Anforderung Taterträge
Sehr geehrte Damen und Herren,
Fällt “Einziehung von Taterträgen” zu Bußgeld oder Geldstrafen? Oder sind diese in Irland Restschuldbefreibar? Herzlichen Dank
Sehr geehrte Damen und Herren,
Fällt “Einziehung von Taterträgen” zu Bußgeld oder Geldstrafen? Oder sind diese in Irland Restschuldbefreibar? Herzlichen Dank
Gilt die Wohlverhaltensphase bereits ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder erst nach Aufhebung des Verfahrens?
Vorab vielen Dank.
Ich war bis 10/17 selbständig und befinde mich seitdem in einem Angestelltenverhältnis.
Aus dem Zeitraum der Selbständigkeit rühren unter anderm Schulden bei der GKV (freiwillige Versicherung) und der eingeschränkte Leistungsanspruch.
Seit Juni 2019 bin ich in der Privatinsolvenz. Welche Möglichkeiten gibt es um wieder den
vollen Versicherungsschutz zu erhalten? Zur Zeit zahle ich bzw. mein Arbeitgeber ca.350€
monatich an den Insolvenzverwalter.
Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
Bin jetzt im siebten Jahr der Insolvenz würde jetzt ca.25.000 Euro durch einen verkauf unserer alten Immobilie bekommen darf ich sie behalten oder muß ich es meinen Insolvenzverwalter melden?
Können Forderungen noch gestellt werden wenn eine GmbH Insolvenz beendet ist ?
Guten Tag,
bei mir wurde 2019 das Regelinsolvenzverfahren eröffnet!
Seit September 2019 könnte ich mit Abzug in Rente gehen! Die Rente würde unter der Pfändungsfreigrenze liegen.
Zur Zeit läuft auch noch mein Schwerbehinderten Antrag!
Bekomme ich die 50% kann ich sofort mit 3,5 % Abzug in Rente gehen oder in 7/2020 Abzugsfrei!
Würde ich bei diesen Varianten meine Restschuldbefreiung riskieren???
Vielen Dank für Ihre Antwort!
LG Thomas56
Ich befinde mich im 4.Jahr der Wohlverhaltensphase und habe mich von meinen Mann getrennt! Nun soll ich Trennungsunterhalt bekommen. Zählt dieser als Einkommen und ist pfändbar? Muss ich meinen Insolvenzverwalter über den Erhalt informieren?
Mit freundlichen Grüßen
S.Haslauer
Ich verdiene Brutto 2.040.- und bin meinem Ehemann Unterhaltspflichtig, bekomme € 1.624 Netto jeden Monat, also genau den Unpändbaren Betrag. Nun habe ich im Dezember Brutto € 750.- Weihnachtsgeld bekommen was Netto ca. € 475.- sind. Bei mir liegt eine Lohnpfändung vor. Nun habe ich insgesamt Brutto 2.790.- im November bekommen was ca. Netto € 2.085.- waren. Wenn ich nun die 1.624 nehme und die mir bekannten (bis Netto € 500.- Weihnchtsgeld) also meine € 475.- dann hätte man doch davon nichts pfänden dürfen…oder?
Aber mir wurden € 78.- gepfändet bzw. steht das so auf meiner Lohnabrechnung. Ich habe Netto nur ca. € 2.005.- bekommen, das ist doch nicht richtig, denn meine 1.624.- sind nicht Pfändbar und bis € 500 Weihnachtsgeld nicht, wo ist der Fehler. Wäre nett wenn man mir das einmal erklären könnte. Vielen Dank
Bin seit 2016 aus der Insolvenz. Aber jedes Jahr kommt ein Gläubiger der sber in der Insolvenz mit drinnen ist und schickt einen Gerichtsvollzieher zur Eidesstattlichen Versicherung. Darf er das.?Es war doch in der Insolvenz drinnen und er fordert immer noch.
Wäre nett kurz Info zu bekommen ob dieses rechtens ist.
Sehr geehrte Damen,sehr geehrte Herrn
Gibt es bestimmte Fristen bzw wieviel Tage vor Monatsende muss der Antrag vom Gläubiger wegen einer Lohnabtretung bei meinem Arbeitgeber eingegangen sein.
Im klartext.. am 29.11 bekomm ich Lohn kann in dieser Woche noch eine Lohnabtretung erfolgen oder gibt es da bestimmte Fristen.
Ich hoffe das ich meiner Frage richtig formellieren konnte.
Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.
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