Kontopfändung

Ich habe ein Nettoeinkommen von rund 900 Euro und erhalte vom Arbeitgeber zusätzlich Fahrtkostenerstattung. Der Überweisungsbetrag liegt meist bei 1150 bis 1250 Euro. In diesem Monat werden die Fahrtkosten deutlich höher ausfallen.
Lt. ZPO 850a sind Aufwandsentschädigungen unpfändbar. Die Rechtspflegerin, bei der ich vorgesprochen habe, meinte, sie müsse das erst mit dem Gläubiger abklären. Wie ist die genaue Rechtslage? Hat der Gläubiger zu entscheiden, ob die Fahrtksten gepfändet werden können oder nicht? Die Rechtspflegerin kannte übrigen NICHT die aktuelle Pfändungstabelle und war auch nicht hilfsbereit.

GmbH Gründung

Hallo,

ich suche einen Service für die Gründung einer GmbH für eine chinesische Firma, die einziger Gesellschafter wird.
Gibt es bei Ihnen auch die Möglichkeit die Verträge in zwei Sprachen Deutsch/ Englisch zu bekommen? Wenn ja, was sind dann die Kosten.
Unterstützen sie auch Gründungen in Potsdam oder Berlin?
Gibt es Besonderheiten, wenn der Geschäftsführer aus China kommt?

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Hübsch

Beginn der Kündigungsfrist

Guten Morgen,
ich hätte folgendes Anliegen
Ich habe bereits mein Stromanbieter zum 31.07 gekündigt da ich ab den 01.08. in meine neue Wohnung umziehen kann und ich ab da nicht mehr in der alten wohne.
Jedoch ist die alte Wohnung wegen der Kündigungsfrist bis zum 01.09 gemeldet.

Nun habe ich am 14.08 ein Brief des Grundversorger erhalten (der am 06.08 geschrieben wurde) das dieser nun für mein Strom zuständig ist, ich jedoch kein Vertrag eingegangen bin.
Nachdem Telefongespräch haben die mir gesagt das der Grundversorger das Recht, wenn man sich bei den nicht meldet das man kein Strom haben will, hat einfach einen Vertrag ohne Einverständins abschließen zu dürfen.

Nun wollte ich fragen ab wann die Kündigungsfrist beginnt, ab dem erhalt des Briefes (14.08) oder ab wann der Brief geschrieben wurde (06.08)? Da ich nachdem Telefongespräch mit dem neuen Stromanbieter nur eine 14 Tage frist hätte.

Vielen Dank
Liebe Grüßen Ilias

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Guten Abend,
heute befand sich ein Pfändungs-und Überweisungsbeschluss im Briefkasten.
Zur Sache: Aufgrund einer Forderung wg. “Überbezahlung meiner Bezüge in den letzten 5 Jahren” habe ich einen Rechtsanwalt aufgesucht.
Diesem wurden sogleich auch meine finanziellen Verhältnisse dargelegt.
Doch leider wurde ich nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass man sich auf dem Amtsgericht einen “Beratungsschein” holen kann.
Hiervon erfuhr ich leider erst später durch eine Bekannte.

Ich beklagte mich schriftlich bei diesem Rechtsanwalt (insbesondere aufgrund der Höhe seiner Kostenrechnung (für einen einzigen Brief?) und dem mir zugestellten Mahn/Vollstreckungsbescheid.
Ich beklagte mich schriftlich, warum er mich nicht auf diesen Beratungsschein hingewiesen hätte, worauf ich prompt zur Antwort bekam, er müsse seine Mandanten hierüber nicht ungefragt informieren und seine Kostenrechnung wäre korrekt, da diese nach Streitwert berechnet wurde.

Ich beziehe lediglich eine Hinterbliebenenrente über das Landesamt für Finanzen, da mein verstorbener Mann als Polizeibeamter tätig war.
Der Rechtsanwalt erläuterte sogar noch während unserem Erstgespräch, dass ich mich schon alleine nach Abzug des monatlichen Beitrags für meine private Krankenversicherung am “Existenzminimum” befinden würde.
Somit war ihm meine finanzielle Situation durchaus bewusst.

Da ich gesundheitlich sehr angeschlagen bin und mir nur wünsche, dass diese Sache endlich ein Ende findet, bot ich dem Rechtsanwalt an, seine Kosten von knapp €300,00 in monatlichen Raten in Höhe von €10,00 Euro zu tilgen, was er allerdings sofort ablehnte.
Er schrieb zurück, er verlange mindestens eine Tilgungsrate von €50,00.
Ich erklärte ihm daraufhin, dass ihm von Anfang an meine finanzielle Situation bekannt war und ich diesen Betrag beim besten Willen nicht aufbringen kann.
Ich bot ihm erneut eine Rate von monatlich €10,00 an.
Doch darauf habe ich keinerlei Rückantwort mehr erhalten…heute dann dieser Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Briefkasten.

Was kann ich jetzt tun, um eine mögliche Kontopfändung zu verhindern?
Aufgrund meiner chron. Erkrankung bin ich zwingend auf die tägliche Einnahme zweier Lungensprays angewiesen.
Da ich privat krankenversichert bin (zu 70% beihilfeberechtigt), muss ich mit verordneten Medikamenten zunächst in Vorauskasse treten.
Ich darf gar nicht daran denken, aufgrund dieser Sache womöglich Ende des Monats (Kontoeingang meiner Hinterbliebenenrente) meine Lungensprays nicht holen kann…
Das alles ist ein wahrhaftiger Albtraum für mich…ich hoffe das man mir helfen kann?

Herzlichen Dank im voraus.

Rechtsschutzversicherung

Welche Rechtsschutzversicherung ( Versicherungsbedingungen ) werden zur Übernahme der anfallenden Kosten benötigt?

Wohneigentum

Hallo,

Ich bin verheiratet und habe 3 Kinder zwischen 7 Monaten und 6 Jahren.
Wir bewohnen ein Haus was mein Mann geerbt hat.
Meine Frage ist:
Müssen wir das Haus verkaufen wenn wir eine Privatinsolvenz beantragen. Oder können wir das Haus behalten

Mit freundlichen Grüßen

A. Sielaff

Leasingvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren , ich habe ein en Leasingvertrag abgeschlossen ab Mitte Dez 2019 und für einen Mitarbeiter einen VW Golf bestellt . Der Mitarbeiter verlässt uns nun zum 1.10 2019 so dass wir den PKW nicht mehr benötigen Nun meine Frage besteht die Möglichkeit den Leasingvertrag nicht anzutreten oder muss ich den Wagen auf jeden Fall nehmen ? das Autohaus möchte falls ich den Vertrag nicht erfülle eine Abschlagszahlung von 15% sowie die Kosten der Überführung .
MFG

Beendigung Insolvenz

Guten Tag,
meine IV/WVP endet am 13.01.2020. Was kann ich tun, damit die
Restschuldbefreiung auch zeitnah erfolgt? Ich befürchte, dass über die Weihnachtstage und Neujahr das Gericht der Vorgang liegen bleibt und auch der Treuhänder erst wieder Mitte Januar 2020 tätig wird. Kann ich hier mit einem Gespräch im Vorfeld erreichen, dass das Verfahren bereits im Dezember 2019 beendet wird?

Privatinsolvenz

Hallo , ich habe schulden von 1400 euro und habe nur ein Einkommen von 690 Alg1 aber November werde ich nur noch 414 euro bekommen und habe derzeit noch keine guten Aussichten auf Arbeit wäre es mir möglich mich Insolvent zu melden mut diesen Vorraussetzungen
Mit freundlichen Grüßen
Haki Acar

Alg 1

Hallo , ich bekomme nur 690 Alg 1 und habe derzeit noch keine Aussicht auf Arbeit und ich hab 1400 euro schulden ab November 2019 bekomme ich nur noch 414 Alg1 wäre es mit diesen Voraussetzungen möglich , dass ich mich Privatinsolvent melde ?
Mit freundlichen Grüßen
Haki Acar