Die Dschungelgage in der Insolvenz
Interessant ist die Frage, was mit der angeblich zum Teil sechsstelligen Dschungelgage eines Teilnehmers am Dschungelcamp geschieht, wenn er sich in einem Insolvenzverfahren befindet. Um diese Frage zu beantworten ist entscheidend in welcher Phase sich das Insolvenzverfahren des Schuldners befindet. Ein Insolvenzverfahren gliedert sich in:
- Die Vorbereitungsphase (vor der Verfahrenseröffnung)
- Das Privatinsolvenzverfahren im engeren Sinne
- Die Wohlverhaltensperiode
- Die Restschuldbefreiung
Lesen Sie hier mehr zu den einzelnen Phasen der Privatinsolvenz.
Fällt die Vergütung für die Teilnahme am Dschungelcamp – sprich die Dschungelgage – vor der Wohlverhaltensperiode an, hat der sich in der Privatinsolvenz befindende Schuldner diese abzugeben. Ihm verbleibt in dieser Phase der Insolvenz lediglich der Pfändungsfreibetrag. Die Gage fällt in die Insolvenzmasse und wird zur Gläubigerbefriedigung und Kostendeckung verwendet. Hervorzuheben ist allerdings, dass wenn die Dschungelgage während oder nach der Wohlverhaltensperiode in das Vermögen des Schuldners fällt, dieser den Betrag behalten darf, selbst wenn die Vergütung sehr hoch ausfällt.
Die Wohlverhaltensperiode wirkt sich erleichternd aus
Nicht das Abenteuer bringt die Kandidaten dazu teilzunehmen, sondern die Schulden.
Nach der zweiten Phase – der Privatinsolvenz im engeren Sinne -, in der das pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet und verteilt wird, beginnt die Wohlverhaltensperiode. Diese stellt für Sie als Schuldner eine erhebliche Erleichterung dar. Zum einen weil sich ihr Kontakt zum Insolvenzverwalter auf ein Minimum reduziert. Zum anderen kann wieder Geld angespart werden und Zuwendungen anderer Personen können behalten werden.
Vor der Wohlverhaltensperiode muss jeder Vermögenszuwachs dem Insolvenzverwalter gegenüber angezeigt werden und sofort zur Insolvenzmasse abgeführt werden. Mit Beginn der Wohlverhaltensperiode müssen Sie den Vermögenszuwachs – abgesehen von Erbschaften – nicht mehr angeben.
Schauen Sie sich hier unseren YouTube-Beitrag zum Thema der Wohlverhaltensperiode an.
Mehr Informationen zum Nachlesen zur Wohlverhaltensperiode erhalten Sie hier.
Kader Loth: Sind die Schulden längst Geschichte?
Kader Loth ist als Fotomodell, Moderatorin und Popsängerin insbesondere durch Boulevardmedien und Reality-Format-Teilnahmen bekannt geworden. Für ihre Teilnahme am Dschungelcamp könnte auch der finanzielle Anreiz in Form der Dschungelgage ausschlaggebend sein. Zwar sollen ihre finanziellen Probleme längst der Vergangenheit angehören, doch auch sie hat bereits Erfahrungen mit einem Insolvenzverfahren gesammelt. Am 03. August 2012 wurde das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen vom Amtsgericht Charlottenburg eröffnet. Da verschafft die Vergütung ihrer Teilnahme am Dschungelcamp vermutlich eine deutliche finanzielle Besserstellung.
Gina-Lisa Lohfink: Geldstrafe und Gerichtskosten
Gina-Lisa Lohfink ist als deutsches Model durch verschiedene Formate des Reality-TV bekannt geworden. Medial aufreibend war insbesondere das Jahr 2016 für sie. Im Sommer 2016 gelangte sie nach Stellung einer Strafanzeige wegen Vergewaltigung und späterer Verurteilung wegen falscher Verdächtigung in die Schlagzeilen. Der Prozess brachte eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 € für sie hervor. Das Urteil ist laut einer Pressemitteilung des zuständigen Gerichts mittlerweile rechtskräftig.
Geldstrafen grundsätzlich nicht von Insolvenz umfasst
Interessant ist in Zusammenhang mit Geldstrafen, dass solche grundsätzlich nicht von einem Insolvenzverfahren und der anschließenden Restschuldbefreiung umfasst werden. Gerade im Zusammenspiel einer Geldstrafe, zu der ein Schuldner verurteilt wurde, und der Erwägung einer Insolvenz, ist eine ausgiebige rechtliche Beratung von einem spezialisierten Anwalt ratsam.
Erfahren Sie hier mehr über die von einer Insolvenz nicht umfassten Forderungen.
Franziska „Fräulein“ Menke: Vergangenheit mit Schulden
Franziska Menke, häufig auch Fräulein Menke genannt, ist bekannt geworden als deutsche Sängerin. Ihre größten Erfolge verzeichnete sie in den Anfangszeiten der 1980er-Jahre. Im Jahr 2014 gelangte sie mit Klinikaufenthalten und Schulden negativ in die Medien. Um finanzielle Aufstockungen vorzunehmen, war sie damals gezwungen ihr Haus zu verkaufen. Bereits in den 2000er- und 2010er-Jahren verdiente sie außerhalb der Musik Geld als Paket- bzw. Kurierfahrerin. So äußerte sie sich gegenüber der Bild:
„Heutzutage verdiene ich als Kurierfahrerin 16,97 € brutto pro Stunde.“
Hinter ihrer Teilnahme am Dschungelcamp lässt sich auch der finanzielle Anreiz vermuten, sodass sie sich wieder auf ihre musikalische Karriere konzentrieren kann.