Insolvenzverfahren

Hallo Herr Kraus,
ich war Geschäftsführerin einer GmbH gegen die 2005 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. In 2008 erwirkte der Insolvenzverwalter einen rechtskräftigen Titel vor dem LG gegen mich. Das Insolvenzverfahren gegen die GmbH läuft nunmehr seit 8 Jahren. Ich musste bereits 2x die EV abgeben, letztmalig Mai 2013. Der Insolvenzverwalter hat nun beim AG einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen mich privat gestellt. Ich beziehe ein Nettogehalt von ca. € 1090,00 von dem ca. € 30,00 monatlich pfändbar sind. Was passiert, wenn ich beantrage, das Verfahren gegen mich mangels Masse abzulehnen? Ich gehe davon aus, dass das Insolvenzverfahren gegen die GmbH bald eingestellt wird. Kann der Insolvenzverwalter oder die Gläubiger, die er vertritt, danach auch noch die Forderung aus dem o.g. Urteil weiterhin gegen mich durchsetzen ?
Da neben der Forderung des Insolvenzverwalter meinerseits nur noch geringfügige Schulden bestehen, möchte ich davon absehen selbst einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen.
Besten Dank für Ihre Hilfe

Regelinsolvenz 3 Jahre

Guten Tag Herr Kraus,
ich denke darüber nach in die Regelinsolvenz zu gehen. Von einem Bekannten habe ich gehört, dass ab 2014 unter bestimmten Konditionen die Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzt werden kann.
Gilt diese verkürzte Zeit auch auf die Regelinsolvenz?

Regelinsolvenz/Ehepartner

Sehr geehrte Damen und Herren. Seit 01.01.2008 bin ich Selbstständig (Gebäudereinigung/Gebäudereinigermeister) Meine Frau und ich werden bei der Steuer gemeinsam veranlagt. Meine Frau hat im Rahmen meiner Selbstständigkeit keine Unterschrift als Bürger oder Ähnliches geleistet. Alle Anschaffungen im Privatbereich inkl. Miete wurden(Nachweisbar) von meiner Frau geleistet, Das Arbeitseinkommen wurde entsprechend versteuert(Lohnsteuer).Auch der im November notwendige Umzug von Ismaning nach Markranstädt wurde finanziell durch meine Frau bewältigt. Dazu kommt noch das wir gemeinsam meine Mutter seit November 2011 pflegen (Pflegestufe1). Sie wohnte bis zur Diagnose Krebs alleine in unserem Haus (jeder ein drittel Eigentum) in Markranstädt, war dann ein Jahr in Ismaning (Chemotheraoie) und im November gemeinsam mit uns nach Markranstädt. Seit Mai 2010 bis März 2013 haben meine Frau und ich ca 31.000,00€ Einkommensteuer bezahlt und immer noch ist es nicht genug. Jetzt gibt es eine Vollstreckungsankündigung vom FA Borna mit Pfändung meines Geschäftskontos und meines Privatkontos. Ich wollte morgen ein P-Konto eröffnen und zumindest mein Gehalt (seit März2013 bin ich noch zusätzlich angestellt) vor der Pfändung zu schützen. Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag für mich als Selbstständiger? Durch eine Regelinsolvenz würde ich meine Firma gerne selbst führen, welche Möglichkeiten gibt es dazu. Macht es Sinn den Geschäftsbetrieb einzustellen?
Würden Sie mich mit der Kanzlei anwaltlich vertreten können und welche Kosten würden da auf mich zukommen (ca. 600,00€) für die Anwaltskanzlei? Abschließend noch eine Frage, da ich Selbstständig arbeite, Angestellt bin und Pflegeperson meiner Mutter bin, meine Frau weiter in München arbeitet und nur alle 14 Tage nach Markranstädt kommt, ich jedoch die anderen Wochenenden nach München fahre um mich um die Firma zu kümmern haben wir schon länger, das heißt wir planen das seit vier Jahren immer so , ab Freitag zwei Wochen Urlaub. Kann ich das machen, die Verhinderungspflege für meine Mutter ist auch bereits organisiert.
Mit freundliche Grüßen Mario Pauli

Vollstreckungsankündigung

Sehr geehrter Herr Kraus. Auf Grundlage einer Vollstreckungsankündigung FA Borna wurden am 10.06.13 das Geschäftskonto und das Privatkonto jeweils mit einem Betrag in Höhe von 8.800,00€ gepfändet. Dieser Betrag ist nicht vorhanden. Somit kann ich finanziell nicht handeln und z.B. keine Löhne ausbezahlen, und keine Sozialabgaben entrichten. Offene Forderungen sind für Monat Mai (Rechnungslegung 30/31.05.2013 Zahlungsziele 14 – 20 Tg) in Höhe von 10.000,00€.
Mit meinenm Steuerberater(leider derzeit im Urlaub) ist mit der IHK Leipzig und mir ein Rundertisch zur Unternehmenssanierung beantragt und genehmigt. Ein Kredit zum Ausgleich der Forderungen wurde am 07.06.2013 beantragt. Wie soll ich mich verhalten, ist es sinnvoll einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub (§258 AO) zustellen und wird dadurch die Kontopfändung aufgehoben. Somit könnte ich meinen Verpflichtungen nachkommen und auch bereit Zahlungen an das Finanzamt leisten. Im Moment steigen nur kontinuierlich die Kosten ohne das ich dagegen steuern kann. Vorab vielen Dank für die Beantwortung und Hilfestellung Mit freundlichen grüßen Mario Pauli