Viele Mandanten fragen uns, wo der Unterschied zwischen dem Freibetrag laut Pfändungstabelle und dem Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto liegt. Denn es kommt in der Praxis häufig vor, dass der Schutz des P-Kontos mit den Zahlen aus der Pfändungstabelle nicht übereinstimmt.
Hierbei sollte man Folgendes wissen: Die Pfändungstabelle berücksichtigt die Anzahl der Unterhaltspflichten und auch die Höhe des Einkommens. Der Gesetzgeber möchte Leistung belohnen und hat festgelegt, dass jeder 3. Euro über dem Grundbetrag zusätzlich unpfändbar ist.
Das P-Konto soll dagegen einen schnellen Schutz vor Kontopfändung ermöglichen. Im Gegensatz zur Pfändungstabelle legen hier starre Grenzen den unpfändbaren Betrag beim P-Konto fest. Diese Grenzen können schnell berechnet werden. Auf diese Weise wird ein effektiver Mindestschutz ermöglicht. Die Bank – die das P-Konto führt – kann die Höhe des Einkommens oder unpfändbare Bestandteile wie beispielsweise Zuschläge nicht monatlich überprüfen. Die starren Freibeträge ermöglichen es der Bank, das P-Konto ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand zu führen.
Veranschaulichen wir dies an einem Beispiel: Herr Müller verdient 2400 Euro netto, hat keine Unterhaltspflichten und befürchtet eine Pfändung auf seinem P-Konto. Beantragt er eine P-Konto Bescheinigung, wird er bei einem Blick in die Bescheinigung feststellen, dass danach 1.179,99 Euro unpfändbar wären (Stand: 01.07.2019). Dabei handelt es sich um einen sog. unpfändbaren Grundbetrag. Genau diesen Betrag würde die Bank im Rahmen des P-Kontos auch ohne die Bescheinigung freigeben.
Schaut Herr Müller dagegen in die Pfändungstabelle, stellt er fest, dass eigentlich 1.545,01 Euro unpfändbar sind – also Unterschied von fast 400 Euro zwischen Pfändungstabelle und P-Konto-Freibetrag. Hat die Bank hier einen Fehler gemacht? Nein. Die Bank wendet nämlich starre Grenzen an und kann nicht prüfen, ob Herr Müller beispielsweise in einem Monat mehr oder weniger verdient und den Freibetrag dann entsprechend anpassen. Die Bank ist auf die vereinfachte P-Konto Bescheinigung angewiesen. Ein Bankmitarbeiter müsste sonst jeden Monat manuell den Gehaltseingang prüfen.
Anders sieht es zum Beispiel bei einer Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber aus. Dieser kann und muss monatlich genau prüfen, wie hoch der pfändbare Betrag ist. Er kennt Ihr monatliches Einkommen und Ihre Unterhaltspflichten und kann sich daher nicht auf starre Grenzen berufen. Um die Grenze beim P-Konto anzuheben besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag beim Vollstreckungsgericht zu stellen. Dann kann Ihnen je nach Einkommen monatlich wesentlich mehr zur Verfügung stehen – in unserem Beispiel satte 400 Euro monatlich.
P-Konto Bescheinigung vom Rechtsanwalt
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Es gibt gute Nachrichten für viele verschuldete Personen: Die Pfändungsfreigrenzen wurden angehoben. Sie alle sollten daher seit dem 01.07.2017 mehr Geld zur Verfügung haben.
Die Höhe des pfändbaren Teils Ihres Einkommens richtet sich nach der sogenannten Pfändungstabelle. Aus dieser Tabelle können Sie erfahren, wie viel Ihnen im Falle einer Pfändung oder Insolvenz verbleibt.
Immer zum 01.Juli eines jeden zweiten Jahres wird die Pfändungstabelle angepasst. Zum ersten Mal wurde der Betrag am 01.07.2003 angepasst. Seit diesem Zeitpunkt kommt es stets in ungeraden Jahren zur Anpassung. Dieses Jahr ist es wieder soweit – die Pfändungsgrenzen wurden angepasst.
Seit dem 01.07.2017 wurde die untere Pfändungsfreigrenze, der sogenannte Grundfreibetrag, von 1.073,88 Euro auf 1.1133,80 Euro angehoben. Das ist ein Anstieg in Höhe von monatlich 59,92 Euro. Wenn Sie gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen hat, kommen zu diesem Betrag noch weitere Freibeträge hinzu.
Für die erste Unterhaltspflicht kommt ein unpfändbarer Freibetrag in Höhe von 425,71 Euro sowie 237,73 Euro für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person, hinzu. Auch das ist eine erhebliche Steigerung zur letzten Pfändungstabelle. Diese neuen Pfändungsfreigrenzen gelten bis zum 30.06.2019, also genau 2 Jahre.
Kurz gesagt: Sie müssen nicht tätig werden. Im Fall einer Insolvenz sind Insolvenzverwalter und Treuhänder an die gesetzliche Pfändungstabelle gebunden und müssen die erhöhten Freibeträge automatisch anwenden. Das gleiche gilt für den Gerichtsvollzieher im Falle einer Pfändung.
Die Banken und Kreditinstitute nehmen die Anpassung des Pfändungsschutzes beim P-Konto automatisch vor. Eine neue Bescheinigung ist für die Anpassung des P-Konto Grundfreibetrages sowie des erhöhten Sockelschutzes durch eine neue P-Konto Bescheinigung ist nicht notwendig.
Etwas anders stellt sich die Lage bei Vorliegen von individuellen Anhebungen des Pfändungsschutzes dar. Solche gibt es beispielsweise bei selbstständig tätigen, die Ihren Betrieb in der Insolvenz weiter fortführen oder bei gesundheitlichem Mehrbedarf.
Bei diesen individuellen Anhebungen sollte umgehend die Anpassung an die Beträge der Pfändungstabelle 2017 beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragt werden. Wenn Sie Ihren Pfändungsschutz berechnen wollen, empfehlen wir Ihnen unseren Pfändungsrechner auf unserer Webseite. Durch diesen können Sie schnell und einfach Ihren individuellen Selbstbehalt ausrechnen.
In diesem Video möchte ich den typischen Ablauf eines außergerichtlichen Vergleichs aufzeigen. Ein außergerichtlicher Vergleich ist neben der Insolvenz eine weitere Möglichkeit schuldenfrei zu werden. Die Vorteile eines Vergleichs gegenüber einem Insolvenzverfahren sind:
Um einen Schuldenvergleich durchführen gehen wir wie folgt für Sie vor:
Wir ermitteln Ihre Schulden — hierzu wenden wir uns an Ihre Gläubiger, um eine aktuelle Forderungsaufstellung zu erhalten. Sollten Sie Ihre Gläubiger nicht kennen suchen wir zunächst nach diesen. Wir erfassen Ihre Vermögensituation, d.h. wir gehen alle ihre Vermögenswerte durch und überlegen, was davon pfändbar ist. Danach rechnen wir aus, was Ihre Gläubiger in der Insolvenz von Ihnen erhalten würden.
Das wäre zum Beispiel Ihr pfändbareres Einkommen und die pfändbaren Vermögenswerte. Danach erstellen in Absprache mit Ihnen ein Angebot an Ihre Gläubiger, welches die Gläubiger wirtschaftlich besser stellt als in einer möglichen Insolvenz. Aber gleichzeitig auch für Sie tragbar ist. Das Angebot kann eine Einmalzahlung oder monatliche Ratenzahlung sein. Im nächsten Schritt wenden wir uns an Ihre Gläubiger und unterbreiten Ihnen dieses Angebot. Hierbei zeigen wir den Gläubigern, dass es für diese sinnvoll ist unser Angebot anzunehmen.
Wir machen diesen deutlich, dass diese in einer möglichen Insolvenz weniger bekommen würden, als bei unserem Angebot. Ganz oft würden die Gläubiger von unserem Mandanten in der Insolvenz ganz wenig oder überhaupt nichts erhalten. Wenn die Gläubiger zustimmen, schließen wir den Vergleich rechtssicher ab. Sie zahlen den vereinbarten Betrag entweder als Einmalzahlung oder monatlich an Ihre Gläubiger und im Anschluss an die Auszahlung sind Sie schuldenfrei.
Der Abgasskandal breitet sich weiter aus. Auch Daimler soll mehr als eine Million Fahrzeuge mithilfe einer Software manipuliert haben. Damit ist nach VW, Audi, Porsche der nächste große deutsche Automobilhersteller von dem Skandal betroffen. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen Betruges aufgenommen und durchsucht derzeit fleißig die Zentrale von Daimler.
Zunächst heißt das für Sie, dass Sie einen Mercedes besitzen welcher deutlich mehr Abgase produziert als von Daimler angegeben. Dies wirkt sich in erster Linie natürlich auf die Umwelt aus. Darüber hinaus wirkt sich das aber auch den Wert Ihres Fahrzeuges aus.
Sie haben zwei Optionen: Die erste Option ist es dem Autohersteller noch einmal Ihr Vertrauen zu schenken und das Fahrzeug vom Hersteller nachrüsten zu lassen. Die Hersteller bieten nämlich Software-Updates an, um das Problem in Griff zu bekommen. Das heißt der Hersteller spielt ein anderes Programm in Ihr Fahrzeug ein und schon läuft der Mercedes sauber, umweltfreundlich und sonst natürlich auch ohne weitere Beeinträchtigungen.
Was für eine schöne, einfache Lösung! Wären da nicht verschiedene Spielverderber, wie der ADAC oder die Europäische Union, die eine Softwareaktualisierung als Lösung ablehnen und von Langzeitfolgen für das Fahrzeug sowie von der Beeinträchtigung der Leistung des Autos sprechen. Bei dieser Lösung tragen Sie also das Risiko, dass Ihr Fahrzeug nach dem Update rund läuft und die Leistung, Spritverbrauch und die Haltbarkeit ihres Fahrzeuges sich nicht verschlechtert.
Die zweite Option ist es den Wertverlust des Fahrzeuges unmittelbar an den Verursacher des Betruges, also an den Hersteller weiterzugeben.
Die aktuelle Rechtsprechung ist hier auf der Seite der Verbraucher. Zum einen hat der Hersteller Sie arglistig über die Eigenschaften des Autos – also die Abgasmenge – getäuscht, so dass Sie die Rücknahme des mangelhaften Autos verlangen können.
Zum anderen gibt es da noch den Widerrufsjoker. Und zwar kann Ihr Vertrag auch Jahre nach Abschluss widerrufen werden, wenn der Kauf des Fahrzeuges über einen Kredit bei beispielsweise der Mercedes Bank finanziert wurde und dieser Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält.
Unsere Kanzlei hat an dieser Stelle bereits hunderte Verträge geprüft und nahezu alle Verträge enthalten eine solche fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Der Widerruf hat noch zwei weitere entscheidende Vorteile.:
In diesem Video geht es um den Ablauf einer GmbH Gründung. Die beginnt erstmal mit einer Gründungsberatung durch einen Anwalt, der passt dann die Gründungsunterlagen auf Ihre besonderen Bedürfnisse an, insbesondere die GmbH Satzung.
Nach der Gründungsberatung steht der Firmenname ihrer GmbH fest und der wird dann noch einmal bei der örtlich zuständigen IHK überprüft, ob firmenrechtliche Bedenken gegen den Firmennamen bestehen.
Sobald eine positive Stellungnahme der IHK vorliegt wird ein Beurkundungstermin angesetzt. Zu dem müssen Sie nur noch erscheinen und Ihren Personalausweis mitnehmen. Alle Unterlagen werden schon vorliegen. Nach dem Beurkundungstermin wird ein Konto für die GmbH eröffnet und das Stammkapital eingezahlt.
Parallel wird ein Gewerbe für die GmbH angemeldet und zudem noch die steuerliche Anmeldung für die GmbH durchgeführt, damit Sie schnellstmöglich Rechnungen erstellen können und so auch Umsätze generieren können. Nachdem dies geschehen ist kommt es zur Handelsregisteranmeldung und wenn die GmbH ins Handelsregister angemeldet ist, besteht sie auch rein juristisch, dann gibt es sie.
Nach Abschluss der Gründung entstehen in der Regel Fragen wie beispielsweise der Geschäftsführervertrag angepasst werden soll oder ob beispielsweise eine Markenanmeldung für ihre Ware oder für ihre Dienstleistung sinnvoll ist. Diese Fragen können dann im Rahmen der Abschlussberatung geklärt werden.
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Es gibt spannende Neuigkeiten für zahlreiche Autofahrer, die ihr Fahrzeug über einen Autokredit finanziert haben. Im Fokus steht dabei die Finanzierung des Kaufs und zwar bei der Herstellerbank. Wer nämlich dort ein Darlehen aufnahm, hat heute die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen und damit auch den ganzen Kauf rückabzuwickeln.
Haben Sie Ihr Auto bei einer Bank finanziert? Dann gibt es spannende Neuigkeiten für Sie. Wer ab dem 10.06.2010 einen Auto-Kredit aufnahm, hat heute die Möglichkeit diesen Vertrag zu widerrufen und damit auch den ganzen Kauf sehr kostengünstig rückabzuwickeln. Dieses Ergebnis bestätigte das Landgericht Berlin in einem aktuellen Urteil. Grund dafür sind unzureichende Kreditunterlagen, die die Bank dem Verbraucher beim Abschluss des Vertrages vorgelegt hat. Diese sind entweder unvollständig, widersprüchlich, oder auch verwirrend. Und hier ist das Gesetz streng. Informiert die Bank den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Rechte, hat dieser die Möglichkeit den Vertrag auch Jahre nach dem Abschluss zu widerrufen.
Und jetzt wird es besonders spannend. Die Folgen eines solchen Widerrufs sind für Sie als Verbraucher sehr vorteilhaft. Sie geben das gebrauchte Auto zurück und leisten eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Dafür erhalten Sie Ihre gesamte Anzahlung und die geleisteten Raten -abzgl. Der Finanzierungszinsen zurück.
Das Ergebnis ist damit sehr verbraucherfreundlich. Aber es geht noch etwas besser. Falls Sie Ihr Auto Kredit nach dem 13.6.2014 finanziert haben, fällt für Sie keine Nutzungsentschädigung an. Es läuft dann praktisch darauf hinaus, dass der Verbraucher das Auto nahezu kostenfrei nutzen konnte, es nun zurückgeben und sich mit dem wiedergewonnenen Geld ein neues Fahrzeug zulegen darf. Wir haben für Sie auf unserer Webseite einen Rechner programmiert, mit dem Sie Ihren Vorteil berechnen können. Wenn auch Sie einen Auto-Kredit aufgenommen haben, überprüfen wir gerne, ob auch Ihnen die Möglichkeit eines Widerrufs zusteht.
Der Abgasskandal hat viele Autokäufer hart getroffen. Fest steht dabei, die Manipulationssoftware hat zu erheblichen Wertverlusten geführt. Mit der Entfernung der illegalen Software ist es aber nicht getan. Nach Ansicht von ADAC kann dies zu unabsehbaren Schäden führen. Dazu gehören schnellerer Verschleiß des Motors sowie ein höherer Kraftstoffverbrauch. Es gibt glücklicherweise einige Möglichkeiten, um ohne Schaden aus dem Abgasskandal zu kommen. Zunächst stehen dem Käufer Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer zu. Dieser ist in erster Linie zur Nachbesserung verpflichtet. In der vom VW-Konzern durchgeführten Rückrufaktion sehen allerdings viele Experten und Gerichte keine zumutbare Nachbesserung. Wer sich damit nicht zufriedengeben möchte, kann vom Vertrag zurücktreten, den mangelhaften Wagen zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen. Im Gegenzug ist der Käufer allerdings unter Umständen verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu leisten. Der Rücktritt rechnet sich in der Regel dennoch, da die Nutzungsentschädigung deutlich unter dem erlittenen Wertverlust liegt. Mit dem Rückabwicklungsrechner auf unserer Webseite können Sie den Wert errechnen, der Ihnen bei einer Rückabwicklung zusteht. Darüber hinaus stehen Käufern auch Schadensersatzansprüche direkt gegen VW zu. In dem Einsatz der Manipulationssoftware sehen die Gerichte zu Recht einen Betrug. Ein solcher Anspruch führt regelmäßig ebenfalls zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Vorteil dieses Anspruches liegt darin, dass er später verjährt als die Gewährleistungsrechte. Eine weitere, für Verbraucher mit Abstand lukrativste Methode ist allerdings der Widerruf des Finanzierungsvertrages, da hier zumindest bei Verträgen die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Video zum Widerruf von VW-Darlehen. Es gibt also viele Möglichkeiten, wir beraten Sie gerne zu allen und finden gemeinsam den besten Weg zur Durchsetzung Ihrer Rechte.
Unsere Prüfung und Erstberatung sind, wie gewohnt kostenfrei und unverbindlich. Kommen Sie auf uns zu, wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen.
Mehr Wissenswertes zum Abgasskandal:
Es gibt spannende Neuigkeiten für zahlreiche Autofahrer. Im Fokus steht dabei die Finanzierung des Kaufs und zwar bei der VW-Bank. Wer nämlich dort ab dem 13.06.2014 ein Darlehen aufnahm, hat heute die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen und damit auch den ganzen Kauf rückabzuwickeln.
Zu diesem Ergebnis kommt das LG Berlin in einem aktuellen Urteil. Grund dafür sind unzureichende Verbraucherinformationen in den Kreditunterlagen. Diese sind entweder unvollständig, widersprüchlich, stellenweise auch verwirrend. Und in diesem Punkt ist das Gesetz streng. Informiert die Bank den Kunden nicht ordnungsgemäß über seine gesetzlichen Rechte, hat dieser die Möglichkeit den Vertrag auch Jahre nach dem Abschluss zu widerrufen.
Das besonders Interessante sind hier die Folgen eines solchen Widerrufs und der damit verbundenen Rückabwicklung. Denn hier sieht das Gesetz vor, dass der Käufer die gesamten geleisteten Raten zurückbekommt und im Gegenzug das gebrauchte Auto zurückgibt. Der Vorteil im Verhältnis zu Schadenersatzklagen im Rahmen des Abgasskandals liegt darin, dass der Autokäufer keine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer leisten muss. Lediglich die Zinsen für die Finanzierung. verbleiben bei der Bank.
Das Ergebnis ist damit äußerst verbraucherfreundlich. Es läuft praktisch darauf hinaus, dass der Kunde das Auto nahezu kostenfrei nutzen konnte, es nun zurückgeben und sich mit dem wiedergewonnenen Geld ein neues Fahrzeug zulegen darf.
Sicherlich lassen sich hier auch vermittelnde Lösungen mit der VW-Bank finden. Eine spannende Sache, die sicherlich große Wellen schlagen wird. Wenn auch Sie einen Kreditvertrag bei der VW-Bank aufgenommen haben, überprüfen wir gerne, ob auch Ihnen die Möglichkeit eines Widerrufs zusteht.
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In diesem Video geht es um den Widerruf von Darlehensverträgen. Momentan sind die Zinsen für Neukredite so günstig wie nie. Viele Darlehensnehmer mit alten noch hochverzinsten Verträgen würden gerne umschulden. Verständlicherweise halten die Banken aber an den Verträgen fest.
Genau genommen gibt es hier zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit wäre die Kündigung des Vertrages, hier muss die Bank aber zustimmen oder es muss ein wichtiger Grund, wie zum Beispiel der Verkauf der Immobilie vorliegen. Die Kündigung ist aber wenig lukrativ, da selbst wenn die Bank zustimmt eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Diese ist quasi ein Ersatz dafür, dass der Vertrag nicht weitergeführt wird und der Bank Zinsen entgehen. Insofern lohnt eine Kündigung nicht wirklich. Möglich wäre auch ein Widerruf des Darlehensvertrages. Dies kommt immer dann in Betracht, wenn dem Darlehensnehmer bei Vertragsabschluss eine falsche Widerrufsbelehrung erteilt wurde. Das ist der Fall, wenn die Belehrung falsche Angaben enthält. Ist die Belehrung fehlerhaft, können Verträge auch Jahre nach ihrem Abschluss widerrufen werden. Der Kreditnehmer kann aus dem Vertrag raus, zinsgünstig umschulden und erhält sogar etwas zurück.
Im Moment sind nur die Verträge betroffen, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen. Der Zeitraum geht bis ins Jahr 2014 hinein. Früher waren wesentlich mehr Verträge betroffen, bis der Gesetzgeber dem Widerrufsjoker einen Riegel vorgeschoben hat, nachdem viele Darlehensnehmer widerrufen haben und sich die Bankenlobby durchgesetzt hat, gab es eine Gesetzesänderung. Insgesamt können Verträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden noch widerrufen werden.
Grundsätzlich schon. Bei den neuen Verträgen kommt im Prinzip nur eine vorzeitige Ablösung gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung in Betracht, sie sind selten schon getilgt. Hierzu gibt hier in der Rechtsprechung widerstreitende Ansichten. Die Mehrheit der OLG sagt aber, dass dies möglich ist. Der BGH hatte noch nicht die Gelegenheit darüber zu entscheiden. Es bleibt aber zu vermuten, dass der BGH diese Auffassung mit seiner bislang verbraucherfreundlichen Rechtsprechung bestätigen wird.
Hier ist vor allem die ersparte Vorfälligkeitsentschädigung zu nennen. Diese macht den größten Teil der Ersparnis aus. Je nachdem wie lange der Vertrag noch läuft, wie hoch der Zinssatz war, wie hoch die Kreditsumme war sprechen wir hier über eine Ersparnis in fünfstelliger Höhe. Das ist lukrativ. Darüber hinaus kommt noch eine sog. Nutzungsentschädigung hinzu. Das muss man sich folgendermaßen vorstellen. Der Kreditnehmer hat jeden Monat Raten zurückgeführt an die Bank. Mit diesem Geld hat die Bank gearbeitet. Das Gesetz sagt hier, dass die Bank im Rahmen der Rückabwicklung diese Raten nicht nur zurückgeben muss, sondern auch verzinsen muss in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Hier kommt einiges zusammen. In der Regel ist das ein höher vierstelliger oder ein unterer fünfstelliger Betrag, der noch zur ersparten Vorfälligkeitsentschädigung hinzukommt. Dann wird das Ganze verrechnet, der Kreditnehmer muss sodann die Restdarlehensvaluta reduziert um die Nutzungsentschädigung zurückzahlen.
Grundsätzlich schon. Es gibt zwei Voraussetzungen. Zum einen darf es sich bei der finanzierten Immobilie nicht um einen Neubau handeln, zum anderen darf die Immobilie nicht vermietet sein. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, dann muss die Rechtschutzversicherung für die Kosten einstehen. Es gibt allerdings bei den neueren Policen so ab Mitte bis Ende des Jahres 2015, den Trend, dass die Rechtsschutzversicherung angefangen haben, Widerrufsverfahren auszuschließen, da viele Verbraucher diese Möglichkeit genutzt haben. Wer aber eine ältere Police hat und bei wem die genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, kann das Verfahren von der Rechtsschutzversicherung decken lassen.
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