Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wir überprüfen zunächst kostenlos die Widerrufsinformationen in Ihrem Darlehensvertrag. In einem darauf anschließenden telefonischen Beratungsgespräch wägen wir mit Ihnen Für und Wider eines Widerrufs ab. Sollten Sie sich für einen Widerruf entscheiden, stellen wir Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, beraten Sie zum Abschluss einer solchen oder suchen eine alternative Finanzierungslösung für Sie.

Haben auch Leasingnehmer die Möglichkeit zu widerrufen?

Ja, der Widerrufsjoker gilt auch für Leasingverträge, wenn die Leasingnehmer bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind. Im Rahmen der Rückabwicklung muss der Leasingnehmer das Auto an den Leasinggeber herausgeben. Im Gegenzug erhält er alle Raten und die Anzahlung abzüglich der Finanzierungszinsen zurück. Der Widerruf eines Leasingvertrages ist in vielen Fällen die einzig sinnvolle Option den Vertrag vorzeitig aufzulösen.

Muss eine Rechtsschutzversicherung die Kosten tragen?

Ohne professionelle Unterstützung durch einen Rechtsanwalt wird die Mercedes-Bank nicht auf den Widerruf eingehen. Das Verfahren – insbesondere die Durchsetzung der Ansprüche vor Gericht – ist teuer. Erfreulich ist es deshalb, wenn der Verbraucher über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die die Kosten abdeckt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Rechtsschutzversicherung Widerrufsverfahren nicht generell ausgeschlossen hat. Unsere Kanzlei überprüft die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei und stellt nach Absprache Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung.

Können auch Unternehmer widerrufen?

In der Regel nein. Die einschlägigen Vorschriften gelten nur für Darlehen, die für private Zwecke aufgenommen wurden. Hiervon ausgenommen sind Darlehen, die für eine Existenzgründung aufgenommen wurden. Voraussetzung ist, dass der Darlehensbetrag 75.000 € nicht übersteigt. In diesem Fall können auch Existenzgründer ihr Darlehen widerrufen.

Mit welchen Kosten sollte ich rechnen?

Unsere Überprüfung der Vertragsunterlagen und die anschließende Erstberatung sind kostenfrei und unverbindlich. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, stellen wir auch kostenfrei Deckungsanfrage. Auch wenn keine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt, finden wir eine Lösung, das lukrative Verfahren zu finanzieren. Sprechen Sie uns einfach an.

Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens?

Für die Durchsetzung seiner Ansprüche benötigt der Verbraucher die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts und auch das gerichtliche Verfahren ist kostspielig. Auch wenn die Vorteile die rechtlichen Risiken in vielen Fällen mehr als aufwiegen, ist der Verbraucher erst einmal zur Vorleistung verpflichtet. Glück hat hier derjenige, der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung Widerrufsverfahren nicht in ihren Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ausgeschlossen hat.

In vielen Fällen können Sie auch jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die die Kosten übernimmt. Rufen Sie uns an, wir geben Ihnen einen Tipp!

 

Können auch Unternehmer ihre Autofinanzierungen widerrufen?

Grundsätzlich nein. Die günstige Rechtslage gilt nur für Darlehen, die für private Zwecke aufgenommen wurden. Ausgenommen hiervon sind jedoch Kredite, die für die Gründung einer wirtschaftlichen Existenz verwendet wurden und einen Darlehensbetrag von 75.000 € nicht überschreiten. Deshalb können auch Existenzgründer vom Widerrufsjoker profitieren.

Ist ein Leasingvertrag auch widerrufbar?

Ja. Leasingverträge liegen momentan nicht nur bei Unternehmern im Trend. Wenn das Auto mal nicht mehr den Bedürfnissen entspricht, bietet sich der Widerruf an, um den Vertrag aufzulösen. Die Widerrufsmöglichkeit besteht bei einem sog. Finanzierungsleasing. Dies ist der Fall, wenn der Unternehmer die Anschaffung finanziert, aber nicht dafür Sorge tragen will, dass das Auto in Stand gehalten wird. Dies dürfte bei fast jedem Vertrag der Fall sein. Das Verfahren verläuft wie bei dem Widerruf eines Kreditvertrages. Der Leasinggeber erhält das gebrauchte Auto zurück. Der Leasingnehmer erhält alle Raten und auch die Anzahlung zurück. Anzurechnen sind lediglich die Zinsen des Kredites sowie ein etwaiger Nutzungsersatz. Für Verträge ab dem 10.06.2014 entfällt dieser aufgrund einer für den Verbraucher positiven Gesetzeslage.

Wie sieht das Widerrufsverfahren aus?

Der erste Schritt ist stets die Überprüfung der Widerrufsinformation. Diese kann durch Stiftung Warentest oder eine spezialisierte Kanzlei erfolgen. Stellt sich heraus, dass die Widerrufsbelehrung den vom EuGH gerügten Fehler enthält, sollte man zunächst den Vorteil errechnen, den ein Widerruf bringen kann. Stiftung Warentest empfiehlt auf ihrer Webseite unseren einfach zu bedienenden Online Rechner.  Im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung bespricht einer unserer Widerrufsexperten gerne die Chancen und Risiken eines Widerrufs mit Ihnen.  Sobald man sich Klarheit über die möglichen Ersparnisse verschafft hat, wird es Zeit, den Widerruf zu erklären. Hierzu kann ein Muster-Widerrufsschreiben verwendet werden. Dann beginnt die Wartezeit. Es ist wahrscheinlich, dass die Bank den Widerruf ablehnen wird, sodass professionelle Unterstützung notwendig wird. Ein spezialisierter Rechtsanwalt wird im Anschluss mit der Bank verhandeln und den bestmöglichen Deal herausholen. Für den Fall, dass eine außergerichtliche Einigung nicht gelingt, wird ggf. ein Klageverfahren eingeleitet. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt unsere Kanzlei zusätzlich die Koordination mit der Rechtsschutzversicherung.

Welche Verträge können fehlerhafte Widerrufsinformationen enthalten?

Der maßgebliche Zeitraum für den Widerruf eines Autokredits beginnt am 10.06.2010. Nahezu jede Bank versäumte die Chance den Verbraucher bei Vertragsschluss richtig und umfassend über sein Widerrufsrecht aufzuklären.

Neber der ING DiBa finden sich häufig auch fehlerhafte Widerrufsinformationen in Verträgen der folgenden Banken:

  • VW-Bank
  • BMW Bank
  • Ford-Bank
  • Fiat-Bank
  • Santander Bank
  • Opel-Bank
  • Renault- Bank
  • Toyota-Bank

Diese Liste lässt sich beliebig ausweiten. Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung sind hoch und wurden in den seltensten Fällen erfüllt. Wir empfehlen daher eine Überprüfung durch unsere Widerrufsexperten.