Geänderter Steuerbescheid
Guten Tag!
Da die Agentur für Arbeit eine Berichtigung der erhaltenen Lohnersatzleistungen vorgenommen hat, gehe ich davon aus, dass mein Steuerbescheid geändert werden muss. Dieser wurde bereits erlassen, sowie die Erstattung auf das Treuhandkonto überwiesen.
Sollte sich nach der Korrektur ergeben, dass zu viel erstattet wurde, wird dies dann durch die bereits eingeganene Zahlung auf dem Treuhandkonto ausgeglichen, oder stehe ich dann in der Schuld und muss die Zahlung zusätzlich tätigen?
Weiterhin stellt sich die Frage, ob mir eine falsche Angabe vorgeworfen werden kann? Kann ich mich auf den zuvor zugestellten Bescheid seitens der Agentur für Arbeit berufen, oder bin ich dafür verantwortlich die Beträge selbstständig “zusammenzusammeln”?
Vielen Dank!



