Betriebsmittel nach Privatinsolvenz behalten
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin selbstständig in einem künstlerisch-handwerklichen Beruf tätig. Aufgrund von Steuerrückständen (Ratenzahlungsvereinbarung gescheitert) erwarte ich in Kürze eine Gewerbeuntersagung und müßte im Anschluß Privatinsolvenz anmelden.
Die einzigen Wertsachen, die ich besitze, wären mein Handwerkszeug (Fotokameras und Zubehör). Ich habe die Befürchtung, bei einer Pfändung dieser Gegenstände Nachteile bei der Jobsuche zu erleiden, da es in meiner Branche durchaus üblich ist, auch als Angestellter seine eigenen Geräte mitzubringen.
Ist es möglich, eine Pfändung dieser Werkzeuge zu vermeiden?



