Wie hoch sind die Pfändungsgrenzen?

Die Höhe Ihres pfändungsfreien Einkommens können Sie anhand der gesetzlichen Pfändungstabelle berechnen. Auf unserer Webseite finden Sie die aktuell gültige Pfändungstabelle. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, über unseren Pfändungsrechner Ihr individuelles pfändbares Einkommen auszurechnen, ohne die teilweise unübersichtliche Pfändungstabelle lesen zu müssen.

Bitte beachten Sie: Das P-Konto schützt am Anfang nur den untersten Grundfreibetrag. Im Fall von bestehenden Unterhaltspflichten liegt das unpfändbare EInkommen jedoch höher. Damit Ihr P-Konto tatsächlich Schutz für das gesamte pfändungsfreie Einkommen bietet, benötigen Sie eine Bescheinigung zur Erhöhung des Grundfreibetrags (P-Konto-Bescheinigung). Diese Bescheinigung erhalten Sie einfach und schnell über unser Formular zur Beantragung einer P-Konto-Bescheinigung gemäß § 850k ZPO.

Wie erhalte ich Pfändungsschutz?

Sie erhalten Pfändungsschutz durch ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Sie sollten Ihr Vermögen vor zu weitreichenden Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger schützen. Um einen effektiven Pfändungsschutz bis zu Ihrer individuellen Pfändungsfreigrenze zu erhalten, sollten Sie Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umstellen lassen.

Sie können Sie als Bankkunde nach § 850k Abs.7 S.2 ZPO jederzeit verlangen, dass Ihre kontoführende Bank Ihr Bankkonto als P-Konto führt. Beachten Sie jedoch, dass nur ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgestellt werden kann. Sie haben nach aktueller Rechtslage kein Anspruch auf eine Neueröffnung eines Bankkontos als P-Konto.

Was ist eine Pfändung?

Das müssen Sie über eine Pfändung bzw. Kontopfändung wissen

Eine Pfändung, oder auch Kontopfändung genannt, ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme durch einen Gläubiger in Ihr Vermögen. Wenn Sie als Schuldner eine offene Forderung nicht begleichen können, hat Ihr Gläubiger die Möglichkeit einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Dieser Vollstreckungstitel muss Ihnen als Schuldner zugestellt werden. Durch diesen Titel kann Ihr Gläubiger einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, in Ihr Vermögen als Schuldner zu vollstrecken. Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind vollstreckbare Urteile, Beschlüsse und Vollstreckungsbescheide. Der Gläubiger kann zum Beispiel durch einen Gerichtsbeschluss Ihr Konto pfänden lassen.

Im Gegensatz zu privaten Gläubigern wie Unternehmen und Privatpersonen, benötigen öffentliche Gläubiger, wie zum Beispiel Behörden, für eine Pfändung keinen Vollstreckungstitel. Im öffentlichen Recht wird ein Vollstreckungstitel durch die sogenannte Vollstreckungsanordnung ersetzt.

Restaurant eröffnen als UG oder GmbH?

Hallo Herr Kraus,

wir wollen mit meiner Partnerin ein Restaurant eröffnen. Sollen wir dafür eine UG oder GmbH aufmachen?

Macht dies bei einem Restaurant überhaupt einen Unterschied?

Danke Ihnen!

A. Wecker

Insolvenz

Meine Frage wehren
Mein Insolvenzantrag leuft seid 3.2.12
Wann binn ich Schulden frei
Grüße
Uzuner

Wohlverhaltensphase / CFD-Handel

Hallo

Vor einigen Monaten wurde das Insolvenzverfahren abgeschlossen und und die Restschuldbefreiung angekündigt. Jetzt beginnt das 4. Jahr der Verbraucherinsolvenz. Nach Beginn der jetzigen Phase eröffnete ich ein Handelskonto für CFDs. Nun meine Frage: Müssen Gewinne und Bonuszahlungen daraus dem IV gemeldet und Beträge abgeführt werden? Ich habe des öfteren schon gelesen, dass Gewinne (z.B. Lotto) nicht abzuführen sind. Trifft Letzteres auch auf Handel mit CDFs (Social-Trading) zu und gilt gleiches für Bonuszahlungen? Vielen Dank vorab!

Gruß
Walter H.

Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Exmann informierte mich am Wochenende darüber, das er eine Privatinsolvenz machen möchte. Da noch gemeinsame Schulden vorhanden sind, die ich nicht alleine Tragen kann, möchte ich mich nun über die Privatinsolvenz Informieren und ggf. auch eine machen.
Ich habe bereits viel erfahren auf ihrer Seite.
Auch habe ich bereits eine Schufaauskunft beantragt.
Meine Unterlagen habe ich weitestgehend zusammen.
Was muss ich noch alles beantragen um alles zusammen zu haben, was für ein Insolvenzverfahren benötigt wird, (Vollstreckungsbescheide/Titel) vom Amtsgericht?
Muss ich zwingend zu einer Schuldnerberatung?
Ich hoffe sie können mir weiter helfen, da ich leider keinen anderen Weg sehe als auch eine Insolvenz zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen
Niki

Haftung der ug mit Privatvermögen

Guten Tag,
Wir haben eine UG (Haftungsbeschränkt) gegründet.
Wir haben aber jetzt fast 80.000€ Schulden und es wurde ein insolvensverfahren eröffnet. Aber wir haben diesen Insolvenzantrag nicht gestellt. Meine Frage ist haftet unser Haus davon oder nicht . Wir haben das Haus vor drei Jahren gekauft und bezahlen jeden Monat den Kredit sorgfältig ab. Die UG haben wir erst vor einem Jahr gegründet. Das Haus haben wir für bekannte gekauft auf unseren Namen aber die bezahlen es jeden Monat ab , weil die keine Möglichkeit hatten es damals selber zu kaufen . Aber jetzt haben sie die Möglichkeit und ich will das Haus an meine Bekannte übergeben ohne Geld sie übernimmt es so wie alles ist . Die Frage ist kann ich mein privates Haus übergeben wenn das insolvensverfahren für meine UG seit einer Woche eröffnet ist ??

Unwahrheit gesagt bei der EV

Hallo ich habe in der EV nicht alles an Verdienst angegeben kann ich trotzdem in die Regelinsolvenz. Hatte das Gefühl alles noch retten zu können wenn ich etwas an Verdienst verheimliche.
Habe ich damit alles kaputt gemacht?
Bitte um Antwort!
Vielen Dank
Jacky

Bausparvertrag, Leistungen Beihilfe und private KV

Ich befinde mich in der Vorbereitung zur Privatinsolvenz und habe zwei kurze Fragen:
1.) ich habe seit knapp 2,5 Jahren einen Bausparvertrag, der über VWL vom Arbeitgeber und zum Teil von mir bedient wird. Guthaben derzeit knapp 1000 €. Darf ich diesen weiter bedienen und behalten oder wird dieser verwertet? Wenn ja, kann ich diesen Vertrag noch vorher kündigen und verbrauchen?
2.) Als Beamtin bin ich privat krankenversichert /+Beihilfe. D.h. Ich reiche die Arztrechnungen bei KV und Beihilfe ein und bekomme dann die Erstattung und bezahle dann die Arztrechnungen. Wie kann ich verhindern, dass diese Erstattungsansprüche auf die Pfändungsgrenze angerechnet werden (Bank – P-Konto) und entweder durch die Bank gesperrt (weil über Pfändungsgrenze) oder von dem Treuhänder gepfändet werden?
Danke für Ihre Hilfe!!!

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Strauch