Privatinsolvenz und Eigentumswohnung

Nach dem Scheitern meiner 30jährigen Selbstständigkeit in einer GmbH musste ich die offenen Posten (Finanzamt, Krankenkasse, Bundesamt für Justiz etc.) privat haften. Jetzt macht die Krankenkasse Druck und spricht von einer Insolvenz. Ich habe seinerzeit mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung in Höhe von 50€ pro Monat vereinbart, bin aber seit 2 Jahren nicht in der Lage, die monatlichen Beiträge zu bezahlen, da das Jobcenter mich mit diversen Leistungseinstellungen überzogen hat und ich mittlerweile beim Landessozialgericht gelandet bin. Sobald das Jobcenter zahlt werden auch durch sie die KK Beiträge entrichtet.
Meine Sorge gilt meiner sekbstgenutzten Eigentumswohnung. Diese ist abbezahlt und neben einer nicht vor 2027 auszahlbaren Lebensversicherung meine einzige Altersvorsorge.
Meine Schwester steht mit 150000€ im Grundbuch, der Wert der Immobilie beträgt 250.000€.
Wie kann ich meine Wohnung aus der Schusslinie nehmen wäre mein Anliegen.

Aufbewahrung der Insolvenzunterlagen

Guten Tag,
meine Frage ist, wielange sollte man nach der Restschuldbefreiung seine gesamten Insolvenzunterlagen ( Schriftverkehr mit dem Gericht, Treuhänder, Gläubigern usw.) aufbewahren. Oder kann dann alles vernichtet werden. Was ist ratsam? Danke für ihre Antwort

Beratung bezüglich (Privat)Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei meiner Recherche im Netz bezüglich Insolvenz bin ich auf Sie aufmerksam geworden und würde ihnen gerne kurz meinen Fall schildern:

Ich habe mich im Jahr 2013 mit meinem Online Shop „Foto-Fischer” selbstständig gemacht. Ich betreibe den An- und Verkauf gebrauchter Fototechnik und Zubehör. Ich bin Einzelunternehmer und habe kein Ladengeschäft und keine Mitarbeiter. Der Verkauf läuft hauptsächlich online.

Die Geschäfte liefen über die Jahre immer besser und mit der Aufnahme meines ersten Kredites über 60000€ bei der Sparkasse konnte ich Umsatz und Gewinn noch einmal deutlich steigern. im Jahr 2019 stand nun die erste große Steuerzahlung inkl. Vorauszahlung an. Da mich meine Steuerberaterin schon frühzeitig auf die anstehenden Forderungen aufmerksam machte, legte ich den entsprechende Betrag beiseite. Da ich das Geld nicht auf dem Bankkonto „ parken” wollte, beschäftiget ich mich ausgiebig mit der Aktienanlage und investierte das Geld letztendlich in Aktien. Im laufe des Jahres 2018 halbierte sich jedoch der Wert meines Depots, sodass ich entschied noch mehr Geld von meinem Geschäftskonto abzuziehen um den Verlust wieder auszugleichen. Leider baute ich den Verlust weiter aus, sodass sich dieser aktuell auf knapp 80000€ beläuft. Die Forderungen des Finanzamtes und der der Stadt konnte ich gerade so mit weiteren Krediten bezahlen. Darüber hinaus blieb jedoch kein Geld übrig um Ware zu kaufen und um mein Geschäft weiter betreiben zu können. Die monatlichen Ausgaben stiegen jedoch auf Grund diverser Forderungen weiter an.

Aktuell bin ich nicht mehr in der Lage mein Geschäft weiter zu betreiben und sehe mich gezwungen Insolvenz anzumelden. Ich bin auf Grund der vielen Informationen bezüglich des weiteren Vorgehens jedoch verunsichert und würde mich über ein Beratungsgespräch und/oder eine kurze Rückmeldung per Mail freuen.

Tel.:

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Fischer

vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Bei meinem Mann läuft das Privatinsolvenzverfahren seit 09.06.2015, jetzt hat er den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren gestellt.Da ja am 09.06.2020 die 5 Jahre um sind und er ja den Antrag innerhalb der 5 Jahresfrist stellen muss. Jetzt wurde der Antrag vom Gericht zurückgewiesen, da der Antrag verfrüht gestellt wurde. Wann muss er denn nun wirklich den Antrag stellen, damit er in den Genuss kommt, nach 5 Jahren die Restschuldbefreiung zubekommen. Ist es ratsam dann den Antrag , wenn am 09.06.2020 die 5 Jahre um, kurz ( 1 Monat ) davor oder erst danach zustellen. Nach dem 09.06.2020 wäre für doch nicht mehr innerhalb der 5 Jahresfrist. Wir wollen doch nichts falsch machen, nur wegen Formfehler. Ich hoffe Sie können uns helfen. Danke für ihre Antwort.

Wohlverhaltensphase

Guten Tag,

ich befinde mich seit Februar 2019 im Insolvenzverfahren und der Schlußtermin wurde auf den 07.10.2019 festgesetzt. Können Sie mir vielleicht sagen wie lange es jetzt noch ungefähr dauern könnte bis das Verfahren aufgehoben wird und ich in die Wohlverhaltensphase übergehe? Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße.

Gläubiger verkauft schulden an Inkasso

Guten tag.Ich habe ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung hinter mir.Jetzt hat ein ehemaliger Gläubiger meine damaligen Schulden an ein Inkassounternehmen verkauft.Diese Inkassounternehmen versucht jetzt diese Schulden einzufordern.Muss ich gegen diese Forderung Einspruch einlegen oder brauch ich gar nichts zu unternehmen.Vielen Dank für ihre Antwort.

Versicherung

Hallo,
Ich bin seit letzten Jahr in der Privatinsolvenz. 2012 ist meine Mama verstorben und da ist jetzt noch eine Lebensversicherung durch ihren alten Arbeitgeber aufgetaucht. Und wird diese summe nun auch ausgezahlt..
darf ich das in der Privatinsolvenz behalten ?
Liebe Grüße

Riesterrente Rückkaufswert

Guten Tag,
befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Habe meine Riesterrentenversicherung gekündigt.
Die Versicherung hat beim Treuhänder angefragt ob er noch Anspruch auf den Rückkaufswert hat. Der Treuhänder hat geantwortet das er auf das Geld was ausgezahlt
wird nicht mehr zugreifen kann.
Frage: Kann ich mir sicher sein das der Treuhänder im Nachhinein nicht doch noch die an mich ausgezahlte Summe einfordert?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße

Verkürzung nach 5 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben vor 5 Jahren meine Privatinsolvenz in die Wege geleitet. Zum 29.11.2019 soll meine Privatinsolvenz zu Ende sein, den Antrag bei Gericht habe ich schon Mai eingereicht, die Kosten für Verwaltung ec. sind bereits alle bezahlt. Nur wie weis ich ob es wirklich vorbei ist? Ich habe bis heute noch keine Antwort vom Gericht bekommen?

Mit freundlichen Grüßen
A.Hofherr

Privatinsolvenz

ich bin in der Privatinsolvenz drin ..meine frage muss ich die Gläubiger weiter hin bez. ich lese immer wieder das ich es nicht muss ….gibt es dafür ein Gesetzt oder Paragraphen.. was ich den Gläubigern schicken kann …mfg