Verjährung im Abgasskandal – ist Schadensersatz noch möglich?

Wer ein Unrecht tut, das heißt, gegen gesetzliche Vorschriften und rechtliche Normen verstößt, hat juristische Konsequenzen zu erwarten. Ein derartiges Unrecht kann dabei auf unterschiedliche Weise geschehen und ebenso unterschiedlich geahndet werden, zum Beispiel strafrechtlich durch Freiheits- oder Geldstrafen oder zivilrechtlich durch die Zahlung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Es gibt hierbei unzählige Komponenten, die für die juristische Ahndung wesentlich und zentraler Bestandteil des Rechtssystems sind. Eine Rolle spielt dabei auch die sogenannte Verjährung.

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Wie der Dieselskandal aufgedeckt hat, steckt bei der Abgasreinigung in unzähligen Fällen Lug und Trug dahinter: bestimmte Abschalteinrichtungen, der sich diverse namhafte Fahrzeughersteller wie VW, Mercedes oder BMW bedienen, sorgen nämlich dafür, dass die Abgaswerte nur auf dem Prüfstand (das heißt, im Abgastest) den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Im Straßenverkehr ist der Stickoxidausstoß jedoch mitunter um ein Vielfaches höher als erlaubt. Der Gesetzgeber spricht hier von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung, infolgedessen betroffenen Fahrzeugbesitzern unter Umständen Schadensersatz zusteht.

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