Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Überprüfung Ihrer Darlehensverträge und die Beratung zum weiteren Vorgehen übernehmen wir kostenfrei. Sollte sich herausstellen, dass auch Sie von der Möglichkeit eines Widerrufs profitieren können, stellen wir für Sie ebenfalls kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, besprechen wir die möglichen Alternativen und finden eine für Sie passende Lösung.

In vielen Fällen besteht noch die Möglichkeit, vor der Erklärung des Widerrufs eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die dann alle mit dem Rechtsstreit verbundenen Kosten tragen muss. Diese Option bieten nur wenige Versicherer an – gerne geben wir Ihnen einen Tipp.

Deckt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten ab?

Oftmals ja. Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt aber von der jeweiligen Police ab. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Kostenschutz erteilen muss, prüfen wir kostenfrei ihre Versicherungsbedingungen und stellen ggf. die Deckungsanfrage.

In einigen Fällen kommt auch eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung noch für die Kosten auf. Hier empfehlen wir derzeit die Allianz Rechtsschutz. Bevor Sie die Versicherung abschließen, rufen Sie uns jedoch am besten zu einem kostenfreien Beratungsgespräch an, damit wir Ihnen alle Fragen zu den Themen Rechtsschutzversicherung und aktuelle Versicherungsbedingungen beantworten können.

Steht auch Unternehmern die Widerrufsmöglichkeit offen?

Grundsätzlich steht Unternehmern kein Widerrufsrecht zu. Der Gesetzgeber wollte nur die im Rechtsverkehr unerfahrenen Verbrauchern vor übereilten Entscheidungen schützen. Unternehmer, die jeden Tag im Geschäftsverkehr aktiv sind, benötigen einen umfassenden Schutz regelmäßig nicht. Eine Ausnahme regelt das Gesetz jedoch: die Existenzgründer. Für Darlehen, die für eine Gründung aufgenommen wurden, gilt bis zu einem Darlehensbetrag bis zu 75.000 € der gesetzliche Schutz und damit der Widerrufsjoker entsprechend.

Können auch Leasingnehmer vom Widerruf eines VW-Kredits profitieren?

Ja, auch Leasingnehmern steht noch heute ein Widerrufsrecht zu, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht hinreichend belehrt wurden. Oftmals ist ein Widerruf die einzig sinnvolle Option, den Vertrag vor Ende der Vertragslaufzeit zu beenden. Der Leasinggeber wird sich die vorzeitige Vertragsauflösung nämlich auf jeden Fall vergüten lassen. Der Widerruf hingegen ist ohne Entrichtung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Der Leasinggeber zahlt dem Verbraucher alle Raten, abzüglich der Finanzierungszinsen, zurück. Im Gegenzug gibt der Leasingnehmer das finanzierte gebrauchte Auto an den Leasinggeber heraus.

Audi Finanzierung/My-Right Sammelklage

Ich habe meinen Audi Q3 Diesel durch die Audi Bank im September/Oktober 2014 finanzieren lassen. Diesen Vertrag würde ich gerne widerrufen. Allerdings habe ich mich bereits im Rahmen des Dieselskandals der Sammelklage von My-Right angeschlossen.
Meine Frage: Schließen sich diese Vorgehensweisen gegenseitig aus oder kann ich auf beiden Wegen versuchen zu meinem Recht zu kommen?

Audi-Bank

Ich habe einen Audi A4 Avant am 12..04.2012 über die Audi Bank finanziert (Rechnung Autohaus Potthoff), würde ein Widerruf für mich in Frage kommen?

Widerruf Auto

Hallo,
Reicht als Rechtsschutzversicherung auch eine Straßenverkehrs- Rechtsschutz aus?

Mfg, Meier

Widerruf Autokredit

Sehr geehrte Damen und Herren,

Besteht die Möglichkeit des Widerrufs auch bei bereits vollständig abbezahlten Finanzierungen?

Mit freundlichen Grüßen

Widerruf VW-Kredit

Es gibt spannende Neuigkeiten für zahlreiche Autofahrer. Im Fokus steht dabei die Finanzierung des Kaufs und zwar bei der VW-Bank. Wer nämlich dort ab dem 13.06.2014 ein Darlehen aufnahm, hat heute die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen und damit auch den ganzen Kauf rückabzuwickeln.

Zu diesem Ergebnis kommt das LG Berlin in einem aktuellen Urteil. Grund dafür sind unzureichende Verbraucherinformationen in den Kreditunterlagen. Diese sind entweder unvollständig, widersprüchlich, stellenweise auch verwirrend. Und in diesem Punkt ist das Gesetz streng. Informiert die Bank den Kunden nicht ordnungsgemäß über seine gesetzlichen Rechte, hat dieser die Möglichkeit den Vertrag auch Jahre nach dem Abschluss zu widerrufen.

Das besonders Interessante sind hier die Folgen eines solchen Widerrufs und der damit verbundenen Rückabwicklung. Denn hier sieht das Gesetz vor, dass der Käufer die gesamten geleisteten Raten zurückbekommt und im Gegenzug das gebrauchte Auto zurückgibt. Der Vorteil im Verhältnis zu Schadenersatzklagen im Rahmen des Abgasskandals liegt darin, dass der Autokäufer keine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer leisten muss. Lediglich die Zinsen für die Finanzierung. verbleiben bei der Bank.
Das Ergebnis ist damit äußerst verbraucherfreundlich. Es läuft praktisch darauf hinaus, dass der Kunde das Auto nahezu kostenfrei nutzen konnte, es nun zurückgeben und sich mit dem wiedergewonnenen Geld ein neues Fahrzeug zulegen darf.

Sicherlich lassen sich hier auch vermittelnde Lösungen mit der VW-Bank finden. Eine spannende Sache, die sicherlich große Wellen schlagen wird. Wenn auch Sie einen Kreditvertrag bei der VW-Bank aufgenommen haben, überprüfen wir gerne, ob auch Ihnen die Möglichkeit eines Widerrufs zusteht.
Kommen Sie auf uns zu, unsere Überprüfung und die Erstberatung sind kostenfrei und unverbindlich.

Sind auch Verträge anderer Banken betroffen?

Auch zahlreiche andere Banken waren nicht in der Lage, den strengen Anforderungen des Verbraucherschutzes genüge zu tun. Falsche Informationen finden sich ebenfalls in Verträgen der Commerzbank, der Santander oder der BDK Bank.  Es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch andere Kreditinstitute bei ihren Verträgen nicht genau genug gearbeitet und die Anforderungen des Gesetzes nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Eine Prüfung lohnt sich in jedem Fall.