Steuervorauszahlungen

Hallo
Bin seit Januar in Insolvenz muss alle 3 Monate 164€ Vorrauszahlungen ans Finanzamt zahlen. Von meinem Lohn werden jeden Monat 300€ von meinem Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter überwiesen. Der Insolvenzverwalter weigert sich die Vorauszahlungen zurück zu zahlen da ich ja die von meinem Nettolohn extra zahle.Hatte mich informiert das Steuerzahlungen vor Pfändung gehen.Habe einen Anwalt aber der macht nichts oder braucht für alles zu lange.Kann man den Verfahrensbevollmächtigen wechseln?
Was kann ich tun damit der Verwalter das Geld zurück zahlt?(immerhin schon 492€)
Danke im vorraus

PKW in der Privatinsolvenz

Hallo,ich befinde mich seid 3 1/2 Jahren in der Privatinsolvenz.Bisher habe ich das Auto von meinem Mann benutzt nun muss ich den Pkw ( Wert ca.9000 € ) selber auf meinen Namen zulassen und versichern.Meine Frage ist nun,ob der Insolvenzverwalter von dem PKW etwas erfährt (z.b .durchs Zollamt ) und wenn ob er diesen dann noch Pfänden kann oder oder muss ich es Ihm sogar selber melden?
Gruß

Forderung eines Inkassounternehmena

Unser ehemaliges Kreditinstitut hat eine Forderung die sowohl gegen mich als auch gegen meine damalige Frau bestand an ein Inkassounternehmen abgegeben. Kann das Inkassounternehmen jetzt den kompletten geschuldeten Kredit von beiden Schuldnerin in voller Höhe einfordern ? Wenn eine Partei eine Zahlungsvereinbarung über einen Teilbetrag getroffen hat und diese Summe z.B. 10.000 € gezahlt wurde, muss dann die Forderung gegen den 2. Schuldner nicht um diesen Betrag reduziert werden ? Danke für ihre Antwort

Pflegebonus

Hallo ich bin in der Ausbildung zur Altenpflegerin und soll ende November den Pflegebonus bekommen allerdings übersteigt der Bonus Gehalt Weihnachtsgeld ect. meinen monatlichen Pfändungsfreibetrag. Ist der Bonus pfändbar?

Krankenkassenforderungen

Hallo, ich habe ein Problem, das bestimmt viele betrifft, die einmal in der Insolvenz gelandet sind.
Ich hatte einen Baubetrieb und bin 2002 durch nicht bezahlte Rechnungen in die Insolvenz geraten.
Die Restschuldbefreiung erfolgte nach 8 Jahren. Da ich wegen Insolvenzverschleppung verurteilt wurde, gab es keine Restschuldbefreiung für die Krankenkassenbeiträge. Das Insolvenzverfahren dauerte 17 Jahre. Dementsprechend ist die Quote sehr gering ausgefallen. Die Kosten für den Insolvenzverwalter waren dementsprechend sehr hoch. Zwischenzeitlich habe ich versucht dagegen etwas zu unternehmen. Ich hatte natürlich keinen Erfolg. Mit der Insolvenz wurde alles was ich besaß, Haus, private Rentenversicherung, angesparter Bausparvertrag usw. zu Geld gemacht und verwertet. Jetzt kommen die Krankenkassen und alles geht von vorn los. Ich bin
jetzt 66 Jahre und habe keine große Chance mehr mir für das Alter was zurückzulegen. Ich weiß nicht weiter.

Autoverkauf

Hallo, ich stecke in der Regelinsolvenz und habe vor Eröffnung der Insolvenz ein Firmenfahrzeug bei “wir kaufen dein Auto” im Wert von 16k verkauft und das Geld für private Belange behalten. Jetzt will mein Insolvenzverwalter wissen, was aus dem Verkaufserlös geworden ist. Leider habe ich keine geeigneten Belege dazu, da die Summe wie schon erwähnt privat genutzt wurde. Was kann kann ich dem Insolvenzverwalter mitteilen oder was kann mir passieren? Vielen Dank für eine rasche Information.

Inkasso; Angebot Vergleichszahlung

Guten Tag,
in einer Inkasso-Angelegenheit (Postbank/Accredis/RA Schönberger) habe ich einen Vollstreckungsbescheid erhalten, gegen den ich mit einer ausführlichen Begründung vollumfänglich Einspruch eingelegt habe. Daraufhin hat mit RA Schönberger im Namen der Gläubigerin Accredis ein Vergleichsangebot “zum Ausgleich aller wechselseitigen Ansprüche aus dieser Forderungsangelegenheit” iHv 200 Euro zugesandt.

Mit in dem Brief war ein unkommentierter Vordruck, den ich vermutlich unterschreiben und an das Amtsgericht senden soll (ein anderes als das den Vollstreckungsbescheid ausstellende), mit dem ich meinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zurücknehme.

Ich schätze, das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens hängt stark von dem entscheidenden Gericht ab und möchte die Angelegenheit aus Zeitmangel so schnell wie möglich erledigen. Ich habe mich bereits seit über einem Jahr mit Accredis “herumgeschlagen” und auch wenn es mich ärgert, habe ich mich dazu entschieden, den Vergleichsbetrag zu bezahlen. Jetzt frage ich mich, ob die Angelegenheit damit wirklich erledigt ist, auch wenn ich meinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid natürlich nicht zurück nehme. Dadurch würde das Verfahren ja wieder aufleben, richtig? Meine Fragen sind folgende:

1. Kann ich mir sicher sein, dass mit Zahlung des Vergleichsbetrags der Vorgang erledigt ist?
2. Was soll das mit dem Vordruck, den ich an das Amtsgericht senden soll? Ist das nur ein Täuschungsmanöver, um doch noch einen Titel gegen mich zu erwirken, sogar trotz Zahlung der Vergleichssumme? In dem Schreiben wird der Ausgleich der Forderung nicht an die Rücknahme des Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid geknüpft. Könnte RA Schönberger dies nachträglich tun?

Vielen Dank und freundliche Grüße
“Thomas Mustermann”

Pfändungsbetrag auch bei Übergangsgeld

Ich beziehe nun Übergangsgeld von der Rentenversicherung für eine berufliche REHA.
Das ausgezahlte Geld beträgt in der Höhe mehr als die Freibetragsgrenze.
Ist also auch diese Art von Einkommen Pfändungsberechtigt oder ist es unantastbar?

Aussonderungsrecht

Hallo,

ich würde gerne ab Oktober Ihre Dienste in Anspruch nehmen.
Bezüglich dessen habe ich eine Frage: Ich habe 2-3 Verträge (Ratenzahlungen) zu Gegenständen, die ein Aussonderungsrecht haben, also das Sie Eigentum des Besitzers sind bis alles abbezahlt.
Wie schaut es da aus, wenn man in die Inso geht und die Gegenstände gar nicht mehr im Besitz ist? Drohen Konsequenzen?

strafrechtlich relevante Forderung eines Gläubigers anerkannt – Treuhänder haftbar?

…eine weitere Frage hätte ich. Dieser Treuhänder hat die Forderungen einer Bank ungeprüft in die Insolvenztabelle anerkannt. Er versäumte dabei eine Restschuldversicherung für diesen Kredit zu Insolvenzbeginn zu kündigen, wie er es bei einer anderen Versicherung aber tat. MIR gegenüber hat er erst vier Jahre nach dem Beginn der Insolvenz eine Tabelle auf Anforderung übersandt, in der ich diesen Fehler bemerken konnte und sofort reagierte. Also auch diesen Fehler des Treuhänders versuchte ich wieder zu bereinigen, was mir aber nicht gelang. Dabei stellte ich fest, dass die ursprünglichen Forderungen der Bank sittenwidrig überhöht waren (bis zu 553% über den vergleichbaren Kosten) und daher strafrechtlich relevant waren. Strafanzeige (wegen Wucher und Betrug) wurde aufgrund der mittlerweile eingetretenen Verjährung nicht mehr verfolgt. Hätte der Treuhänder frühzeitig gehandelt, wäre es bereits zu Beginn der Insolvenz klar geworden und der Taterlös der Bank aus einer Straftat nicht als Insolvenzkosten anerkannt werden dürfen (zumindest hätte ich dagegen Einspruch einlegen können, was mir verwehrt blieb, da der Treuhänder nicht zeitgerecht handelte). Ist der Treuhänder hier haftbar zu machen, da er seine Pflichten versäumt hat und mir dadurch ein Schaden entstanden ist? Scheinbar hatte ich viel Pech mit diesem Treuhänder. Ohnehin musste ich nur deshalb Insolvenz anmelden, da meine Frau während der Scheidung alle gemeinsamen Kosten von sich wies und ich als Beamter ein gefundenes Fressen der Banken war. Erst später musste meine Exfrau aufgrund der gerichtlichen Verfügung ihre Schulden mittragen. Wäre das alles früher passiert, hätte ich nie Insolvenz anmelden müssen.