Mit dem amerikanischen Unternehmen Toys ‘R’ Us meldet ein Gigant der Spielzeugbranche Insolvenz an. Kurz vor dem Beginn des Weihnachtsgeschäfts war die Belastung durch die hohen Schulden nicht mehr tragbar. Die Entwicklung zeigt: Der Betrieb großer Filialen rentiert sich im Vergleich zu Online-Anbietern wie Amazon nicht mehr. Was die Gründe für die Insolvenz sind und welche Auswirkungen sie auf die Läden in Deutschland hat.
Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.
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Kurz vor dem Weihnachtsgeschäft, in dem die Spielzeugbranche den größten Teil ihres Jahresumsatzes verbucht, hat das Unternehmen Insolvenz angemeldet. Der Insolvenzantrag wurde im US-Bundesstaat Virginia nach amerikanischem Recht gestellt. Hier gibt es das sogenannte Verfahren nach Chapter 11. Ein solches Verfahren bietet die Möglichkeit, Schutz vor den Gläubigern zu beantragen. Dies hat Toys ‘R’ Us gemacht. In der zeitlich begrenzten Schutzperiode soll sich die Firma reorganisieren. Es wird in der Regel zusammen mit den Gläubigern ein Sanierungskonzept erarbeitet, um dem Unternehmen wieder auf die Beine zu helfen. Das Verfahren bei Toys ‘R’ Us läuft in Zusammenarbeit mit der US-Bank JP Morgan, die einen Kredit in Höhe von drei Milliarden Dollar zur Verfügung stellen soll. Dieser hängt noch von der Zustimmung des Insolvenzgerichts ab. Der Kredit wird im Genehmigungsfall vorrangig vor allen anderen Verbindlichkeiten zurückgezahlt. Durch das Schutzschirmverfahren ist auch gewährleistet, dass die Filialen in den USA weiter geöffnet bleiben.
In den USA wird die Möglichkeit der Sanierung häufiger genutzt als in Deutschland, wo häufig erst Insolvenz angemeldet wird, wenn es für Sanierungsbemühungen schon zu spät ist. Dann kann der Insolvenzverwalter nur noch die Liquidierung des Unternehmens durchführen. Bei einer rechtzeitigen Reaktion und Beratung durch externe Ratgeber kann dagegen noch eine Sanierung angestrebt werden, bei der im Rahmen eines Vergleichs mit den Gläubigern die Entscheidungsbefugnisse weitgehend bei der alten Geschäftsführung verbleiben. Damit ist eine schnelle und diskrete Entschuldung und ein Fortbestand des Unternehmens möglich.
Laut der Pressemitteilung von Toys ‘R’ Us betrifft die Insolvenz nicht die operativen Gesellschaften in Europa, Asien und Australien. Damit sind die 66 Filialen in Deutschland ebenfalls nicht betroffen und stehen den Kunden weiter zur Verfügung. Somit wird das Weihnachtsgeschäft hierzulande planmäßig durchgeführt.
Es hatte sich bereits seit längerem angekündigt, dass der Spielzeughändler in der Krise steckt. Zulieferer hätten aus Sorge vor Zahlungsschwierigkeiten bereits ihre Liefermengen begrenzt, wie die Financial Times berichtete. Zuletzt verzeichnete das Unternehmen laut der Geschäftszahlen besorgniserregende Verluste. Allein im zweiten Quartal dieses Jahres betrug der Verlust rund 164 Millionen Dollar. Darüber hinaus wurde der Konzern im Jahr 2005 von Finanzinvestoren übernommen, die die Investitionskosten dem Unternehmen als Schulden aufgebürdet hatten. Dies ist bei Übernahmen durch spekulative Investoren üblich.
“Heute bricht eine neue Ära an”
Toys ‘R’ Us-Chef Dave Brandon
Durch das Chapter 11-Verfahren und den Kredit besteht die Möglichkeit, die Geschäfte zu besseren Bedingungen weiterzuführen. Toys ‘R’ Us muss seine Gläubiger derzeit nicht mehr fürchten und ist vorerst weitgehend von seinen Schulden befreit. Das Unternehmen kann damit die Preise im Weihnachtsgeschäft senken und die Konkurrenz unterbieten. Dies zeigt, dass ein mit einer Sanierung verbundener Insolvenzantrag auch bei einem Milliardenunternehmen wie Toys ‘R’ Us ein Schritt nach vorne sein kann.
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Die Negativ-News über Autobauer, Dieselskandal und Fahrverbote reißen nicht ab. Beinah täglich gibt es neue Erkenntnisse oder weitere Hersteller, bei denen manipulierte Software entdeckt wird. Dass nun ein Kartell zwischen den Automobilriesen aufgedeckt wurde, ist nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass illegale Abschaltsoftware bei einem Hersteller nach dem anderen gefunden wird. Was für viele schon kein Zufall mehr sein konnte, hat sich wenig überraschend als eine Häufung kartellrechtswidriger Absprachen entpuppt. Aber welche Rechte haben betroffene Verbraucher? Steht ihnen wegen des Kartells ein Schadensersatzanspruch zu?
Um diese Frage zu beantworten, scheint ein Blick auf frühere Kartelle in der deutschen Geschichte hilfreich.
Da wäre zum einen das Wurstkartell: 2014 wurde bekannt, dass 21 Wursthersteller – darunter Marken wie Meica, Herta und Rügenwalder – geheime Absprachen getroffen haben. Über Jahre hinweg wurden die Preisspannen für Brühwurst und Schinken verhandelt. Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von 338 Millionen Euro verhängt.
Grundsätzlich steht Geschädigten eines Kartells Schadensersatz zu. Unternehmen können sich insbesondere auf einen Schadensersatzanspruch aus § 33 des Gesetzes gegen wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen (GWB) berufen. Für Händler sieht es hier durchaus gut aus, der Kunde aber bleibt auf der Strecke. Denn er müsste sowohl die kartellbedingte Preiserhöhung, als auch die Weitergabe erhöhter Preise an ihn als Endverbraucher beweisen. Ein weiterer Faktor, der von einem Vorgehen gegen die Kartellanten abhält ist der vergleichsweise geringe Schaden. In der Regel wird es um Centbeträge gehen, für die wohl niemand einen aufwendigen Prozess in Kauf nimmt.
Doch nicht nur in der Fleischindustrie waren illegale Gewinn-Maximierungsmaßnahmen festzustellen. Es scheint fast so, als sei beinahe die gesamte Lebensmittelbranche betroffen. 2014 belegte das Bundeskartellamt namhafte Bierbrauer mit Bußgeldern in Höhe von 106,5 Millionen Euro. 2012 waren elf Süßwarenhersteller an der Reihe. Mitte 2013 flog ein großes Kartoffel- und Zwiebelkartell auf und 2011 traf es die Kaffeebranche. In den Medien bekannt wurde außerdem das Zuckerkartell. All diese Verstöße gegen das Kartellrecht haben allerdings eines gemeinsam. Für den Verbraucher ist im Einzelnen nur ein geringfügiger Schaden entstanden. Schließlich werden die preislichen Abweichungen bei Wurst, Zucker, Kartoffeln und Co. typischerweise nie mehr als ein paar Cent betragen. Deswegen stand es nie zur Debatte, ob man nun gegen die Kartellanten vorgehen und Schadensersatz fordern kann.
Anders sieht es hingegen bei Produkten aus, die von sich aus einen höheren Warenwert haben. Eine preisliche Absprache kann bei teureren Waren erhebliche Auswirkungen haben und der Schadensersatzanspruch des Betroffenen schnell einmal im fünfstelligen Bereich liegen. Ein gutes Beispiel ist hier das LKW-Kartell, international auch “truck cartel” genannt. Fünf namhafte Hersteller hatten sich über 14 Jahre hinweg abgesprochen, darunter MAN, Daimler, DAF, IVECO und Volvo/Renault. Vom größten bisher aufgedeckten Kartell der Geschichte ist die Rede. Die Oxera-Studie geht davon aus, dass es hierdurch eine durchschnittliche Preiserhöhung von etwa 20 Prozent gegeben hat. Pro LKW sind das also nicht die oben erwähnten paar Cent, sondern um die 10.000 €. Unternehmen, die einen Fuhrpark besitzen, könnte damit ein Schadensersatz in sechsstelliger Höhe zustehen.
Gibt es einen solchen Schadensersatzanspruch auch für die Geschädigten des Autokartells? Die Beantwortung dieser Frage gestaltet sich (vorerst) schwer. Festzuhalten ist eines: Hat es zwischen den Herstellern Preisabsprachen gegeben, steht den Betroffenen zweifelsohne Schadensersatz zu. Der zu ersetzende Schaden ist dann leicht festzustellen. Er beläuft sich auf den Betrag, um den der Kaufpreis infolge der Absprachen gestiegen ist. Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands äußerte sich gegenüber der Süddeutschen Zeitung hierzu. Er rechne mit zehntausenden Verfahren, in denen Autokäufer Schadensersatz für überteuerte Fahrzeuge verlangen werden.
Die kartellrechtliche Strafe würde allein für den VW-Konzern knapp 21,7 Milliarden Euro betragen. Damit steht fest, dass das Autokartell weitaus größer ist als das LKW-Kartell. Die Konzerne müssen sich auf eine Klagewelle gefasst machen, wie sie in den USA bereits anläuft.
Was in der Theorie einfach klingt, scheitert in der Praxis aber erst einmal an einer entscheidenden Hürde: dem Beweis. Es muss eindeutig nachgewiesen werden, dass zwischen den Automobilriesen über entscheidende Faktoren kommuniziert wurde und dass diese Kommunikation sich auch tatsächlich im Preis niedergeschlagen hat. Erst dann kann ein Anspruch geltend gemacht werden. Ob Preisabsprachen stattgefunden haben, wird sich erst im Fortgang der Ermittlungen zeigen. Bundeskartellamt und die EU-Komission ermitteln derzeit- und das kann dauern. Im Fall des LKW-Kartells dauerten die Ermittlungen fünf Jahre.
Dem Verbraucher in die Karten spielt die 9. Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Hierdurch wurde die Vermutung aufgestellt, dass ein Kartell auch zu einem Schaden führt. Außerdem können die Richter nun den entstandenen Schaden schätzen. Auch die verlängerte Verjährungsfrist von nunmehr fünf Jahren soll die Rechtsdurchsetzung für den Verbraucher wesentlich erleichtern. Da die Ermittlungen aber noch weit am Anfang stehen, wird es noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis man stichhaltig Ansprüche glaubhaft machen kann. Betroffene sollten die Entwicklungen deshalb im Auge behalten.
Trotzdem ist Abwarten nicht in jedem Fall die richtige Devise. Denn Abgasskandal und Autokartell sind eng miteinander verwoben. Wer neben dem Autokartell auch noch vom Abgasskandal geschädigt ist, kann schon jetzt gegen die Hersteller vorgehen. In Anbetracht der Neuigkeiten um Fahrverbote und sinkenden Gebrauchtwagenpreisen ist neben dem Verlangen nach Schadensersatz der Widerruf ein verhältnismäßig leicht durchzusetzendes und effektives Mittel. Hierdurch kann der Kunde seinen PKW an die finanzierende Herstellerbank zurückgeben und erhält sämtliche Raten zurück. Gerade Kunden, die ihren PKW erst nach dem 13.06.2014 finanziert haben, können hiervon profitieren. Sie müssen nämlich nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer entrichten. Ob auch Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht, können Sie durch unsere erfahrenen Mitarbeiter prüfen lassen. Die Prüfung Ihres Finanzierungsvertrages ist dabei Teil unserer kostenfreien Erstberatung. Im Fortgang beraten wir Sie ausführlich zu Chancen und Risiken eines Widerrufs und stimmen ein etwaiges weiteres Vorgehen mit Ihnen ab. Eine erste Einschätzung Ihrer Ansprüche erhalten Sie durch unseren Widerrufsrechner.
StudiVZ war eines der ersten sozialen Netzwerke in Deutschland. Die Seite wurde im Jahr 2005 ins Leben gerufen. Damals war Facebook nur auf Englisch verfügbar und in Deutschland noch weitgehend unbekannt. StudiVZ orientierte sich am Design und am Funktionsumfang des Vorbildes Facebook und wurde so zu einem der erfolgreichsten Onlinemedien in Deutschland mit über 16 Millionen angemeldeten Nutzern. Doch diese Zeiten sind lange vorbei, schon vor Jahren war absehbar, dass das Rennen für das “Studentenverzeichnis” verloren war.
Nur zwei Jahre nach der Gründung wurde StudiVZ 2007 vom Stuttgarter Verlag Holtzbrinck aufgekauft. Der Kaufpreis wurde nicht veröffentlicht, betrug aber zwischen 70 und 100 Millionen Euro. Nur ein Jahr später startete Facebook seinen deutschen Auftritt und damit seinen Siegeszug in Deutschland. Gleichzeitig fielen die Benutzerzahlen von StudiVZ ins Bodenlose. Der Holtzbrinck-Verlag stieß das Unternehmen im Jahr 2012 deutlich unter dem Kaufpreis wieder ab. Das werbefinanzierte Geschäftsmodell war bei sinkenden Nutzerzahlen nicht mehr profitabel.
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Betreibergesellschaft von StudiVZ ist die Poolworks Germany Ltd. mit Sitz in Berlin. Die Limited ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung auf das Grundkapital beschränkt ist. Laut den jeweiligen Jahresabschlüssen überstiegen die Schulden des Unternehmens schon länger das Vermögen. Im Jahr 2013 war Poolworks mit 22,8 Millionen und 2015 mit 45 Millionen verschuldet. Gemäß § 15a Abs. 1 InsO ist der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person bei einer Überschuldung des Unternehmens verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Der Insolvenzantrag kann jedoch unterbleiben, wenn eine positive Fortbestehensprognose für das Unternehmen vorliegt. Dies war bei dem StudiVZ-Betreiber augenscheinlich eine Zeit lang der Fall, denn das Unternehmen lief trotz des Schuldenbergs weiter.
Zuletzt kam es jedoch zu einem Gerichtsurteil, in dem Poolworks verpflichtet wurde, drei Millionen Euro an den ehemaligen Eigentümer Holtzbrinck zu zahlen. Bereits bei der Verhandlung im Jahr 2016 äußerte der Richter den Verdacht, das Unternehmen sei zahlungsunfähig. Neben der Zahlungsverpflichtung durch das Urteil nannte StudiVZ auch ausstehende Schulden beim Finanzamt als Grund für den Insolvenzantrag.
Im Jahr 2015 hatte das Unternehmen 15 Mitarbeiter, derzeit sind es noch sieben. Nach deutschem Recht erhalten Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers ein Insolvenzgeld als Ersatz für das ausfallende Arbeitsentgelt. Dies wird von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Laut dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Jesko Stark, sei dies eine starke Entlastung des Unternehmens, da die Gehälter einen großen Teil der Fixkosten ausgemacht haben. Nun soll StudiVZ im Rahmen der Insolvenz saniert und fortgeführt werden. Der Insolvenzverwalter zeigte sich “zuversichtlich, dass der Betrieb weitergehen kann”.
Nach dem Abgasskandal kommen neue Manipulationen als Licht: Diesmal geht es um Lärmgrenzwerte, die nicht eingehalten wurden. Hersteller haben Autos und Motorräder so eingestellt, dass sie in den standardisierten Tests unter den Grenzwerten bleiben, im realen Betrieb aber deutlich zu laut werden.
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In der neuesten Schummelei wurde zwar keine speziell zugeschnittene Manipulationssoftware verwendet, wie bei den VW-Motoren der Baureihe EA 189. Wie das ARD-Magazin Plusminus berichtet, riecht es trotzdem stark nach Manipulation. Hintergrund ist, dass bei der Zulassung eines neuen Motorrads nur die Lautstärke bei einer Geschwindigkeit von 50 Km/h gemessen wird. Die Werte bei anderen Geschwindigkeiten sind also für den Test irrelevant. Auf diesen Test haben sich die Hersteller eingestellt. Sie sorgen mit Auspuffklappen und anderen Tricks dafür, dass rund um 50 Km/h der Lärm innerhalb der Grenzwerte bleibt. Fährt man schneller oder auch langsamer, so erreicht man regelmäßig Lautstärken weit jenseits der Grenzwerte. Dies ist den Herstellern auch bewusst. Doch für den Straßenbetrieb gelten sowieso keine Obergrenzen. Ein Motorrad darf also ganz legal die Lautstärke eines startenden Flugzeugs erreichen. Vielen Fahrern vermittelt die Lautstärke ein Gefühl von Freiheit. Sogar absichtlich herbeigeführte, ohrenbetäubende Fehlzündungen sind legal.
Dem ARD-Bericht zufolge waren bei Lärmprüfungen in Mannheim Verstöße gegen die Grenzwerte bei mehreren Fahrzeugen aufgefallen. Der Leiter der zuständigen Polizeidirektion hat die Verstöße an das Kraftfahrtbundesamt (KBA) gemeldet. Er fordert Nachprüfungen, wenn der vorgegebene Wert von maximal 72 Dezibel in der Realität nie erreicht wird. Fährt eine größere Gruppe Motorräder die Straße entlang, entstehen oft Lautstärken, die beispielsweise an einem Arbeitsplatz gar nicht zulässig wären. Laut Experten ist Straßenverkehr die größte Lärmquelle in Deutschland. Und: Es ist erwiesen, dass Lärm gesundheitsschädlich ist. Anwohner von beliebten Motorradstrecken wundern sich, wie die lauten Maschinen überhaupt eine Zulassung erhalten konnten. Doch diese Frage scheint nach den neuen Erkenntnissen über die Tricks beim Lärmtest beantwortet.
Laut der Prüforganisation Dekra gelten die Bedingungen zur Messung des Geräuschpegels international. Bei der Messung gibt es keinen einheitlichen Grenzwert. Dieser ist stattdessen abhängig von der Fahrzeugklasse sowie vom Verhältnis zwischen Masse und Leistung. Für exakt diese Voraussetzungen sind Antrieb und Auspuff optimiert, so dass sich die Hersteller einerseits auf die Einhaltung der Grenzwerte berufen können, andererseits aber lautstarke Maschinen anbieten, die bei PS-Fans für Begeisterung sorgen. Bisher reagierten die Politik und das KBA nicht auf die Nachricht, dass die Lärmtests umgangen werden. Somit ist die Wahrscheinlichkeit, dass den größten Krachmachern die Betriebserlaubnis entzogen wird, gering. Die erhöhte Lautstärke gilt auch nicht als Mangel am Motorrad.
Wenn Sie ebenfalls Motorradbesitzer sind und das Motorrad per Darlehen finanziert haben, sollten Sie die aktuelle Rechtslage kennen. Es gibt eine Möglichkeit, das Motorrad (fast) ohne Nutzungsentschädigung zurückzugeben. Voraussetzung ist, dass das Motorrad über einen Kreditvertrag finanziert wurde. Sie brauchen keinen Grund anzugeben, um das Motorrad zurückzugeben.
Wenn Sie das Motorrad neu bei einem Händler gekauft und gleichzeitig einen Finanzierungsvertrag mit der Händlerbank geschlossen haben, kann ein Widerruf sich finanziell sehr lohnen. Vielleicht haben Sie auch schon vom Widerrufsjoker gehört. Dieser steht Verbrauchern zu, die beim Abschluss eines Kreditvertrages nicht ausreichend über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Fehlt ein solcher Hinweis oder ist er fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Somit kann ein Verbraucher auch lange nach Aufnahme des Kredits seinen Widerruf ausüben. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie sich ggf. von einem hochverzinsten Darlehen lösen können. Auch bei bereits abgelaufenen und beendeten Verträgen kann der Darlehensvertrag widerrufen werden.
Der Widerrufsjoker ist von den Immobilien- und Autokrediten bekannt. Aber auch Motorradkredite können auf diese Art widerrufen werden. Die Rechtsfolge lautet: Sie erhalten die gezahlten Raten und die Anzahlung zurück und müssen den Kredit nicht weiter bedienen. Sie müssen dafür das Fahrzeug an die Bank zurückgeben. Bei Darlehensverträgen, die ab dem 13.06.2014 geschlossen worden sind, sind Sie nicht verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Im Ergebnis haben Sie das Motorrad dann zu traumhaft günstigen Konditionen gefahren. Der Widerruf kann sich auch bei älteren Verträgen lohnen. Dies muss im Einzelfall berechnet werden.
Wenn Sie also Ihre Harley Davidson, BMW, Yamaha oder eine andere Marke finanziert haben, haben auch Sie die Möglichkeit, den Widerrufsjoker zu nutzen und Ihr gebrauchtes Motorrad zum Kaufpreis zurückzugeben. Bei uns erhalten Sie kostenfrei eine Erstberatung. Wir prüfen Ihren Vertrag und beraten Sie darüber, ob die Aussicht besteht, ebenfalls vom Widerrufsjoker zu profitieren.
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Die Zahl der Klagen von Verbrauchern gegen Banken hat einen Höchststand erreicht. Die Klagen stehen nicht mehr im Zusammenhang mit der Finanzkrise – Grund sind vielmehr Klagen auf Rückabwicklung von Krediten. Immer mehr Bankkunden sind sich ihrer Rechte bewusst und zögern nicht, sich mit anwaltlicher Hilfe gegen die Banken zu wehren.
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In der Finanzhauptstadt Frankfurt am Main haben die meisten Bankhäuser ihren Hauptsitz in Deutschland. Daher ist hier der wichtigste Gerichtsstand für Zivilverfahren gegen Banken. In einem Interview mit der Welt äußert sich der Präsident des Landgerichts Frankfurt, Wilhelm Wolf, über die die Gründe für die Vielzahl von Verfahren. Er gibt an, dass die Zahl solcher Prozesse von Kunden gegen ihre Kreditinstitute bis 2010 bei rund 1000 pro Jahr stagnierte. Mittlerweile hat sich diese Zahl fast vervierfacht und betrug im letzten Jahr 3854. Das ist für Wilhelm Wolf ein Zeichen von Wertschätzung für die Arbeit der Gerichte.
“Ich ermuntere jeden Bankkunden, sich seiner Rechte bewusst zu sein. Wenn er für die Durchsetzung dieser Rechte die Hilfe eines Gerichts braucht, sollte er nicht zögern und dieses anrufen.”
Präsident des Landgerichts Frankfurt, Wilhelm Wolf
Hintergrund der steigenden Anzahl von Prozessen ist die Möglichkeit zum Widerruf hoch verzinster Immobilienkredite. Immer mehr Bankkunden nutzen den sogenannten Widerrufsjoker um sich von alten Immobilienkrediten zu lösen. Damit können sie durch eine Umfinanzierung bis zu 20% der ursprünglichen Kreditsumme sparen. Der Leitzins befindet sich auf einem für Kreditnehmer sehr günstigen Niveau. Somit lohnt sich ein neues Darlehen zum niedrigeren Zinssatz enorm. Der Widerrufsjoker kann grundsätzlich noch bei allen Krediten eingesetzt werden, die nach dem 11.06.2010 aufgenommen worden sind.
Mittlerweile existiert eine Vielzahl an vergleichbaren Fällen und einschlägigen Urteilen zugunsten von Verbrauchern. Daher sind Banken häufig dazu bereit, sich im Rahmen eines Vergleichs zu einigen. Somit wird die durchschnittliche Dauer bis zum Abschluss des Verfahrens verkürzt. Ein spezialisierter Anwalt kann also für einen schnellen Erfolg des Bankkunden sorgen. Gerichtspräsident Wolf freut sich über die hohe Zahl an Vergleichen:
“Jeder Vergleich ist für uns ein sehr effizienter Schritt: Der Rechtsfrieden tritt zu einem relativ frühen Zeitpunkt ein, noch dazu ist der Instanzenzug gestoppt. So halten wir Fälle vom Oberlandesgericht fern.”
Wilhelm Wolf sieht trotz der hohen Zahl von Verfahren keinen Grund zur Einführung von Sammelklagen nach amerikanischem Vorbild in Deutschland. Eine Änderung der derzeitigen, funktionierenden Regelung der Zivilprozessordnung (ZPO) berge das Risiko von Instabilität im System. Außerdem komme die Justiz gut mit den gleichgelagerten Verfahren zurecht. Eine Sammelklage wäre also keine Entlastung. Die Betrachtung des Einzelfalles komme in der kollektiven Sammelklage zu kurz.
Die Erfahrung zeigt: Verbraucher sind in der Auseinandersetzung mit Großkonzernen keinesfalls chancenlos. Im Gegenteil: Bürger können auch jetzt schon ihre Schutzrechte effektiv durchsetzen. Dies beweisen die erfolgreichen Prozesse bei den hochverzinsten Immobilienkrediten und unrentablen Lebensversicherungen sowie im Abgasskandal und bei Autokrediten.
Die derzeitigen Niedrigzinsen machen die Aufnahme eines neuen Kredits attraktiv. Die Vorfälligkeitsentschädigung macht eine Kündigung des alten Darlehens jedoch unprofitabel. Dies ist eine Entschädigungszahlung, die der Kunde für eine vorzeitige Beendigung des Darlehens zahlen muss. Hier kommt der Widerrufsjoker zum Tragen. Mit diesem können Sie sich ohne Nachteile von dem hochverzinsten Immobilienkredit oder einem anderen Darlehen lösen.
Der zu betreibende Aufwand, um den Widerrufsjoker zu nutzen, ist gering. Im ersten Schritt prüfen wir kostenlos Ihren Kreditvertrag. Diese können Sie uns beispielsweise über unsere Upload-Funktion zukommen lassen, oder Sie rufen uns an. Dann teilen wir Ihnen schnell und deutlich mit, ob auch Sie von der Möglichkeit des Darlehenswiderrufs profitieren können.
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Ein Umzug, ein Erbfall, eine Heirat oder eine Änderung der finanziellen Situation. Vielfältige Gründe können dazu führen, dass ein Kredit vorzeitig aufgelöst werden muss. Die Banken verlieren dadurch weitere Zinszahlungen, mit denen sie kalkuliert hatten. Da ist es doch nur gerecht, dass sie für die entgangenen Zahlungen eine Entschädigung verlangen? Nicht immer. Denn wie das Institut für Finanzdienstleistungen e.V. berichtet, werden etwa 3,5 Milliarden Euro Vorfälligkeitsentschädigung zu Unrecht erhoben- jährlich.
Kredite vergeben die Banken nicht aus Selbstlosigkeit. Ihre Haupteinnahmequellen sind die Zinszahlungen der Kreditnehmer. Wenn der Kreditnehmer vorzeitig kündigt und damit den Vertrag nicht weiter fortzuführen gedenkt, macht die Bank einen Verlust. Gleiches gilt auch für den Fall, dass die Bank selbst dem Kunden wegen schwerwiegender Pflichtverstöße kündigt. Den daraus resultierenden Verlust (sogenannter Erfüllungsschaden) kann die Bank vom Kunden ersetzt verlangen – was sie auch tut.
Bis zu 30 % der Kreditsumme muss der Kreditnehmer entrichten, will er sich vorzeitig von seinem Kreditvertrag lösen. Eine vergleichsweise hohe Summe, wenn man bedenkt, dass im Ausland nur knapp ein Zehntel verlangt wird. Grundgedanke der Vorfälligkeitsentschädigung ist, dass das Kreditinstitut einen Schaden erleidet, den es zu kompensieren gibt. Schadensersatz halt. Was aber, wenn es in Wirklichkeit gar keinen Schaden gibt?
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Tatsächlich ist es nicht immer so, dass der Bank durch die vorzeitige Auflösung Zahlungen entgehen. Denn eine Immobilie, deren Kredit abbezahlt wurde, muss trotzdem weiter finanziert werden. Ein neuer Kredit wird aufgenommen. Faktisch entgehen den Banken also gar keine Einnahmen durch den vorzeitig abgelösten Kredit. Trotzdem müssen Hausbesitzer den fiktiven Schaden ersetzen. Dieses Vorgehen ist alles andere als ein Einzelfall.
Die Banken sollen hiermit jährlich bis zu 3,5 Milliarden Euro Gewinn erwirtschaften. Bei etwa 910 Milliarden Euro Wohnungsbaukreditvolumen, wie sie für das Jahr 2016 in den Büchern der Banken stehen sind 149 Milliarden Euro Neuabschlüsse im Bestand. Das Institut für Finanzdienstleistungen schätzt, dass hiervon etwa 20 Prozent vorzeitig aufgelöst wurden. Es schätzt außerdem, dass die Kreditinstitute auf diese Weise etwa 20 Milliarden Euro jährlich umschulden. Wenn man auf diesen Betrag pauschal 15 % Vorfälligkeitsentschädigung berechnet, so hätten die Banken in etwa 4,5 Milliarden Vorfälligkeitsentschädigung kassiert. Gemessen an einem Schaden durch frühzeitig aufgelöste Verträge von 3 Prozent, bleibt damit immer noch ein zusätzlicher Verdienst in Höhe von 3,5 Milliarden Euro.
3,5 Milliarden Euro an Entschädigungszahlungen, denen aber kein Schaden gegenübersteht.
Streng genommen nutzen Kreditinstitute hier ein zu ihrem Schutz geschaffenes Rechtsinstitut um die eigenen Gewinne zu maximieren. Eine Praxis, die offensichtlich von Gesetzgeber und Rechtsprechung geduldet wird. Obwohl der Bundesgerichtshof bereits 2013 entschied, dass Banken, die keinen Schaden haben, auch keinen Schaden geltend machen können, gibt es aktuell keine Bestrebungen, in die Praxis einzugreifen.
Handlungsbedarf wird hingegen auf anderen Ebenen gesehen. So sollen Fälle Berücksichtigung finden, in denen der Verbraucher Bedarf hat, das Darlehen auf ein anderes Objekt zu übertragen. In einer solchen Konstellation, wie sie etwa im Falle einer Scheidung eintritt, sollten hohe Vorfälligkeitsentschädigungen nach Möglichkeit vermieden werden, so auch der Bundesrat.
Das Vorgehen der Banken, die Vorfälligkeitsentschädigung pauschal und ohne eine individuelle Schadensberechnung zu verlangen, wird hier nicht moniert. Dabei ist die Lösung dieses Problems schon lange europarechtlich manifestiert. Bereits seit 2008 steht fest, dass die Bank den Schaden, den sie durch eine frühzeitige Ablösung erleidet, nachweisen muss. Diesem Erfordernis kommt ein Großteil der Kreditinstitute aber offensichtlich nicht nach. Viele Kunden zahlen für einen Schaden, der in Wirklichkeit nicht entstanden ist.
Wie aber kann man der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung entgehen? Eine Alternative zur Kündigung stellt der sogenannte Widerrufsjoker dar. Diesen „Joker“ kann der Versicherungsnehmer dann ziehen, wenn die Bank ihn nicht oder nicht richtig über sein Widerrufsrecht belehrt hat.
Folge einer fehlerhaften Belehrung ist nämlich, dass das Widerrufsrecht praktisch ewig besteht. Nach Erklärung des Widerrufs wird der Kreditvertrag rückabgewickelt, die gegenseitig erbrachten Leistungen müssen also zurückgewährt werden. Eine bereits gezahlte fällt auch darunter und wird dann zurückgezahlt. Hat man noch keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen müssen, fällt im Falle eines Widerrufs auch keine an.
Gerade im Lichte der historisch niedrigen Zinsbelastung ist der Widerrufsjoker damit eine attraktive Option, nicht nur die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen, sondern auch günstig umzuschulden. Viele Immobilienkredite weisen deutlich höhere Zinssätze auf als heute üblich sind. Im Endeffekt sind durch den Widerruf Ersparnisse in Höhe von 20 % der ursprünglichen Kreditsumme möglich. Der Gesetzgeber hat den Widerrufsjoker für sogenannte Altverträge zum 21.06.2016 abgeschafft. Verträge, die nach dem 11.06.2010 geschlossen wurden, sind aber nach wie vor widerrufbar.
Unsere kostenfreie Erstberatung umfasst auch eine Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen. Nachdem unsere versierten Mitarbeiter Ihre Widerrufsbelehrung auf Belehrungsfehler untersucht haben, erläutern Sie Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation Chancen und Risiken eines Widerrufs. Sie werden umfassend zum weiteren Vorgehen beraten.
Hierdurch bietet sich Ihnen eine echte Alternative zur Kündigung Ihres Immobiliardarlehens.
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Sicher haben Sie schon vom Motor mit der Bezeichnung EA 189 gehört. Zur Erinnerung: Diese Baureihe löste den weltweiten Dieselskandal aus. VW bezeichnete die Baureihe EA 189 als umweltfreundlich. In Wahrheit übertrifft der Motor alle Schadstoff-Grenzwerte um ein Vielfaches. Seit dem Bekanntwerden will auf dem Gebrauchtwagenmarkt niemand mehr einen vom EA 189 betroffenen Wagen kaufen. Enorme Wertverluste sind die Folge. Wir erläutern die Hintergründen des Skandalmotors EA 189. Als Käufer kommen Sie durch anwaltliche Beratung auch jetzt noch zu Ihrem Recht.
Die Motoren der Baureihe EA 189 wurden in vielen Fahrzeugen der gesamten Volkswagen-Markenpalette verbaut. Hier ein kurzer Überblick über die betroffenen Motoraggregate und ihre Leistungen.
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Baujahr | Hubraum und Leistung |
2009 bis 2014 | 1.2 TDI, 55 kW (75 PS) |
2009 bis 2013 | 1.6 TDI, 55 kW (75 PS) |
2009 bis 2013 | 1.6 TDI, 66 kW (90 PS) |
2009 bis 2017 | 1.6 TDI, 77 kW (105 PS) |
2009 bis 2013 | 2.0 TDI, 81 kW (110 PS) |
2007 bis 2014 | 2.0 TDI, 103 kW (140 PS) |
2009 bis 2015 | 2.0 TDI, 105 kW (143 PS) |
2009 bis 2014 | 2.0 TDI, 125 kW (170 PS) |
2012 bis 2015 | 2.0 TDI, 130 kW (177 PS) |
2014 bis 2017 | 3,0 TDI, 193 kW (262 PS) |
Autofahrer können derzeit mit ihren vom EA 189 betroffenen Autos weiterfahren. Die Zulassung wurde ordnungsgemäß erteilt. Allerdings wurden die Halter der betroffenen Diesel-Fahrzeuge durch das Kraftfahrtbundesamt angeschrieben. Sie sollen der Rückrufaktion der Hersteller folgen und eine Nachrüstung durchführen lassen. Wenn die Umrüstung in Form eines Software-Updates nicht durchgeführt wird, droht die Stilllegung der Fahrzeuge.
Das Kraftfahrbundesamt (KBA) hat angekündigt, dass es für die Teilnahme an der Nachrüstung gemäß § 5 Abs. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung eine Frist von 18 Monaten gelten lässt. Danach droht nicht umgerüsteten Autos die Stilllegung. Als erstes von dieser Maßnahme betroffen wäre der VW Amarok, denn hier erfolgte der Rückruf schon Anfang 2016. Die Drohung mit der Stilllegung zeigt, dass das KBA sowie die Automobilindustrie den Abgasskandal gerne beiseite wischen würden. Denn durch die Nachrüstung wären die Autos als Beweismittel in möglichen Prozessen gegen VW unbrauchbar. Nun soll Druck auf die Besitzer ausgeübt werden, ihre Autos dennoch umrüsten zu lassen. Wenn Sie noch nicht auf die Nachrüstungsaufforderung reagiert haben, sollen Sie kühlen Kopf bewahren und Ihre Rechte durch einen Anwalt prüfen lassen. Denn die Nachrüstung kann keinesfalls als Heilmittel im Abgasskandal bezeichnet werden.
Durch die jahrelange Manipulation wurde die Luft in den Städten natürlich nicht besser, sondern überschreitet häufig die von der EU vorgegebenen Grenzwerte. Die Lösung: Verbannung des Autoverkehrs aus den Innenstädten. Betroffen wären die schmutzigsten Autos, primär also Dieselfahrzeuge mit dem Skandalmotor.
Anstatt das Auto mit der zweifelhaften Nachrüstung weiter zu fahren, sollten Sie auch Ihre weiteren Möglichkeiten kennen.
Der VW-Konzern denkt global, für gigantische Unternehmen zählt nur das Wachstum. Dieses ist in Deutschland schwer zu erreichen. Der Markt ist hart umkämpft und die Zahl der PKW-Neuzulassungen steigt nur gering. Somit warf man den Blick auf andere Märkte. Die VW-Manager ließen sich etwas einfallen, wie man in den USA seinen Marktanteil vergrößern könnte. So wollten sie das große Ziel erreichen, der größte Autobauer der Welt zu werden. In den USA sind Diesel-Fahrzeuge unbeliebt, leiden schon lange unter einem schlechten Ruf. Sie gelten als unzuverlässig. Außerdem bietet das Tanken von Diesel verglichen mit den günstigen Benzinpreisen in den USA keine Einsparungen. Diesel gilt als Kraftstoff für LKW, nicht für Autos.
VW hatte aber den Plan, mit einem „clean diesel“ und kleinen, aber sportlichen Autos den Ruf des Dieselmotors zu verbessern. Dies würde ein Alleinstellungsmerkmal in den USA kreieren. Dafür mussten zuerst die strengen Abgastests der US-Behörden genommen werden. Vor allem beim Feinstaubausstoß war diese Hürde jedoch viel zu hoch. Als man feststellte, dass der Motor EA 189 ohne umständliche und teure Abgasreinigung in Tests chancenlos war, scheute der Wolfsburger Konzern diese Kosten. Der Gewinn pro Auto wäre dann nicht mehr hoch genug gewesen. So kam es zum Einsatz der Schummelsoftware
VW wollte seine ehrgeizigen Pläne nicht so einfach aufgeben. Die Lösung lag auf der Hand, denn hochbezahlte Ingenieure hatten eine Software entwickelt. Sie legten einen Plan vor, wie man bei den Tests gute Ergebnisse vortäuschen konnte. Die Betrugssoftware stammte von Zulieferer Bosch. Anhand der von Motor gemeldeten Fahrweise erkennt sie, ob sich das Fahrzeug in der Stadt oder auf der Autobahn befindet. Oder eben in einem standardisierten Test, wo die Abgasreinigung auf Hochbetrieb lief. So konnte der Skandalmotor sogar einen (VW-internen) Umweltpreis einheimsen, während ahnungslose Kunden betrogen wurden. VW setzte die Manipulationssoftware weltweit ein. In Deutschland wurden über 5 Millionen PKW mit dem EA 189 Motor verkauft. Erst nach Jahren des Betrugs durch VW begann die US-Umweltbehörde, mit neuen Testverfahren dem EA 189 auf die Schliche zu kommen. Man stelle schließlich fest, dass bis zu 35 mal mehr Schadstoffe ausgestoßen werden, als es die Grenzwerte gestatten.
Da Volkswagen weiterhin keine zufriedenstellenden Lösungen für die betroffenen Autos angeboten hat, nimmt der Dieselskandal kein Ende. Zurzeit müssen Diesel-Fahrer zähneknirschend einen hohen Wertverlust ihrer Fahrzeuge hinnehmen. Außerdem betreibt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) weiterhin Maßnahmen, Fahrverbote in Großstädten durchzusetzen. Diese würden in erster Linie die Diesel-Fahrzeuge betreffen.
Während in den USA bereits eine Sammelklage durchgeführt wurde und der VW-Konzern einem milliardenschweren Vergleich zustimmen musste, bei dem Käufern eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Dollar zugestanden wurde, gibt es derartige pauschale Ansprüche in Deutschland, wegen der unterschiedlichen Rechtslage, nicht. Stattdessen muss hier jeder Fall einzeln betrachtet werden.
Beim Motor EA 189 ist davon auszugehen, dass ein Sachmangel vorliegt. Voraussetzung dafür ist, dass eine Sache beim Kauf nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Zwar wurde üblicherweise nicht im Kaufvertrag vereinbart, wie hoch der Schadstoffausstoß des Motors sein soll. Allerdings muss die Sache auch die Beschaffenheit haben, die der Käufer aufgrund von Äußerungen, die der Hersteller in der Werbung gemacht hat, erwarten kann (§ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB). In Verkaufsprospekten und sonstiger Werbung wurden die falschen Angaben über die Abgaswerte publiziert. Gewährleistungsansprüche dürften also grundsätzlich gegeben sein. Zu beachten ist hierbei die Lieferkette. Sachmangelrechte sind gegen den Verkäufer geltend zu machen, nicht gegen den VW-Konzern direkt.
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Die Gewährleistungsansprüche verjähren bei Neuwagen nach 2 Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr. Volkswagen hat zwar auf die Einrede der Verjährung bis Ende 2017 verzichtet, doch Käufer sollten sich dies schriftlich bestätigen lassen. Wer nicht bei einem VW-Vertragshändler gekauft hat, dessen Rechte werden wohl nach zwei Jahren verjährt sein. Wenn Käufer also nicht schnell handeln und zumindest Gewährleistungsansprüche prüfen lassen, verlieren sie bald ihre Rechte.
Grundsätzlich hat der Verkäufer das Recht, den Mangel zuerst durch eine Reparatur zu beheben. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kommt nur in Betracht, wenn die Nachbesserung erfolglos war. Dies ist vom Einzelfall abhängig, denn VW betrachtet die Nacherfüllung mit dem Software Update als erfüllt. Nun liegt die Beweislast, dass das Auto weiterhin mangelhaft ist, beim Käufer.
Am schwersten wiegt für die Diesel-Besitzer, dass die betroffenen Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt deutlich an Wert verloren haben – Bei Testverkäufen boten Händler bis zu 30% unter dem Listenpreis. Für diese Folgekosten will VW nicht geradestehen. Der Wertverlust ist auch mit einer Nachrüstung nicht behoben. Und er wird noch größer werden, wenn die drohenden Fahrverbote in den Innenstädten im Jahr 2018 durchgesetzt werden.
Bei der Vielzahl betroffener Fahrzeuge verliert man leicht den Überblick. Daher haben wir für Sie eine Liste mit den Fahrzeugen erstellt, in denen VW den EA 189 Motor verwendet. Als Eigentümer eines der genannten Fahrzeuge sollten Sie schnell mit uns in Kontakt treten. Denn Ihr Vorteil durch eine Rückabwicklung kann bis zu mehrere tausend Euro betragen. Sie sollten aber noch vor Verjährung Ihrer Gewährleistungsansprüche handeln.
Nicht nur der VW-Konzern hat seine Kunden über die Eigenschaften des Diesel-Motors belogen. Auch Mercedes und BMW haben ihre Motoren manipuliert. Damit sind auch diese Marken von Wertverlusten und möglichen Fahrverboten betroffen. Daher haben wir eine übersichtliche Liste mit allen betroffenen Fahrzeugen erstellt.
Die einfachste und attraktivste Option: Ein Widerruf vom Darlehensvertrag. Dieser bietet ganz unabhängig vom Dieselskandal die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug wieder loszuwerden. Wir überprüfen Ihre Vertragsunterlagen und besprechen mit Ihnen Ihre Optionen. Eine Rechtsschutzversicherung wird die Kosten des Anwalts übernehmen, somit entfällt Ihr Kostenrisiko
Hintergrund ist das ewige Widerrufsrecht – der sogenannte Widerrufsjoker. Dadurch können Sie sich auch noch lange nach dem Kauf des Fahrzeugs verlustfrei vom Ihrem Wagen trennen. Wie von Stiftung Warentest berichtet, wurde bei zahlreichen Finanzierungsverträgen eine unzureichende Belehrung über das Widerrufsrecht verwendet. Bei allen Verträgen, bei denen dies der Fall ist, steht den Käufern auch heute noch ein Widerrufsrecht zu.
Vom Widerrufsjoker profitieren Sie nicht nur dann, wenn Ihr Auto durch den Abgasskandal an Wert verloren hat. Vielmehr steht diese Möglichkeit allen Verbrauchern offen, die bei der Fahrzeugfinanzierung fehlerhaft belehrt wurden. Wegen der lukrativen Möglichkeit, für das Fahrzeug mehr Geld zurückzubekommen, als es auf dem Gebrauchtwagenmarkt möglich wäre, macht der Widerruf auch bei Benzinfahrzeugen Sinn.
Bei wirksamem Widerruf des Autokredits folgt eine Rückabwicklung des Darlehens und des damit verbundenen Kaufvertrags. Die Bank muss dann alle geleisteten Zahlungen zurückerstatten, sowohl die Anzahlung als auch die geleisteten Raten. Lediglich die Zinsen wird die finanzierende Bank einbehalten. Bei Autokrediten fällt aber nur einen sehr niedriger effektiver Jahreszins an. Nutzen Sie unserem Rückabwicklungsrechner, um im Handumdrehen herauszufinden, welchen finanziellen Vorteil ein Widerruf Ihnen bietet. Schicken Sie uns dann Ihren Vertrag zu oder laden Sie ihn über unsere Upload-Funktion hoch. Anschließend kontaktieren wir Sie für eine individuelle Beratung zu Ihren Möglichkeiten eines Widerrufs.
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Durch einen Widerruf des Darlehensvertrags und damit einer Rückabwicklung des Kaufvertrags kommen Sie nicht nur einer Stilllegung durch das KBA zuvor. Sie haben Ihr Auto dann sogar zu traumhaft günstigen Konditionen gefahren. Dies gilt für alle Autokäufer, die ihren Diesel oder Benziner im Jahr 2010 oder später erworben haben.
Wenn Ihre Finanzierung nach dem 14. Juni 2014 abgeschlossen wurde, wird nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer fällig. Das ist eine einmalige Chance, Ihren Gebrauchten noch lukrativ zu Geld zu machen. Doch erklären Sie den Widerruf nicht voreilig. Wir benötigen für eine individuelle Beurteilung eine Kopie Ihres Kauf- bzw. Darlehensvertrags. Dann rufen wir Sie an und besprechen mit Ihnen die Chancen und Risiken Ihres individuellen Falles.
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Vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht hat die deutsche Umwelthilfe (DUH) bereits einen Erfolg verbuchen können. Gegen 16 weitere Städte soll sie Verfahren führen. Das Ziel: „Saubere Luft in unseren Städten“. Doch das reicht dem Verein noch nicht. Nun hat er gegen 45 weitere Städte formelle Rechtsverfahren eingeleitet. DUH-Bundes-Geschäftsführer Jürgen Rech stellt für 2018 eine düstere Prognose: Fahrverbote in mehr als 60 Städten seien unabwendbar.
Der Aktionismus der deutschen Umwelthilfe ist dabei nichts weiter als eine Reaktion auf die Untätigkeit der Städte, Landesregierungen und Kommunen. Bereits seit dem 01.01.2010 sind bestimmte Grenzwerte der Stickoxidbelastung EU-rechtlich festgeschrieben. Dabei soll die Belastung nicht höher als 40 Mikrogramm pro Kubikmeter sein. Tatsächlich liegen viele deutsche Städte deutlich über diesem Grenzwert.
Gegen 16 deutsche Städte laufen bereits gerichtliche Verfahren. Düsseldorf, Köln, Bonn, Aachen, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main, Berlin und München könnte es daher ab dem 01.01.2018 Fahrverbote geben. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte diese bereits als geeignete und verhältnismäßige Maßnahme bestätigt.
In folgenden Städten hat die DUH jetzt formelle Verfahren eingeleitet:
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Stadt | Stickoxidjahreswert in μg/m3 |
Kiel | 65 |
Düren | 60 |
Heilbronn | 57 |
Backnang | 56 |
Hannover | 55 |
Esslingen am Neckar | 54 |
Ludwigsburg | 53 |
Hagen | 51 |
Dortmund | 51 |
Bochum | 50 |
Paderborn | 50 |
Oldenburg | 50 |
Mühlacker | 49 |
Ravensburg | 49 |
Herrenberg | 49 |
Wuppertal | 49 |
Bielefeld | 49 |
Tübingen | 48 |
Siegen | 48 |
Oberhausen | 48 |
Osnabrück | 48 |
Leinfelden-Echterdingen | 47 |
Leonberg | 47 |
Pleidelsheim | 47 |
Marburg | 47 |
Hürth | 47 |
Mannheim | 46 |
Nürnberg | 46 |
Ludwigshafen am Rhein | 46 |
Augsburg | 46 |
Halle(Saale) | 46 |
Leverkusen | 45 |
Herne | 45 |
Witten | 45 |
Neuss | 45 |
Mülheim an der Ruhr | 45 |
Dresden | 45 |
Heidenheim an der Brenz | 44 |
Kuchen | 44 |
Norderstedt | 44 |
Schwerte | 44 |
Gießen | 44 |
Hildesheim | 44 |
Mönchengladbach | 44 |
Leipzig | 42 |
Konkret geht es um Fahrzeuge der Schadstoffnormen Euro 5 und Euro 6. Damit wären knapp 9 Millionen Dieselfahrer in Deutschland betroffen.
Bedeutender Einflussfaktor wird vermutlich auch der Diesel-Gipfel und dessen Ausgang gewesen sein. Die dort beschlossenen Software-Updates standen zwar schon vorher in der Kritik. Ihre Unwirksamkeit wurde inzwischen auch vom Bundesumweltamt bestätigt. Die Nachrüstungen sollen demnach nur Veränderungen im niedrigen einstelligen Prozentbereich mit sich bringen – und das nur im Sommer. Bei kälteren Temperaturen soll es laut DUH gar keine Veränderung geben. Für die DUH ein untragbares Ergebnis, gibt es ihren Berechnungen nach doch jährlich etwa 10.600 frühzeitige Todesfälle, die auf die verschmutzte Luft zurückzuführen sind. Europaweit sollen es sogar 430.000 vorzeitig Verstorbene sein. Dass die Maßnahmen, auf die sich Vertreter der Industrie und der Politik geeinigt hatten, unzureichend sind, hatte sich schon länger abgezeichnet. Der nächste Gipfel jedoch soll erst Ende November stattfinden.
Die angeschriebenen Kommunen und Länderbehörden sind nun im Zugzwang. Bis zum 21.09.2017 haben sie Zeit, Stellung zu beziehen. Sie müssen der DUH darlegen, welche kurzfristigen Maßnahmen sie zur Schadstoffreduktion planen. Hierbei geht es nicht um eine bloße Reduktion, sondern um eine strikte Einhaltung der Grenzwerte zum 01.01.2018.
Dabei hält die DUH drei potentielle Maßnahmen für besonders wichtig und erfolgsversprechend:
Sieht die DUH die geplanten Maßnahmen als unzureichend an, wird sie auch hier Klageverfahren einleiten. Es ist dabei nicht unwahrscheinlich, dass die Gerichte der Auffassung des Verwaltungsgerichts Stuttgart folgen und ein Fahrverbot als verhältnismäßig betrachten. Damit würden mehr als 60 Städten Fahrverbote drohen.
Wird es 2018 gerichtlich angeordnete Fahrverbote geben? Ist auch meine Stadt betroffen? Kann mein Wagen umgerüstet werden und welche Konsequenzen hat das für mich? Wie weit sinkt der Wert meines Diesel, wenn es Fahrverbote gibt? Wie weit, wenn ich das Software-Update vornehmen lasse? Kann ich meinen Diesel irgendwie loswerden, wenn er in ein paar Monaten in bis zu 60 Städten nicht mehr fahren darf?
All das sind Fragen, auf die Dieselfahrer sich aktuell eine Antwort erhoffen. Doch sie hoffen vergebens. Die Politik trifft insbesondere vor den anstehenden Wahlen keine eindeutigen Aussagen. Der nächste Diesel-Gipfel ist für November geplant, Politik und Wirtschaft hüllen sich in Schweigen. Keiner möchte verantwortlich für eine Hiobsbotschaft sein. All die obigen Fragen muss sich ein Dieseleigentümer womöglich nicht mehr stellen, wenn er seinen PKW (über die Herstellerbank) finanziert hat. Denn dann lautet die optimale Antwort: Widerrufsjoker.
Der Kunde kann sich dadurch auch Jahre später noch vom Vertrag lösen und das an Wert verlierende Auto zurückgeben. Dafür erhält er die von ihm gezahlten Raten zurück. Hat er den Finanzierungsvertrag nach dem 13.06.2014 geschlossen, muss er sich nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
Die Vertragsunterlagen prüfen wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung ohne finanzielles Risiko. Hierzu untersuchen unsere erfahrenen Mitarbeiter die Vertragsdokumente auf Fehler in der Widerrufsbelehrung, die zum Widerruf berechtigen. Anschließend findet eine ausführliche Beratung über die Chancen und Risiken und das weitere Vorgehen statt.
Erste Anhaltspunkte auf die mögliche Ersparnis kann Ihnen hier unser von Stiftung Warentest empfohlener Rückabwicklungsrechner bieten.
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Anders als in den USA gibt es in Deutschland praktisch nicht die Möglichkeit, mittels einer sogenannten Sammelklage die Rechte einer Vielzahl von Betroffenen in einem Handstreich einzuklagen. Stattdessen muss jeder Betroffene einzeln vorgehen. Der Dieselskandal hat den Wunsch nach mehr Verbraucherschutz durch Gruppenverfahren wieder angefacht. Kann die sogenannte Musterfeststellungsklage den Druck auf große Unternehmen erhöhen?
Die aktuelle Situation führt dazu, dass Verbraucher sich oft scheuen, ihre Rechte geltend zu machen. Beispielsweise sind vom Dieselskandal mehr als fünf Millionen Fahrzeuge in Deutschland betroffen. Nur ein geringer Teil der Besitzer hat aber bisher von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Händler bzw. Hersteller zu verklagen. Somit ist es für riesige Unternehmen wie die Autohersteller leicht, sich ihrer Verantwortung zu entziehen und sich durch Ablauf der Verjährungsfrist schadlos zu halten. Außerdem ist es für Unternehmen sogar ökonomisch sinnvoller, die Kunden zu hintergehen, wenn nur ein geringer Teil von ihnen die Ansprüche einklagt.
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Die Sorgen der Verbraucher davor, ihre Ansprüche rechtlich durchzusetzen, sind häufig unbegründet. Die Gründe für das Zögern sind unter anderem:
Diese Ängste sorgen dafür, dass Verbraucher eine mögliche Entschädigung auf dem Tisch liegen lassen. Doch manchmal muss man Geld ausgeben, um Geld zu sparen. Eine Erstberatung beim Anwalt kostet maximal 190€ und man erfährt oft schon beim ersten Gespräch, ob sich eine Auseinandersetzung lohnt oder nicht. Bei geringer Forderungshöhe werden auch die Anwaltskosten gering sein, da sie in der Regel vom Streitwert abhängen. Es gilt der Grundsatz: Man sollte so früh wie möglich zum Anwalt gehen, um seine Rechte qualifiziert zu sichern. Durch eine frühzeitige Rechtsberatung können überflüssige Prozesse vermieden und unvermeidbare Prozesse einfacher gewonnen werden. Eine gute Vorsorge beginnt mit dem Besuch beim Anwalt, eine schlechte endet damit.
Die einzige Ausnahme, die das deutsche Gesetz bezüglich Gruppenverfahren vorsieht, gilt für Aktionäre. Diese haben die Möglichkeit zu einem gemeinsamen Vorgehen, wenn sie nach irreführenden oder falschen Informationen Verluste erleiden. Hintergrund dieser Regelung ist der sog. Telekom-Prozess, bei dem rund 16.000 Aktionäre der Deutschen Telekom einzeln auf Schadensersatz klagen wollten. Um eine Überlastung der Justiz zu vermeiden, führte man das Gesetz ein, das Musterverfahren bei zehn oder mehr gleichartigen Fällen ermöglicht.
Die Vorteile des Musterverfahrens gemäß dem Musterverfahrensgesetz für Kapitalanleger sind:
Daneben besteht theoretisch noch für Verbraucherverbände mittels der sogenannten Einziehungsklage die Möglichkeit, im Namen mehrerer Verbraucher auf einmal zu klagen. Diese findet in der Praxis keine Anwendung.
Die bevorstehende Bundestagswahl am 24. September führt zu einem erneuten Aufgreifen des Themas durch die Politik. Das Justizministerium hatte bereits 2016 einen Referentenentwurf für eine Muster-Feststellungsklage herausgegeben. Die Einführung noch in dieser Legislaturperiode war jedoch gescheitert. Dies lag nicht zuletzt an Bedenken der Autohersteller sowie der Banken-und Versicherungsverbände, die ihr Geschäft durch eine Vereinfachung von kollektiven Musterverfahren bedroht sahen.
Somit schoben sich Union und SPD, eigentlich Koalitionspartner, den schwarzen Peter gegenseitig zu, bis es für eine Einigung in der aktuellen Legislaturperiode zu spät war.
In dem Entwurf, der bislang in der Warteschleife steckt, ist vorgesehen, dass neben Verbraucherverbänden auch Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern das Recht zur Klageerhebung erhalten sollen. Somit wären neben Verbrauchern auch kleine und mittlere Unternehmen berechtigt, sich zu einem gemeinsamen rechtlichen Vorgehen zusammenzuschließen.
Sinn der geplanten Muster-Feststellungsklage ist es, das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Anspruchsvoraussetzungen von mindestens zehn Betroffenen festzustellen. Im Anschluss müsste trotzdem weiterhin jeder Betroffene einzeln seine Rechte durchsetzen. Es kommt also nicht zu einer großen, gemeinsamen Klage wie in den USA, wo bei solchen Prozessen häufig enorme Summen erstritten werden. Der Einzelne hätte allerdings durch die vorherige Feststellung einen vereinfachten Prozess vor sich.
Diese Trennung von Feststellungs- und Leistungsklage führt einerseits dazu, dass die Besonderheiten von Einzelfällen im Anschluss noch gewürdigt werden können. Andererseits fehlt jedoch den Beklagten die Rechtssicherheit, zu wissen, wie hoch die Ansprüche am Ende sein werden. Damit entfällt eine der größten Motivationen, sich zu einigen und Ansprüche anzuerkennen, statt den Prozess in die Länge zu ziehen und auf Zeit zu spielen.
Keine der großen Parteien hat anscheinend ernsthaft die Absicht, die Rechtslage bezüglich Gruppenverfahren entscheidend zu verändern. Man will die Situation lieber aussitzen, bis das öffentliche Interesse am Dieselskandal nachlässt. Auch die anstehenden Bundestagswahlen verhindern eine deutliche Positionierung der Parteivertreter. Solange der Entwurf über die Musterfeststellungsklage in der politischen Diskussion feststeckt, werden Verbraucher sich weiterhin ohnmächtig fühlen.
Viele Geschädigte werden aufgrund von Desinteresse an geringen Forderungen bzw. aus falscher Ehrfurcht vor dem scheinbar komplizierten Gerichtsverfahren stillschweigend auf ihre Rechtsansprüche verzichten. Beispielsweise für Ansprüche im VW-Abgasskandal wird die Muster-Feststellungsklage als Mittel für Verbraucher, Schaden im Abgasskandal zu vermeiden, deutlich zu spät kommen. Eine Entlastung der Justiz hätte die geplante Regelung ohnehin nicht gebracht, da weiterhin jeder Betroffene einzeln hätte klagen müssen. Im Abgasskandal bleibt Betroffenen weiterhin als attraktivster Ausweg der Widerruf des Kreditvertrags, mit dem das Auto beim Kauf finanziert wurde. Die Möglichkeit dazu hängt davon ab, ob im Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde. Ob dies der Fall ist, prüfen wir für Ihren Kreditvertrag ganz individuell.
In den letzten Jahren kam es auch im Bereich der Strom- und Gasverträge zu zahlreichen Rückzahlungsansprüchen gegen die Unternehmen. Doch weil Verbraucher gezwungen sind, wegen relativ geringer Summen individuell Klage zu erheben, kommt es dazu, dass berechtigte Forderungen massenhaft nicht durchgesetzt werden. Verbraucher sind aber nicht darauf angewiesen, die langwierige Entscheidungsfindung der Politik abzuwarten. Die Lösung lautet, einen Anwalt zu beauftragen, der auf die spezifischen Details eines bestimmten Rechtsgebietes spezialisiert ist und darüber hinaus transparente Kosten anbietet. Im Idealfall sorgt eine Rechtsschutzversicherung für ein Entfallen des gesamten Kostenrisikos. Wenn Sie eine Lösung suchen, um auch ohne Sammelklage einen Schaden im Abgasskandal noch abzuwenden, können Sie schnell und einfach Ihren Vertrag bei uns überprüfen lassen.
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Als Anfang August Regierungsvertreter und Automobilhersteller zusammenkamen, um einen Weg aus dem Abgas-Skandal zu finden, waren alle Augen auf Berlin gerichtet. Doch der Gipfel brachte kaum Neues. Die Hersteller erklärten sich zu Software-Updates bereit. Updates, von denen mittlerweile bekannt ist, dass sie keine nennenswerte Reduktion der Schadstoffbelastung herbeiführen. Politik und Gesellschaft reagierten auf den Ausgang des Gipfels mit Forderungen. Eine technische Umrüstung müsse geschehen. Diese aber würde die Unternehmen mehr als 1500 € kosten – und das pro Fahrzeug. Im Bundesverkehrsministerium soll es jetzt konkrete Pläne für eine verbindliche technische Nachrüstung geben.
Laut Spiegel Online besteht im Verkehrsministerium bereits ein festes Vorhaben, wonach die Autobauer mit einer bloßen Software-Umrüstung nicht mehr davonkämen. Zunächst sollen die Hersteller offenlegen, welche Fahrzeuge mit einem System zur Einspritzung des sogenannten AdBlue-Wirkstoffs ausgestattet werden könnten. Diesen Angaben soll aber nicht blind vertraut werden. Vorgesehen ist eine Prüfung durch unabhängige Sachverständige. Die Bestandsaufnahme soll Türöffner für umfangreiche technische Umrüstungen sein. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zögert jedoch, die Pläne umzusetzen. Bisher hatte er sich immer schützend vor die Automobilindustrie gestellt. Der drohen nun Kosten in Milliardenhöhe, sollte die technische Umrüstung verpflichtend werden. Deswegen werden technische Umrüstungen von den Konzernen bislang verweigert.
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Der Diesel-Skandal kommt die Autobauer jetzt schon teuer zu stehen. Allein in den USA hatte VW beispielsweise 10.000 € an jeden Geschädigten zahlen müssen. Wie hoch etwaige Entschädigungszahlungen in Deutschland sein werden, ist noch unklar. Nun flog zusätzlich zum Abgas-Skandal auch noch ein Kartell der fünf größten Hersteller auf. Hier drohen Geldbußen in zweistelliger Milliardenhöhe, allein VW soll 21,7 Milliarden Euro Strafe zahlen.
Da ist es wenig überraschend, dass die Automobilhersteller sich mit einer Einigung auf Software-Updates zufrieden zeigen. Ein solches Update kostet den Hersteller pro Fahrzeug schließlich nicht mehr als 100 Euro. Setzt man diese Summe ins Verhältnis zu den geforderten Hardware-Umrüstungen, sparen die Hersteller durch das Software-Update 13 Milliarden Euro. Ein Betrag, der der Industrie in Anbetracht sinkender Nachfrage, fallender Aktienkurse und teuren Umweltprämien, gelegen kommt.
An sich spricht nichts dagegen, sich für die günstigere Variante der Umrüstung zu entscheiden – zumindest dann, wenn diese ebenso effektiv ist wie die kostenintensivere. Gerade daran gibt es aber erhebliche Zweifel, die sich mehr und mehr zu einer Gewissheit verdichten. Die Deutsche Umwelthilfe beispielsweise bezeichnet die Updates als Micky-Maus-Maßnahme. Experten der EU und des ADAC warnten schon länger vor Updates, die sich in erster Linie nachteilig auf das Fahrzeug auswirken sollen. Einzelne Bauteile sollten schneller verschleißen und ein häufigerer Austausch durch den Verbraucher notwendig werden. Jetzt steht fest: Die Updates sind nicht mal ansatzweise so effektiv wie zunächst angepriesen. Selbst das Umweltministerium und das Umweltbundesamt haben mittlerweile festgestellt, dass die alleinige Software-Umrüstung kaum Einfluss auf die Schadstoffkonzentration hat. Nicht nur sollen unter bestimmten Bedingungen (über 250 Meter Seehöhe, unter 10 und über 33 Grad Celsius) weiterhin Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen. Informationen der Deutschen Umwelthilfe zufolge, soll die Stickoxidreduktion infolge des Software-Updates auch nur zwei bis drei Prozent betragen.
Was aber, wenn das technische Nachrüsten nicht den Erfolg bringt, den es verspricht?
Eine Studie des Umweltbundesamtes legt nahe, dass auch der mechanische Umbau alles andere als sinnvoll ist, wie die FAZ berichtet. Zwar befürwortet inzwischen auch Bundesumweltministerin Hendricks die Durchführung technischer Updates, die Ergebnisse der Studie wecken allerdings Zweifel. Geht man vom günstigsten Fall aus, der eine verbesserte Abgasreinigung von 70 % mit sich bringt, so liegen die Emissionswerte vielerorts nach wie vor über dem zulässigen Grenzwert. Den technischen Updates stehen somit zweierlei Hindernisse entgegen: Zum einen müsste Verkehrsminister Dobrindt seinen herstellerfreundlichen Kurs abändern, zum anderen muss festgestellt werden, inwieweit eine technische Lösung faktisch zu einer Besserung führen wird. Die Studie des Umweltbundesamtes legt nahe, dass auch die Hardware-Lösung Fahrverbote langfristig nicht verhindern kann.
Verlässliche Aussagen sind in der aktuellen Situation nur schwer zu treffen. Dabei ist es das, was sich unzählige Dieselfahrer erhoffen. Schließlich wären knapp 9 Millionen Fahrzeuge der Euro 5- und Euro 6- Generation von einem Fahrverbot auf deutschen Straßen betroffen. Ein solches kommt für viele einer Enteignung gleich, sämtliche Versuche, das Auto verlustfrei zu verkaufen, sind zum Scheitern verurteilt.
Einzig und allein denjenigen, die ihren Diesel über die Herstellerbank finanziert haben, bietet sich ein lohnender Ausweg an: Der Widerruf
Dabei handelt es sich um ein Gestaltungsrecht, das dem Kunden zusteht, um die Vormachtstellung von Unternehmen auszugleichen. 14 Tage lang hat er das Recht, seinen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt hierbei nur dann, wenn die Bank ihn über seine Rechte korrekt belehrt hat. Macht sie hierbei einen Fehler, fängt die 14-Tages-Frist nicht zu laufen an. In der Folge sind viele Verträge auch heute noch widerrufbar.
Dann kann der Kunde den Wagen gegen die von ihm bezahlten Raten eintauschen. Bei Finanzierungsverträgen, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, entfällt sogar eine Nutzungsentschädigung. Tatsächlich haben nahezu alle Herstellerbanken erhebliche Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht. Die Chancen, dass auch Sie sich durch Widerruf von Ihrem Diesel lösen können, stehen also gut. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung prüfen. Unsere Kanzlei ist auf den Widerruf spezialisiert und kann Sie individuell zu Chancen und Risiken beraten. Unser von Stiftung Warentest empfohlener Rückabwicklungsrechner gibt Ihnen einen ersten Eindruck über die einzusparende Summe.
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).