Der lukrative Widerruf von Autokrediten ist ein vielbeachtetes Thema in den Medien. Auch die ARD-Sendung plusminus berichtet am 17.01.2018 um 21:45 Uhr darüber. Der Bericht enthält ein Interview mit einem unserer Widerrufs-Experten, Herrn Dr. V. Ghendler. Unsere Kanzlei hat sich schon früh auf das Thema Widerruf von Autokrediten und lukrative Rückgabe des Gebrauchten Autos spezialisiert. Der ARD-Bericht lässt auch einige unserer Mandanten zu Wort kommen und von ihren Erfahrungen berichten.
Fotos von den Dreharbeiten in unserer Kanzlei
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Nachdem die Stiftung Warentest bereits früh über die Möglichkeit zum Widerruf berichtet hatte, informieren nun immer mehr Medien über dieses Thema. Spätestens nachdem kürzlich zwei vielbeachtete Urteile zugunsten der Autobesitzer ergangen sind, wird das Thema zum Dauerbrenner. Hintergrund dieser Urteile: Die Gerichte haben entschieden, dass der Widerruf von Auto-Kreditverträgen auch noch Jahre nach Abschluss der Verträge möglich ist – und Kunden somit viel Geld sparen können.
Der Widerruf von Autokrediten ist für jeden Kunden möglich, der das Fahrzeug bei einer Herstellerbank finanziert hat. Der Grund: Die Banken waren ihrer Pflicht zur umfassenden und korrekten Information über das Widerrufsrecht bei Verträgen mit Verbrauchern nicht nachgekommen. Stattdessen verwendeten die Banken massenhaft fehlerhafte und widersprüchliche Verträge. Kunden müssen sich das nicht gefallen lassen: Sie können den Widerruf erklären und diesen falls nötig auch vor Gericht durchsetzen.
Dieser Sachverhalt ist für eine Gruppe von Autobesitzern besonders interessant: Die Fahrer von Dieselautos. Denn seit Bekanntwerden des großen Abgasskandals ist der Gebrauchtwagenmarkt für Diesel-Fahrzeuge abgestürzt. Der Wertverlust der Fahrzeuge steigt Tag für Tag. Studien belegen außerdem: Diesel-Fahrzeuge sind deutlich umweltschädlicher, als bislang bekannt. Zahlreiche Kommunen könnten Diesel-Fahrzeuge daher aus den Innenstädten verbannen. Mittlerweile planen Politiker außerdem eine Abschaffung der Steuervorteile für Diesel-Kraftstoff. Diese Nachrichten dürften mittelfristig keine Erholung der Preise für gebrauchte Diesel-Autos erlauben.
Für sämtliche Autobesitzer ist es sinnvoll, alle Optionen prüfen zu lassen. Diesel-Käufer, die vom Abgasskandal betroffen sind, können somit den möglichen Fahrverboten entgehen. Auch Benziner können durch den Widerrufsjoker Preisvorteile gegenüber einem Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielen. Unsere Widerrufs-Experten prüfen Ihre Unterlagen kostenlos. Somit entsteht keinerlei finanzielles Risiko für Sie. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Ihren finanziellen Vorteil können Sie ganz einfach mit unserem Widerrufsrechner ermitteln.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich über die Möglichkeiten einer Rückabwicklung/ eines Widerrufs meines Autokredites bei der Renault Bank informieren. Die Unterlagen kann ich Ihnen per E-Mail zusenden.
Mit freundlichen Grüßen
D. Arnold
Hallo.
wenn eine Finanzierungs Wiederruf erfolgreich durchgesetzt wurde ,(kein Vergleich) wird dann der Kaufvertrag automatisch Ungültig ,oder müsste der Kaufvertrag dann auch noch mal Widerrufen werden?
In diesen Fall BMW Händler und BMW Bank. ( Koppelgeschäft).
gruss
Bundesweite anwaltliche Vertretung durch Widerrufsexperten
Am 19.11.2017 fanden wieder einmal Dreharbeiten in unserer Kanzlei statt. Diesmal führte Herr RA Dr. V. Ghendler ein Interview mit dem Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb) zum Thema Widerruf von Autokrediten, einem Spezialgebiet dieser Kanzlei. Der Beitrag war im Verbrauchermagazin SUPER.MARKT auf dem Sender rbb am 08.01.2018 zu sehen. Der Beitrag in der Mediathek des rbb Fernsehens ist leider nicht mehr verfügbar.
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Die aktuellen, verbraucherfreundlichen Urteile zum Widerruf von Autokrediten blieben auch den Medien nicht verborgen. Daher erhält dieses Thema immer mehr Aufmerksamkeit. Die Signalwirkung der neuesten Urteile dürfte auch für bisher skeptische Kunden einen Wendepunkt darstellen. Immer mehr Autokäufer nutzen die Chance, aus dem Kredit auszusteigen und das Fahrzeug zu unschlagbaren Konditionen zurückzugeben. Auch die Berichterstattung der Stiftung Warentest zu diesem Thema bezeichnet den Widerrufsjoker als willkommene Chance für Verbraucher.
Wer den Widerrufsjoker nutzt, erhält von der Bank die bisher gezahlten Raten sowie die Anzahlung für das Fahrzeug zurück. Im Gegenzug gibt der Kunde das gebrauchte Auto zurück. Nur die gezahlten Kreditzinsen, die beim derzeitigen Zinsniveau relativ niedrig sind, darf die finanzierende Bank einbehalten. Der Kunde ist also um Längen besser gestellt, als bei einem Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Dies gilt umso mehr für Geschädigte im Abgasskandal. Die betroffenen Fahrzeuge lassen sich gebraucht nur noch zu Schleuderpreisen verkaufen.
Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob der Verbraucher immer den vollen Betrag zurückerhält, oder ob ein Nutzungsersatz für bisher gefahrene Kilometer fällig wird. Damit soll die Abnutzung des Fahrzeugs entschädigt werden. Doch zumindest für Verträge, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen worden sind, dürfte nach Auffassung dieser Kanzlei keine Nutzungsentschädigung anfallen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Frage von den Gerichten in Zukunft beantwortet wird. Doch auch bei etwaigem Nutzungsersatz lohnt sich der Widerrufsjoker für einen großen Teil der Verbraucher. Mit unserem leicht bedienbaren Widerrufsrechner können Sie selbst ausrechnen, welche Beträge Sie mit oder ohne Nutzungsentschädigung zurückerhalten können.
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Sommer 2014 – ein Jahr vor Bekanntwerden des Dieselskandals. Der VW-Kunde kaufte einen VW Touran zum Preis von 22.800 €. Wie es oft üblich ist, bezahlte er nur 8000 € des Kaufpreises direkt, den Restbetrag finanzierte er durch ein Darlehen der VW-Bank. Im März 2016 – als die Manipulationen von VW bereits publik waren – erklärte er den Widerruf des Finanzierungsvertrags und wollte das Geschäft rückabwickeln. Die VW-Bank jedoch zog nicht mit. Sie wies den Widerruf als verfristet zurück. Der Darlehensnehmer klagte.
Mit Erfolg, wie sich jetzt vor dem LG Berlin zeigte (Urt. vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16). Die Richter urteilten, der Kläger könne den Widerruf auch noch eineinhalb Jahre nach Vertragsschluss erklären. Die Bank müsse nun 12.400 € an den Kläger zurückzahlen. Dieser Betrag ist die Summe der bis zum Widerruf gezahlten Raten und der geleisteten Anzahlung. Abgezogen wurden Zinsen in Höhe von 1.000 €.
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Auch das Landgericht Berlin hält Kreditverträge der VW-Bank für fehlerhaft
Verbraucher dürfen auch Jahre nach Vertragsschluss die Finanzierung widerrufen
Der Widerruf berechtigt zur Rückgabe des Autos
Autofahrer erhalten einen Großteil der geleisteten Raten zurück
Erst vor einem Monat hat das Landgericht Arnsberg diese Rechtslage bestätigt
Auch für Fahrer von Benzin-Fahrzeugen kann der Widerruf eine lukrative Option darstellen
Ihre Erfolgsaussichten prüfen wir kostenfrei
Lange fühlten Dieselfahrer sich ohnmächtig im Verhältnis zu den Konzernen, die ihnen über Jahre hinweg manipulierte PKW verkauft hatten. Vielen erschien ein Vorgehen sinnlos. Sie sahen sich alternativlos drohenden Fahrverboten, Stilllegungsverfügungen und Restwertverlusten ausgeliefert. Das jüngste Urteil des LG Berlin jedoch stellt einen Wendepunkt dar. Denn die Richter gaben dem Verbraucher recht. Er darf seinen Finanzierungsvertrag widerrufen und kann seinen Diesel zurückgeben. Dafür erhält er seine Anzahlung und die geleisteten Raten zurück. Doch ist dieses Urteil ein Einzelfall? Oder zeichnet sich ein langfristiger Trend ab?
Die Möglichkeit, sich nach so langer Zeit mittels des Widerrufs vom Vertrag zu lösen begründen die Richter mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Ein Instrument, das bereits beim Widerruf von Immobilienkrediten seine Schlagkraft beweisen konnte. Ursprung dieser Regelung ist das gesetzgeberische Bestreben, das Ungleichgewicht zwischen Verbraucher und Unternehmer auszugleichen. Deswegen muss die Bank ihre Kunden umfassend und korrekt über den Widerruf und seine Folgen aufklären. Ansonsten beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Und eine Frist, die nicht zu laufen beginnt, läuft auch nicht ab. In dem Fall, mit dem sich das LG Berlin auseinandersetzen musste, fehlte es an wichtigen Pflichtangaben, die vom Gesetz als zwingend vorgeschrieben werden.
Falsch belehrte Kunden können deswegen auch Jahre später ihren Finanzierungsvertrag widerrufen und rückabwickeln. Nahezu jede Bank macht solche oder vergleichbare Fehler in ihren Widerrufsbelehrungen, sodass es sich bei der Entscheidung des LG Berlin keineswegs um einen Einzelfall handelt. Auch betrifft die Problematik nicht nur VW-Kunden und andere Dieselskandalgeschädigte, sondern jeden, der sein Fahrzeug über ein Darlehen bei der Herstellerbank finanziert hat. Gerade bei Betroffenen des Dieselskandals ist der Widerrufsjoker aber besonders attraktiv.
Den Rücken stärken den betroffenen Kunden inzwischen zwei Urteile. Während alle Augen hoffnungsvoll auf die Entscheidung des LG Berlins gerichtet waren, schlug sich im Sauerland bereits vor ein paar Wochen ein Gericht auf die Seite der Verbraucher. Auch das LG Arnsberg erklärte einen Autokreditvertrag für widerrufbar, weil die Bank den Darlehensnehmer falsch belehrt hatte.
Damit ist die Rechtsauffassung unserer Kanzlei von inzwischen zwei Landgerichten bestätigt worden. Viele weitere Verfahren werden aktuell vor den deutschen Gerichten verhandelt – mit einer klaren Tendenz: Wer falsch über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, kann den Vertrag widerrufen und sein Fahrzeug zurückgeben.
Auf diese Frage lautet die Antwort des LG Arnsberg sowie des LG Berlin identisch: Ja. Der Autokäufer muss bei einem Widerruf für die gefahrenen Kilometer eine Pauschale bezahlen und so die Abnutzung des Fahrzeugs finanziell ausgleichen. Was für viele logisch erscheinen mag, ist so eindeutig aber nicht. Denn mit Erlass der Verbraucherrechte-Richtlinie hat sich einiges getan. Bei Finanzierungsverträgen, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, fällt unserer Rechtsauffassung nach eben keine Nutzungsentschädigung mehr an. Es bleibt abzuwarten, wie das Kammergericht Berlin und das Oberlandesgericht Hamm die Frage des Nutzungsersatzes bewerten.
Doch auch falls ein solcher gezahlt werden muss, sollte dies den mündigen Verbraucher nicht davon abhalten, sein Recht durchzusetzen.
Der Widerruf kann sich nämlich trotz dieser Entschädigung finanziell lohnen. Als Faustformel gilt hier: Je weniger Kilometer das Fahrzeug zurückgelegt hat, desto wahrscheinlicher lohnt sich ein Widerruf. Gerade in Anbetracht der Unverkäuflichkeit und der sinkenden Preise bei vielen Dieselfahrzeugen sollte hier verglichen werden. Unser von der Stiftung Warentest empfohlener Rechner bietet dabei eine gute Orientierung.
Vielen erschien ein Vorgehen sinnlos. Sie sahen sich alternativlos drohenden Fahrverboten, Stilllegungsverfügungen und Restwertverlusten ausgeliefert.
Sowohl die Entscheidung des LG Arnsberg, wie auch die jüngste Entscheidung des LG Berlin bestärken den Verbraucher in seinem Vorgehen gegen die Banken.
Selbst wenn es nach wie vor an Rechtssicherheit zu der Frage des Nutzungsersatzes fehlt, sind die Urteile ein deutliches Zeichen in Richtung der deutschen Verbraucher.
Und für diese drängt die Zeit. In zwei Monaten wird das Bundesverwaltungsgericht in der Sprungrevision zu zwei Fällen eines möglichen Fahrverbots entscheiden. Schnell könnte sich aus der aktuellen Ungewissheit vieler Dieselfahrer traurige Gewissheit entwickeln. Viele dürften ihre PKW dann nicht mehr oder nicht mehr überall fahren. Es drohen außerdem Stilllegungsverfügungen durch das Kraftfahrtbundesamt. Der Markt für Dieselfahrzeuge bricht mehr und mehr ein.
Deswegen ist es sinnvoll, alle Optionen zu prüfen. Zum einen gibt es die Möglichkeit, sich gegen den Hersteller oder den Händler zu wenden, um Schadensersatz oder eine Rückabwicklung im Abgasskandal zu verlangen. Zum anderen wäre da der Widerrufsjoker. Welche Option die beste ist, bestimmt sich nach vielen unterschiedlichen Faktoren. Deswegen ist eine individuelle Vorabprüfung durch einen Profi unabdingbar. Unsere Sozietät beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Widerruf in seinen unterschiedlichsten Ausprägungen. Wir sind versiert in der Kommunikation mit Banken und greifen auf einen großen Erfahrungsschatz zurück.
Ihre Unterlagen untersuchen wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung, ohne dass für Sie ein finanzielles Risiko entsteht. Zu unserer kostenlosen Service-Leistung gehört auch ein anschließendes Telefonat mit einem unserer versierten Mitarbeiter, in welchem Sie individuell zu Vor- und Nachteilen eines Vorgehens beraten werden. Für eine erste Einschätzung können Sie unseren Rückforderungsrechner nutzen.
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Bei diesem Sachverhalt handelt es sich um eine komplexe juristische Materie. Auf keinen Fall sollten Sie sich voreilig und ohne anwaltliche Beratung an Ihre Versicherung wenden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen Erfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Bank- und Versicherungsrechts. Durch die Bündelung mehrer Mandate zu diesem Sachverhalt können wir diese Erfahrungen nutzen und für Sie Kosten und Aufwand minimieren.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Versicherer bisher noch selten zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sind. Wir vertreten Sie daher vor dem Zivilgericht, falls dies notwendig sein sollte.
Die Erstberatung und die erste Prüfung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten übernehmen wir kostenfrei. Für den Fall, dass Sie sich im Anschluss für ein weiteres Vorgehen gegen den Krankenversicherer entscheiden, fallen anwaltliche Gebühren an. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, sind die Überprüfung und das Vorgehen gegen die Krankenversicherung besonders empfehlenswert. Ihre Rechtsschutzversicherung wird in den meisten Fällen alle Kosten abdecken. Somit entfällt für Sie jegliches Kostenrisiko, auch im Hinblick auf einen möglichen Gerichtsprozess. Wir stellen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Im ersten Schritt können Sie die Beitragsanpassung überprüfen lassen. Wir überprüfen, ob der Versicherer die gesetzlichen Anforderungen für die Prämienerhöhung erfüllt hat oder nicht. Wenn wir Anhaltspunkte finden, dass die Erhöhung rechtswidrig war, kontaktieren wir Ihre Versicherung.
Die Erfahrung in diesem Bereich hat jedoch gezeigt, dass außergerichtliche Einigungen mit den Versicherungen relativ selten sind. Dies liegt auch daran, dass es bisher kein richtungsweisendes Gerichtsurteil gibt. Als spezialisierte Anwaltskanzlei mit Erfahrung und Fachkenntnis im Bereich Bank- und Versicherungsrecht vertreten wir Ihre Ansprüche gegen die Versicherung auch vor dem Zivilgericht. Vor Gericht muss die Versicherung darlegen und beweisen, dass sie die Voraussetzungen erfüllt hat. Hierbei kann es dazu kommen, dass ein Sachverständiger eingeschaltet wird, der die Preiserhöhung untersucht. Dieser wird bewerten, ob der Versicherer die Preiserhöhung ausreichend begründet hat.
Bei einer unwirksamen Beitragserhöhung muss der Versicherer die Beiträge zurückerstatten, die Sie zuviel gezahlt haben (§ 812 BGB). Hinzu kommen die über die Jahre aufgelaufenen Zinsen für diesen Betrag.
Die Verjährungsfrist für derartige Ansprüche beträgt dabei grundsätzlich drei Jahre. Somit könnten Sie also Beitragserhöhungen aus dem Zeitraum seit 2015 unwirksam sein.
Außerdem haben Sie den Vorteil, dass Sie für die Zukunft wieder Ihren ursprünglich vereinbarten Beitrag zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Beitrag, den Sie vor der unwirksamen Erhöhung gezahlt haben. Somit kommen für Sie weitere monatliche Ersparnisse hinzu. Die kostenfreie Prüfung Ihrer Beitragserhöhungen kann sich also gleich doppelt lohnen.
Uns haben Mittlerweile Kunden aller großen Versicherungsgesellschaften kontaktiert. bei der Prüfung der Beitragserhöhungen konnten wir feststellen, dass die Begründungen so gut wie nie den Anforderungen der Gerichte genügen. Es handelt sich stets um ähnliche Floskeln oder eine reine Wiedergabe des Gesetzestextes ohne Informationsgehalt.
Unserer Einschätzung nach gibt es daher grundsätzlich keine Versicherung, deren Beitragsanpassungen ordnungsgemäß waren. Je nach Tarif und Jahr der Erhöhung kann es im Einzelfall anders aussehen.
Bislang gibt es gerichtliche Urteile insbesondere gegen die AXA, die Barmenia und die DKV. Hier liegen voraussichtlich Millionen Fälle unwirksamer Beitragserhöhungen vor. Aber auch bei allen anderen Versicherungen lohnt sich immer eine kostenfreie anwaltliche Überprüfung.
Grundsätzlich haben alle privaten Krankenversicherungen in den letzten Jahren ihre Beiträge angehoben und sind dabei ähnlich vorgegangen wie AXA und DKV. Es dürfte also nur eine Frage der Zeit sein, bis auch gegen andere Versicherungen die ersten Urteile ergehen.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).