Am 18.09.2017 feierte er seinen zweiten Geburtstag – der Dieselskandal. Während die Ausmaße des Skandals noch immer nicht ganz bestimmbar sind und immer mehr Hersteller verwickelt zu sein scheinen, sind die Resultate deutlich zu spüren. In 90 deutschen Städten werden die NO2-Grenzwerte dauerhaft überschritten. Nach Angaben der Europäischen Umweltbehörde gibt es allein in Deutschland jährlich 12.860 vorzeitige Todesfälle aufgrund von NO2.
Die Deutsche Umwelthilfe führt bereits gegen mehrere Städte Verfahren. Das Ziel: Reine Luft durch Fahrverbote. Nun reicht sie auch gegen Halle, Hannover und Kiel, beziehungsweise die entsprechenden Landesregierungen Klage ein.
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Die drei betroffenen Städte überschreiten den Grenzwert von 40 µg/m3 Stickstoffdioxid (NO2) deutlich und das schon seit 2010. Kiel ist mit 65 µg/m3 sogar auf Platz vier der schmutzigsten Städte Deutschlands, aber auch in Hannover und Halle gibt es erhebliche Überschreitungen.
Grund genug für den Umweltverband DUH vor Gericht zu ziehen. Die Deutsche Umwelthilfe verfolgt damit eine primäre Absicht: Druck ausüben. Die Städte und Kommunen sollen dazu bewegt werden, ihre Luftreinhaltepläne grundlegend zu überarbeiten – im Optimalfall inklusive umfassender Fahrverbote. Bereits 2018 sollen so die Grenzwerte eingehalten werden.
Langsam droht die seit Monaten anrollende Klagewelle zu brechen. In bereits 16 Städten hatte die DUH geklagt, in jedem der bereits entschiedenen Fälle gewonnen. Gerade die Urteile aus Düsseldorf, Stuttgart und München sind richtungsweisend in puncto Fahrverbote. Zuletzt hatten die Stuttgarter Richter ein Fahrverbot als verhältnismäßige, wirksame Maßnahme bezeichnet. Stichtag wird hier wohl der 22. Februar 2018 sein. Dann entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Sprungrevisionen im Düsseldorfer und im Stuttgarter Fall.
Während das Land Sachsen-Anhalt (Halle an der Saale) die aktuellen Maßnahmen für reine Luft als hinreichend empfindet, um langfristig die Grenzwerte einhalten zu können, ist der Oberbürgermeister von Hannover anderer Meinung. Stefan Schostock scheint Fahrverbote in Hannover durchaus für sinnvoll zu halten. „Nur so sind die Grenzwerte einzuhalten.“. Kiel hört unterdessen nicht zum ersten Mal von der Deutschen Umwelthilfe. Nachdem die DUH im Sommer erst angemahnt hatte, geht sie jetzt den Klageweg. Trotzdem zeigt sich Oberbürgermeister Ulf Kämper gelassen. Er sei zuversichtlich, […] in einem überschaubaren Zeitraum den Grenzwert […] einhalten zu können..
Die Klage würde ihm keine schlaflosen Nächte bereiten.
Ihm vielleicht nicht, tausenden Dieselfahrern in den betroffenen Städten aber schon. Denn Ziel der Deutschen Umwelthilfe ist nicht etwa eine Verbesserung der Situation auf lange Sicht. Schon in 2018 sollen die Grenzwerte eingehalten werden und das ist realistisch gesehen nur durch Fahrverbote möglich. Eine Katastrophe für viele Pendler, Taxifahrer und Anwohner. Noch fehlt es zwar an einem entsprechenden Urteil, aber die Aussicht auf Fahrverbote in bis zu 60 deutschen Städten macht Euro 5 – und Euro 6-Diesel nahezu unverkäuflich. Dieselfahrer befinden sich also in einer Zwickmühle: Fahren sie den Wagen weiter und gehen das Risiko ein, ihn bald nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzen zu dürfen? Oder verkaufen sie ihn weit unter Wert?
Diese beiden Optionen müssen nicht die einzigen bleiben. Denn es besteht ebenso die Möglichkeit, sich zu wehren.
Nicht nur ist -gerade bei VW- ein Vorgehen gegen den Hersteller möglich, auch gegen den Händler kann Klage eingereicht werden. Bei finanzierten PKW gibt es außerdem die Möglichkeit, durch einen Widerruf sämtliche Raten zurückzuerhalten.
Dieselfahrern ist deswegen zu raten, die Handlungsoptionen sorgfältig durch einen Fachmann prüfen zu lassen.
Nutzen Sie hierzu die Möglichkeit, sich im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung unverbindlich von einem unserer Mitarbeiter beraten zu lassen. Wir beleuchten anhand Ihres konkreten Falls die Erfolgsaussichten eines etwaigen Vorgehens.
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Der lukrative Widerruf von Autokrediten ist ein vielbeachtetes Thema in den Medien. Auch die ARD-Sendung plusminus berichtet am 17.01.2018 um 21:45 Uhr darüber. Der Bericht enthält ein Interview mit einem unserer Widerrufs-Experten, Herrn Dr. V. Ghendler. Unsere Kanzlei hat sich schon früh auf das Thema Widerruf von Autokrediten und lukrative Rückgabe des Gebrauchten Autos spezialisiert. Der ARD-Bericht lässt auch einige unserer Mandanten zu Wort kommen und von ihren Erfahrungen berichten.
Fotos von den Dreharbeiten in unserer Kanzlei
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Nachdem die Stiftung Warentest bereits früh über die Möglichkeit zum Widerruf berichtet hatte, informieren nun immer mehr Medien über dieses Thema. Spätestens nachdem kürzlich zwei vielbeachtete Urteile zugunsten der Autobesitzer ergangen sind, wird das Thema zum Dauerbrenner. Hintergrund dieser Urteile: Die Gerichte haben entschieden, dass der Widerruf von Auto-Kreditverträgen auch noch Jahre nach Abschluss der Verträge möglich ist – und Kunden somit viel Geld sparen können.
Der Widerruf von Autokrediten ist für jeden Kunden möglich, der das Fahrzeug bei einer Herstellerbank finanziert hat. Der Grund: Die Banken waren ihrer Pflicht zur umfassenden und korrekten Information über das Widerrufsrecht bei Verträgen mit Verbrauchern nicht nachgekommen. Stattdessen verwendeten die Banken massenhaft fehlerhafte und widersprüchliche Verträge. Kunden müssen sich das nicht gefallen lassen: Sie können den Widerruf erklären und diesen falls nötig auch vor Gericht durchsetzen.
Dieser Sachverhalt ist für eine Gruppe von Autobesitzern besonders interessant: Die Fahrer von Dieselautos. Denn seit Bekanntwerden des großen Abgasskandals ist der Gebrauchtwagenmarkt für Diesel-Fahrzeuge abgestürzt. Der Wertverlust der Fahrzeuge steigt Tag für Tag. Studien belegen außerdem: Diesel-Fahrzeuge sind deutlich umweltschädlicher, als bislang bekannt. Zahlreiche Kommunen könnten Diesel-Fahrzeuge daher aus den Innenstädten verbannen. Mittlerweile planen Politiker außerdem eine Abschaffung der Steuervorteile für Diesel-Kraftstoff. Diese Nachrichten dürften mittelfristig keine Erholung der Preise für gebrauchte Diesel-Autos erlauben.
Für sämtliche Autobesitzer ist es sinnvoll, alle Optionen prüfen zu lassen. Diesel-Käufer, die vom Abgasskandal betroffen sind, können somit den möglichen Fahrverboten entgehen. Auch Benziner können durch den Widerrufsjoker Preisvorteile gegenüber einem Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielen. Unsere Widerrufs-Experten prüfen Ihre Unterlagen kostenlos. Somit entsteht keinerlei finanzielles Risiko für Sie. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Ihren finanziellen Vorteil können Sie ganz einfach mit unserem Widerrufsrechner ermitteln.
Zum Jahreswechsel 2017/18 tritt eine Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Die Düsseldorfer Tabelle dürfte vor allem getrennt lebenden und geschiedenen Eltern ein Begriff sein, denn sie ist eine Leitlinie für Unterhaltszahlungen.
Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder beträgt im kommenden Jahr
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Diese neuen Beträge stellen eine Erhöhung um 6 bis 7 Euro monatlich dar. Die genaue Höhe der Unterhaltspflicht ist jedoch auch von der Höhe des EInkommens abhängig. Und hier gibt es 2018 ebenfalls eine Änderung: Erstmals seit 2008 ändern sich auch die Einkommensgruppen. Und dies führt faktisch in vielen Fällen zu einer Senkung der tatsächlichen Unterhaltszahlungen. Denn die niedrigste Einkommensgruppe umfasst nun alle Personen mit einem Nettoeinkommen von bis zu 1.900 Euro monatlich, statt wie bisher 1.500 Euro.
Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 1.800 Euro betrug die monatliche Unterhaltszahlung an ein siebenjähriges Kind bisher 413 Euro. Nach der neuen Tabelle erhält das Kind nur noch 399 Euro.
Die Unterhaltspflicht richtet sich nach dem Bedarf eines Kindes. Allerdings kann das Unterhaltspflichtige Elternteil hiervon das Kindergeld abziehen. (§ 1612b BGB). Das Kindergeld wird 2018 übrigens leicht erhöht.
Voraussichtlich wird die “neue” Düsseldorfer Tabelle bis zum 31.12.2018 gültig bleiben. Anschließend wird eine erneute Anpassung erfolgen.
Wenn Sie weitere Fragen zur Berechnung der Unterhaltspflichten haben und wie sich die Unterhaltspflichten auf Ihr in der Insolvenz pfändbares Einkommen auswirken, stehen wir gerne telefonisch, per e-mail oder auf Facebook für Sie zur Verfügung.
Am 19.11.2017 fanden wieder einmal Dreharbeiten in unserer Kanzlei statt. Diesmal führte Herr RA Dr. V. Ghendler ein Interview mit dem Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb) zum Thema Widerruf von Autokrediten, einem Spezialgebiet dieser Kanzlei. Der Beitrag war im Verbrauchermagazin SUPER.MARKT auf dem Sender rbb am 08.01.2018 zu sehen. Der Beitrag in der Mediathek des rbb Fernsehens ist leider nicht mehr verfügbar.
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Die aktuellen, verbraucherfreundlichen Urteile zum Widerruf von Autokrediten blieben auch den Medien nicht verborgen. Daher erhält dieses Thema immer mehr Aufmerksamkeit. Die Signalwirkung der neuesten Urteile dürfte auch für bisher skeptische Kunden einen Wendepunkt darstellen. Immer mehr Autokäufer nutzen die Chance, aus dem Kredit auszusteigen und das Fahrzeug zu unschlagbaren Konditionen zurückzugeben. Auch die Berichterstattung der Stiftung Warentest zu diesem Thema bezeichnet den Widerrufsjoker als willkommene Chance für Verbraucher.
Wer den Widerrufsjoker nutzt, erhält von der Bank die bisher gezahlten Raten sowie die Anzahlung für das Fahrzeug zurück. Im Gegenzug gibt der Kunde das gebrauchte Auto zurück. Nur die gezahlten Kreditzinsen, die beim derzeitigen Zinsniveau relativ niedrig sind, darf die finanzierende Bank einbehalten. Der Kunde ist also um Längen besser gestellt, als bei einem Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Dies gilt umso mehr für Geschädigte im Abgasskandal. Die betroffenen Fahrzeuge lassen sich gebraucht nur noch zu Schleuderpreisen verkaufen.
Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob der Verbraucher immer den vollen Betrag zurückerhält, oder ob ein Nutzungsersatz für bisher gefahrene Kilometer fällig wird. Damit soll die Abnutzung des Fahrzeugs entschädigt werden. Doch zumindest für Verträge, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen worden sind, dürfte nach Auffassung dieser Kanzlei keine Nutzungsentschädigung anfallen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Frage von den Gerichten in Zukunft beantwortet wird. Doch auch bei etwaigem Nutzungsersatz lohnt sich der Widerrufsjoker für einen großen Teil der Verbraucher. Mit unserem leicht bedienbaren Widerrufsrechner können Sie selbst ausrechnen, welche Beträge Sie mit oder ohne Nutzungsentschädigung zurückerhalten können.
Die österreichische Fluggesellschaft Niki, Tochter der insolventen Air Berlin, musste nun ebenfalls aufgrund von Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden. Die schlechte Nachricht für Passagiere: Der Flugbetrieb wurde daraufhin mit sofortiger Wirkung eingestellt. Tausende Reisende können nun nicht den geplanten Flug antreten.
Die Pflicht zum Insolvenzantrag einer Kapitalgesellschaft tritt gemäß § 15a InsO dann ein, wenn neben Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung keine Wahrscheinlichkeit mehr besteht, dass das Unternehmen fortgeführt werden kann. Dies war eingetreten, nachdem ein Übernahmeversuch von Niki durch die Lufthansa gescheitert war.
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Bei der Insolvenz der Muttergesellschaft Air Berlin verhinderte ein umstrittener Kredit der Bundesregierung in Höhe von 150 Millionen Euro, dass die Flugzeuge am Boden bleiben mussten. Kritiker vermuteten einen Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl. Niki-Kunden, die sich darauf verlassen hatten, ebenfalls nicht von einem “Grounding”, also dem Einstellen des Flugbetriebs betroffen zu sein, sitzen nun fest. Diese Kunden müssen sich nun andere Rückflüge suchen und diese aus eigener Tasche bezahlen. Ihre Rückzahlungsansprüche gegen Niki müssten aus der Insolvenzmasse bedient werden, doch die Insolvenzmasse dürfte bereits aufgebraucht sein. Somit können die Ansprüche gegen Niki faktisch nicht mehr durchgesetzt werden
Auch die Kunden, die bereits Tickets für Flüge in den kommenden Wochen und Monaten gebucht hatten, müssten ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden und können nicht mit einer Rückzahlung rechnen. Daher raten wir von dem Versuch ab, die Ansprüche auf diese Weise durchzusetzen. Reisende können aber noch hoffen. Es könnte sein, dass neben der Lufthansa ein anderer Interessent bereit ist, Niki zu übernehmen. In diesem Fall haftet der neue Inhaber gemäß § 25 HGB für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Dann wären die Aussichten auf eine Entschädigung für die verfallenen Tickets gut. Allerdings war Lufthansa wohl der einzige ernsthafte Interessent. Andere Interessenten wie beispielsweise der ehemalige Rennfahrer und Airline-Gründer Niki Lauda wollen lieber das Insolvenzverfahren abwarten, um die Reste der Fluggesellschaft danach ohne die Verbindlichkeiten übernehmen zu können.
Die Niki Luftfahrtgesellschaft ist eine GmbH. Somit haftet anders als z.B. bei Schlecker der Geschäftsführer nicht mit seinem Privatvermögen, die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Pflicht zum Insolvenzantrag einer Kapitalgesellschaft ist in § 15a InsO geregelt. Die Insolvenzgründe Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit dürften bei Niki unstreitig vorliegen, seit die Muttergesellschaft Air Berlin insolvent ist. Allerdings konnte die Geschäftsführung bislang noch von einer positiven Fortführungsprognose für das Unternehmen ausgehen, da eine Übernahme durch Lufthansa in greifbarer Nähe schien. Lufthansa hatte während der Verhandlungen die Liquidität von Niki selbst sichergestellt. Erst nachdem die Übernahme gescheitert ist, besteht keine Aussicht mehr auf eine Fortführung des Unternehmens.
Dadurch gerät auch die Rückzahlung des Kredits der Bundesregierung an Air Berlin in Gefahr. Der Kaufpreis von rund 18 Millionen Euro für Niki wäre in die Insolvenzmasse von Air Berlin geflossen. Für den Fehlbetrag muss nun voraussichtlich der Steuerzahler aufkommen. Allerdings konnten dadurch die Air Berlin-Angestellten teilweise in Beschäftigung gehalten werden, wodurch wiederum Steuergelder eingespart wurden. Eine solche Aussicht besteht für die Angestellten von Niki nicht. Diese können höchstens zeitweise auf ein Insolvenzgeld hoffen.
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Am 1. Januar 2018 ändert sich für Verbraucher und sozial Schwache wieder einiges in Deutschland. An diesem Stichtag treten einige geplante Gesetzesänderungen und Neuerungen in Kraft, die für die meisten Menschen mehr oder weniger starke Auswirkungen haben. Hier ein Überblick über die Anpassungen beim Kindergeld, den Renten, beim ALG II (“Hartz IV”) und den Steuern.
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Eine gute Nachricht für alle Eltern: Das Kindergeld steigt 2018. Die Erhöhung macht sich im Geldbeutel allerdings nicht stark bemerkbar. Sie beträgt pro Kind zwei Euro im Monat und liegt damit leicht unter der Inflationsrate für Deutschland. Ab 2018 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind in Deutschland jeweils 194 Euro im Monat. Das Kindergeld wird in der Privatinsolvenz übrigens als unpfändbare, zweckgebundene Zahlung betrachtet, die ausschließlich dem Kind zusteht. Kindergeld darf also nicht gepfändet werden.
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gibt es eine weitere positive Neuerung. Vom Bruttogehalt wird etwas mehr Netto übrig bleiben, denn die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung 2018 sinken leicht. Der abgeführte Beitrag wird um 0,1 Prozentpunkte von 18,7% auf 18,6 abgesenkt. Da sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge teilen, bedeutet dies für Arbeitnehmer eine Senkung um 0,05 Prozentpunkte. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro bedeutet dies eine Senkung um 1,25€. Die Anpassung sei laut dem Vorstandsvorsitzenden der Rentenversicherung, Alexander Gunkel, aufgrund positiver Konjunktur und Beschäftigungslage geboten. Eine Erhöhung des Beitrags wird wieder für 2022 erwartet.
Auch die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland werden voraussichtlich für 2018 eine Erhöhung erhalten. Die Rentenerhöhung tritt regelmäßig zum 1. Juli in Kraft. 2018 werden Rentner voraussichtlich ein Rentenplus von 3,09 % im Westen und 3,23 % im Osten erhalten. Voraussetzung für die Rentenerhöhung 2018 ist, dass sich Löhne und Gehälter bis Mitte des Jahres wie geplant entwickeln.
Der Jahreswechsel 2017/18 bringt auch für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II), dem sogenannten “Hartz IV”, eine Erhöhung. Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende steigt zum 1.1.2018 von derzeit 409 Euro auf 416 Euro, also um 7 Euro pro Monat. Bei Paaren erhöht sich der Regelsatz von 368 auf 374 Euro pro Partner, also um 6 Euro monatlich. Die Anpassung trägt den gestiegenen Lebensmittelpreisen und sonstigen Lebenshaltungskosten Rechnung.
Außerdem erhalten ALG II-Empfänger ab dem kommenden Jahr höhere Unterkunftskosten zugesprochen. Die Grenzen der Angemessenheit für die Wohnung werden regional unterschiedlich ansteigen. Auch der Zuschlag für Mieter, die bereits lange Zeit in der Wohnung wohnen, wird angepasst. Der Zuschlag wird nun schon nach 10 statt wie bisher nach 15 Jahren gezahlt, falls die Miete den Richtwert übersteigt. Somit werden einige Bedürftige um einen Umzug herumkommen.
Die Grundzulage für Sparer, die eine sogenannte Riester-Rente abgeschlossen haben, steigt ab dem 1. Januar 2018 von 154 auf 175 Euro pro Jahr. Sehen Sie hier unser Video zum Thema Pfändbarkeit der Riester-Rente in der Insolvenz.
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Sommer 2014 – ein Jahr vor Bekanntwerden des Dieselskandals. Der VW-Kunde kaufte einen VW Touran zum Preis von 22.800 €. Wie es oft üblich ist, bezahlte er nur 8000 € des Kaufpreises direkt, den Restbetrag finanzierte er durch ein Darlehen der VW-Bank. Im März 2016 – als die Manipulationen von VW bereits publik waren – erklärte er den Widerruf des Finanzierungsvertrags und wollte das Geschäft rückabwickeln. Die VW-Bank jedoch zog nicht mit. Sie wies den Widerruf als verfristet zurück. Der Darlehensnehmer klagte.
Mit Erfolg, wie sich jetzt vor dem LG Berlin zeigte (Urt. vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16). Die Richter urteilten, der Kläger könne den Widerruf auch noch eineinhalb Jahre nach Vertragsschluss erklären. Die Bank müsse nun 12.400 € an den Kläger zurückzahlen. Dieser Betrag ist die Summe der bis zum Widerruf gezahlten Raten und der geleisteten Anzahlung. Abgezogen wurden Zinsen in Höhe von 1.000 €.
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Auch das Landgericht Berlin hält Kreditverträge der VW-Bank für fehlerhaft
Verbraucher dürfen auch Jahre nach Vertragsschluss die Finanzierung widerrufen
Der Widerruf berechtigt zur Rückgabe des Autos
Autofahrer erhalten einen Großteil der geleisteten Raten zurück
Erst vor einem Monat hat das Landgericht Arnsberg diese Rechtslage bestätigt
Auch für Fahrer von Benzin-Fahrzeugen kann der Widerruf eine lukrative Option darstellen
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Lange fühlten Dieselfahrer sich ohnmächtig im Verhältnis zu den Konzernen, die ihnen über Jahre hinweg manipulierte PKW verkauft hatten. Vielen erschien ein Vorgehen sinnlos. Sie sahen sich alternativlos drohenden Fahrverboten, Stilllegungsverfügungen und Restwertverlusten ausgeliefert. Das jüngste Urteil des LG Berlin jedoch stellt einen Wendepunkt dar. Denn die Richter gaben dem Verbraucher recht. Er darf seinen Finanzierungsvertrag widerrufen und kann seinen Diesel zurückgeben. Dafür erhält er seine Anzahlung und die geleisteten Raten zurück. Doch ist dieses Urteil ein Einzelfall? Oder zeichnet sich ein langfristiger Trend ab?
Die Möglichkeit, sich nach so langer Zeit mittels des Widerrufs vom Vertrag zu lösen begründen die Richter mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Ein Instrument, das bereits beim Widerruf von Immobilienkrediten seine Schlagkraft beweisen konnte. Ursprung dieser Regelung ist das gesetzgeberische Bestreben, das Ungleichgewicht zwischen Verbraucher und Unternehmer auszugleichen. Deswegen muss die Bank ihre Kunden umfassend und korrekt über den Widerruf und seine Folgen aufklären. Ansonsten beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Und eine Frist, die nicht zu laufen beginnt, läuft auch nicht ab. In dem Fall, mit dem sich das LG Berlin auseinandersetzen musste, fehlte es an wichtigen Pflichtangaben, die vom Gesetz als zwingend vorgeschrieben werden.
Falsch belehrte Kunden können deswegen auch Jahre später ihren Finanzierungsvertrag widerrufen und rückabwickeln. Nahezu jede Bank macht solche oder vergleichbare Fehler in ihren Widerrufsbelehrungen, sodass es sich bei der Entscheidung des LG Berlin keineswegs um einen Einzelfall handelt. Auch betrifft die Problematik nicht nur VW-Kunden und andere Dieselskandalgeschädigte, sondern jeden, der sein Fahrzeug über ein Darlehen bei der Herstellerbank finanziert hat. Gerade bei Betroffenen des Dieselskandals ist der Widerrufsjoker aber besonders attraktiv.
Den Rücken stärken den betroffenen Kunden inzwischen zwei Urteile. Während alle Augen hoffnungsvoll auf die Entscheidung des LG Berlins gerichtet waren, schlug sich im Sauerland bereits vor ein paar Wochen ein Gericht auf die Seite der Verbraucher. Auch das LG Arnsberg erklärte einen Autokreditvertrag für widerrufbar, weil die Bank den Darlehensnehmer falsch belehrt hatte.
Damit ist die Rechtsauffassung unserer Kanzlei von inzwischen zwei Landgerichten bestätigt worden. Viele weitere Verfahren werden aktuell vor den deutschen Gerichten verhandelt – mit einer klaren Tendenz: Wer falsch über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, kann den Vertrag widerrufen und sein Fahrzeug zurückgeben.
Auf diese Frage lautet die Antwort des LG Arnsberg sowie des LG Berlin identisch: Ja. Der Autokäufer muss bei einem Widerruf für die gefahrenen Kilometer eine Pauschale bezahlen und so die Abnutzung des Fahrzeugs finanziell ausgleichen. Was für viele logisch erscheinen mag, ist so eindeutig aber nicht. Denn mit Erlass der Verbraucherrechte-Richtlinie hat sich einiges getan. Bei Finanzierungsverträgen, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, fällt unserer Rechtsauffassung nach eben keine Nutzungsentschädigung mehr an. Es bleibt abzuwarten, wie das Kammergericht Berlin und das Oberlandesgericht Hamm die Frage des Nutzungsersatzes bewerten.
Doch auch falls ein solcher gezahlt werden muss, sollte dies den mündigen Verbraucher nicht davon abhalten, sein Recht durchzusetzen.
Der Widerruf kann sich nämlich trotz dieser Entschädigung finanziell lohnen. Als Faustformel gilt hier: Je weniger Kilometer das Fahrzeug zurückgelegt hat, desto wahrscheinlicher lohnt sich ein Widerruf. Gerade in Anbetracht der Unverkäuflichkeit und der sinkenden Preise bei vielen Dieselfahrzeugen sollte hier verglichen werden. Unser von der Stiftung Warentest empfohlener Rechner bietet dabei eine gute Orientierung.
Sowohl die Entscheidung des LG Arnsberg, wie auch die jüngste Entscheidung des LG Berlin bestärken den Verbraucher in seinem Vorgehen gegen die Banken.
Selbst wenn es nach wie vor an Rechtssicherheit zu der Frage des Nutzungsersatzes fehlt, sind die Urteile ein deutliches Zeichen in Richtung der deutschen Verbraucher.
Und für diese drängt die Zeit. In zwei Monaten wird das Bundesverwaltungsgericht in der Sprungrevision zu zwei Fällen eines möglichen Fahrverbots entscheiden. Schnell könnte sich aus der aktuellen Ungewissheit vieler Dieselfahrer traurige Gewissheit entwickeln. Viele dürften ihre PKW dann nicht mehr oder nicht mehr überall fahren. Es drohen außerdem Stilllegungsverfügungen durch das Kraftfahrtbundesamt. Der Markt für Dieselfahrzeuge bricht mehr und mehr ein.
Deswegen ist es sinnvoll, alle Optionen zu prüfen. Zum einen gibt es die Möglichkeit, sich gegen den Hersteller oder den Händler zu wenden, um Schadensersatz oder eine Rückabwicklung im Abgasskandal zu verlangen. Zum anderen wäre da der Widerrufsjoker. Welche Option die beste ist, bestimmt sich nach vielen unterschiedlichen Faktoren. Deswegen ist eine individuelle Vorabprüfung durch einen Profi unabdingbar. Unsere Sozietät beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Widerruf in seinen unterschiedlichsten Ausprägungen. Wir sind versiert in der Kommunikation mit Banken und greifen auf einen großen Erfahrungsschatz zurück.
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Wir beraten Mandanten in den Feldern Unternehmensgründung und Insolvenzrecht. Die langjährige Erfahrung hat uns gelehrt, dass viele UG und GmbH Insolvenzen vermeidbar sind. Wenn Gründer sich gleich von Anfang an durch uns beraten lassen, können wir sie auf viele typische Fehler vorbereiten und diese vermeiden.
Zugleich lässt sich sagen, dass selten nur ein einzelner Faktor allein ausschlaggebend für finanzielle Probleme und die Insolvenz einer Gesellschaft ist. Oft sind es mehrere Gründe, die einen langsamen oder schlagartigen Absturz der Firma zur Folge haben. Mit jedem der folgenden 13 Faktoren für eine Insolvenz, der auf eine Gesellschaft zutrifft, steigt das Risiko einer Insolvenz stark an. Die 13 identifizierten Gründe, die zur Insolvenz führen, sind aus einer Studie des “Zentrum für Insolvenz und Sanierung” der Universität Mannheim entnommen. Sie basieren auf der Einschätzung von Insolvenzverwaltern.
Natürlich ist die Liste nur ein erster Anhaltspunkt, denn für jede Branche und jedes Unternehmen gelten individuelle Spielregeln. Diesem Umstand tragen wir Rechnung, indem wir bei einer Gründungsberatung umfassend und individuell mit Ihnen die Wahl der Rechtsform, die Erstellung des Gesellschaftsvertrags und weitere grundlegende Fragen der Selbstständigkeit besprechen. Für Gründer sowie für Betreiber eines laufenden Unternehmens bieten wir umfangreiche Beratungsleistungen an. Stellen Sie sich dennoch beim Lesen der Liste ganz objektiv die Frage, ob Ihr Unternehmen in diesen Faktoren optimiert werden kann oder ob Sie die jeweiligen Punkte für sich bestmöglich gelöst haben und somit ausschließen können.
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Das Controlling, also die Planung, Koordination und Steuerung der Unternehmensabläufe wird von vielen Gründern vernachlässigt, insbesondere wenn diese vom Tagesgeschäft ausgelastet sind. Hier hilft die regelmäßige Formulierung von klaren Zielen hinsichtlich Zeitraum, Aufwand (Kostenrechnung) und Qualität der Ergebnisse. Die definierten Ziele sollten
Stellen Sie also Ziele auf und überprüfen regelmäßig, ob Sie auf dem geplanten Weg dorthin sind oder sich in einer Sackgasse befinden.
Die Finanzierung des Unternehmens mit Kapital ist von Beginn an ein entscheidendes Thema für Gründer. Finanzierung mit Fremdkapital über Bankkredite kann hohe Belastungen durch Zinszahlungen zur Folge haben, gerade wenn Ihre Bonität gering ist. Finanzierung durch den Verkauf von Anteilen hingegen kann die Gesellschafterstruktur durcheinanderbringen und wichtige Entscheidungen erschweren. Behalten Sie stets Ihre Liquidität im Auge und informieren Sie sich über alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie Mezzanine-Kapital.
Sollten Ihre Kunden eine halbherzige Zahlungsmoral aufweisen, stellen Sie da keine Ausnahme dar. Immer mehr Betreiber vor allem im Online-Handel, aber auch in anderen Geschäftsfeldern berichten von langen Wartezeiten auf Geldeingänge. Dies kann die Liquidität und somit die Existenz eines kleinen oder auch mittelgroßen Unternehmens ernsthaft gefährden. Wenn Sie Ihren Kunden ein Zahlungsziel gewähren, sollten Sie also auch ein vorausschauendes Forderungsmanagement betreiben. Beispielsweise entsprechende Regelungen wie ein Eigentumsvorbehalt in den AGB können Ihnen hier mehr Sicherheit bieten.
Der Führungsstil der Geschäftsführer und leitenden Mitarbeiter wirkt sich unmittelbar auf die Produktivität der Mitarbeiter aus. Vor allem ein zu rigider Führungsstil, in dem der Vorgesetzte selbst kleinste Prozesse des Angestellten kontrollieren und beeinflussen will, lässt Enthusiasmus, Kreativität und Motivation im Keim ersticken. Ein mangelhafter Führungsstil vergiftet die Atmosphäre im Unternehmen. Auch ein zu legerer Führungsstil kann sich negativ auswirken. Gute Führung kann dagegen ein Ansporn für Höchstleistungen sein.
Allerdings fällt es vielen leitenden Angestellten schwer, ihren eigenen Führungsstil objektiv zu kritisieren. Analysieren Sie daher die Performance Ihrer Angestellten und lassen Sie diese gegebenenfalls anonym ihre Meinung zu den Führungskräften und dem Klima im Unternehmen abgeben.
Kommunikation ist der Schlüssel für die Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche des Unternehmens. Informationen und Know-how sollten zwischen den Abteilungen weitergegeben werden. Jeder Mitarbeiter sollte seine Ansprechpartner kennen und regelmäßig Fragen stellen und Anregungen geben dürfen. Noch wichtiger ist die externe Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern. Informieren Sie stets rechtzeitig bei Veränderungen, Verzögerungen oder Problemen. Erfragen Sie außerdem regelmäßig die Kundenzufriedenheit, diese Informationen können entscheidend sein.
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Investitionen bedeuten ein Risiko, sind aber notwendig für Wachstum und Innovation. Die entscheidenden Faktoren sind Investitionsvolumen und -zeitpunkt. Um die richtige Investition zur richtigen Zeit tätigen zu können, brauchen Sie neben dem unternehmerischen Gespür vor allem Informationen. Kleine Unternehmen haben oft nicht die Mittel, um umfangreiche Marktforschung zu betreiben. Doch Marktanalysen und Kundenumfragen sind ohne größeren Aufwand durchführbar. Außerdem sollten Sie vor einer größeren Investition auch die Möglichkeit einer Miete statt eines Kaufs in Betracht ziehen, um Ihre Liquidität nicht zu beeinträchtigen.
Eine falsche Produktions- oder Dienstleistungsplanung hat stark negative Auswirkungen, in erster Linie eine zu geringe Auslastung. Grund dafür ist oftmals eine fehlende Marktbeobachtung oder ausbleibende Reaktion auf Trends in der Absatzentwicklung. Ein Unternehmen mit schlecht organisierten Produktionsabläufen setzt oftmals auf veraltete Technologien und Anlagen und stellt daher unterlegene oder überteuerte Produkte her. Im Dienstleistungsbereich spiegelt sich dies in zu hohen Personalkosten wider. Achten Sie darauf, ein ausgewogenes Sortiment anzubieten, in dem Ihre “Cash Cows” nicht zu viele schwache Produkte subventionieren müssen.
Für ein erfolgreiches Unternehmen ist es wichtig, dass die Hauptmotivation im Unternehmenswohl liegt. Ihre persönlichen und die Unternehmensziele sollten übereinstimmen. Persönliche Konflikte zwischen Gesellschaftern können dem Unternehmen stark schaden. Achten Sie daher auf eine vorausschauende Gestaltung des Gesellschaftsvertrags. Kurzfristige Planung sollte wenn möglich immer mit der strategischen Zielsetzung übereinstimmen. Werfen Sie Grundsätze nicht über Bord, um einzelne, wenn auch wichtige Kunden zufriedenzustellen. Stellen Sie sich vor jeder Entscheidung die Frage, welche Lösung Sie Ihrem langfristigen Unternehmensziel näherbringt.
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Veränderung ist im Geschäftsleben allgegenwärtig. Viele Unternehmer reagieren zu spät auf ein verändertes Marktumfeld, beispielsweise die Herausforderungen der Globalisierung und Digitalisierung. Die Digitalisierung bietet vielen Händlern auch große Chancen, beispielsweise durch Online-Shops und Verkaufsportale. Wichtig ist, dass Ihre Produkte die Kundenbedürfnisse optimal befriedigen. Haben Sie daher stets ein offenes Ohr für die Wünsche der Kunden und passen Sie Ihre Preis- und Produktpolitik den aktuellen Gegebenheiten an.
Gründer und Unternehmer verlieren oft bei der Vielzahl der zu treffenden Entscheidungen den Blick für das Wesentliche. Bei insolventen Unternehmen herrscht bis zum Schluss oftmals ein Gefühl der Omnipotenz der handelnden Personen. Sie sind als Unternehmer nicht allwissend, das müssen Sie auch gar nicht sein. Wichtig ist die Fähigkeit, delegieren zu können und Ihren Mitarbeitern zu vertrauen. Erfolgreiche Unternehmer entwickeln eine Intuition, welche Aussagen von Mitarbeitern und Kunden wichtig sind und welchen sie trauen können. Ein egozentrischer Blickwinkel versperrt den Blick für Gefahren und Chancen.
In insolventen Unternehmen gab es oftmals keine vom Tagesgeschäft freigestellte Person, die strategische Überlegungen anstellen und sie mit der Geschäftsführung besprechen kann. Entscheidungen werden dann oft im Sinne kurzfristiger Erfolge getroffen, sind aber nicht nachhaltig und auf lange Sicht eher schädlich. Beispielsweise ein Wechsel des Lieferanten führt kurzfristig zu großem Aufwand, wenn eingespielte Lieferprozesse umgestellt werden müssen. Langfristig kann aber eine große Ersparnis daraus folgen. Scheuen Sie also keinen Aufwand, wenn Sie der Meinung sind, damit langfristige positive Resultate erzielen zu können. Wenn kurzfristige Entscheidungen aus finanziellen Erwägungen heraus getroffen werden müssen ist dies ein Zeichen für zu geringe Liquidität und Finanzierungsprobleme.
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Viele Fehler, die zur Insolvenz des Unternehmens führen, werden in der Personalplanung gemacht. Beispielsweise sollte der Personalbestand auch die Umsatzzahlen widerspiegeln, das heißt bei Umsatzrückgängen sollten Sie flexibel reagieren können. Hierfür sind beispielsweise Verträge mit freien Mitarbeitern geeignet. Geringe Mitarbeitermotivation und Konflikte untereinander sind weitere Ursachen, die dem Unternehmen schaden. Fehlende Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen führt oft zu einem hohen Krankenstand. Dem kann durch aufmerksame Personalpolitik vorgebeugt werden. Auch zu viele Wechsel in der Führungsebene schaffen Unsicherheit bei den Mitarbeitern. Stellen Sie daher die richtigen Anforderungen an neu eingestellte Mitarbeiter und vermeiden Sie häufige Wechsel in Unternehmensbereichen, die für Investoren, Anlegern oder Kunden von Interesse sind.
Bei der Expansion und Investition werden häufig Fehler gemacht. Diese sind außerdem oft folgenschwer. Zu geringe Investitionen führen zu veralteten Produkten und Dienstleistungen, die sich nicht verkaufen lassen. Voreilige Investitionen erhöhen die Kosten und machen die Produkte daher ebenfalls unverkäuflich. Achten Sie auch auf angepasste Vertriebswege und schätzen Sie Währungsrisiken und Risiken von Kooperationen und Beteiligungen richtig ein. Lassen Sie sich wenn nötig eine Einschätzung von Unternehmensberatern geben, bevor Sie mit einem Unternehmen kooperieren oder sich daran beteiligen.
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Das Landgericht Arnsberg verhandelte einen Fall zum Thema Widerruf von KFZ-Darlehensverträgen, der wieder neue Bewegung in diese Debatte bringen dürfte. Denn das Urteil stellt einen Durchbruch aus Sicht der Verbraucher dar. Die VW Bank wurde zur Rückabwicklung einer KFZ-Finanzierung und des dazugehörigen Kaufvertrags verurteilt. Der Käufer konnte also auch Jahre nach Abschluss des Vertrags noch vom Widerrufsjoker profitieren. Das Urteil bestätigt die Rechtsauffassung und die Beratungspraxis unserer Kanzlei.
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Der Kläger war Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Passat mit Diesel-Motor. Es handelte sich um den Skandalmotor EA 189. Im Abgasskandal bot VW lediglich eine Notlösung in Form eines Software-Updates an. Aber auf den Gebrauchtwagenmarkt wurde für den Passat nur noch ein Spottpreis geboten. Doch bei einer Prüfung des Darlehensvertrags für die Finanzierung stellte sich heraus, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Insbesondere wurde der Kunde nicht korrekt auf das Widerrufsrecht hingewiesen. Damit hat die Widerrufsfrist von eigentlich 14 Tagen nie zu laufen begonnen und der Kunde konnte den Vertrag wirksam widerrufen. Das sah das Gericht ebenso und entschied im Sinne des Verbrauchers.
Einen Teilerfolg konnte Volkswagen jedoch erzielen. Laut dem Urteil bekommt der Kunde nicht sein gesamtes Geld zurück, sondern er muss für die Kilometer, die das Auto zurückgelegt hat, eine Nutzungsentschädigung zahlen. Je nach Laufleistung könnte dies dazu führen, dass sich der Widerrufsjoker nur noch bedingt lohnt. Doch eigentlich sieht das Gesetz vor, dass eine Nutzungsentschädigung nicht anfällt. Aus diesem Grund legte der Kläger wiederum Berufung ein und übergab die Angelegenheit damit an die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht Hamm.
Wer sich von seinem manipulierten Dieselfahrzeug trennen will, steht vor einem Problem. Die drohenden Fahrverbote haben die Nachfrage nach Dieselautos auf einen Tiefststand gedrückt. Vom Abgasskandal betroffenen Autos droht die Stilllegung. Die Unsicherheit über mögliche Folgeschäden durch das Software-Update tut ihr Übriges. Der Widerrufsjoker kommt da wie gerufen, zumindest wenn das Fahrzeug per Kredit finanziert wurde. In diesem Fall steht grundsätzlich allen Verbrauchern die Möglichkeit offen, ihren Darlehensvertrag zu widerrufen, egal ob Benziner oder Diesel, Kleinwagen oder Luxusauto. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Überprüfung und Beratung zur besten Vorgehensweise.
Update vom 27.01.2018: Anton Schlecker wird vorerst keine Restschuldbefreiung erhalten. Grund dafür ist seine Verurteilung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Bankrotts. Beim Bankrott handelt es sich um eine der Straftaten, die eine Versagung der Restschuldbefreiung nach sich ziehen, wenn ein Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellt. Anton Schlecker hat rund 23.000 Gläubiger. Davon hat theoretisch jeder, der seine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet hat, das Recht, den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Der Antrag kann jedoch nicht vom Insolvenzverwalter oder dem Insolvenzgericht gestellt werden. Um dem Gläubigerantrag zuvorzukommen, hat Anton Schlecker jetzt selbst den Antrag auf Restschuldbefreiung zurückgezogen.
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Anton Schlecker hat nach der Insolvenz seines Unternehmens Schulden in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro. Er hatte sein Firmen-Imperium nämlich als Einzelunternehmen geführt. Hier besaß er nicht die Pflicht, den Jahresabschluss des Unternehmens offenzulegen, wie etwa bei einer GmbH. So konnte die Konkurrenz ihm nicht “in die Bücher schauen”. Doch der große Nachteil: Die Haftung für Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seinem Privatvermögen.
Doch selbst der enorme Schuldenberg von einer Milliarde Euro wäre für sich genommen kein Hindernis, die Restschuldbefreiung nach sechs Jahren zu erreichen. Auf die Höhe der Schulden oder die Anzahl der Gläubiger kommt es nicht an. Bei Rückzahlung von 35% der Schuldensumme zurückzahlen, also rund 350 Millionen Euro, wäre sogar eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren möglich gewesen. Einzig die Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat steht der Restschuldbefreiung im Wege.
Hier geht es weiter mit dem ursprünglichen Beitrag vom 27.11.2017:
Das Urteil gegen den ehemaligen Drogeriekönig Anton Schlecker steht fest. Der 73-Jährige muss nicht hinter Gitter. Er erhält aber eine zweijährige Bewährungsstrafe. Seine Kinder, die ebenfalls wegen Insolvenzstraftaten angeklagt waren, müssen aber ins Gefängnis.
Der Katalog der Vorwürfe war lang. Im Mittelpunkt stand der Straftatbestand des vorsätzlichen Bankrotts. Die Staatsanwaltschaft warf Anton Schlecker vor, bereits im Vorfeld der Unternehmensinsolvenz Geld im großen Stil auf Seite geschafft zu haben. Dies geschah laut Staatsanwaltschaft zu einem Zeitpunkt, an dem Anton Schlecker die drohende Zahlungsunfähigkeit bereits erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Dafür, dass er Geld beiseite schaffte, das eigentlich zur Befriedigung der Gläubiger dienen müsste, wurde Anton Schlecker nun verurteilt.
Als Patriarch leitete Anton Schlecker seine Firma als eingetragener Kaufmann (e.K.) selbst. Diese Rechtsform ermöglichte ihm verschleierte Aktionsmöglichkeiten, allerdings mit dem großen Nachteil der privaten Haftung mit dem kompletten Privatvermögen. Folglich gilt Anton Schlecker nach der Pleite als mittellos. Seine Ehefrau Christa besitzt jedoch ein beträchtliches Vermögen.
Gerade bei Unternehmensinsolvenzen ist es nicht ungewöhnlich, dass bei komplexeren Unternehmensgeflechten im Anschluss an die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens um das Thema der Insolvenzverschleppung gestritten wird. Durch die rechtzeitige Umwandlung seines Unternehmens in eine GmbH hätte er sein privates Vermögen aus der Insolvenz heraushalten können.
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Nachdem eine der größten Unternehmensinsolvenzen der deutschen Nachkriegsgeschichte eingeleitet wurde, kam Schlecker nicht aus den negativen Schlagzeilen heraus. Kurz nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens leitete die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Juli 2012 das Ermittlungsverfahren gegen Anton Schlecker seine Familienmitglieder ein. Der hierfür ausschlaggebende Verdacht lag auf Untreue, Insolvenzverschleppung und Bankrott. Konkret ging es um rund 16 Millionen Euro, die Schlecker vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters und somit der Gläubiger beiseite geschafft hatte. Die Gläubiger hatten insgesamt über eine Milliarde an ausstehenden Forderungen angemeldet, auf die sie aber fast gänzlich verzichten müssen.
Etwa zwei Drittel der Summe, die der Insolvenzmasse entzogen wurde, ging an Schleckers Kinder. Diese besaßen eine eigene Firma und stellten Schlecker überhöhte Summen in Rechnung. Noch schlimmer wog der Vorwurf, dass sie sich aus dieser Firma eine Summe von sieben Millionen Euro auszahlen ließen und nur zwei Tage später die Insolvenz anmeldeten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Kinder damit bewusst die Insolvenz Ihres Unternehmens herbeigeführt haben, was den Tatbestand des vorsätzlichen Bankrotts erfüllt.
Anton Schlecker e.K. (eingetragener Kaufmann) war ein Unternehmen mit gewerblichem Schwerpunkt im Drogeriebereich. Mit Sitz im baden-württembergischen Ehingen (Donau) wurde das Unternehmen 1975 von Anton Schlecker gegründet. Das Einzelunternehmen galt gemessen an seinen Milliardenumsätzen – zu besten Zeiten knapp 7 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr – und an seinen knapp 36.000 Mitarbeitern als einstiger Gigant in der hiesigen Drogeriebranche, der auch international Fuß fassen konnte.
Doch dann kam das Aus. Begleitet von hohen Unternehmensverlusten gipfelte die Geschichte der Drogeriekette in einer der spektakulärsten Unternehmensinsolvenzen der deutschen Handelsgeschichte.
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Anfang 2012 war es so weit. Begleitet durch eine enorm mediale Berichterstattung musste die Drogeriemarkt-Kette Schlecker Insolvenz anmelden.
Betroffen waren neben dem Mutterkonzern Anton Schlecker e.K. mit dem alleinigen Inhaber Anton Schlecker auch die Konzerntöchter „Schlecker XL GmbH“ & „Schlecker Home Shopping GmbH“. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde beim Amtsgericht Ulm am 23. Januar 2012 wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Das Insolvenzverfahren wurde schließlich am 28. März 2012 eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Arndt Geiwitz bestellt.
Mitte des Jahres erfolgte die zuvor durch den Gläubigerausschuss beschlossene Zerschlagung der insolventen Drogeriemarkt-Kette Schlecker. Unmittelbar nach der Schließung der Schlecker-Filialen folgte die Auflösung des bekannten Tochterunternehmens „Ihr Platz“. Dieses stellte Ende Januar 2012 ebenfalls einen Insolvenzantrag.
Mit der Insolvenz und den Filialschließungen gingen unangenehme Konsequenzen für die Mitarbeiter einher. Insgesamt verloren mehr als 25.000 Mitarbeiter in mehreren Schließungswellen ihre Jobs. Betroffen waren vor allem weibliche Mitarbeiter, die medial als die sog. „Schlecker-Frauen“ bekannt wurden.
Der Strafprozess ist nur eine der juristischen Folgen der Insolvenz. Wie durch Informationen des Nachrichtenmagazins „Spiegel Online“ über ein Schreiben des Finanzamts bekannt wurde, soll die Familie Schlecker 68 Millionen Euro nicht versteuert haben. Das Finanzamt Ehingen soll auf diesen Betrag nun Steuernachforderungen auf Kapitalerträge erheben. Das Schreiben des Finanzamts soll gerade noch rechtszeitig Ende 2016 zugestellt worden sein, bevor die Ansprüche verjährt wären.
Laut Spiegelinformationen waren Meike und Lars Schlecker bis 2012 in Gesellschafterpositionen eines Logistik- und Dienstleistungsunternehmens namens „LDG mbH“ tätig. Hauptkunde der LDG mbH soll Anton Schlecker gewesen sein. Als dieser mit seinem Unternehmen in die finanzielle Schieflage geriet, sollen seine beiden Kinder ihrem Vater über das besagte Unternehmen dem Augenschein nach ein Darlehen in Höhe von über 50 Millionen Euro gewährt haben. Darüberhinaus stand Anton Schlecker bereits mit 18 Millionen Euro in der Schuld. Diese sollen aus „Werkleistungen“ der LDG mbH resultieren, die Anton Schlecker beanspruchte, aber nie vergütet haben soll.
Nach Angaben von „Spiegel Online“ vertritt die Finanzbehörde die Ansicht, dass es sich bei dem Gesamtbetrag von 68 Millionen Euro nicht um einen echten Kredit handelt. Vielmehr wäre in ihm eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ zu sehen, die die Kinder von Anton Schlecker in ihrer Funktion als Gesellschafter privat an ihren Vater weitergereicht haben sollen. Solche Gewinnausschüttungen unterliegen der Besteuerung durch die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 %. Die Zahlung „erfolgte bisher nicht“ wie es laut „Spiegel Online“ in dem Schreiben des Finanzamts heißt.
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