Widerrufsbelehrung der R+V

Habe lt. Verbraucherzentrale Hamburg von der R+V eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung (Haupt-Problem: Deutlichkeitsgebot, jedoch auch “Frühestens-Passage drin”, fehlende Fernabsatzpassagen, eine 2. abweichende Widerrufsbelehrung > Fernabsatz) fehlende Passagen aus Fernabsatz (§312…) u.s.w.. Sie erwähnen auf Ihrer Internetseite die R+V. Im Internet habe ich allgemein über keine Klagen gegen die R+V gelesen.Ich gehe davon aus, dass derartige Fälle außergerichtlich mit denen gelöst wurden. Hatten Sie mehrere Fälle von denen, mit welchen Erfolgen? Neukonditionierung oder/und Vertragsrückabwicklung? Wenn Sie mir hierzu ein paar Informationen geben könnten, werde ich einmal mit Ihnen in Kontakt treten.Zu erwähnen sei, dass ich den Fall an den Ombudsmann gesandt habe im November 2014. Da geht es nicht voran. Ich vermute, man wartet auf eine richtungsweisende BGH-Entscheidung (Verwirkung) am 23.06.2015 ab?