Gilt der Widerrufsjoker auch für Leasingverträge?

Ja, der Widerrufsjoker sticht auch bei Leasingverträgen. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um ein sog. Finanzierungsleasing handelt. Dies ist der Fall, wenn der Leasinggeber das Fahrzeug lediglich finanziert, aber es nicht Instand halten muss oder das Nutzungsrisiko trägt. Dies dürfte bei den allermeisten Verträgen zutreffen. Das Verfahren verläuft genau wie bei dem Widerruf einer Autofinanzierung. Der Leasinggeber erhält das gebrauchte Fahrzeug zurück und muss im Gegenzug die Anzahlung sowie alle Raten abzüglich der Finanzierungszinsen zurückzahlen. Warum der Widerruf eine lukrative Alternative zum Verkauf des Leasingautos ist, können Sie bei Interesse vertiefend in einem unserer News-Artikel nachlesen.

Was geschieht nach dem Widerruf des Autokredits?

Nachdem der Vertrag widerrufen wurde, folgt die Rückabwicklung. Die gegenseitig erbrachten Leistungen müssen zurückgegeben werden. Das heißt, Sie geben der Bank bzw. dem Verkäufer das gebrauchte Auto zurück und erhalten im Gegenzug die eingezahlten Raten.
Ihren Widerruf werden die Banken in der Regel nicht widerstandslos hinnehmen. Allein bei der VW-Bank sind Verträge mit einem Gesamtvolumen von 23,3 Milliarden Euro betroffen – es geht also um viel Geld. Deswegen ist mit Gegenwehr zu rechnen. Ohne anwaltliche Hilfe kommen Sie höchstwahrscheinlich nicht weiter.

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Fehlerhafte Widerrufsinformation – Welche Banken sind betroffen?

Neben der VW-Bank konnten wir bei unseren Überprüfungen auch in den Verträgen der

und anderer Autobanken fehlerhafte Widerrufsinformationen entdecken. Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche Kreditinstitute die Verbraucher nicht ordnungsgemäß informiert haben – schließlich sind die Anforderungen an eine korrekte Belehrung des Verbrauchers hoch.Eine Prüfung lohnt sich also in jedem Fall.

Audi-Bank

Ich habe einen Audi A4 Avant am 12..04.2012 über die Audi Bank finanziert (Rechnung Autohaus Potthoff), würde ein Widerruf für mich in Frage kommen?