Schenkung

Ich bin seit 2 Jahren in Privatinsolvenz, hatte vor 3 Jahren meinem Sohn die Landwirtschaft überschrieben. Man sagte mir das der Insolvenzverwalter das rückgängig machen wird. Das war mir sehr recht, denn der Schlepper alleine war sehr viel wert.Doch es tut sich nichts und mein Sohn hat den Schlepper nun verkauft. Ist das in Ordnung ?

Verbindlichkeiten bei FA und Sozialamt

Ich habe nur zwei Gläubiger FA ca. 60.000€, Sozialamt ca. 10000€, kein Vermögen, mein regelmäßiges Einkommen liegt unter der Pfändungsgrenze, habe aber die Möglichkeit einer kleinen Einmalzahlung durch dritten Geldgeber. Bei Insolvenzverfahren erhalten die Gläubiger gar nichts.
Welche Erfahrungen haben sie bei außergerichtlichem Vergleich mit Finanzamt und Sozialamt in Bezug auf eine Untergrenze bzw. Mindestzahlung?
Vielen Dank

Schuldenvergleich

Meine Nichte hat 4 Lohnpfändungen, liegt mit ihrem Verdienst kurz über der Pfändungsgrenze. Eine Lohnpfändung wird bedient, die anderen nicht. Die Familie möchte helfen. Ist ein Schuldenvergleich auch bei Pfändungsbeschlüssen erlaubt? Müssen alle Gläubiger parallel zustimmen oder darf man Gläubiger sukzessive einen Schuldenvergleich vorschlagen?

Privatinsolvenz

Hallo.
Wie lange werden die Unterlagen z.b kontoauszüge zurück verfolgt bei einer Privatinsolvenz

Drohende Insolvenz

Guten Tag, Habe meine 50% beteiligung an einer GmbH verkauft und würde als GF entlastet.

Zwei Monaten später droht insolvenz wegen großen mengen an Ware (verkauf anfang des Jahres) die zurückgeschickt werden von einem Großkunden. Bin ich da noch in der Verantwortung/kann der Verkauf zurückgedreht werden ? Die Lage der Firma war bereits sehr slecht aufgrund großen ausgaben/Gehälter an der GF der nun die Firma übernommen hat.

Erbschaft und Regelinsolvenz

Ein alter Beschluss ca. 8 Jahre wurde aufgrund von bewust gewollten Nichtbezahlen der Schuld( u.a. Arbeitsverweigerung einer Mitarbeiterin ) nicht bezahlt. Jetzt ist ein Regelinsolvenzverfahren in die Wege geleitet worden aufgrund dieses alten Beschlusses gegen mich als ehem. GF . Die Firma ist seit ca. 8 Jahren erloschen.
Diese Schuld stammt aus einem Vertragsverhältnis einer längst erloschenen LTD. Der Arbeitsvertrag wurde auch von der LTD geschlossen. Ich war GF. der Zweign. in BRD. Die Verwaltung war in UK.
Ebenfalls noch ein paar alte Steuerschulden gegenüber dem FA welche sich nicht erklären lassen, aus früheren Zeiten. Heute ist mein Vater gestorben – als Erbin bin ich vorgeschlagen. Werde wohl das Erbe ausschlagen, oder gibt es eine andere Möglichkeit ?

Aktenaushändigung

Guten Tag,
Meine Wohlverhaltensperiode endete im Mai 2013.
Habe ich ein Anrecht auf Aushändigung (nicht Einsicht) meiner Akte, wenn ich die Kanzlei von der Aufbewahrungspflicht befreie?
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens benötige ich zur Klärung des Zugewinnausgleichs meinen Schuldenstand.
Vielen Dank

Aufwandsentschädigung einer Medikamentenstudie während der Wohlverhaltensperiode

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich befinde mich seit ca. 2,5 jahren in der Wohlverhaltensperiode.
Demnächst erhalte ich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2000,00 Euro für eine medizinische Medikamentenstudie, die auch einige Tage Übernachtung im Krankenhaus erfordert.

Meine Frage: Muss ich diesen Betrag, welcher als eine Aufwandsentschädigung für das Risiko einer Medikamenteneinnahme und der Krankenhausaufenthalte gezahlt wird, komplett an den Treuhänder abführen.

Für die Beantwortung der Frage bedanke ich mich sehr.

Freundliche Grüße und Danke für Ihr Engagement in diesem Forum
Lutz W.

Kontopfändung

Ich habe ein Nettoeinkommen von rund 900 Euro und erhalte vom Arbeitgeber zusätzlich Fahrtkostenerstattung. Der Überweisungsbetrag liegt meist bei 1150 bis 1250 Euro. In diesem Monat werden die Fahrtkosten deutlich höher ausfallen.
Lt. ZPO 850a sind Aufwandsentschädigungen unpfändbar. Die Rechtspflegerin, bei der ich vorgesprochen habe, meinte, sie müsse das erst mit dem Gläubiger abklären. Wie ist die genaue Rechtslage? Hat der Gläubiger zu entscheiden, ob die Fahrtksten gepfändet werden können oder nicht? Die Rechtspflegerin kannte übrigen NICHT die aktuelle Pfändungstabelle und war auch nicht hilfsbereit.

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Guten Abend,
heute befand sich ein Pfändungs-und Überweisungsbeschluss im Briefkasten.
Zur Sache: Aufgrund einer Forderung wg. “Überbezahlung meiner Bezüge in den letzten 5 Jahren” habe ich einen Rechtsanwalt aufgesucht.
Diesem wurden sogleich auch meine finanziellen Verhältnisse dargelegt.
Doch leider wurde ich nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass man sich auf dem Amtsgericht einen “Beratungsschein” holen kann.
Hiervon erfuhr ich leider erst später durch eine Bekannte.

Ich beklagte mich schriftlich bei diesem Rechtsanwalt (insbesondere aufgrund der Höhe seiner Kostenrechnung (für einen einzigen Brief?) und dem mir zugestellten Mahn/Vollstreckungsbescheid.
Ich beklagte mich schriftlich, warum er mich nicht auf diesen Beratungsschein hingewiesen hätte, worauf ich prompt zur Antwort bekam, er müsse seine Mandanten hierüber nicht ungefragt informieren und seine Kostenrechnung wäre korrekt, da diese nach Streitwert berechnet wurde.

Ich beziehe lediglich eine Hinterbliebenenrente über das Landesamt für Finanzen, da mein verstorbener Mann als Polizeibeamter tätig war.
Der Rechtsanwalt erläuterte sogar noch während unserem Erstgespräch, dass ich mich schon alleine nach Abzug des monatlichen Beitrags für meine private Krankenversicherung am “Existenzminimum” befinden würde.
Somit war ihm meine finanzielle Situation durchaus bewusst.

Da ich gesundheitlich sehr angeschlagen bin und mir nur wünsche, dass diese Sache endlich ein Ende findet, bot ich dem Rechtsanwalt an, seine Kosten von knapp €300,00 in monatlichen Raten in Höhe von €10,00 Euro zu tilgen, was er allerdings sofort ablehnte.
Er schrieb zurück, er verlange mindestens eine Tilgungsrate von €50,00.
Ich erklärte ihm daraufhin, dass ihm von Anfang an meine finanzielle Situation bekannt war und ich diesen Betrag beim besten Willen nicht aufbringen kann.
Ich bot ihm erneut eine Rate von monatlich €10,00 an.
Doch darauf habe ich keinerlei Rückantwort mehr erhalten…heute dann dieser Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Briefkasten.

Was kann ich jetzt tun, um eine mögliche Kontopfändung zu verhindern?
Aufgrund meiner chron. Erkrankung bin ich zwingend auf die tägliche Einnahme zweier Lungensprays angewiesen.
Da ich privat krankenversichert bin (zu 70% beihilfeberechtigt), muss ich mit verordneten Medikamenten zunächst in Vorauskasse treten.
Ich darf gar nicht daran denken, aufgrund dieser Sache womöglich Ende des Monats (Kontoeingang meiner Hinterbliebenenrente) meine Lungensprays nicht holen kann…
Das alles ist ein wahrhaftiger Albtraum für mich…ich hoffe das man mir helfen kann?

Herzlichen Dank im voraus.