Verkauf vor Insolvenz

Mein Mann ist in einer Privatinsolvenz. Meine Frage wieviele Jahre wird er zurück verfolgt? Wenn ich ihm vor 4 Jahren mit Kaufvertrag etwas abgekauft habe, muss er das jetzt angeben und wird es mir abgenommen?
Vielen Dank für eine Antwort

Gehaltspfändung bei mehreren Arbeitgebern

Lieber Herr Kraus,

ich bin in einer etwas merkwürdigen Situation. Ich habe insgesamt 3 Arbeitgeber. Stelle 1 in TZ Steuerklasse 2, Stelle 2 Minijob, bei dem ich ca, 350,00 € monatlich verdiene. (Diese beiden Arbeitgeber sind offiziell unabhängig voneinander, gehören “inoffiziell” aber zusammen). Zusätzlich habe ich noch eine winzigen Job auf Skl. 6, also AG 3.
Alle 3 sind sehr kleine Betriebe, die die Gehaltsabrechnung selbst machen bzw. teilweise fällt das sogar in meinen Zuständigkeitsbereich. Mit Gehaltspfändungen hat noch niemand Erfahrungen gemacht.

Im Pfändungs- und Ü-Beschluss ist festgelegt, dass alle 3 Einkommen zusammengerechnet werden sollen. Der Pfändungsfreibetrag soll voranging aus Job Nr. 1 befriedigt werden.

So weit so gut. Nach meinen Berechnungen gibt es eine kleine Summe an den Gläubiger abzuführen – aber wer muss das machen? AG 2 oder 3?
Mir wäre 3 am liebsten, aber kann man sich das aussuchen?

Es wäre toll, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten, damit ich meinen AG soviel Ärger/Aufwand wie möglich ersparen kann.

Vielen Dank!

Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Frage stelle ich für meinen Sohn in Berlin.
Er hatte eine schon Insolvenz Nun sind wieder 60000 € aus seiner Obdachlosigkeit zugenommen. Er hat nun feste Arbeitsstelle.
Frage: Wie lange muss er warten dass er einen neuen Insolvenz Antrag stellen kann

Kürzung der Pfändungsfreigrenze

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in 2017 Insolvenz angemeldet. Da ich seit einigen Monaten mehr Geld verdiene, hat die Insolvenzverwalterin beim Amtsgericht die Senkung der Pfändungsfreigrenze beantragt und auch per Beschluss bewilligt bekommen, und zwar in der Form, dass meine Kinder nur noch zu je 1/2 und meine Frau gar nicht mehr berücksichtigt werden. Macht es hier Sinn dagegen vorzugehen?
Meine weitere Frage hierzu ist, ob es für mich nachteilig wirken kann, wenn ich mit der Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden “heruntergehe”. So könnte ich den “Betreuungsunterhalt” dann auch tatsächlich erbringen, da beide Kinder Schulkinder sind und das Homeschooling eine intensivere Betreuung erfordert.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen

Grundbucheintrag

Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Frage an Sie.
Bin kein Eigentümer von unserem Grundstück mehr,aber es sind noch Sicherungshypothek und eine Zwangshypothek im Grundbuch eingetragen.Das Grundstück gehört jetzt meinem Sohn ,nun will ich in Privatinsolvenz gehen.,Kann der Insolvenzverwalter das dann verwerten .
Und versteigern?Die Eintragungen sind in der Zeit getan als ich noch Eigentümer war.
Es wäre schön wenn sie mir Mal helfen können.

Besten Dank Bärbel V.

Schulden

Hallo ich habe Schulden ca 7000 Euro mein Einkommen 1700 Euro meine Frau 1300 Euro und wir haben 2 Kinder 14 und 11 meine Frage was ist sinnvoll privatinsolvenz oder raten zahlen. DANKE

Insolvenz Recht

Ich habe eine frage nach eine Insolvenz antrag kann mann zürruch ziehen?oder ist mann verfliegte damit weiter?hat mann Die Möglichkeit die Schulden ein Raten Gebühr benzahlen irgendwie??Danke in voraus

Anfrage zur Anerkennung einer in England durchgeführten Insolvenz

Ich habe vor 6 Jahren erfolgreich eine Insolvenz ( bei deutschen Bankschulden und österreichischen Ehegatten Unterhaltsschulden ( kein laufender Unterhalt ) durchgeführt.
Das ” Cerificate of Discharge ” habe ich erhalten. Außerdem habe ich diesbezüglich in England eine Apostille erstellen lassen und von einem deutschen Fach – Übersetzer das Zertifikat übersetzen lassen.
Offensichtlich wurden meine Gläubiger beim Durchführen der Insolvenz vom Insolvenzverwalter Informiert, weil ich habe seit Durchführung der Insolvenz nie wieder etwas von meinen Gläubigern gehört. Ich habe daher in Deutschland und Österreich , trotz besitz des Zertifikates, nichts unternommen.
Nun meine Fragen :
1) Muss mein Zertifikat auch nach dem Brexit noch in Deutschland und Österreich anerkannt
werden. Bis 31.12.2020 war das wohl in jedem Fall anerkannt.
2 ) Aus Angst , dass ich die Klage verlieren könnte und dass wieder hohe Gerichtskosten auf mich zukommen habe nach Insolvenz weder in Deutschland eine Vollstreckungsgegenklage noch in Österreich diese , zur rechtlichen Anerkennung zwingend Oppositionsklage
( Paragraph 35 EO ) eingereicht.
Ich habe in der Schuldnerliste sowohl die deutschen Bankschulden eingetragen und auch meine Ehegatten Unterhaltsschulden ( diese sind vor Insolvenz Eröffnung aufgelaufen ) Laufenden Unterhalt musste ich nicht bezahlen, weil meine Ex Frau wieder geheiratet hat.
NUN MEINE ZWEI KERNFRAGEN :
* SIND MEINE EHEGATTEN UNTERHALTSSCHULDEN AUCH ERLASSEN ?
( In England konnte ich das nie herausfinden )
* Mein Zertifikat ist wohl ohne Vollstreckungsgegenklage und Oppositionsklage wertlos ?
Aber derzeit ist ja alles Ruhig. Ich weiß aber nicht, ob es über alle Jahre so bleiben wird.
Die Unterhaltsschulden sind in Österreich aufgelaufen 50 000
Die Bankschulden sind in Deutschland aufgelaufen 1/4 Millon

Vielen Dank für Ihre Antwort

Richard T.

Laufende Insolvenz

Hallo, ich habe ein paar Fragen zur Insolvenz: ich habe die Insolvenz im letzten Jahr angemeldet, seit Juni 2020 läuft sie- somit noch die 7Jahresregel. die Schuldensumme beträgt 10300€ 2500 sind durch die Pfändung schon beglichen und zusätzlich sind auf dem Auskehrungskonto nochmal 2500€ jetzt meine Frage: Wann kann ich welchen Antrag stellen um die Insolvenz zu verkürzen. – hier hat sich aktuell ja einiges geändert. Welche Kosten kommen dann zusätzlich auf mich zu (Verfahrenskosten?) mir ist es nicht möglich vom Pfändungsfreien Betrag noch Geld beiseite zu legen. Vielen Dank für Ihre Mühe Besten Gruß Edgar

Wohlverhaltensphase und Scheidung

Ich komme bereits nach 5 Jahren im März 2022 aus der Inso raus. Meine Frau und ich haben uns am 01.07.2020 getrennt, ausgezogen bin ich am 01.08.2020. Meine Frau will nach dem Trennungsjahr sofort den Scheidungsantrag einreichen. Ich verdiene ca. 2.300 EUR netto im Monat, nach Abzug der Pfändung rund 1.500 EUR. Steht mir Verfahrenskostenhilfe zu? Wenn nicht, steht ja dann gleich die nächste Inso ins Haus… Oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Vielen Dank vorab.,