sehr geehrte Damen und Herren ich habe drei Punkte über ich mich freuen würde wenn diese auch getrennt beantwortet werden würden.
1. ) in meiner Privatinsolvenz habe ich nun eine Forderung mit abgegeben die aus einer unerlaubten Handlung stammt diese wurde ich auch wegen Betruges beanzeigt und verurteilen. Heißt das jetzt meine Gläubiger sein Haken bei Forderung aus unerlaubter Handlung macht wovon ich fest ausgehe dass mir die komplette RSB verweigert wird oder nur diese Forderung nach Insolvenz noch zu begleichen ist?
2. ) heißt das Häkchen bei Forderung aus unerlaubter Handlung das Gleiche wie Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung? Wie hoch ist das ihrer Erfahrung die Wahrscheinlichkeit dass ein Gläubiger bei einem Widerspruch gegen diesen Antrag gegen nicht klagt?
3). Was passiert wenn mir die restschuldbefreiung durch einen Antrag tatsächlich versagt wird, komme ich dann überhaupt in die Wohlverhaltensperiode rein ob mit oder ohne Aussicht auf der RSB oder Ende das Verfahren sofort und ich habe alle Gläubiger wieder im Nacken?