Lieber Herr Kraus,
ich bin in einer etwas merkwürdigen Situation. Ich habe insgesamt 3 Arbeitgeber. Stelle 1 in TZ Steuerklasse 2, Stelle 2 Minijob, bei dem ich ca, 350,00 € monatlich verdiene. (Diese beiden Arbeitgeber sind offiziell unabhängig voneinander, gehören “inoffiziell” aber zusammen). Zusätzlich habe ich noch eine winzigen Job auf Skl. 6, also AG 3.
Alle 3 sind sehr kleine Betriebe, die die Gehaltsabrechnung selbst machen bzw. teilweise fällt das sogar in meinen Zuständigkeitsbereich. Mit Gehaltspfändungen hat noch niemand Erfahrungen gemacht.
Im Pfändungs- und Ü-Beschluss ist festgelegt, dass alle 3 Einkommen zusammengerechnet werden sollen. Der Pfändungsfreibetrag soll voranging aus Job Nr. 1 befriedigt werden.
So weit so gut. Nach meinen Berechnungen gibt es eine kleine Summe an den Gläubiger abzuführen – aber wer muss das machen? AG 2 oder 3?
Mir wäre 3 am liebsten, aber kann man sich das aussuchen?
Es wäre toll, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten, damit ich meinen AG soviel Ärger/Aufwand wie möglich ersparen kann.
Vielen Dank!