GmbH Gründung

Hallo,

ich suche einen Service für die Gründung einer GmbH für eine chinesische Firma, die einziger Gesellschafter wird.
Gibt es bei Ihnen auch die Möglichkeit die Verträge in zwei Sprachen Deutsch/ Englisch zu bekommen? Wenn ja, was sind dann die Kosten.
Unterstützen sie auch Gründungen in Potsdam oder Berlin?
Gibt es Besonderheiten, wenn der Geschäftsführer aus China kommt?

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Hübsch

1 Antwort
  1. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Hübsch,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich unterstützen wir auch ausländische Gründungen, und auch in Potsdam oder Berlin. Es ist uns jedoch nicht möglich, die Gründungsverträge auf Englisch zu übersetzen, da wir dafür keine Rechtssicherheit gewähren können.
    Bei der Gründung durch eine ausländische Firma ist zu beachten, dass die Firma als Gesellschafterin der GmbH nachweisen muss, dass sie existiert. Dafür wird eine Übersetzung der Gründungsdokumente nötig sein. Welche vom deutschen Konsulat in China beurkundet werden müssen. Weiterhin muss der Geschäftsführer der GmbH, sowie der Vertreter der Gesellschafterin beim Notartermin in Deutschland anwesend sein. Schließlich müssen alle Beteiligten fließend Deutsch sprechen, oder einen Dolmetscher mitbringen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Andre Kraus

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert