Insolvenzberater
Hallo, vielen Dank für die schnelle und gute Auskunft.
Eine Frage hätte ich noch:
Kann man etwas dagegen tun, dass der Verwalter das Verfahren unnötig offen hält?
Heisst das, er kann es solange offen halten wie er will, sodass ich theoretisch auch 6 Jahre lang zurück zahle und gar nicht zu dazu komme nach 3 Jahren Schuldenfrei zu sein?
Die Gerichtskosten werden gestundet und der Antrag für RSB nach 3 Jahren bei Antrag Insolvenz angegeben.
Viele Grüße