Internetplattform Onlinehandel erst GmbH und dann GmbH & Co. KG

Hallo,

ich will für diverse Onlineshops Internetplattformen aufbauen. Derzeit bin ich ein Gesellschafter. Ich stehe aber in Verhandlungen mit Investoren, die ich aber erst später ins Boot holen will, wenn ich etwas vorzuweisen haben.

Kann ich dazu zunächst eine GmbH gründen und später daraus eine GmbH & Co KG machen, wenn sich herausstellt, dass es gut läuft?

Vielen Dank schon Mal!

BridgesM

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Man kann es so machen. Zunächst wird eine GmbH gegründet – dabei wird diese so “zugeschnitten”, dass der Gesellschaftszweck sowohl ihre jetzige Tätigkeit als auch auf eine spätere Komplementärsstellung passt.

    Sobald Sie sich sicher sind, dass das Geschäftsmodell funktioniert, wird eine GmbH & Co KG gegründet, welche wiederum die GmbH als Komplementärin aufnimmt.

    Meiner Meinung nach ist das eine kostensparende Vorgehensweise für Gründer, weil die GmbH & Co KG bei der Beteiligung von nicht an der Geschäftsleitung beteiligten Gesellschaftern (Investoren) die bessere Alternative – aber auch kostenaufwändiger in Ihrer Verwaltung ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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