Geschützter Begriff? “Ausbildung“

Guten Tag,
Ich schreibe zurzeit einen Businessplan zur Eröffnung einer Nachhilfeschule. Ich möchte mein Personal didaktisch Schulen. Außerdem sollen meine Mitarbeiter eine externe Prüfung ablegen “Zertifizierter Nachhilfelehrer IFWL”
An der Prüfung darf laut IFWL jeder teilnehmen (keine Voraussetzungen).
Nun ist die Frage ob ich damit werben darf, dass meine Mitarbeiter eine Ausbildung zum Nachhilfelehrer durchlaufen und am Ende der Ausbildung eine externe Fachkundeprüfung (für rund 220€) bei der IFWL abgelegt wird. Darf ich also die interne Schulung “Ausbildung” nennen?
Immerhin ist der Begriff Nachhilfelehrer nicht geschützt. Eine Ausbildung zum Barister kann schließlich auch jeder erteilen (soweit ich weiß).
Ich freue mich auf eine Antwort

1 Antwort
  1. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller/ Sehr geehrt Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir Ihnen keine Rechtsauskunft zu dieser Frage geben. Sie können sich jedoch sicherlich mit Ihrer Anfrage an die örtliche Industrie- und Handelskammer wenden und bei dieser um Auskunft beten. Diese wird Ihnen dazu sicherlich eine verbindliche Antwort geben können.
    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Vorhaben und verbleiben

    Mit freundlichen Grüßen,
    Andre Kraus

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