Privatinsolvenz, außergerichtliche Vergleiche

Hallo,
ich bin 54 Jahre jung, gelernter Sped.-Kfm. und ALGII Bezieher. Zur Zeit bin ich gerade in den letzten Vorbereitungen zur Privatinsolvenz. Alle Unterlagen habe ich selbst sortiert sowie alle Gläubiger angeschrieben. Aktuelle Schufa, Boniversum sowie ICD Auszüge liegen mir ebenfalls nach beantragter Selbstauskunft vor. Die aktuelle Geamtschuldsumme dürfte grob gerundet bei 70.000 EURO liegen. Zwei Gläubiger machen fast 50% der Gesamtschulden aus.
Insgesamt waren es 36 Gläubiger. 5 sind bereits durch außergerichtlichen Vergleich bezahlt und erledigt. Weitere 7 Vergleiche sind bestätigt und werden in den nächsten 3 Monaten bezahlt/erledigt. So verbleiben nur noch 24 Gläubiger auf der Gläubigerliste.
Termin bei der Diakonie am 15.07 wurde wegen
Krankheit der Beraterin abgesagt. Warte nun auf neuen Termin. Nach telefonischer Auskünft der Diakonie dauert es ca. 3 Monate bis zur Inso Beantragung. Bis dahin sind dann auch die Vergleiche(jeweils eine Summe als Einmalzahlung; keine Ratenzahlung!) erledigt.

Frage: Ist es zulässig so kurz vor der Inso Schulden durch außergerichtlichen Vergleich zu bezahlen/erledigen? Habe gelesen, das bei außerger. Vergleich alle Gläubiger diesem zustimmen müssen. Es haben aber nicht alle zugestimmt. Alle Gläubiger haben das gleiche Vergleichsangebot erhalten, um eine Bevorzugung auszuschliessen.
Es wurde mir auch geraten die Vergleiche platzen zu lassen, da es sowieso in die Insolvenz geht. Das möchte ich weniger, zum einen um die Insolvenz möglichst schlank zu halten, zum anderen, hoffe ich auf eine neue Anstellung, so das evtl. die Insolvenz verkürzt oder sogar nicht beantragt werden muss.
Wie ist da die akteulle Rechtslage?

Für die Auskunft vielen Dank in Voraus.

Mfg

Gläubiger

Sehr geehrtes Team,
mein Regelinsolvenzverfahren läuft seit 04/20. Am 08.04.20 habe ich vom Gericht den Bescheid über die Eröffnung des Verfahrens erhalten. Seit dem nichts mehr.
Ist es normal, dass man als Schuldner über keine weiteren Vorgänge eine Information erhält?

Sind die Gläubiger über die Höhe der gesamten Schulden informiert und kennen die Gläubiger
die Namen der anderen Betroffenen?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Privatinsolvenz

Wie Stunde ich meine schulden und führe ich ein glückliches leben?

Privatinsolvenz

Welche Dokumente beweisen daß ich eine
Privatinsolvenz aktiviert habe?

Girokonto und Gehaltpfändung

Sehr geehrtes Team,
am 08.06.21 wurde meine Insolvenzeröffnet und bis 08.07. besaß ich eine P-Konto, ich ließ am 08.07.21 die P-Schutz aufheben mit der Gewissheit dass die Gläubiger nur bis zum Insolvenzeröffnung meine Girokonto pfänden konnten, danach dürfen sie nicht mehr. Nur der Insolvenzverwalter darf über meine Insolvenzmasse verfügen. Allerdings mein Rechtsbeistand meinte zu mir vor Insolvenzeröffnung dass der Insolvenzverwalter nur mein Gehalt pfänden wird und ich dachte dass ich über den unpfändbaren Rest meines Gehalts frei verfügen kann.
Ich verdiene Netto (Gehalt ohne Zuschläge, mit Zuschlägen ca. 2300€ Netto, Zuschläge sind nicht pfändbar, oder liege Ich da etwa wieder Falsch) ca. 1960€, von der Summe der pfändbare Betrag beträgt ca. 520€, also ich dachte ich habe zur Verfügung inkl. Zuschläge ca. 1800€ über die gesamte Insolvenzdauer von 3 Jahren. Am Tag des Aufhebens meiner P-Schutzkonto hatte ich noch ca. 500€ zur Verfügung und plötzlich konnte ich über das Geld nicht verfügen, erst an dem Tag habe ich erfahren dass mein Insolvenzverwalter außer mein Gehalt was ich wusste auch meine Girokonto gepfändet hat was ich nicht wusste. Jetzt habe ich erfahren dass mir monatlich nur ca. 1250€ monatlich zusteht.
Meine Frage, werden mir über die gesamte 3-Jährige Insolvenzdauer monatlich nur die 1250€ zur Verfügung stehen ?
Hätte ich das gewusst dann hätte ich meinen Gläubigern beim Einigungsversuch nicht 600€ Angeboten, was die natürlich abgelehnt haben, sondern 1000€.
Vielleicht hätten sie mein Angebot zugestimmt.
Es hätte für mich keine Rolle gespielt wenn ich das wusste dass ich zum Schluss nur mit 1250€ über die 3 Jahre monatlich auskommen muss.
Tollen Anwalt habe ich mir ausgesucht, eigentlich unvorstellbar dass er mir das nicht gesagt hat, oder ?
Vielen Dank voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Piotroski

Mietkaution und neuer Vermieter

Guten Morgen, ich befinde mich seitdem 10.12.2019 in der Privatinsolvenz und habe diese auch finanziell über Sie gemacht. Es werden monatlich 300 Euro gepfändet und ich arbeite voll sowie bin verheiratet die Insolvenzmasse ist verteilt und ich bin ja in der Wohlverhaltensphase. Nun eine Frage. Wenn wir jetzt umziehen holt sich der Insolvenzverwalter dann die Mietkaution? Diese wurde 2003 von meinem Mann von seinem alleinigen Konto überwiesen. Und was noch viel wichtiger ist. Wenn wir jetzt umziehen muss ich ja meine neue Adresse mitteilen das ist klar aber der Insolvenzverwalter wird doch die neue Vermieterin nicht anschreiben oder??? Weil wofür die neue Kaution wird ja wieder mein Mann alleine leisten. Eine Schufa brauchen wir da nicht ausfüllen und da wir dort auf ein Dorf ziehen würden möchten wir ungern das das beim Vermieter dann bekannt gemacht wird. Viele Grüße Anna

Doppelte Haushaltsführung und Fahrtkosten

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich bin durch Corona seit einem Jahr arbeitslos und muss in die Privatinsolvenz. Nun habe ich ein Job Angebot aus dem Ausland. Ich würde das auch gerne annehmen. Meine Familie bliebe in Deutschland. Allerdings müsste ich an meinem Arbeitsplatz eine Wohnung mieten. Zudem würde ich an den Wochenenden nach Hause fahren. Die Distanz zwischen Erstwohnsitz und Arbeitsplatz wären 600 km. Die Kosten für die doppelte Haushaltsführung und die Heimfahrten wären durch meinen Freibetrag nicht abgedeckt. Kann ich den Freibetrag erhöhen lassen? Wenn ja, in welcher Höhe? Gibt es feste Sätze? Oder wäre ich da den Launen des Insolvenzverwalters ausgesetzt?
Vielen Dank für ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen
Max Muster

Erklärung des Treuhänders

Sehr geehrtes Team, mit Ihrer Hilfe wurde im April 2020 mein Regelinsolvenzverfahren eröffnet. Ende April 2020 hat der InsoVerw. die Freigabe für die selbständige Tätigkeit erteilt.
Da ich 4 Kinder habe, hat mein Einkommen bisher die Pfändungsfreigrenze nicht überschritten und ich habe noch keine Beträge an den InsoVerw abgeführt. Nun habe ich in der letzten Woche
ein Einschreiben mit Rückschein des InsoVerw erhalten. Es handelt sich um eine Erklärung
nach § 35 Abs. 2 InsO das mein Vermögen aus der Selbständigkeit nicht zur Insolvenzmasse
gehört und der Hinweis nach § 295 Abs. 2 InsO das ich die Zahlungen so zu stellen habe als wenn ich im Ausbildungsberuf tätig wäre.
Ich wundere mich, dass dieses Schreiben jetzt plötzlich kommt, nach mehr als einem Jahr.
Meine Frage ist, ob ich darauf etwas erwidern muss/ sollte. Es beunruhigt mich, dass mit Einschreiben/Rückschein geschrieben wurde, bisher kam die andere Post von ihm auch ganz normal. Ich habe das Gefühl ich hätte etwas falsch gemacht.
Danke für Ihre Antwort und Ihre großartige Hilfe in der Vorbereitung der Antragsstellung.
Mit freundlichen Grüßen

Privatinsolvenz

Hallo liebes Team ich habe folgende Frage. Am 22.06.2021 habe ich Antrag auf Eröffnung des insolvenzverfahrens gestellt.
Am 21.06.2021 hab ich einen bescheid vom Landratsamt bekommen das ich eine Rückzahlung habe. Wegen zu Unrecht erbrachten Leistungen. Bei meinem Umzug und den ganzen um und Abmeldungen ist zeitlich einiges schiefgelaufen.

Jetzt hab ich einen Beschluss vom Amtsgericht bekommen dass das insolvenzverfahren am 01.07. 2021eroffnet wurde.

Was bedeutet das jetzt für die Rückzahlung beim Landratsamt?
Läuft das mit in die Insolvenz?
Bezahlen kann ich das nicht.
Muss ich dem Landratsamt einfach sagen das ich jetzt in der Insolvenz bin oder USS ich den neuen gläubiger meiner insolvrnzverwalterin melden?

Mit freundlichen Grüßen
M. D

Teilkasko-Versicherungsleistung in der Privatinsolvenz

Guten Tag,
dank Unterstützung Ihrer Kanzlei läuft meine Privatinsolvenz problemlos seit November 2020.
Auf Grund eines Hagelschadens bei meinem Kfz, das nicht zur Insolvenzmasse gerechnet wurde, werde ich in Kürze einen entsprechenden Betrag meiner Teilkasko-Versicherung als Entschädigung erhalten. Wird dieser Betrag komplett gepfändet werden oder darf ich zumindest einen Teil davon behalten? Meinen Insolvenzverwalter werde ich in jedem Fall informieren sobald ich den genauen Betrag erfahren habe.
Ich konnte keine Informationen dazu finden.
Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße Birgit S…