nach Wohnsitz) warten müssen. Die öffentlichen Schuldenberatungen freuen sich meistens darüber, Ihnen diese Bestätigung auszustellen, weil sie dadurch etwas entlastet werden. Sollte es wider Erwarten nicht klappen, bieten wir Ihnen grundsätzlich an, Ihre Entschuldung auf Raten zu finanzieren.



    Gerichtskosten im Regelinsolvenzverfahren

    Die Gerichtskosten im Regelinsolvenzverfahren hängen vom Wert der Insolvenzmasse ab. Weil sie sich im Einzelfall stark unterscheiden können, kann ein Durchschnittswert nicht pauschal angegeben werden. Auch sie können nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode und dem Eintritt Ihrer Entschuldung in kleinen Raten bezahlt werden (§ 4a InsO – Stundung).

    Gebühren im Regelinsolvenzverfahren

    Kostenfrei bei Auffanggesellschaft und Beratungshilfe

    Unter Umständen begleiten wir Ihren Regelinsolvenzantrag kostenfrei. Dies wird möglich, wenn eine Auffanggesellschaft gegründet wird. Dann beantragen Sie Regelinsolvenz und können Beratungshilfe beantragen.



    Schuldenanalyse vom Fachanwalt



    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

    Über


    20.000

    geprüfte Fälle


    Jetzt kostenlos den besten Entschuldungsweg finden!

    Offene Fragen? – Einfach anrufen:



    0221 – 6777 00 55



    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)


    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Kosten des Insolvenzverfahrens”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


    The last comment needs to be approved.

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png wp_admin2012-07-31 10:25:232020-09-24 08:59:55Kosten des Insolvenzverfahrens

    Sammeln und sortieren Sie die Gläubigerkorrespondenz

    28. Juli 2012/0 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich /von wp_admin
    Weiterlesen
    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png wp_admin2012-07-28 19:55:262019-10-17 13:26:26Sammeln und sortieren Sie die Gläubigerkorrespondenz

    Ziele des Schuldenvergleichs

    28. Juli 2012/0 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich /von wp_admin
    Weiterlesen
    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png wp_admin2012-07-28 18:34:572019-10-28 14:16:37Ziele des Schuldenvergleichs

    Umgang mit vergessenen Gläubigern und unklaren Schuldenstand

    28. Juli 2012/0 Kommentare/in Privatinsolvenz /von wp_admin
    • Bild Restschuldbefreiung

    Weil es oft vorkommt, dass Schuldner den Überblick über Ihre Schulden verlieren und nicht mehr wissen, ob Sie noch mehr Schulden haben, sollten Sie wissen, wie man verfährt. Denn falls Sie einen Gläubiger vergessen haben, kann dies zur Versagung Ihrer Restschuldbefreiung führen (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO). Um das zu verhindern, ist es nämlich erforderlich, dass Sie als Schuldner alles erforderliche und in Ihrer Macht stehende tun, um vergessene Schuldner zu finden.

    Nachforschungen hinsichtlich der Gläubiger

    Wir führen dazu für jeden Mandanten umfassende Nachforschungen durch. Wir holen schriftliche Auskünfte bei

    – der Schufa,
    – dem ICD und
    – dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes Ihres Wohnortes ein.

    Auch wenn sich dann im Laufe des Privatinsolvenzverfahrens herausstellt, dass noch weitere Schulden vergessen worden sind, dürfte es für Sie keine Konsequenzen haben. Denn Sie werden nicht die zur Versagung der Restschuldbefreiung vorausgesetzte grobe Fahrlässigkeit aufweisen.

    Nachforschungen hinsichtlich der Forderungshöhe

    Danach sollten Sie Ihre Forderungen genau beziffern. Es ist zwar üblich, dass Insolvenzgerichte kleine Abweichungen tolerieren, Sie sollten jedoch bei der Bezifferung trotzdem äußerst gründlich vorgehen. Wir führem deshalb rein prophylaktisch eine förmliche Anfrage Ihres Schuldenstands bei allen Gläubigern durch. Diese sind uns im Privatinsolvenzverfahren zur Auskunft verpflichtet (§ 305 Abs. 2 S. 2 InsO).

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png wp_admin2012-07-28 15:18:192016-06-15 13:02:27Umgang mit vergessenen Gläubigern und unklaren Schuldenstand

    Als Selbstständiger Privatinsolvenz beantragen – Wer ist berechtigt?

    28. Juli 2012/0 Kommentare/in Privatinsolvenz /von wp_admin
    • Bild Restschuldbefreiung


    Privatinsolvenz beantragen – Für Sie entstehen zwei Vorteile gegenüber der Regelinsolvenz:

    Sie ist billiger, weil die Gerichtskosten geringer sind. Zudem ist die Privatinsolvenz angenehmer, weil sie auf Privatpersonen zugeschnitten ist. So hat der Treuhänder in der Privatinsolvenz weniger Befugnisse als der Insolvenzverwalter in der Regelinsolvenz. Zudem tritt im Privatinsolvenzverfahren die Wohlverhaltensperiode bereits nach 12 – 18 Monaten ein. Im Regelinsolvenzverfahren vergehen 2 – 3 Jahre. Der schnellere Eintritt der Wohlverhaltensperiode hat den Vorteil, dass die Verwertung Ihres Vermögens bereits beendet ist, Sie Vermögen ansparen können und nicht mehr jeden Vermögenszuwachs anzeigen müssen.

    Ehemals selbstständige können ein Privatinsolvenzverfahren beantragen: bei Gründung einer Auffanggesellschaft oder gänzlicher Unternehmungseinstellung

    Wenn Sie ein ehemaliger Selbstständiger sind, können Sie die Privatinsolvenz beantragen. Sie sind ehemals selbstständig, falls Sie eine Auffanggesellschaft gegründet haben oder Ihre Unternehmung gänzlich eingestellt haben. In beiden Fällen beenden Sie Ihre alte selbstständige Tätigkeit. Im Fall einer Auffanggesellschaft stellen Sie Ihren Betrieb ein und sind nun Arbeitnehmer der Auffanggesellschaft.

    Sie können Privatinsolvenz beantragen, wenn Sie ein Kleinunternehmer sind

    Privatinsolvenz beantragen können Sie auch, wenn ihre Unternehmung als klein eingestuft werden kann (§ 304 Abs. 1 InsO). Nur dann kommen sie eine Privatperson gleich. Folgende Voraussetzungen bestehen für Selbstständige zur Beantragung der Privatinsolvenz:

    – Sie sollten ihre selbstständige Tätigkeit beendet haben, bevor sie den Insolvenzantrag gestellt haben,

    – 19 oder weniger Gläubiger haben und

    – keine ihrer Schulden sollte aus einem Arbeitsverhältnis mit einem früheren Arbeitnehmer stammen.

    Wenn Sie nur einige wenige Gläubiger als 19 haben, empfiehlt es sich, Ihre Schulden bei diesen zu bezahlen und dann Privatinsolvenz zu beantragen.

    Fanden Sie das Video zur dem Thema „Als Selbständiger Privatinsolvenz beantragen“ hilfreich? Geben Sie eine Bewertung ab!

    Mehr Infos zum Thema Privatinsolvenz beantragen

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png wp_admin2012-07-28 14:47:032017-01-26 11:43:24Als Selbstständiger Privatinsolvenz beantragen - Wer ist berechtigt?

    Einleitung des Insolvenzverfahrens

    27. Juli 2012/0 Kommentare/in Regelinsolvenz /von wp_admin
    Weiterlesen
    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png wp_admin2012-07-27 21:07:262019-10-28 17:26:11Einleitung des Insolvenzverfahrens

    Vorteile des Schuldenvergleichs

    27. Juli 2012/0 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich /von wp_admin
    Weiterlesen
    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png wp_admin2012-07-27 18:49:392019-10-17 14:40:16Vorteile des Schuldenvergleichs

    Regelinsolvenz oder Auffanggesellschaft?

    27. Juli 2012/0 Kommentare/in Regelinsolvenz /von wp_admin
    Weiterlesen
    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 wp_admin https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png wp_admin2012-07-27 18:39:022019-10-17 14:55:34Regelinsolvenz oder Auffanggesellschaft?
    Seite 265 von 268«‹263264265266267›»
    Kostenrechner

    Kosten der anwaltlichen Begleitung. Auf Basis von Beratungshilfe bereiten wir Ihre Entschuldung kostenlos vor.

    0,- €

    Unsere Preise enthalten die MwSt.
    Pfändungsrechner

    Zufriedene Mandanten

    Erfahrungen & Bewertungen zu KRAUS - GHENDLER - RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

    So gehen wir für Sie vor
    1. Ausführliche Erstberatung kostenfrei / ohne Wartezeit
    2. Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern
    3. Ihre Entschuldung durch Vergleich oder Insolvenz
    Unsere Prinzipien
    1. Anwaltliche Gewähr - Wir gewähren Ihnen anwaltliche Hilfe, bis Sie Ihr Ziel erreichen - zu einem Festpreis
    2. Vergleich vor Insolvenz - Wir geben alles, um einen Vergleich mit Ihren Gläubigern zu erreichen
    3. Preistransparenz - Unsere Preise sind Festpreise incl. MwSt., die auch bei erhöhtem Arbeits- und Beratungsaufwand gleich bleiben
    4. Vier-Augen-Prinzip - Durch unsere anwaltlichen Zusatzleistungen schützen wir Sie vor einer Versagung der Restschuldbefreiung
    5. Schnelligkeit - Eine Wartezeit sehen wir nicht vor
    Aktuelle Beiträge
    • Gründe für Schulden – Die Unterschiede zwischen Jung und Alt4. Juni 2019 - 17:27
    • Schuldneratlas 2018 – Immer mehr Deutsche sind überschuldet5. Dezember 2018 - 12:05
    • Schuldenampel – Das sind die Kennzeichen für Überschuldung5. November 2018 - 16:43
    • Insolvenzantrag stellen – Worauf man achten sollte28. September 2018 - 11:19
    Anwaltliche Erstberatung

    Kostenfrei

    0221 – 6777 00 55

    Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

    Kostenlosen Rückruf anfordern

      Schnellnavigation

      • Kontakt
      • Büros
      • Stellenangebote
      • Impressum
      • Datenschutzerklärung

      Insolvenzrecht

      • Privatinsolvenz
      • Regelinsolvenz
      • Außergerichtlicher Vergleich
      • Insolvenzplan
      • P-Konto
      • GmbH Insolvenz
      • Übersicht Insolvenzrecht

      Bankenrecht

      • Widerruf Autokredit
      • Abgasskandal
      • PKV Beitragsrückerstattung
      • Übersicht Bankenrecht

      Unternehmensrecht

      • GmbH Gründung
      • UG Gründung
      • GmbH Beendung
      • UG Beendung
      • DE Markenanmeldung
      • Bewertungsentfernung
      • Übersicht Unternehmensrecht

      Verkehrsrecht

      • Verkehrsunfall
      • Bußgeld
      • Fahrverbot
      • Führerscheinentzug
      • Übersicht Verkehrsrecht

      Arbeitsrecht

      • Kündigung
      • Aufhebungsvertrag
      • Übersicht Arbeitsrecht

      Mitgliedschaften

      Kontakt

      Telefon: 0221 – 6777 00 55
      E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de

      Social Media

      YouTube
      Twitter
      Facebook
      Instagram

      Hinweis

      KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,  GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

      © Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
      KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei hat 4,67 von 5 Sternen 2550 Bewertungen auf ProvenExpert.com
      Nach oben scrollen