nichtberücksichtigung eines Kindes
Hallo,
ich hätte mal eine Frage zur nichtberücksichtigung eines Kindes in Zwangsvollstreckung bzw. Lohnpfändung.
Wie lange greift diese Nichtberücksichtigung, wenn das Kind , welches nicht berücksichtigt wird, weil zb. kein Unterhalt gezahlt wird, mittlerweile schon ausgelernt und einen eigenen Verdienst hat und damit per se nicht mehr unterhaltberechtigt ist, dann würde eine Nicht Berücksichtigung dieses Kindes ja die Gläubiger die eigentlich vorrangig sind aber diese Nicht Berücksichtigung nicht gepfändet haben, ja benachteiligen.Welche Maßnahmen wären geeignet?