Zulassungsverbot für Porsche Cayenne – Weitere Baureihen betroffen?
Vielfach entsteht der Eindruck, dass nicht die Politik, sondern die Wirtschaft das Geschehen bestimmt. Zuletzt geriet der Ministerpräsident Niedersachsens Stephan Weil in die Schlagzeilen.
Sportwagenhersteller und VW-Tochter Porsche ist mit seinen Dieselmodellen ebenfalls in den Abgasskandal verwickelt. Hier hat das KBA gleich im Anschluss an die Enthüllungen zum Abgaskartell anscheinend hart durchgegriffen, es kam zu Rückrufaktionen. Derzeit ist das Modell Cayenne sogar von einem Zulassungsverbot betroffen.
Nach Informationen des SPIEGEL waren diese Maßnahmen jedoch längst nicht umfangreich genug. Grund für den hohen Schadstoffausstoß sei nämlich ein Getriebeteil, welches auch in zahlreiche weitere Modelle aus der VW-Markenpalette eingebaut wurde. Damit müsste der Rückruf auch diese Modelle betreffen, was der VW-Konzern natürlich um jeden Preis vermeiden will. Wenn sich diese Vorwürfe bewahrheiten sollten, hätte sich das KBA nachlässig verhalten und den VW-Konzern unzulässig geschont.
Was können betroffene VW-Fahrer unternehmen?
Als betroffener Kunde kann leicht das Gefühl entstehen, man sei der Autobranche ausgeliefert, erst recht, wenn diese unter dem Schutz der Politik steht.
Doch die Verbraucher haben die Möglichkeit, rechtlich gegen die systematische Täuschung durch die Hersteller vorzugehen. Wer eines der betroffenen Fahrzeuge gekauft hat, sollte sich jedoch zeitnah über die ihm zustehenden Ansprüche informieren. Zum Ende 2017 drohen die ersten Ansprüche zu verjähren.
Für den Fall, dass das Fahrzeug per Kredit finanziert wurde, lohnt sich eine genaue Prüfung des Darlehensvertrages. Unsere Experten prüfen, ob eine unzureichende Widerrufsinformation vorliegt. In diesem Fall kann der Vertrag widerrufen und der Autokauf rückabgewickelt werden. In Fällen, in denen der Vertrag nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurde, ist keine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer fällig. Hintergrund ist der sogenannte Widerrufsjoker, der vielen bereits in dem Zusammenhang mit der Rückabwicklung von hochverzinsten Immobilienkrediten und unrentablen Lebensversicherungen bekannt sein dürfte.
Der Widerrufsjoker kann auch bei Fahrzeugen zum Einsatz kommen, die nicht vom Dieselskandal betroffen sind. Voraussetzung ist nur, dass der Darlehensvertrag bei einer Herstellerbank im Jahr 2010 oder später geschlossen wurde.